kawapilot Posted September 20, 2009 Share Posted September 20, 2009 Hallo zusammen! Seit einigen Wochen bin ich nun im BDMP und einer kleinen SLG Mitglied. Bis zur WBK ist's also noch ein langer Weg. Nun stellt sich mir (übrigens 26) allerdings die Frage, wie es möglich ist, regelmäßig zu trainieren. Denn 3 Probleme machen mir dies etwas schwer: 1. Wenn ich am WE in der Heimat bin (unter der Woche des Jobs wegen in Köln/ Kerpen zu Hause) kann ich mit den Waffen meines Vaters schießen, wenn dieser mir die Waffen auf den Stand fährt. Er ist aber gesundheitlich sehr angeschlagen und diese Variante ist daher nur bedingt möglich. Die Waffen selbst transportieren darf ich ja noch nicht... :( 2. Auf dem angesprochenen Stand werden keine Fremdwaffen gelagert - die SLG ist nur Gast und hat keinen eigenen Stand Die Vereinswaffe, wenn Sie denn vor Ort ist, wird gleich von mehreren Kameraden geschossen. Verstellen und längere Trainings sind somit selten möglich. Und wieso die Vereinswaffe, wenn man zu Hause sehr viele hochmoderne eigene Waffen in der Familie hat. 3. Unter der Woche könnte ich trotz Zeit und Lust nicht trainieren, denn eine Waffe in Köln haben wäre ja noch illegalier. Einer weiteren SLG beitreten fände ich irgendwie komisch und auch teuer. Einen Jagdschein beabsichtige ich auch nicht zu machen. Nur es ist ja auch gesetztlich vorgeschrieben, dass ich diverese Trainigseinheiten je Kaliber schieße - nur wie??? Vielleicht hatte ja jemand von euch mal ein ähnliches Problem und kann mir einen Tipp geben. Ich danke euch vorab! Grüße, Marco PS: Der Tipp mit der WBK kam auch von euch - denn im Erbfall will ich die Waffen nicht kastrieren müssen. D.h. für mich ja, dass ich jedes Kaliber (7 Stück) ausreichend oft im Training hatte. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Holzy Posted September 20, 2009 Share Posted September 20, 2009 D.h. für mich ja, dass ich jedes Kaliber (7 Stück) ausreichend oft im Training hatte. Grüß Gott, zur Befürwortung einer Sportschützen WBK musst Du nur irgendwelche erlaubsnispflichtigen Waffen regelmäßig geschossen haben. D.h. Wenn Du 18 Mal im Jahr mit einer .22er schießt, kannst Du im Anschluß trotzdem WBK und eine Kurzwaffe in .500 S&W beantragen. Du musst nicht vorab mit diesen Kalibern trainiert haben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
alzi Posted September 20, 2009 Share Posted September 20, 2009 zur Befürwortung einer Sportschützen WBK musst Du nur irgendwelche erlaubsnispflichtigen Waffen regelmäßig geschossen haben. D.h. Wenn Du 18 Mal im Jahr mit einer .22er schießt, kannst Du im Anschluß trotzdem WBK und eine Kurzwaffe in .500 S&W beantragen. Du musst nicht vorab mit diesen Kalibern trainiert haben. ...... das sind die gesetzlichen vorgaben/anforderungen, die es zu erfüllen gilt! .... es ist aber auch immer wieder ( z.B. hier in WO ) zu lesen, dass so mancher (landes)verband gelegentlich hier diesbezüglich mehr fordert, als das gesetz ..... müsste man explizit "vor ort" abklären .... gruß alzi Link to comment Share on other sites More sharing options...
2nd_Amendment Posted September 20, 2009 Share Posted September 20, 2009 Mach die Sachkunde und beantrag eine WBK für bedürfnisfreie Waffen. Es reicht, wenn du mit irgendeiner erlaubnispflichtigen Waffe (z.B. 4mm Zimmerstutzen mit F-Zeichen) trainierst. Vielleicht darfst du dann auch die Waffen von deinem Dad zum Schießstand mitnehmen (entweder nach Nr. 1 a oder b - da bin ich mir jetzt aber nicht sicher, daher die Antworten der anderen Forumsteilnehmer abwarten): § 12 WaffG - Ausnahmen von den Erlaubnispflichten(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese 1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten a) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder b) vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung erwirbt; Wenn du dann deine erste bedürfnispflichtige WBK (gelb oder grün) hast kannst du ggf. schon zu Lebzeiten deines Vaters Waffen übernehmen. Da du als Sohn bereits nach der gesetzlichen Erbfolge Erbe bist (§ 1924 BGB) kannst du mit dem Todesfall deines Vaters (der hoffentlich noch auf sich warten lässt) eine Erben-WBK beantragen. Solange dein Sportschützenbedürfnis fortbesteht musst du die Erbwaffen dann nicht blockieren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
kawapilot Posted September 20, 2009 Author Share Posted September 20, 2009 Wow - die ersten Antorten sind schon da! Sehr schnell;) Ok, ich hätte jetzt alle Kaliber trainiert. Wusste nicht, dass das Gesetzt so auszulegen ist. Thx! Aber im Grunde hätte ich auch mit allen Kalibern kein Problem, denn ich will ja schießen lernen. Nur noch hab ich keinen Plan, wie... Grüße, Marco Link to comment Share on other sites More sharing options...
alzi Posted September 20, 2009 Share Posted September 20, 2009 ..., denn ich will ja schießen lernen. Nur noch hab ich keinen Plan, wie... ein weg wurde dir bereits gezeigt.............. "Mach die Sachkunde....." ..........und da du ja schon mitglied in einem verein (einer SLG) bist, sollte DAS (ich meine jetzt das schießen lernen) ja nicht das problem sein............ gruß alzi Link to comment Share on other sites More sharing options...
orange73 Posted September 20, 2009 Share Posted September 20, 2009 Mach die Sachkunde und beantrag eine WBK für bedürfnisfreie Waffen. Es reicht, wenn du mit irgendeiner erlaubnispflichtigen Waffe (z.B. 4mm Zimmerstutzen mit F-Zeichen) trainierst.Vielleicht darfst du dann auch die Waffen von deinem Dad zum Schießstand mitnehmen (entweder nach Nr. 1 a oder b - da bin ich mir jetzt aber nicht sicher, daher die Antworten der anderen Forumsteilnehmer abwarten): Hallo, Der erste Absatz lässt die nette Idee zu, seine Schießtermine im heimischen Garten abzulegen. Sicher auch für den Bedürfniserhalt ne nette Idee. Bleibt die Frage, wer das bescheinigt und wer anerkennt;) 1A wird nach allgemeinem Tenor hier ausgeschlossen. Der vom Bedürfnis umfasste Zweck stellt nach hiesiger Meinung den Genickbrecher dar. 1B wiederum gestattet nur Aufbewahrung und Transport. Damit ist nicht gemeint 1A zu umgehen. Schwere Beweisführung, aber der Vollständigkeit halber erwähnt. Beide Diskussionen kann man durchaus kontrovers diskutieren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
kawapilot Posted September 20, 2009 Author Share Posted September 20, 2009 Hmmm, also die Sachlundeprüfung hab ich schon abgelegt. Aber wie schwer muss man es einem denn machen, einem Hobby zu fröhnen??? Aber die 4mm müsste ich mir ja auch erstmal kaufen - gleichwenn ich sie im Garten nutzten könnte - die Stempel für das reguläre Trainig würden mir noch fehlen. Und Erfahrungen auf dem Großkalieber sammelt man auch nur bedingt... Hätte echt nicht gedacht, dass man fürs Sportschießen 3 Semester Jura braucht^^ Link to comment Share on other sites More sharing options...
alzi Posted September 20, 2009 Share Posted September 20, 2009 Hätte echt nicht gedacht, dass man fürs Sportschießen 3 Semester Jura braucht^^ 3?............. nu untertreib mal nicht so schamlos! ............... unter lebenslänglich kommt hier keiner davon wie wäre es als zwischenlösung denn damit, dass dein vater einem mitgllied deiner SLG die waffen leiht und damit mit dir auf den stand fährt? um deine "wartezeit" kommst nicht herum und die "bedürfnisfreie 4mm-geschichte" könnte auch nach hinten losgehen. ist nunmal leider so in deutschland! also sammel deine 18 trainingstermine ( evtl. kannst ja in der zeit sogar schon nen wettkampf schießen ) und dann beantragst du deine 1. eigene WBK. danach ist ja die waffenleihe (durch dich) problemlos möglich und der weitere waffenerwerb nur noch durch 2/6 begrenzt. viel spaß, gut schuß und...... nicht den mut verlieren! Link to comment Share on other sites More sharing options...
gletscherpris Posted September 21, 2009 Share Posted September 21, 2009 Vorderlader hat der Papa nicht zufällig? Die meisten frei ab 18, der Transport also kein Problem Dann würde ein SLG-Mitglied reichen das das Pulver mitbringt... Laden darf man - unter Anleitung - dann selber. Link to comment Share on other sites More sharing options...
kawapilot Posted September 22, 2009 Author Share Posted September 22, 2009 Hallo! Nein, Vorderlader sind nicht im Sortiment... Aber je länger ich über diese Situation nachdenke, um so mehr ärgert es mich. Denn schließlich stellt man uns Jungschützen (bzw. fühle ich mich hier jetzt auch persönlich angesprochen) unter Generalverdacht. "Nenene, mit dem Schießgewehr darf der kleine Marco noch nicht spielen." Grrr... Aber beim Bund den Konchen namens G3 noch fast mit ins Bett nehmen müssen. Ein Witz sondergleichen... Wie regelt ihr in euren SLGs/ Vereinen denn die Nachwuchsförderung hinsichtlich GK-Schießen??? Nun gut, werd dann mal noch ne Runde auf Mopped klettern. Für die 150 PS brauch ich zum Glück noch keinen Waffenschein;) Gruß, Marco Link to comment Share on other sites More sharing options...
gletscherpris Posted September 22, 2009 Share Posted September 22, 2009 Leihwaffen. Wobei ich auch mit VL schon einen Kollegen zum Einstieg gebracht habe. Der ist aber bislang dabei geblieben. Hat so viel Spaß dabei und das WBK-Gedöns will er sich gar nicht groß mehr antun. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Kellerassel1604 Posted September 22, 2009 Share Posted September 22, 2009 Hallo ich bin zwar nicht aus der Kölner Ecke, aber ich vermute dass es dort auch komerzielle Stände gibt. Du darfst auch auf diesen Ständen dein Training absolvieren und lässt dies dir in deinem Schießbuch bestädigen. Waffen gibt es auf diesen Ständen zu leihen. Ist zwar nicht die billigste Lösung, aber ein gangbarer Weg. Informiere aber im Vorfeld deinen SLG-Leiter dafon damit er hinterher keine Schwierigkeiten macht (manche bestehen auf das Training im eigenen Stand). mfg Mathias Link to comment Share on other sites More sharing options...
Rodney Posted September 23, 2009 Share Posted September 23, 2009 Ich halte die Überlegung mit der 2.SLG für am sinnvollsten. Wenn Du nicht beitreten möchtest, wirst Du sicherlich eine SLG finden, in der Du als Gastschütze mitschießen kannst. Vorteil: Du trainierst die Disziplinen Deines Verbandes und Du bekommst die Stempel Deines Verbandes ins Schießbuch! Trotzdem würde ich mir überlegen lieber Mitglied zu werden. Sehr viele Sportschützen sind nicht nur in verschiedenen Vereinen sondern auch in verschiedenen Verbänden aktiv! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus Lemke Posted September 23, 2009 Share Posted September 23, 2009 Ich halte die Überlegung mit der 2.SLG für am sinnvollsten. Wenn Du nicht beitreten möchtest, wirst Du sicherlich eine SLG finden, in der Du als Gastschütze mitschießen kannst. Vorteil: Du trainierst die Disziplinen Deines Verbandes und Du bekommst die Stempel Deines Verbandes ins Schießbuch! Trotzdem würde ich mir überlegen lieber Mitglied zu werden. Sehr viele Sportschützen sind nicht nur in verschiedenen Vereinen sondern auch in verschiedenen Verbänden aktiv! Hallo Kawapilot, ich kenn Deinen Verein nicht, aber bei uns bekommen die "Neulinge" die Vereinswaffe, oder wir lassen sie nach vorheriger Absprache mit einer unseren privaten Waffen schießen. ( noch haben wir ja welche ) Der Schütze zahlt nur die Munition die er verschossen hat und bekommt Seinen Stempel und Unterschrift ins Schießbuch.( so einfach geht das bei uns ) DVC Klaus Link to comment Share on other sites More sharing options...
kawapilot Posted September 23, 2009 Author Share Posted September 23, 2009 Ok!!! Dann mach ich mich auf die Suche nach einem Verein/ Stand in Köln u.U. - jemand nen Tipp parat? Nee, falsche Rubrik - siehe "Verbände & Vereine" Man sieht, das Forum gefällt und naja, das Meckern hilft ja auch nicht weiter. Die eigenen Waffen kann ich ja auch noch benutzen, wenn die WBK dann irgendwann da ist. Besten Dank für die rege Beteiligung, Marco Link to comment Share on other sites More sharing options...
Rodney Posted September 24, 2009 Share Posted September 24, 2009 Dann mach ich mich auf die Suche nach einem Verein/ Stand in Köln u.U. - jemand nen Tipp parat? Nee, falsche Rubrik - siehe "Verbände & Vereine" Gehe doch eifach mal über die Seite vom BDMP zum entsprechenden Landesverband. Entwede findest Du da bereits eine entsprechende SLG, oder Du fragst bei den Spartenleitern Deiner bevorzugten Disziplinen an. Sollte das alles nichts bringen, wäre evtl. auch ein BDS-Verein eine Alternative? Link to comment Share on other sites More sharing options...
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