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IGNORED

Waffenhandelslizenz


Slotsipxes

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  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Das größte Problem am Waffengewerbe ist, das man mit ein bissel Handel und Herstellung nicht in die grünen Zahlen kommt (die Start- und Betriebskosten sind nicht ohne), da muss man schon konsequent gute Ideen und Produkte haben. Zudem wird es in DE auch immer schwerer Waffenprodukte abzusetzen, da die Mitgliedszahlen wohl auf lange Sicht rückläufig sind. Nur mit einem zusätzlichen internationalen Vertriebskonzept kommt man wohl noch über die Runden und kann wohl auf Dauer damit leben - ausgenommen die wenigen guten Hotspots in DE an denen es wohl noch recht gut läuft.

grüße,

zykez

Geschrieben

gerade erst gelesen.

Wir hätten da auch so ein problem.

Wir sind eine schwedische Firma und vertreiben Outdoorzubehöhr und auch freie Waffen.

Nun kamen wir auf die Idee das wir alles was wir von deutschen Händlern beziehen gleich auch in Deutschland an eine deutsche Firma eines Teilhabers (der schwedischen Firma) liefern lassen könnten

um diese dort gleich umzuverpacken und an den Kunden zu senden.(Weltweit,Porto ist extrem günstiger)

Alle Geschäfte, Angebote,die Bezahlung usw. gehen weiterhin über die schwedische Firma.

Nun meint die deutsche Gemeinde das dafür eine deutsche Waffenhandelslizens benötigt wird.

Das geht irgendwie nicht in meinen Kopf, da in Deutschland die Ware auftragsgemäß nur umgepackt wird.

Wenn ich (pendle andauernt) die Ware von Schweden mit nach Deutschland nehmen würde und sie dort bei der Post (Versand) aufgeben würde, bräuchte ich/wir auch eine deutsche Waffenhandelslizens.

Damit werden wir aber gegen geltendes EU Recht mit Auflagen beschwert, da es uns freistehen muß über wenn wir in welchem Land unsere Ware versenden wollen. (natürlich unter Einhaltungen der nationalen waffenrechtlichen Vorschriften)

Wenn wir die Ware nach Schweden liefern lassen und dann nach Deutschland verkaufen haben wir kein Problem.

Geschrieben

Die deutschen Waffengesetze sind da halt sehr rigide, auch fürs Gewerbe. Aber die Waffenhandelserlaubnis für Freie Waffen sollte jezze auch nicht die Welt sein, da diverses ggü. den erlaubnispflichtigen Waffen eh wegfällt. Die Kosten sind da auch weitaus geringer ggü. der normalen (großen) Fachkunde.

Wer mit Waffen und Munition Handel treibt muss halt über eine WHL verfügen, da die Freien Waffen auch unters Waffenrecht fallen und hier einiges zu beachten ist. Beim Verbringen (Versand nach DE) ist das halt anders, da euer Firmensitz sich im Ausland(Schweden) befindet und in DE bisher keine weiteren großen Restriktionen bzgl. Voraussetzung von "Freien Waffen" gilt - halt nur vollendetes 18. Lebensjahr muss erfüllt werden (per Nachweis).

Was evtl. möglich wäre, falls ihr über eine schwedische Waffenhandelserlaubnis verfügen solltet, ihr in DE einfach eine kleine Zweigniederlassung bzw. Zweigstelle (Filiale) eröffnet und mit einer Stellvertretererlaubnis diesen evtl. betreiben könntet. Müsste man halt abklären in wie weit das möglich wäre oder ob wiederum zwingend eine dt. WHL vorgelegt werden muss. Da würd ich mal mit der zuständigen Waffenbehörde, in der Gemeinde wo sich die Filiale dann befinden soll, reden und mich informieren, falls dies nicht schon abgeklärt wurde. Ansonsten bleibt halt nur die Ablegung der Kleinen Fachkunde, die aber wie gesagt ggü. der normalen einfacher und günstiger ausfällt.

grüße,

zykez

Geschrieben
Nun meint die deutsche Gemeinde das dafür eine deutsche Waffenhandelslizens benötigt wird.

Das geht irgendwie nicht in meinen Kopf, da in Deutschland die Ware auftragsgemäß nur umgepackt wird.

Selbst der Betreiber eines Internetauktionshauses benötigt diese, obwohl er selbst keinerlei Kontakt mit den Puffen hat.. :gaga:

Gruß André

Geschrieben

Aber er (zB. eGun) tritt als "Makler" (Vermittler) mit seiner Plattform auf und da in dem Bereich hohe Anforderungen bzgl. den Kennzeichnungs- und Hinweispflichten sind, wird die Waffenhandelserlaubnis (da es in dem Bereich leider keine separate Vermittlungserlaubnis gibt) vorausgesetzt. Aber ich glaube eBay hat auch eine Betriebserlaubnis nach §34.b GewO (Auktionator-Klausel), auch wenn sie selbst keine Versteigerungen durchführen, sondern nur die Plattform zur Verfügung stellen.

grüße,

zykez

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