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IGNORED

Armatix - Was denn nun ?


fuchsjaeger

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
@ Steven

Kann ich verstehen das du die Tel.Nr. nicht rausgibst.

Hallo fuchsjäger

um Missverständnisse vorzubeugen: ich habe die Tel. Nr. von SBine nicht.

Das von mir erwähnte Posting bezieht sich auf einen Beitrag von Seine Pestilenz. Unter Waffenrecht - Geerbte Waffe - Beitrag 14. Seine Pestilenz ist sicherlich firm in rechtlichen Angelegenheiten und du, bzw der Erbe kann die Ausführung als Munition bei einem Widerspruch verwenden.

Steven

Geschrieben

@ All

Vielen Dank für Eure Ausführungen. Nachdem was ich bis jetzt an Informationen auswerten konnte, komme ich zu dem Schluß, das es wohl auf die Anschaffung eines Blockiersystemes hinausläuft. Auch eine stichhaltig begründete Ausnahmegenehmigung würde doch nur so lang etwas nutzen bis die BS sich am Markt etabliert haben.

Der Betroffene ist weder Jäger noch Sportschütze und beabsichtigt auch nicht in dieser Richtung etwas zu verändern.

Nochmals vielen Dank. Sollte ich neue Erkenntnisse gewinnen können, so lasse ich es Euch wissen.

Gruß Arno

Geschrieben

Die rückwirkende Erbwaffenblockierung ist nach wie vor rechtswidrig, auch wenn es erlassweise z.B. in Baden-Württemberg trotz schlüssiger Erklärungen und nicht beantworteten Rückfragen einiger Waffenbehörden dazu anders geregelt wurde. Deshalb sind auch einige Beamte ihrer Pflicht nachgekommen und haben remonstriert.

Nachfolgend zu § 58 Abs. 1 WaffG ist nichts zu Erbwaffen geregelt, also gelten die alten Erben-WBK im genehmigten Umfang fort. Nachträgliche Auflagen sind nicht möglich, da dies nur zu den in § 9 WaffG aufgeführten Zwecken möglich ist - was hier nicht der Fall ist.

Ich persönlich kenne bislang niemanden in meinem recht großen Umfeld, der die angebliche Rückwirkung für rechtens hält. Mit Erbwaffen ist noch nie was passiert und nach den sachkunde- und bedürfnislosen Altbesitzern nach § 59 WaffG kräht kein Hahn. Auch für diese gilt natürlich der Bestandsschutz.

Bei hartnäckigen Behörden hilft nur Widerspruch einlegen und später klagen, damit die Gerichte (ab OVG sind in der Regel vernünftige Urteile zu erwarten) das klarstellen können. Wer das nicht auf sich nehmen möchte, kann immer noch Sachkunde und Bedürfnis nachweisen, was ja nicht allzu schwierig ist. Und Sportschützennachweis ist ja immer herzlich willkommen ! :icon14:

Geschrieben
Die rückwirkende Erbwaffenblockierung ist nach wie vor rechtswidrig, auch wenn es erlassweise z.B. in Baden-Württemberg trotz schlüssiger Erklärungen und nicht beantworteten Rückfragen einiger Waffenbehörden dazu anders geregelt wurde. Deshalb sind auch einige Beamte ihrer Pflicht nachgekommen und haben remonstriert.

Obwohl du es als Pflicht bezeichnest:

Respekt!

Geschrieben
Obwohl du es als Pflicht bezeichnest:

Respekt!

Ist es doch auch, oder soll der Beamte dann lieber Scheuklappen aufziehen und kopfschüttelnd alles mitmachen ? Bei der Bundeswehr bestimmt ja, aber doch nicht in der Verwaltung ! :o

Hier mal zur Remonstration ein paar Worte aus Wikipedia:

"Nach den Vorschriften des Beamtenrechts muss der Beamte seine dienstlichen Handlungen auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Hat er Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer Weisung, so muss er seinem unmittelbaren Vorgesetzten gegenüber remonstrieren, d. h. gegen die Ausführung der Weisung Einwände erheben. Bestätigt der unmittelbare Vorgesetzte die Anweisung und sind die Bedenken des Beamten nicht ausgeräumt, so muss sich der Beamte an den nächsthöheren Vorgesetzten wenden. Der Beamte hat hier keinen Ermessensspielraum."

Geschrieben
... Bestätigt der unmittelbare Vorgesetzte die Anweisung und sind die Bedenken des Beamten nicht ausgeräumt, so muss sich der Beamte an den nächsthöheren Vorgesetzten wenden. Der Beamte hat hier keinen Ermessensspielraum."

Und dies funktioniert notfalls vom Beamten des mittleren Dienstes bis zum Mysterium! Wenn der Beamte alles richtig gemacht hat, bekommt er trotzdem eine ausgezeichnete Beurteilung. Es soll nämlich auch auch noch Vorgesetzte geben die Courage nicht nur schreiben sondern auch übersetzen können.

Nur schade, dass es davon zu wenige im öffentlichen Dienst gibt :traurig_16:

Geschrieben

Und manchmal sind die Vorgesetzten auch überfordert, weil sie sich mit der speziellen Materie nicht auskennen. Da sind die Chancen dann (bei einem bekanntermaßen kompetenten Mitarbeiter) sehr gut, den Irrsinn nicht mitmachen zu müssen.

Ich spreche hier aus eigener Erfahrung, wenns auch schon ein paar Jährchen her ist... B)

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