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IGNORED

Export PSM in die USA


MF629

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

nachdem meine Behörde mir nicht wirklich Auskunft geben kann, frag ich hier.

Ich habe lange überlegt, ob ich meine PSM nicht auf 6,35 umbauen lasse, kommt aber nicht in Frage.

Wenn ich eine 6,35er haben wollte, hätte ich mir eine zugelegt.

Da ich mein Eigentum nicht vernichten will, bleibt nur noch die Ausfuhr in ein Land, wo es solche

bekloppten Gesetze :angry2: nicht gibt.

Was brauche ich für Genehmigungen um meine kleine PSM in die USA zu exportieren ?

Einen Händler in den USA, der die Pistole lagern würde, habe ich.

BKA Ausnahmegenehmigung beantragen ? Adresse/Abteilung ?

Bafa Ausfuhrgenehmigung ?

Ausfuhrgenehmigung meiner zustädigen Behörde ?

Ja wie nu ?

Gruß, MF629

Geschrieben

Jaja, die Witzbolde wollen einfach nicht aussterben. :aug:

Die Entscheidung beruht einzig und allein auf der Tatsache, das ich wegen der PSM nicht klagen will.

Zum Einen ist der Wert der Pistole zu gering, zum Anderen ist man heutzutage den Richtern und ihren persönlichen Meinungen ausgeliefert. Grundrechte zählen in diesem Land nichts mehr, dem sollten sich Einige bewußt werden.

Die Kleine geht schon mal vor, bis ich es geschafft habe, aus diesem Irrenhaus zu verschwinden.

Es geschehen aber immer noch Zeichen und Wunder, denn meine Behörde hat sich gemeldet.

Die PSM wird bei der Ausfuhr genauso behandelt, wie jede normale andere Waffe.

Bei der Bafa Erlaubnis beantragen (Zollnummer hab ich auch schon) und Anzeige beim BKA.

Dann den Nachweis der Ausfuhr erbringen (Zoll-Deklaration) und aus der WBK austragen lassen.

Hätte ich mir schlimmer vorgestellt.

Das Problem ist nur, ob die Einfuhrgenehmigung der ATF schneller geht, als meine Behörde mir Zeit gibt.

Innerhalb von 4 Wochen soll ich die Sache erledigt haben.

Da sind wir dann schon bei der nächsten Frage.

Mit welchem Unternehmen versende ich die Pistole in die USA ?

Hoffe hierbei kann mir geholfen werden.

Gruß, MF629

Geschrieben

Versand als Luftpostpaket mit DHL. Ja, ich kenne die Einwände. Es steht aber im Kleingedruckten, daß & wie es geht. Kostet weder Arm noch Bein, hab' das kürzlich mit eine Makarov in die USA durchexerziert.

Aber: wenn mich meine Erinnerung nicht täuscht, ist die PSM in den USA verboten = BATF wird dem Händler keine Einfuhrerlaubnis erteilen (wenn er beim Antrag korrekt deklariert).

Viel Glück Bootsie

Geschrieben

Hallo Bootsie,

na hoffentlich bloß das nicht.

Sind Die denn überm Teich genauso bescheuert wie die deutschen Politiker ?

Der Händler wollte sich kundig machen, ob er die Pistole in die USA einführen kann,

habe aber noch keine Antwort.

Gibt es irgendwo eine Liste beim ATF, wo man nachlesen kann, ob oder ob nicht?

Wer kennt sich aus ?

Ist die PSM in den USA generell verboten oder ist sie nur in einigen Bundesstaaten verboten ?

Gruß, MF629.

Geschrieben
Jaja, die Witzbolde wollen einfach nicht aussterben. :aug:

Nein, kein Witz:

Wenn du eine PSM besitzt, dann hast du sicher auch die BKA-Ausnahmegenehmigung nach §40.4 WaffG.

Wenn du diese Ausnahmegenehmigung aufmerksam liest, dann steht auf Seite 2 unter laufender Nummer 6 dass das Überlassen der verbotenen Schußwaffe nur mit Genehmigung des BKA zulässig ist.

Die Adresse steht auf Seite 1 oben rechts.

So zumindest auf meiner.

Grüße

Robert

PS: Einfuhr in die USA wird wohl nicht klappen, probier´s mal mit der Schweiz

Geschrieben

Moin.

(2) Das Verbot des Umgangs mit Waffen oder Munition ist nicht anzuwenden, soweit jemand auf Grund eines gerichtlichen oder behördlichen Auftrags tätig wird.

4) Das Bundeskriminalamt kann auf Antrag von den Verboten der Anlage 2 Abschnitt 1 allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen zulassen, wenn die Interessen des Antragstellers auf Grund besonderer Umstände das öffentliche Interesse an der Durchsetzung des Verbots überwiegen. Dies kann insbesondere angenommen werden, wenn die in der Anlage 2 Abschnitt 1 bezeichneten Waffen oder Munition zum Verbringen aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes, für wissenschaftliche oder Forschungszwecke oder zur Erweiterung einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung bestimmt sind und eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist.

Kann es sein, das meine Behörde sich auf §40.2 beruft ?

Also suche von vorn.

Kennt jemand einen schweizer Händler oder einen zuverlässigen Schweizer, dem ich mal auf den Geist gehen kann/der die PSM lagern würde ?

Grüße, MF629

Geschrieben
Ist die PSM in den USA generell verboten oder ist sie nur in einigen Bundesstaaten verboten ?

Der Import ist verboten, wie auch bei der PPK. Wenn sich so eine Waffe bereits in Amerika befindet oder dort hergestellt wird ist es wohl in den meisten Gegenden OK, aber die Einfuhr ist durch Bundesrecht verboten, selbst dann, wenn es sich um dieselbe Waffe handelt, die man zwei Wochen vorher auf eine Reise legal ausgeführt hat.

Wenn Du bereit bist, Geld auszugeben, Arbeit zu investieren und einen endlosen Behördenkrieg auf Dich zu nehmen, könntest Du u.U. durch einen Umbau, der rückgängig gemacht werden kann, die Waffe für den Import größer machen und dann wieder zurückbauen, möglicherweise in mehreren Teilen. Das dürfte angesichts des Aufwands aber eher eine theoretische Möglichkeit sein. Solltest Du Dich trotzdem dazu entschließen würde ich dringend zur Beratung durch einen guten Anwalt raten.

Bei Kurzwaffen hat die Lobby der Radikallinken und organisiert Kriminellen in Amerika eins von zwei Argumenten zur Hand: Entweder die Waffe ist zu klein ("Saturday Night Special") oder aber die Waffe ist zu groß ("Assault Weapon"). Dazwischen gibt's nicht.

Geschrieben
Der Import ist verboten, wie auch bei der PPK. Wenn sich so eine Waffe bereits in Amerika befindet oder dort hergestellt wird ist es wohl in den meisten Gegenden OK, aber die Einfuhr ist durch Bundesrecht verboten, selbst dann, wenn es sich um dieselbe Waffe handelt, die man zwei Wochen vorher auf eine Reise legal ausgeführt hat.

Wenn Du bereit bist, Geld auszugeben, Arbeit zu investieren und einen endlosen Behördenkrieg auf Dich zu nehmen, könntest Du u.U. durch einen Umbau, der rückgängig gemacht werden kann, die Waffe für den Import größer machen und dann wieder zurückbauen, möglicherweise in mehreren Teilen. Das dürfte angesichts des Aufwands aber eher eine theoretische Möglichkeit sein. Solltest Du Dich trotzdem dazu entschließen würde ich dringend zur Beratung durch einen guten Anwalt raten.

Bei Kurzwaffen hat die Lobby der Radikallinken und organisiert Kriminellen in Amerika eins von zwei Argumenten zur Hand: Entweder die Waffe ist zu klein ("Saturday Night Special") oder aber die Waffe ist zu groß ("Assault Weapon"). Dazwischen gibt's nicht.

Die spinnen doch :gaga:

Ich hab auf irgendwelchen amerikanischen Seiten gelesen, das es einige PSM in den Staaten gibt, weiß aber nicht, wie die dahingekommen sind, außer es waren Gastgeschenke russischer Militärs nach 1990 bei Besuchen in den Staaten (hab ich was von 5 gelesen).

Nur mal theoretisch, wie soll das gehen ?

Lauflänge auf 20cm und Griffschalen von ner 1911er ?

Die Welt ist halt voll von Spinnern :peinlich: und immer schreiben sie anderen vor, wie man zu denken hat und

was richtig und falsch sein soll. Jaja, Waffen machen Mörder und alle Menschen sind gut.

Ich bin gespannt wann diese D....n die Touristen an Händen und Füßen fesseln, weil man damit ja Attentate,

begehen kann. Nach dem Motto, ein gefesselter kann keine Bombe bauen.

Gruß, MF629

Geschrieben
Der Import ist verboten, wie auch bei der PPK. Wenn sich so eine Waffe bereits in Amerika befindet oder dort hergestellt wird ist es wohl in den meisten Gegenden OK, aber die Einfuhr ist durch Bundesrecht verboten, selbst dann, wenn es sich um dieselbe Waffe handelt, die man zwei Wochen vorher auf eine Reise legal ausgeführt hat.

Wenn Du bereit bist, Geld auszugeben, Arbeit zu investieren und einen endlosen Behördenkrieg auf Dich zu nehmen, könntest Du u.U. durch einen Umbau, der rückgängig gemacht werden kann, die Waffe für den Import größer machen und dann wieder zurückbauen, möglicherweise in mehreren Teilen. Das dürfte angesichts des Aufwands aber eher eine theoretische Möglichkeit sein. Solltest Du Dich trotzdem dazu entschließen würde ich dringend zur Beratung durch einen guten Anwalt raten.

Bei Kurzwaffen hat die Lobby der Radikallinken und organisiert Kriminellen in Amerika eins von zwei Argumenten zur Hand: Entweder die Waffe ist zu klein ("Saturday Night Special") oder aber die Waffe ist zu groß ("Assault Weapon"). Dazwischen gibt's nicht.

Interessant, aber die Keltec eine der besten zu versteckenden Pistolen kommt aus den USA.

Joker

Geschrieben

Da fällt mir ja nochwas ein.

Die PSM wurde doch als Pistole auch für den amerikanischen Markt in 6,35 gebaut.

Übersetzer sagt folgendes:

Die Baikal-441 unterscheidet sich von seinen Vorgänger in Bezug auf Kaliber, Rückblick einstellbar in Höhe und Ablenkung, Kammer-Statusanzeige und besseren Halt zu gestalten.

Ist das Kaliber ausschlaggebend oder reicht es, eine verstellbare Visierung und eine Kammer-Stautusanzeige anzubauen.

um das Teil als Umbau auf Baikal-441 zu importieren.

Wo ein Wille ist, ist ein Gebüsch :D^_^ ^_^ .

Wie bekommt man genug Punkte zusammen, das es doch klappen könnte ?

Ich kann diese Arbeiten ja auch erstmal in der Schweiz machen lassen, wenn in D es nicht schnell genug geht.

Zeit hab ich dann genug und auch mit amerikanischen Behörden kann man sich verständigen, wenn man ihnen nicht dumm kommt.

Ich will doch nur was machen, was legal machbar ist.

Weil ich gelesen habe, das die Eportvariante 411 für den amerikanischen Markt gebaut wurde, hab ich gedacht es geht

mit der PSM auch. Die Größe ist gleich, der Rest ist machbar, nur zu welchem Preis ?

Grüße, MF629

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