Glocke Posted September 16, 2009 Share Posted September 16, 2009 Liebe Mitforisten, lese das Forum mit großem Interesse, das ist aber mein erster Eintrag. Würde gerne Wissen, was ich beachten muss, wenn ich eine Sportpistole (22.lb) aus Deutschlnad bestellen möchte? Habe etwas von einer Genehmigung zur Einfuhr gehört. Wer stellt diese aus und wie ist sie zu beantragen? Wie steht es um den Beschuss der Waffe? Wird ein deutsches Beschusszeichen hier anerkannt? Mit welchem Zusatzkosten muss ich für diese Formalitäten rechen? Beste Grüße Glocke Link to comment Share on other sites More sharing options...
Promo Posted September 16, 2009 Share Posted September 16, 2009 Hallo, Du musst dem Verkäufer von deiner Behörde (BH, BPD, AB, ..) eine EU-Importbewilligung (Kostenpunkt 56,20€) zukommen lassen, mittels welcher er dann bei seiner Behörde die Ausfuhrbewilligung (Kostenpunkt 11 oder 13€) beantragen kann. Der deutsche Beschuss wird in Österreich anerkannt. Gruß Georg Link to comment Share on other sites More sharing options...
Druss Posted September 16, 2009 Share Posted September 16, 2009 zusätzlich kommt auch noch der teure versand dazu... in etwa 60 euro Link to comment Share on other sites More sharing options...
ph_stip Posted November 19, 2009 Share Posted November 19, 2009 zusätzlich kommt auch noch der teure versand dazu... in etwa 60 euro Seit wann ist den der Versand zu Privat in Österreich erlaubt? Könnte man da nicht ziemliche Probleme bekommen ? Welche Daten (Waffe und Verkäufer) brauche ich für die EU-Importbewilligung bei der BH ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Promo Posted November 19, 2009 Share Posted November 19, 2009 Der Versand an Privat war nie verboten. Es ist nur gemäß der Gewerbeordnung den hierunter fallenden Händlern (also alle in Österreich) verboten Versandhandel zu treiben. Insofern: Privat darf an Privat auch auf dem Postweg verkaufen - nur eben nicht vom österr. Waffenhändler. Der deutsche (oder sonstwo im Ausland) fällt natürlich nicht unter die GewO und ist somit dem einheimischen Händler gegenüber im Vorteil da er auch an Privatkunden nach Österreich versenden darf. Gruß Georg Link to comment Share on other sites More sharing options...
docncash Posted December 12, 2009 Share Posted December 12, 2009 Der Versand an Privat war nie verboten. Es ist nur gemäß der Gewerbeordnung den hierunter fallenden Händlern (also alle in Österreich) verboten Versandhandel zu treiben.Insofern: Privat darf an Privat auch auf dem Postweg verkaufen - nur eben nicht vom österr. Waffenhändler. Der deutsche (oder sonstwo im Ausland) fällt natürlich nicht unter die GewO und ist somit dem einheimischen Händler gegenüber im Vorteil da er auch an Privatkunden nach Österreich versenden darf. Gruß Georg Mir wurde von einem Mitarbeiter des Landeskriminalamtes Klagenfurt gesagt, dass Waffentransport in Österreich nur durch berechtigte Personen erfolgen darf. Also quasi nur durch Personen mit Waffenbesitzerlaubnis. Die Postboten gehören normalerweise nicht zu diesem Personenkreis. Soweit ich weiß ist der Postversand von Waffen bei uns ein dunkelgrauer Bereich - solange nichts passiert in Ordnung, aber wenn was wegkommt ist der Ärger groß. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Promo Posted December 12, 2009 Share Posted December 12, 2009 Mir wurde von einem Mitarbeiter des Landeskriminalamtes Klagenfurt gesagt, dass Waffentransport in Österreich nur durch berechtigte Personen erfolgen darf. Also quasi nur durch Personen mit Waffenbesitzerlaubnis. Die Postboten gehören normalerweise nicht zu diesem Personenkreis. Soweit ich weiß ist der Postversand von Waffen bei uns ein dunkelgrauer Bereich - solange nichts passiert in Ordnung, aber wenn was wegkommt ist der Ärger groß. Ausnahmebestimmungen für bestimmte Zwecke§ 46. Dieses Bundesgesetz gilt nicht 1. für die Benützung von Waffen zu szenischen Zwecken, soweit es sich jedoch um Schußwaffen handelt nur dann, wenn sie zur Abgabe eines scharfen Schusses unbrauchbar gemacht worden sind; 2. für die Beförderung oder Aufbewahrung von Waffen und Munition a) durch öffentliche Einrichtungen, denen die Beförderung oder Aufbewahrung von Gütern obliegt, und B) durch Unternehmungen, die nach den gewerberechtlichen Vorschriften zur Beförderung oder Aufbewahrung von Gütern befugt sind. Manchmal bin ich es müde auch der Behörde das WaffG zu erklären wenn da so penetrant versucht wird alles zu erschweren und unmöglich zu machen .. Gruß Georg Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sniper Posted December 13, 2009 Share Posted December 13, 2009 Mir wurde von einem Mitarbeiter des Landeskriminalamtes Klagenfurt gesagt, dass Waffentransport in Österreich nur durch berechtigte Personen erfolgen darf. Also quasi nur durch Personen mit Waffenbesitzerlaubnis. Die Postboten gehören normalerweise nicht zu diesem Personenkreis. Soweit ich weiß ist der Postversand von Waffen bei uns ein dunkelgrauer Bereich - solange nichts passiert in Ordnung, aber wenn was wegkommt ist der Ärger groß. Ich neige dazu, die sehr richtigen Ausführungen von Promo / Georg zusammenzufassen in dem einen Satz: Sag dem Mitarbeiter des Landeskriminalamtes Klagenfurt, er sei ein Depp. Dies ist keine Verunglimpfung, weil nämlich einfach fachlich bewiesen. Was ist eine "Waffenbesitzerlaubnis" ???? Link to comment Share on other sites More sharing options...
abo Posted December 15, 2009 Share Posted December 15, 2009 Mir wurde von einem Mitarbeiter des Landeskriminalamtes Klagenfurt gesagt, dass Waffentransport in Österreich nur durch berechtigte Personen erfolgen darf. Also quasi nur durch Personen mit Waffenbesitzerlaubnis. Die Postboten gehören normalerweise nicht zu diesem Personenkreis. Soweit ich weiß ist der Postversand von Waffen bei uns ein dunkelgrauer Bereich - solange nichts passiert in Ordnung, aber wenn was wegkommt ist der Ärger groß. hallo ich weiss dass er versand von waffen in deutschland relativ strikte geregelt ist dort darf ein privater nur mit besonderen diensten versenden haendler untereinander duerfen in deutschland ganz normal mit schneckenpost versenden in oesterreich ist - wie schon oben erwaehnt - der versandhandel verboten, also der verkauf per telefon, email oder internet ohne das der käufer den händler oder seinen beauftragten perönlich gesehen hat. das versenden an sich aber ist nach meinem wissenstand - und ich kenne das WaffG ganz gut - nirgendwo geregelt. eine postsendung einer waffe an den haendler wegen eines tunings oder einer reparatur ist also genauso legal wie die ruecksendung der waffe vom haendler an den privaten oben stehendes gilt fuer kat C und Kat D, hier ist nach meinem wissenstand das versenden per post durchaus ueblich und mir ist keine bestimmung bekannt die dem entgegen stehen sollte bei kat B wird es allerdings kompliziert: nach meinem wissenstand: kauf (versandhandel) = verboten, ich kenne auch keinen haendler der das macht postsendung zur reparatur und ruecksendung an den kunden in getrennten poststuecken (lauf, verschluss getrennt) zwar ueblich aber vermutlich tatsaechlich ein graubereich lg g Link to comment Share on other sites More sharing options...
abo Posted December 15, 2009 Share Posted December 15, 2009 ....bei kat B wird es allerdings kompliziert: ..... postsendung zur reparatur und ruecksendung an den kunden in getrennten poststuecken (lauf, verschluss getrennt) zwar ueblich aber vermutlich tatsaechlich ein graubereich hallo mist, hier kann man offenbar nicht editieren sorry hab den gesetzestext erst nach meinem posting gelesen also ist offenbar auch die hin-ruecksendung (solange es nicht versandhandel ist) einer kat B waffe rechtlich gedeckt. meine haendler schicken kat B halt immer getrennt in zwei paeckchen ... lg g Link to comment Share on other sites More sharing options...
abo Posted December 15, 2009 Share Posted December 15, 2009 hallo Du musst dem Verkäufer von deiner Behörde (BH, BPD, AB, ..) eine EU-Importbewilligung (Kostenpunkt 56,20€) zukommen lassen, mittels welcher er dann bei seiner Behörde die Ausfuhrbewilligung (Kostenpunkt 11 oder 13€) beantragen kann. zusätzlich kommt auch noch der teure versand dazu... in etwa 60 euro ihr macht es euch aber kompliziert ... ich habe alle meine waffen aus deutschland gekauft ich mache den import ueber einen deutschen haendler das kostet einen bruchteil dessen was ihr da angebt ... versandkosten bleiben dieselben die auf egun fuer versand innerhalb deutschlands angegeben werden ich kann ueberall mitbieten, auch wenn da steht: "kein export", denn der verkäufer verschickt an den deutschen haendler als meinen erfuellungsgehilfen und das was ich an den haendler zahle ist merklich weniger als was mir alleine schon die importgenehmigung kosten wuerde lg g Link to comment Share on other sites More sharing options...
Promo Posted December 15, 2009 Share Posted December 15, 2009 .. und dann liegt deine Waffe beim deutschen Händler in Deutschland. Für den Import vom dt. Händler nach Österreich brauchst du auch eine Importbewilligung. Gruß Georg Link to comment Share on other sites More sharing options...
abo Posted December 16, 2009 Share Posted December 16, 2009 .. und dann liegt deine Waffe beim deutschen Händler in Deutschland. Für den Import vom dt. Händler nach Österreich brauchst du auch eine Importbewilligung. hallo nix da der deutsche haendler hat einen handelspartner in oesterreich der macht die verbringung handler an haendler da entstehen keine kosten wie gesagt hab ich im letzten jahr schon mehrfach gemacht lg g g Link to comment Share on other sites More sharing options...
maaaddin Posted December 16, 2009 Share Posted December 16, 2009 So wie Abo das beschreibt hab ich das auch schon 2 mal gemacht, funzt prima. Hatte da eben direkt von Händlern gekauft die das Zeugs dann zu meinem Büma(s) geschickt haben... kostenlos (ausser Versand, plus Meldung beim jew. Büchser dann, waren Kat.C.) Der jeweilige Büchser musste jeweils seine Waffenhandelslizenz hinfaxen zum Deutschen Händler... Nat. sollte/muss man da schon ein Stammkunde sein, sag ich mal.... aber auch wenn nicht machens manche, dann eben gegen Kleine Gebühr, was immer noch halb so teuer sein dürfte als privat, von der ersparten Lauferei mal ganz abgesehn... Vereinfachte Verbringung zwischen Händlern in EU Staaten heisst das Zauberwort, leider ist das auf Händler beschränkt... wär gut wenn das privat auch so gehen würd. Ach ja: Ich glaub der Deutsche H. braucht auf jeden Fall eine Exportgenehmigung, ausser er hat eine Generelle Exporterlaubnis! (deshalb nicht wundern wenn doch einer Exportgebühr will oder auch ablehnt ins Ausland zu versenden, dann fehlt ihm wohl die G.E. ....) Am besten die RUndumkosten vorher erfragen, aber selbst wenn der Deutsche 20€ Export einstreicht und der Österr. H. 15€ für Meldung plus 20 Bearbeitungsgebühr oder so, immer noch ein Zacken billiger als Privat.... (ausser man importiert gleich mehrere Waffen, muss man im Einzelfall jeweils ausrechnen wie man billiger kommt) In aller Regel ist es aber billiger über den Händler. Und die Lauferei zum Amt fällt weg... (Bümas haben ausserdem etwas Kundenfreundlichere Öffnungszeiten..) lg PS: Kann man halt auch nur dann machen wenns nicht grad was ist was der Büchser auch rumstehn hat, kommt sonst schon blöd an.... bei mir warens halt Gebrauchte Waffen dies auch nicht unbedingt an jeder Ecke gibt... Link to comment Share on other sites More sharing options...
abo Posted December 16, 2009 Share Posted December 16, 2009 Ach ja: Ich glaub der Deutsche H. braucht auf jeden Fall eine Exportgenehmigung, ausser er hat eine Generelle Exporterlaubnis! (deshalb nicht wundern wenn doch einer Exportgebühr will oder auch ablehnt ins Ausland zu versenden, dann fehlt ihm wohl die G.E. ....)Am besten die RUndumkosten vorher erfragen, aber selbst wenn der Deutsche 20€ Export einstreicht und der Österr. H. 15€ für Meldung plus 20 Bearbeitungsgebühr oder so, immer noch ein Zacken billiger als Privat........ hallo also ich denke jeder haendler hat die generelle import- und exportgenehmigung die meisten wollen das halt ned machenw eil sie zu kurzsichtig sind um zu erkennen dass es auch fuer sie ein vorteil ist wenn mehr waffen im umlauf sind und wie gesagt, ich halte die 45,- fuer einen fairen preis, vor allem da das ja auch von DE privat verkauefern aus klappt rund 20,- davon sind direkte kosten die der haendler hat, und die verbleibenden 25,- sind das was fuer die beiden partner in DE und AT in summe uebrig bleibt. wenn es mehrere waffen zu einem zeitpunkt sind wirds schon noch billiger, aber nur mehr in therapeutischen dosen, also halt um das was der versand weniger kostet .. lg g Link to comment Share on other sites More sharing options...
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