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IGNORED

Frei oder nicht Frei


Branch303

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich weiß nicht ob das Thema schon behandelt wurde es geht um das Martini-Henry Gewehr Daten habe ich schon rausgesucht

es geht um das Datum 01.01.1871 alle Waffen die vor dem Datum gebaut wurden sind frei ab 18 J. trift das auch für das Martini-Henry Gewehr zu oder fällt das unter eine andere Regelung weil es eine Patronenwaffe ist.

Lauf ist vom Schotten Alexander Henry entwickelt 1860 Henryprofil

Schweizer Friedrich von Martini Verschluss Patentnr. 2305 22.07. 1868

Verschluss Gebaut 1868-1869

1871 vom Militär eingeführt

Geschrieben

Moin,

wenn es um Deutschland geht, dann sind nur

- einläufige Einzelladerwaffen mit Perkussionszündung,

- Schußwaffen mit Lunten- oder Funkenzündung und

- Schußwaffen mit Zündnadelzündung frei, wenn

deren Modell vor dem 01.01.1871 entwickelt wurde.

Da fällt das Martini Henry leider nicht drunter.

Geschrieben

Wie Olt d.R. bereits geschrieben hatte, die Büchse ist als Patronenwaffe mit Schlagbolzenzündung

eindeutig WBK-pflichtig.

Erwerbbar auf "Gelbe WBK".

Vorausgesetzt, man findet eine. Die Martini-Henry ist m.W. ziemlich selten auf dem Gebrauchtmarkt zu finden,

es gibt auch keine Nachbauten, sondern nur Originale (häufig ohne Beschuss...).

Und: wenn du schießen willst, musst du Wiederlader sein. Die Patronen werden m.W. schon lange nicht mehr

fabrikmäßig hergestellt. Spezialanbieter müssten aber Hülsen anbieten; Geschosse muss man wohl gießen.

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