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IGNORED

Geschichte des Waffengesetzes


Sikawild

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich bin eine Journalistin, die sich beruflich für die Entwicklung des deutschen Waffengesetzes interessiert.

Als Jägerin sind mir die aktuellen Gegebenheiten zwar geläufig, aber weder die Details, noch die geschichtliche Entwicklung.

Für weitere Recherchen würden mich (belegbare!) Informationen zur Entwicklung des deutschen Waffenrechts

interessieren. Ich habe bereits bei einigen Jägern und Sportschützen recherchiert und einiges zusammengetragen.

Exakte und belegbare Hintergrundinformationen fehlen mir aber noch.

Insbesondere:

Waffenbesitz/Verbot vor und während der NS Zeit.

Entwicklung in der Nachkriegszeit.

Umstände, die 1972 zur Verschärfung führten.

Hier auch besonders Hinweise auf den nach 1972er §37 und

die genauen Hintergründe. Dort taucht immer wieder

die Bezeichnung "Landmann" auf.

Hintergründe zum damaligen Verbot von Hohlspitzmunition für Kurzwaffen.

Entwicklung nach 1972

Erneute Änderung 1976?

1976 - Erfurt

Welche Rolle spielte der Ministerialrat Bernecke?

Angeblich sollen dort Gründe im privaten/religiösen Bereich

eine Rolle gespielt haben.

Der Täter von Erfurt hätte nach einigen Angaben gar keine

Waffe haben dürfen. Wieso?

Welche Rolle spielt ein Herr Obermeier im Bezug auf den

Verbot der Sportart IPSC?

Ineterssant sind auch Hinweise auf Verfahren gegen legale Waffenbesitzer,

bei denen bereits wegen vergleichsweise geringer Vergehen empfindliche Strafen

verhängt wurden.

Für weitere Informationen, an die ich im Moment noch gar nicht gedacht habe,

wäre ich ebenfalls sehr dankbar.

Wichtig ist, dass die gegebenen Informationen in irgendeiner Form belegbar sind.

Gern auch per Mail: Nein, wir antworten primär dort, wo wir gefragt werden.

Vielen Dank!

Sikawild

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Ich schließe mich dem Hinweis auf "den Steindorf" in Bezug auf die Genese des Waffenrechts an.

Die Antworten auf die gestellten Fragen sind - in Kenntnis der Materie - umfangreich. Das Volumen wäre für ein etwas dickeres Fachbuch in jedem Fall ausreichend.

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...

Bevor wir hier weiter und tiefer einsteigen, wozu willst Du das wissen und wer bist Du ?

Hast Du eine Referenz hier in WO ?

P.S.:

Alle Änderungen im WaffG waren anlassbezogen...

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Bevor wir hier weiter und tiefer einsteigen, wozu willst Du das wissen und wer bist Du ?

Hast Du eine Referenz hier in WO ?

P.S.:

Alle Änderungen im WaffG waren anlassbezogen...

Nochmals die Frage, bevor wir hier die Falsche füttern:

Kannst Du in WO eine Referenz nachweisen - irgendein länger bekannter User hier, der Dich kennt ?

Wenn ja, dann gerne per PM.

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Nach ersten Rücksprachen ist der Thread nun (zumindest vorerst) wieder freigegeben.

Diesbezüglich möchte ich einen moderativen Hinweis an alle Teilnehmer hier richten. Aufgrund mannigfaltiger Negativerfahrungen mit den Medien in der Vergangenheit verleiten Themen dieser Art potentiell zu emotional geführten Diskussionen mit Spekulationen, Vermutungen und Unterstellungen. Dies bitte ich eindringlich hier zu unterlassen, dieser Thread dient ausdrücklich nicht der Psychohygiene oder sonstigen Frustbekundungen bzw. -symptomen.

Außerdem möchte ich vorbeugend klarstellen, dass unqualifizierte Beiträge, die in der Außenwirkung geeignet sind, Legalwaffenbesitzer zu diffamieren, selbstverständlich nicht geduldet werden. Auch ist - aus Gründen, die wohl selbsterklärend sind - eine Nennung von etwaigen Realnamen zu unterlassen.

Zuwiderhandlungen und verbale Übergriffe werden sofort geahndet.

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Hier das WaffG von 1938. Das berühmt berüchtigte Bedürfnisprinzip ist in § 15 Abs. 1 als Voraussetzung für Waffenerwerbsschein (heute WBK) und Waffenschein zu finden.

Ziele:

  • Wehrhaftmachung des Volkes als Vorbereitung auf den Krieg
  • Waffen als Belohnung um politisches Engagement zu fördern (vgl. insb. § 19 Abs. 1 Nr. 2)
  • Entwaffnung politisch unliebsamer Bürger (vgl. §§ 15 Abs. 1 Nr. 3 [Zigeuner!], 23) zur Vorbereitung der systematischen Vernichtung

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Servus Sikawild,

als einer der verantwortlichen Betreiber möchte ich Dich bitten mir Deine realen Kontaktdaten zukommen zulassen. Selbstverständlich werden diese vertraulich behandelt.

Aber es ist halt leichter mit jemanden zu diskutieren der mit offenem Visier dabei ist.

MfG

MK

vorstand@fvlw.de

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Erstmal die korrekten Zeitdaten:

Inkrafttreten des Reichswaffengesetzes 12.04.1938

Waffengesetz vom 19.September 1972

geändert am 8. März 1976

Neufassung v. 11.Oktober 2002

Inkraftgetreten am 1. April 2003

geändert am 26.03.2008

Inkraftgetreten am 1. April 2008

geändert am 17. Juli 2009

Inkraftgetreten am 25. Juli 2009

Und hier findest du einen recht guten geschichtlichen Abriss über das Waffenrecht im Deutschen Reich und der BRD.

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...Das berühmt berüchtigte Bedürfnisprinzip ist in § 15 Abs. 1 als Voraussetzung für Waffenerwerbsschein (heute WBK) und Waffenschein zu finden.

...

Das "Bedürfnisprinzip" im Reichswaffengesetz von 1938 galt aber nur für Kurzwaffen. Langwaffen und Munition waren ab 1938 frei erwerbbar; s. §11.

Und die Ausschlußkriterien (also wer keinen Waffenerwerbsschein bekommen kann) sind fast wörtlich die aus dem Reichswaffengesetz von 1928. Die in zitierten Beitrag genannten "Zigeuner" finden sich bereits im Text von 1928; genauso wie die "geistig Minderwertigen).

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Die in zitierten Beitrag genannten "Zigeuner" finden sich bereits im Text von 1928; genauso wie die "geistig Minderwertigen).

Damals gab es wohl noch keine Political Correctness. Dann bedeutet wohl Zigeuner in diesem Zusammenhang so etwas wie ohne festen Wohnsitz.

Hier noch ein guter Überblick zur historischen Entwicklung des deutschen Waffenrechts:

http://www.sporton.de/cms/atg/files/Sonsti...006%20D1571.pdf (ab Seite 3)

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Damals gab es wohl noch keine Political Correctness. Dann bedeutet wohl Zigeuner in diesem Zusammenhang so etwas wie ohne festen Wohnsitz.

...

Nein, das bedeutete genau das, nämlich Zigeuner.

Im §16 stand

...Die Ausstellung hat insbesondere zu unterbleiben

....

3. an Zigeuner oder nach Zigeunerart umherziehende Personen;

...

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Allgemeine Schweizerische Militärzeitschrift, Nr. 12, Dezember 2001, S. 8-11.

Das Nazi-Waffengesetz und die Entwaffnung der deutschen Juden

Stephen P. Halbrook

http://www.stephenhalbrook.com/law_review_...entwaffnung.pdf

interessant für weitere Recherchen sind sicher auch die Quellenangaben im Artikel.

mit diesen findet man dann z.B. auch das Deutsche Waffengesetz von April 1928

http://alex.onb.ac.at/cgi-content/anno-plu...amp;x=9&y=8

MfG

Roger

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mit diesen findet man dann z.B.

Gesetz über Schusswaffen und Munition, 12. April 1928

http://alex.onb.ac.at/cgi-content/anno-plu...0143&zoom=2

Ausführungsverordnung zu dem Gesetz über Schusswaffen und Munition, 13. Juli 1928

http://alex.onb.ac.at/cgi-content/anno-plu...0198&zoom=2

Verordnung zur Änderung der Ausführungsverordnung zu dem Gesetz über Schusswaffen und Munition, 2. Juni 1932

http://alex.onb.ac.at/cgi-content/anno-plu...0253&zoom=2

Gesetz gegen Waffenmissbrauch, 28. März 1931

http://alex.onb.ac.at/cgi-content/anno-plu...0077&zoom=2

Verordnung des Reichspräsidenten zur Erhaltung des inneren Friedens, 12. Dezember 1932

http://alex.onb.ac.at/cgi-content/anno-plu...0548&zoom=2

Massnahmen gegen Waffenmissbrauch, 8. Dezember 1931

http://alex.onb.ac.at/cgi-content/anno-plu...0742&zoom=2

Waffengesetz, 18. März 1938

http://alex.onb.ac.at/cgi-content/anno-plu...0265&zoom=2

MfG

Roger

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auf der Seite der Polizei Moenchengladbach zur Historie des Waffenrechts steht

http://www.polizei-nrw.de/moenchengladbach...ffenrechts.html

War die Reichsregierung der Weimarer Republik bemüht, den Umgang mit Schusswaffen restriktiv zu regeln, so war die Zielsetzung der Nationalsozialisten insgesamt eine andere. Sie zielte auf die "Wehrhaftmachung des Deutschen Volkes" ab.

oder Seminar des DSB

http://www.sporton.de/cms/atg/files/Sonsti...006%20D1571.pdf

Das nationalsozialistische Regime will mehr Waffen

unter das Volk bringen, um es wehrhaft zu machen.

Daher wurde das Waffenrecht durch das 4 Reichswaffengesetz vom 18.03.1938 – RWaffG

1938 – neu kodifiziert (RGBl. 1265)

also man kann es auch anders sehen

Stephen P. Halbrook, Das Nazi-Waffengesetz und die Entwaffnung der deutschen Juden

http://www.stephenhalbrook.com/law_review_...entwaffnung.pdf

Adolf Hitler wurde am 30. Januar 1933 zum Deutschen Kanzler proklamiert. Das Nazi-Regime

begann sofort eine Kampagne um alle Staatsfeinde, welche stets als „Kommunisten“ bezeichnet

wurden, zu entwaffnen und auszuschalten.

jeder kann sich nun aber mit den hier zur Verfügung stehenden Dokumenten selber darüber ein Bild machen, welche Aussage eher zutrifft oder ob beides richtig ist. Man könnte es auch als eine "Schutzbehauptung" zur Begründung des heutigen Waffengesetzes sehen. Das heutige Waffengesetz, ist es nicht doch sehr ähnlich wie die Waffengesetze der Vergangenheit? Man kann sich durchaus und auch berechtigt die Frage stellen, wären 1933 mehr Waffen in Privatbesitz gewesen, wäre dann Hitler überhaupt an die Macht gekommen bzw. wäre die Geschichte so passiert wie sie eben passiert ist?

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Ich bedanke mich schon mal herzlich für die Antworten und werde den Links und Hinweisen nachgehen.

Dann schließe ich vorerst mal wieder ab.

Den Teilnehmern hier danke ich für die Einhaltung der gebotenen Sachlichkeit. :bb1:

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