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IGNORED

Benutzung der Waffe während WBK zur Eintragung?


SirSydom

Empfohlene Beiträge

Ja,

aber in diesem Fall kann er ja auch nachweisen durch

z.B. den Kaufbeleg, daß er sie rechtmäßig erworben hat.

§ 38 Ab2. Satz 2

In den Fällen des § 13 Abs. 3 ( "Jäger" ) und § 14 Abs. 4 Satz 2 ( "Sportschütze")

genügt an Stelle der Waffenbesitzkarte ein schriftlicher Nachweis darüber,

dass die Antragsfrist noch nicht verstrichen oder ein Antrag gestellt worden ist.

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Sorry, wenn ich meine Meinung sage, aber ich beobachte hier immer wieder,

das der gesunde Menschenverstand oftmals vor diversen, mir unverständlichen

Ängsten / Gehorsamswille kapituliert...

Ich habe immer eine beglaubigte Kopie meiner WBK'en im Haus, die ich

in solchen Fällen mit mir führe und zum zweiten ist es doch relativ einfach

durch die Polizei im Falle einer Verkehrskontrolle die Angaben : Meine

WBK ist auf'm Amt zwecks Neueintrag zu kontrollieren.

Wer in aller Welt sollte daraus ein Vergehen drehen ?

Wenn ich die Waffe, wofür die WBK gerade beim Amt ist mit mir führe,

hab ich immer noch einen Lieferschein/Rechnung und die Kopie der

Anzeige des Waffenerwerbes, die ich mit der WBK eingereicht habe....

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Grundsätzlich darf aus einer rechtmäßigen Handlung heraus kein Unrecht entstehen. Das ist ein juristischer Grundsatz.

Heißt: Da von Dir per Gesetz verlangt wird Eintragen zu lassen kann man Dir nicht ankreiden deswegen die WBK nicht zu haben.

Andererseits machst Du mit der Waffe auch nichts Unrechtmäßiges, Du hast sie ja um damit auf den Schießstand zu fahren.

Selbst wenn es noch keine Rechnung gibt - z. B. weil Du mit dem Händler vereinbart hast sie Probezuschießen ehe er sie bei Dir einträgt - ist das Teil Deines Bedürfnisses.

Somit, für den Kontrollierenden ein Fall der sicher nicht der Allereinfachste ist, aber sonst...

Ich selbst fahre dann lieber zu Zeiten an denen man bei der Behörde bzw. beim Händler auch anrufen könnte. :rolleyes:

Wer sich mit einem Dreizeiler in der Tasche sicherer fühlt. Schaden kanns sicher nicht. :icon14:

Ist halt dann auch immer eine der berühmten Einzelfallentscheidungen. Ich habe mehr als nur eine WBK, eine 27er Erlaubnis und einen Dienstausweis. Wer dann noch meint er hätte einen mit einer illegalen Waffe erwischt und zu faul ist die Sache per Telefon abzuklären. Naja. <_<

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Sorry, wenn ich meine Meinung sage, aber ich beobachte hier immer wieder,

das der gesunde Menschenverstand oftmals vor diversen, mir unverständlichen

Ängsten / Gehorsamswille kapituliert...

Ich habe immer eine beglaubigte Kopie meiner WBK'en im Haus, die ich

in solchen Fällen mit mir führe und zum zweiten ist es doch relativ einfach

durch die Polizei im Falle einer Verkehrskontrolle die Angaben : Meine

WBK ist auf'm Amt zwecks Neueintrag zu kontrollieren.

Wer in aller Welt sollte daraus ein Vergehen drehen ?

Wenn ich die Waffe, wofür die WBK gerade beim Amt ist mit mir führe,

hab ich immer noch einen Lieferschein/Rechnung und die Kopie der

Anzeige des Waffenerwerbes, die ich mit der WBK eingereicht habe....

:icon14:

Man kann mit den Leuten ganz normal reden. Ist die WBK unterwegs zwecks Eintrag dann ist sie halt unterwegs.

Ausserdem:

was ist in der Urlaubszeit oder wenn die auf dem Amt viel zu tun haben? Darf man dann seinen legalen Neuerwerb erstmal 8 Wochen nicht ausfuehren?

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Bei uns ist das anders.

Telefonischer Termin mit der Behörde gemacht - was meistens am selben Tag klappt, dann WBK zwecks Änderung auf den amtlichen Tisch gelegt, Daten werden eingetragen und in den PC getippt, Stempel druff und fertig. Meist dauert das Stempel trocknen lassen und das Gekaule länger, als die Eintragungen.

Allerdings gilt das nicht für Neuaustellungen von irgendwelchen Papieren. Das dauert bei meinem SB auch so zwischen 2 - 4 Wochen. Ist es aber fertig, bekomme ich Anruf zur Abholung.

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