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IGNORED

Waffenimport aus D


Glocke

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Liebe Mitforisten,

lese das Forum mit großem Interesse, das ist aber mein erster Eintrag.

Würde gerne Wissen, was ich beachten muss, wenn ich eine Sportpistole (22.lb) aus Deutschlnad bestellen möchte?

Habe etwas von einer Genehmigung zur Einfuhr gehört. Wer stellt diese aus und wie ist sie zu beantragen?

Wie steht es um den Beschuss der Waffe? Wird ein deutsches Beschusszeichen hier anerkannt?

Mit welchem Zusatzkosten muss ich für diese Formalitäten rechen?

Beste Grüße

Glocke

Geschrieben

Hallo,

Du musst dem Verkäufer von deiner Behörde (BH, BPD, AB, ..) eine EU-Importbewilligung (Kostenpunkt 56,20€) zukommen lassen, mittels welcher er dann bei seiner Behörde die Ausfuhrbewilligung (Kostenpunkt 11 oder 13€) beantragen kann.

Der deutsche Beschuss wird in Österreich anerkannt.

Gruß Georg

  • 2 Monate später...
Geschrieben
zusätzlich kommt auch noch der teure versand dazu... in etwa 60 euro

Seit wann ist den der Versand zu Privat in Österreich erlaubt?

Könnte man da nicht ziemliche Probleme bekommen ?

Welche Daten (Waffe und Verkäufer) brauche ich für die EU-Importbewilligung bei der BH ?

Geschrieben

Der Versand an Privat war nie verboten. Es ist nur gemäß der Gewerbeordnung den hierunter fallenden Händlern (also alle in Österreich) verboten Versandhandel zu treiben.

Insofern: Privat darf an Privat auch auf dem Postweg verkaufen - nur eben nicht vom österr. Waffenhändler. Der deutsche (oder sonstwo im Ausland) fällt natürlich nicht unter die GewO und ist somit dem einheimischen Händler gegenüber im Vorteil da er auch an Privatkunden nach Österreich versenden darf.

Gruß Georg

  • 4 Wochen später...
Geschrieben
Der Versand an Privat war nie verboten. Es ist nur gemäß der Gewerbeordnung den hierunter fallenden Händlern (also alle in Österreich) verboten Versandhandel zu treiben.

Insofern: Privat darf an Privat auch auf dem Postweg verkaufen - nur eben nicht vom österr. Waffenhändler. Der deutsche (oder sonstwo im Ausland) fällt natürlich nicht unter die GewO und ist somit dem einheimischen Händler gegenüber im Vorteil da er auch an Privatkunden nach Österreich versenden darf.

Gruß Georg

Mir wurde von einem Mitarbeiter des Landeskriminalamtes Klagenfurt gesagt, dass Waffentransport in Österreich nur durch berechtigte Personen erfolgen darf. Also quasi nur durch Personen mit Waffenbesitzerlaubnis. Die Postboten gehören normalerweise nicht zu diesem Personenkreis. Soweit ich weiß ist der Postversand von Waffen bei uns ein dunkelgrauer Bereich - solange nichts passiert in Ordnung, aber wenn was wegkommt ist der Ärger groß.

Geschrieben
Mir wurde von einem Mitarbeiter des Landeskriminalamtes Klagenfurt gesagt, dass Waffentransport in Österreich nur durch berechtigte Personen erfolgen darf. Also quasi nur durch Personen mit Waffenbesitzerlaubnis. Die Postboten gehören normalerweise nicht zu diesem Personenkreis. Soweit ich weiß ist der Postversand von Waffen bei uns ein dunkelgrauer Bereich - solange nichts passiert in Ordnung, aber wenn was wegkommt ist der Ärger groß.
Ausnahmebestimmungen für bestimmte Zwecke

§ 46. Dieses Bundesgesetz gilt nicht

1. für die Benützung von Waffen zu szenischen Zwecken, soweit es

sich jedoch um Schußwaffen handelt nur dann, wenn sie zur Abgabe

eines scharfen Schusses unbrauchbar gemacht worden sind;

2. für die Beförderung oder Aufbewahrung von Waffen und Munition

a) durch öffentliche Einrichtungen, denen die Beförderung oder

Aufbewahrung von Gütern obliegt, und

B) durch Unternehmungen, die nach den gewerberechtlichen

Vorschriften

zur Beförderung oder Aufbewahrung von Gütern befugt sind.

Manchmal bin ich es müde auch der Behörde das WaffG zu erklären wenn da so penetrant versucht wird alles zu erschweren und unmöglich zu machen ..

Gruß Georg

Geschrieben
Mir wurde von einem Mitarbeiter des Landeskriminalamtes Klagenfurt gesagt, dass Waffentransport in Österreich nur durch berechtigte Personen erfolgen darf. Also quasi nur durch Personen mit Waffenbesitzerlaubnis. Die Postboten gehören normalerweise nicht zu diesem Personenkreis. Soweit ich weiß ist der Postversand von Waffen bei uns ein dunkelgrauer Bereich - solange nichts passiert in Ordnung, aber wenn was wegkommt ist der Ärger groß.

Ich neige dazu, die sehr richtigen Ausführungen von Promo / Georg zusammenzufassen in dem einen Satz:

Sag dem Mitarbeiter des Landeskriminalamtes Klagenfurt, er sei ein Depp.

Dies ist keine Verunglimpfung, weil nämlich einfach fachlich bewiesen.

Was ist eine "Waffenbesitzerlaubnis" ????

Geschrieben
Mir wurde von einem Mitarbeiter des Landeskriminalamtes Klagenfurt gesagt, dass Waffentransport in Österreich nur durch berechtigte Personen erfolgen darf. Also quasi nur durch Personen mit Waffenbesitzerlaubnis. Die Postboten gehören normalerweise nicht zu diesem Personenkreis. Soweit ich weiß ist der Postversand von Waffen bei uns ein dunkelgrauer Bereich - solange nichts passiert in Ordnung, aber wenn was wegkommt ist der Ärger groß.

hallo

ich weiss dass er versand von waffen in deutschland relativ strikte geregelt ist

dort darf ein privater nur mit besonderen diensten versenden

haendler untereinander duerfen in deutschland ganz normal mit schneckenpost versenden

in oesterreich ist - wie schon oben erwaehnt - der versandhandel verboten, also der verkauf per telefon, email oder internet ohne das der käufer den händler oder seinen beauftragten perönlich gesehen hat.

das versenden an sich aber ist nach meinem wissenstand - und ich kenne das WaffG ganz gut - nirgendwo geregelt.

eine postsendung einer waffe an den haendler wegen eines tunings oder einer reparatur ist also genauso legal wie die ruecksendung der waffe vom haendler an den privaten

oben stehendes gilt fuer kat C und Kat D, hier ist nach meinem wissenstand das versenden per post durchaus ueblich und mir ist keine bestimmung bekannt die dem entgegen stehen sollte

bei kat B wird es allerdings kompliziert:

nach meinem wissenstand:

kauf (versandhandel) = verboten, ich kenne auch keinen haendler der das macht

postsendung zur reparatur und ruecksendung an den kunden in getrennten poststuecken (lauf, verschluss getrennt) zwar ueblich aber vermutlich tatsaechlich ein graubereich

lg

g

Geschrieben
....

bei kat B wird es allerdings kompliziert:

.....

postsendung zur reparatur und ruecksendung an den kunden in getrennten poststuecken (lauf, verschluss getrennt) zwar ueblich aber vermutlich tatsaechlich ein graubereich

hallo

mist, hier kann man offenbar nicht editieren

sorry

hab den gesetzestext erst nach meinem posting gelesen

also ist offenbar auch die hin-ruecksendung (solange es nicht versandhandel ist) einer kat B waffe rechtlich gedeckt.

meine haendler schicken kat B halt immer getrennt in zwei paeckchen ...

lg

g

Geschrieben

hallo

Du musst dem Verkäufer von deiner Behörde (BH, BPD, AB, ..) eine EU-Importbewilligung (Kostenpunkt 56,20€) zukommen lassen, mittels welcher er dann bei seiner Behörde die Ausfuhrbewilligung (Kostenpunkt 11 oder 13€) beantragen kann.
zusätzlich kommt auch noch der teure versand dazu... in etwa 60 euro

ihr macht es euch aber kompliziert ...

ich habe alle meine waffen aus deutschland gekauft

ich mache den import ueber einen deutschen haendler

das kostet einen bruchteil dessen was ihr da angebt ...

versandkosten bleiben dieselben die auf egun fuer versand innerhalb deutschlands angegeben werden

ich kann ueberall mitbieten, auch wenn da steht: "kein export", denn der verkäufer verschickt an den deutschen haendler als meinen erfuellungsgehilfen

und das was ich an den haendler zahle ist merklich weniger als was mir alleine schon die importgenehmigung kosten wuerde

lg

g

Geschrieben

.. und dann liegt deine Waffe beim deutschen Händler in Deutschland. Für den Import vom dt. Händler nach Österreich brauchst du auch eine Importbewilligung.

Gruß Georg

Geschrieben
.. und dann liegt deine Waffe beim deutschen Händler in Deutschland. Für den Import vom dt. Händler nach Österreich brauchst du auch eine Importbewilligung.

hallo

nix da

der deutsche haendler hat einen handelspartner in oesterreich

der macht die verbringung handler an haendler

da entstehen keine kosten

wie gesagt

hab ich im letzten jahr schon mehrfach gemacht

lg

g

g

Geschrieben

So wie Abo das beschreibt hab ich das auch schon 2 mal gemacht, funzt prima.

Hatte da eben direkt von Händlern gekauft die das Zeugs dann zu meinem Büma(s) geschickt haben... kostenlos (ausser Versand, plus Meldung beim jew. Büchser dann, waren Kat.C.) Der jeweilige Büchser musste jeweils seine Waffenhandelslizenz hinfaxen zum Deutschen Händler...

Nat. sollte/muss man da schon ein Stammkunde sein, sag ich mal.... aber auch wenn nicht machens manche, dann eben gegen Kleine Gebühr, was immer noch halb so teuer sein dürfte als privat, von der ersparten Lauferei mal ganz abgesehn...

Vereinfachte Verbringung zwischen Händlern in EU Staaten heisst das Zauberwort, leider ist das auf Händler beschränkt... wär gut wenn das privat auch so gehen würd.

Ach ja: Ich glaub der Deutsche H. braucht auf jeden Fall eine Exportgenehmigung, ausser er hat eine Generelle Exporterlaubnis! (deshalb nicht wundern wenn doch einer Exportgebühr will oder auch ablehnt ins Ausland zu versenden, dann fehlt ihm wohl die G.E. ....)

Am besten die RUndumkosten vorher erfragen, aber selbst wenn der Deutsche 20€ Export einstreicht und der Österr. H. 15€ für Meldung plus 20 Bearbeitungsgebühr oder so, immer noch ein Zacken billiger als Privat.... (ausser man importiert gleich mehrere Waffen, muss man im Einzelfall jeweils ausrechnen wie man billiger kommt) In aller Regel ist es aber billiger über den Händler. Und die Lauferei zum Amt fällt weg... (Bümas haben ausserdem etwas Kundenfreundlichere Öffnungszeiten..)

lg

PS: Kann man halt auch nur dann machen wenns nicht grad was ist was der Büchser auch rumstehn hat, kommt sonst schon blöd an.... bei mir warens halt Gebrauchte Waffen dies auch nicht unbedingt an jeder Ecke gibt...

Geschrieben
Ach ja: Ich glaub der Deutsche H. braucht auf jeden Fall eine Exportgenehmigung, ausser er hat eine Generelle Exporterlaubnis! (deshalb nicht wundern wenn doch einer Exportgebühr will oder auch ablehnt ins Ausland zu versenden, dann fehlt ihm wohl die G.E. ....)

Am besten die RUndumkosten vorher erfragen, aber selbst wenn der Deutsche 20€ Export einstreicht und der Österr. H. 15€ für Meldung plus 20 Bearbeitungsgebühr oder so, immer noch ein Zacken billiger als Privat........

hallo

also ich denke jeder haendler hat die generelle import- und exportgenehmigung

die meisten wollen das halt ned machenw eil sie zu kurzsichtig sind um zu erkennen dass es auch fuer sie ein vorteil ist wenn mehr waffen im umlauf sind

und wie gesagt, ich halte die 45,- fuer einen fairen preis, vor allem da das ja auch von DE privat verkauefern aus klappt

rund 20,- davon sind direkte kosten die der haendler hat, und die verbleibenden 25,- sind das was fuer die beiden partner in DE und AT in summe uebrig bleibt.

wenn es mehrere waffen zu einem zeitpunkt sind wirds schon noch billiger, aber nur mehr in therapeutischen dosen, also halt um das was der versand weniger kostet ..

lg

g

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