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IGNORED

Erwerb von Kurzwaffen über das Grundkontingent hinaus


donjohn

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Ich meine, das wäre der 11.11. gewesen oder weißt du da mehr?

im Kreis 037 leider schon der 26.10.2009 :traurig_16:

einzige Möglichkeit, falls du Nachmelden möchtest, ist eine Aussprache mit dem (hoffentlich flexiblen) Kreissportleiter. :rolleyes:

Geschrieben
3 Jahre nach der ersten Waffrecht-Erlaubnis kam schon immer eine Überprüfung, bei der man sich früher immer auf den §8 stützen konnte. Nachdem die Einschlägigkeit von 8 auf 14 umgeschoben wurde, müsste jetzt also nicht nur durch die Behörde abgeklopft werden, ob denn der Kunde immer noch gemeldet ist, sondern ob auch die speziellen Anforderungen des 14.2, und im Sonderfall der Überschreitung des Grundkontingents des 14.3. immer noch gegeben sind.

Die Erwerbsvoraussetzugen vom 25.7.2009 gelten ab dem 25.7.2009, nicht vorher.

Rückwirkende Anwendung ist ausgeschlossen.

Es müsste von einem Betroffenen gegebenenfalls vor Gericht gegen eine anders handelnde Behörde durchgesetzt werden.

Die bayrische Regelung haben sich die Juristen mit Sicherheit gut überlegt und vor allem aus für sie überzeugenden Gründen

so verfasst.

:rolleyes:

Geschrieben

Man muß sich für die Vereinsmeisterschaften anmelden???????????????????

Meinst wohl Kreismeisterschaften, im Verein dürften sie doch froh sein über jeden der kommt. Habe ich ja noch nie gehört und erlebt.

Geschrieben

wie der Verein das bei seiner Meisterschaft handhabt, ist jedem selber überlassen.

Danach kommt die Pflicht:

Der Verein muss vor Meldeschluß die Schützen mit Ergebnisliste und Startkarte zur Kreismeisterschaft melden. Über die Startberechtigung entscheidet dann der Kreis, da er ja die Standkapazität beachten muss.

Geschrieben

Zählen die erwähnten Vereinsmeisterschaften eigentlich auch dazu oder gelten lediglich höhere Wettkämpfe?

Bin erst seit nem halben Jahr dabei, habe bereits ein 1. Platz bei der Vereinsmeisterschaft gemacht, da interessiert es mich natürlich, ob das später auch angerechnet wird.

Und kann ich eigentlich an Meisterschaften mit Langwaffe teilnehmen, mir aber letztendlich übers Grundkontigent hinaus damit Kurzwaffen beanragen?

Gruß Jochen

Geschrieben

Guten Morgen,

ich bin auch betroffen. Habe zwei Revolver, einer Vierzöller in .38 als Dienstrevolver und einen Fünfzoller in .357 als Sportrevolver. Hätte gerne noch eine Pistole in .45 ACP. Leider habe ich durch Wochenenddienst nicht immer die Möglichkeit an Wettkämpfen teilzunehmen. Jedes zweite WE ist Dienst. Mal sehen.

eine Pistole beantragen für "Sportpistole Großkaliber", und diese mit Mikrometervisier ausstatten. Danach eine weitere beantragen für die Disziplin "Dienstsportpistole", diese darf kein Mikrovisier haben und wird daher auch genehmigt.

Das dürfte dann reichen.

Trainieren und an Wettkämpfen teilnehmen sollte man natürlich auch noch, ansonsten wüßte ich auch nicht, wofür Du die brauchst.

:rolleyes:

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