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IGNORED

Manchmal ist Amnesie besser als Amnestie


Ulrich Eichstädt

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Welcher Legalwaffenbesitzer, der evtl. noch etwas vom Großvater im Dachboden hat, ist so blöd und nutzt die Amnestieregelung?

Wenn der die alten Kniften abgibt ist er seine Legalen los, weil er doch unzuverlässig ist wegen der alten illegalen Kniften.

Für wie blöd halten euch eigentlich die Politiker oder Staatsanwälte noch?

Ihr habt keine Gesetze, sondern ausnahmslos Fallen die sich fiese Staatsanwälte ausdenken um euch das Leben zur Plage zu machen!

Geschrieben
Der alte Mann starb dieses Jahr und vermachte sein Häusle mit allem was drin ist dem Hartz4-Empfänger (wohl damits der Staat nicht kriegt). Das gab schon ma nach ehrlicher Meldung Ärger mit der Hartz-Behörde, wie man sich denken kann, weil das Häusle etwas mehr wert war, als seine paar zulässigen Kröten Sparfreibeträge=>ergo Hartz4-gestrichen!

Der "Ex"-Hartz4-ler wurde nun gezwungen, die Hütte (übrigens unter Wert) zu verscheuern und die Differenz zu seinen Sparfreibeträgen zu versemmeln, bis er wieder was vom Amt kriegt und wieder gesetzlich versichert ist. Der Wert war übrigens für nen Lebensabend in Saus und Braus nicht ausreichend.

Der Schwager von `nem Cousin eines Bruders :rolleyes:

Geschrieben
Welcher Legalwaffenbesitzer, der evtl. noch etwas vom Großvater im Dachboden hat, ist so blöd und nutzt die Amnestieregelung?

Wenn der die alten Kniften abgibt ist er seine Legalen los, weil er doch unzuverlässig ist wegen der alten illegalen Kniften.

Für wie blöd halten euch eigentlich die Politiker oder Staatsanwälte noch?

Ihr habt keine Gesetze, sondern ausnahmslos Fallen die sich fiese Staatsanwälte ausdenken um euch das Leben zur Plage zu machen!

Richtig, § 58 Abs. 8 WaffG ordnet nur an, dass man nicht bestraft wird. Verwaltungsrechtliche Folgen sind dadurch aber nicht ausgeschlossen. Die Aberkennung der Zuverlässigkeit kann auch bei nicht strafbaren Handlungen erfolgen. Bei der Abgabe von Waffen werden die Personalien aufgenommen und wenn man Pech hat gibt es irgendwann Ärger.

Geschrieben
Bei der Abgabe von Waffen werden die Personalien aufgenommen und wenn man Pech hat gibt es irgendwann Ärger.

Ich glaub, Du verwechselst hier das Legalitätsprinzip der Vollzugspolizei mit den Verwaltungsgrundsätzen. Das ist ein gewaltiger Unterschied !!! Nur wer zur Polizei geht, kann zumindest theoretisch noch belangt werden.

Die Waffenbehörden dagegen wurden aber sogar dazu aufgerufen, im Zuge der Amnestie z.B. auch verspätete Waffenanmeldungen eines WBK-Inhabers ohne Konsequenzen zu dulden, weil die nicht schlechter gestellt werden sollen als illegale Waffenbesitzer. Und das ist auch sehr vernünftig so !! :icon14:

Geschrieben
Ich glaub, Du verwechselst hier das Legalitätsprinzip der Vollzugspolizei mit den Verwaltungsgrundsätzen. Das ist ein gewaltiger Unterschied !!! Nur wer zur Polizei geht, kann zumindest theoretisch noch belangt werden.

Ich will hier nicht schon wieder schwarzmalen, aber einige andere Forenteilnehmer mit waffenrechtlicher Erlaubnis haben ja auch Angst, die illegal besessene(n) Waffen(n) selbst abzugeben.

Es ist richtig, dass das Legalitätsprinzip hier nicht gilt. Dafür ist der Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit eine gebundene Entscheidung ohne Ermessen (§ 45 Abs. 2 Satz 1 WaffG).

Der illegale Waffenbesitz ist ein Fall der absoluten waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a WaffG, bei dem die Unzuverlässigkeit unwiderleglich und ohne Zurverfügungstellung einer Härtefallregelung vermutet wird.

Vgl. dazu den Beschl. des Bayerischen VGH v. 10.08.2006 (Az. 21 ZB 06.428), der hier zugegebenerweise nicht 100% passt, aber vom Rechtsgedanken her möglicherweise übertragbar ist:

Denn allein der illegale Besitz solcher verbotenen Waffen (Schießkugelschreiber), die zu keinerlei legalem Gebrauch bestimmt sind oder berechtigen, beweist nicht nur ein besonders hohes Maß an waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit, sondern indiziert auch die Annahme missbräuchlicher Verwendung.

Ich würde deshalb rein sicherheitshalber empfehlen, die illegale Waffe durch jemanden abgeben zu lassen, der selbst keine waffenrechtliche Erlaubnis hat und in Zukunft auch keine beantragen will.

Geschrieben
--- nicht 100% passt, aber vom Rechtsgedanken her möglicherweise übertragbar ist:

Sehe ich nicht so, denn eine Amnestie darf von der Behörde nicht für negative Zwecke missbraucht werden. Sie soll regulieren, nicht benachteiligen oder gar schlimmeres verursachen.

Man kann es im übrigen auch andersrum sehen: durch die fristgerechte Nutzung der Amnestie hat sich der illegale Waffenbesitzer an eine rechtliche Vorgabe gehalten und verdient damit mehr Vertrauen als vorher.

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