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IGNORED

Waffensachkundenachweis DSB - ausreichend für Halbautomat?


.416Rigby

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Ich habe mit sehr vielen DSB oberen gesprochen und sogar mit dem Referenten für Gewehrdisziplinen.

Die sagen alle das Halbautomaten zugelassen sind.

Einzige Bedingung ist man muss den HA als Einzellader benutzen.

Natürlich sind sie zugelassen.

Das bedeutet aber im Umkehrschluß nicht, daß Dir der DSB dafür ein Bedürfnis ausstellt.

Geschrieben
Und jeder Schießsport-Funktioner, der sich nicht dem Vorwurf aussetzen will, aktiv gegen die Schützeninteressen zu arbeiten,

sollte deshalb derartige dämliche Einschränkungen unterlassen.

Lobo-s hat es sehr schön erklärt,

es gibt auch sachliche Gründe für eingeschränkte Sachkundenachweise.

Es kann, aber es muß nicht nur am fehlenden Willen des Ausbilders liegen.

Außerdem sind Sachkundeteilnehmer nicht daran gehindert, sich vorher zu erkundigen.

Ich wurde im letzten Sachkundelehrgang den ich durchgeführt habe (Veranstalter DSB Verein, meine Prüferzulassung vom DSB) vorher gefragt,

ob auch HA zum praktischen/technischen Teil gehören und ob es Schwierigkeiten geben könnte, wenn sie später beim BDS HA beantragen wollen.

Als BDS Mitglied sind mir solche Wünsche nur allzu verständlich, auf HA gehe ich in der Ausbildung sowieso ein und Einschränkungen in der Bestätigung

gab es noch nie.

Veranstalter ist nach meinem Verständnis der DSB - aber Veranstaltung ist Sachkunde für Sportschützen - nicht Sachkunde für DSB Schützen :rolleyes:

Geschrieben
es gibt auch sachliche Gründe für eingeschränkte Sachkundenachweise.

Diese Sachlage sehe ich nicht. Ein eingeschränkter Sachkundenachweis oder Lehrgang, wie soll der denn aussehen? Recht und Gesetz sind gleich, höchstens die Munitionserkennung und die Gefahrenbereiche unterscheiden sich. Ob der Lauf ein großes oder kleines Loch hat ist vollkommen egal.

Ist genau so viel Lehrgangs- und Prüfungsaufwand, also macht an das gleich richtig oder gar nicht. WaffG § 7 spricht von der Sachkunde, nicht von Teilbereichen.

Es kann, aber es muß nicht nur am fehlenden Willen des Ausbilders liegen.

Rechtsgrundlagen? Entweder der Ausbilder oder sein Capo schießt da quer, würde ich sagen! "Gängelung ist Macht" oder so.

Außerdem sind Sachkundeteilnehmer nicht daran gehindert, sich vorher zu erkundigen.

Theoretisch könnte man das so sehen, praktisch muß man erst mal die Idee haben, daß so verquer gedacht wird. Wenn ich irgendwas mache, denke ich doch nicht die abwegigsten Möglichkeiten durch und frage nach allen. Da würde man ja selbst für Kleinigkeiten nicht mit dem Fragen fertigwerden und den Gegenüber nur noch nerven.

Veranstalter ist nach meinem Verständnis der DSB - aber Veranstaltung ist Sachkunde für Sportschützen - nicht Sachkunde für DSB Schützen

Das trifft es fast genau! Waffensachkunde gemäß § 7 WaffG ist der Lehrgangs- und Prüfungsinhalt würde ich allgemein sagen. Gab ja vor Jahren Urteile dazu, daß Sachkunde gleich Sachkunde ist, als man Sportschützen, die Sammler werden wollten nochmal eine Sachkundeprüfung abnehmen wollte.

Wehrt Euch, Leute! Nicht hinnehmen, sondern versuchen die Sache klarzustellen und ggf. dagegen vorgehen. Wäre ich bei meinem Fall damals (siehe weiter oben im Thread) schon bewanderter gewesen, hätte das einen ziemlichen Rabatz gegeben, was die da angestellt haben.

Geschrieben
Diese Sachlage sehe ich nicht. Ein eingeschränkter Sachkundenachweis oder Lehrgang, wie soll der denn aussehen? Recht und Gesetz sind gleich, höchstens die Munitionserkennung und die Gefahrenbereiche unterscheiden sich. Ob der Lauf ein großes oder kleines Loch hat ist vollkommen egal.

Ist genau so viel Lehrgangs- und Prüfungsaufwand, also macht an das gleich richtig oder gar nicht. WaffG § 7 spricht von der Sachkunde, nicht von Teilbereichen.

Für den Bewachungsbereich gibt es eingeschränkte Sachkundekurse, wo der praktische Teil sich auf den Umgang mit der beruflich zu verwendenden Waffe beschränkt. Der Unternehmer ist da froh um jeden Euro, den er an Ausbildung seiner Angestellten sparen kann.

Der DSB macht vielleicht auch deswegen eingeschränkte Sachkundekurse (nur für Waffen die in DSB-Disziplinen verwendet werden), damit man ihm treu bleubt und ein Verbandswechsel erschwert wird. Die Vereinssachkunde ist ja gegenüber der normalen Sachkunde subventioniert, da will man den Teilnehmer an sich binden (ähnlich wie beim Handyvertrag, wo es das Handy nur mit Simlock gibt).

Geschrieben

Das Prüfungszeugnis nach §2 Abs. 4 AWaffv muss Aussagen darüber enthalten, ob die erworbene Sachkunde für Langwaffen, Kurzwaffen oder Signalwaffen oder für die dann genau zu bezeichnende Kombination (z.B. Lang- und Kurzwaffe, Lang und Siganalwaffen etc.) bestätigt wird. Eine weitere Eingrenzung unterhalb dieses Bereiches (z.B. nur KK, Sportwaffen, Revolver, Pistolen etc.) ist nicht erlaubt. Für die bundesweite Gültigkeit müssen auch Aussagen darüber enthalten sein, welchen Bereich (§19, §26 und §28 WaffG) die erworbene Sachkunde bestätigt wird.

So ist es in Bayern für die staatlich anerkannten Sachkunde geregelt worden. Das steht auf allen Zeugnisse die ich ausstelle.

Geschrieben
Eine weitere Eingrenzung unterhalb dieses Bereiches (z.B. nur KK, Sportwaffen, Revolver, Pistolen etc.) ist nicht erlaubt.

Eben.

Wobei mich diese DSB-Sache (mal wieder typisch und wenn man was sagt, heißt es man wäre DSB-feindlich!) mit Bezug zu deren Sportordnung gewaltig stört, zumal dort alle Waffentypen vorhanden sind.

Aus eigener Erfahrung kenne ich da verschiedene Gründe, warum das in manchem Verein so seltsam gehandhabt wird: Bindung an den eigenen Verein/Verband, aber auch vielfach die Tatsache, daß man seitens der Vereinsfürsten teilweise gar nicht will, daß der pöse Neuschütze sich dieses und jenes kaufen darf...genau das war nämlich der Grund, warum man mir und allen anderen Teilnehmern der Sachkundeprüfung damals nur Kleinkalibersachkunde (trotz recht umfangreichem Lehrgang mit Hauptteil in Theorie und Praxis im Großkaliberbereich) bestätigte. Aus gleichem Grund und entgegen der eigenen Richtlinien (die sahen nämlich sehr wohl die WBK gelb vor!) zur Befürwortung wurde auch Landkreis- wenn nicht sogar bezirksweit (so wurde das zumindest im Landkreis kolportiert) die gelbe Sportschützen-WBK nicht befürwortet vom VdRBw. "Damit dürftest Du ja dann auch eine Flinte kaufen, das ist keine Waffe für einen Reservisten, dafür haben wir gar keine Disziplin, was soll das also" war die Originalaussage.

Manche Funktionäre gehören mit der Geißel durchs Dorf getrieben, wirklich!

Das Zitat aus der Sachkundebescheinigung im ersten Beitrag ist genau so unsinnig wie die Aussage unseres damaligen Sportleiters Kurzwaffe, man dürfe auch beim Revolver nur fünf Schuß laden weil der Stand so abgenommen sei (nach DSB-Disziplinen, ist natürlich Unfug, der wurde wie üblich nur auf eine Höchstenergie begrenzt, nicht auf eine oder mehrere Disziplinen). Ich hab ihm gesagt, er soll sich zusammenreißen, mal die Rechtslage überdenken und mich ggf. aus dem Verein werfen lassen, bis dahin schieße ich die (laut Vereinsvorstandschaft auch auf diesem Stand erlaubten) Disziplinen des BdMP mit den gültigen Regeln dafür weiter. War übrigens PP1, statischer Teil auf 25m.

Geschrieben
Hat er doch aber wie ich schon vorher geschrieben hatte.

Na und ?

Ich kenne einen SB der genehmigt auch noch Rote für Waffen aller Art .

Ich würde jetzt an Deiner Stelle noch Name und Anschrift desjenigen veröffentlichen, der Dir als DSB Funktionär

einen GK HA bewilligt hat.

Am besten machst Du noch eine Durchschrift fürs Bundesverwaltungsamt, das AB Winnenden und den Papst.

Mann oh Mann, manchmal frage ich mich, aber es ist besser, ich frage mich nicht :cool3:

Geschrieben
Diese Sachlage sehe ich nicht.

Das macht nichts.

Es gibt Vieles, was nicht jeder sieht oder einsieht.

Und ab einem gewissen Punkt, machen auch wiederholte Erklärungsversuche keinen Sinn mehr.

Also belassen wir es dabei, daß es Dinge gibt, die es eben gibt, obwohl wir es nicht sehen oder einsehen B) .

Geschrieben
... Eine weitere Eingrenzung unterhalb dieses Bereiches (z.B. nur KK, Sportwaffen, Revolver, Pistolen etc.) ist nicht erlaubt...

Wir erinnern uns zur Beurteilung (der Unrichtigkeit) dieser Aussage an die Genese der aktuellen waffenrechtlichen Vorschriften:

Damals, zur Einführung des WaffG 2002, war umstritten, ob die Zulassung geringerer Sachkundekenntnisse wie nach dem bisherigen § 29 (2) der 1. WaffV weiterhin möglich sein sollte. Nach dem damals noch geltenden Recht brauchte die SK nur für die Schusswaffen- und Munitionsarten nachgewiesen werden, für die tatsächlich eine waffenrechtliche Eralubnis beantragt wurde. Diese Erleichterung sollte in das WaffG 2002 zunächst keinen Eingang finden. Die vorläufige Argementation dazu war, dass „mangels Bedarf Praktikabilität und eindeutiger Ermächtigungsgrundlage“ der Nachweis einer umfassenden, einheitlichen Sachkunde zu fordern sei (wie sie meist in der gängigen Praxis der schießsportlichen Verbände ohnehin durchgeführt wurde).

In der Endfassung der Sachkunderegelung nach § 1 (2) AWaffV wurde hingegen aber der alte Zustand der Möglichkeit einer differenzierten SK weitergeführt, da eine umfassende Sachkunde für eine Vielzahl von Betroffenen nicht adäquat sei. Insbesondere, so der Verordnungsgeber, würde eine zwangsweise umfassende Sachkunde auch zu einer Ausbildung an Waffen führen, für die ein Bedürfnis nicht gegeben sei. Da dem Sachkundenachweis ausschließlich das Ziel der konkreten Gefahrenvorbeugung (Urteil des BVerwG aus 2003) innewohnt, würde eine zwangsweise umfassende SK den Sicherheitsinteressen des Waffenrechts nicht entsprechen.

Wird beim Nachweis einer umfassenden SK das Prüfungszeugnis ebendies explizieren, ist es bei einer eingeschränkten SK notwendig, dass das Zeugnis zu den jeweils konkreten Einschränkungen Aussagen trifft (wobei die Möglichkeiten der Einschränkung gesetzlich nicht reguliert sind), siehe § 2 (4) AWaffV. Bei reinen Waffensammlern kann die SK-Prüfung beispielsweise auf den Nachweis der Schießfertigkeit verzichten (siehe BR-Drucks. 415/03, S. 37), falls eine Verwendung der (jeweiligen) Waffe(n) nicht erstrebt wird.

Generell fordert der § 7 WaffG nur eine spezifische, an die Umstände des Einzelfalls angepasste Sachkunde, wobei Art und Umfang mit dem jeweiligen (Bedürfnis-)Grund des WaffG korrespondieren müssen. Die SK muss sich auch danach nur auf die konkreten Gegenstände erstrecken, für die eine Erlaubnis beantragt wird.

Siehe ausführlicher: Steindorf 2007: § 7 WaffG, Rdn. 2, 4; § 1 AWaffV, Rdn. 1; § 2 AWaffV, Rdn. 2.

Mit einem – wie auch immer – eigeschränkten Sachkundenachweis hat der Antragsteller im Zweifel also erst einmal das Nachsehen. Nebenbei: Wie bereits oben erwähnt ist z.B. im Bewachungsgewerbe die Beschränkung auf „Revolver im Kaliber .357 Mag.“ gängige Praxis und absolut üblich. Auch hier haben Inhaber entsprechender Nachweise das Problem, dass ihnen von den unteren Waffenbehörden diese SK-Nachweise für die Sportschützeneigenschaft natürlich nicht anerkannt werden.

Eben...

Eben nicht!

Geschrieben
Diese Sachlage sehe ich nicht.

Rechtsgrundlagen? Entweder der Ausbilder oder sein Capo schießt da quer, würde ich sagen! "Gängelung ist Macht" oder so.

Seine Pestilenz hat es sehr eindeutig erklärt.

Hinzu kommen Auflagen z.B. von Ordnungsbehörden, die als Beispiel in einem großen Stadtgebiet in D an Sicherheitskräfte Geld-/Werttransport nur Bescheinigungen für 4-Zoll Revolver Kal. .38 , geladen mit -5-Patronen ausgeben.

Warum soll eine Firma dann eine umfassende WSK bezahlen? Warum sol der Beschäftigte eine umfassende WSK-Prüfung ablegen, wenn er NICHT als Sportschütze seine WSK macht??

Theoretisch könnte man das so sehen, praktisch muß man erst mal die Idee haben, daß so verquer gedacht wird.

Hier wird nicht verquer gedacht. Wenn es so wäre, müsste auch, was nicht der Fall ist, jeder Sportschütze in seiner WSK-Prüfung Fragne nach den Seenot-Rettungsinhalten (Signalpistolen) beantworten - als Beispiel.

Das trifft es fast genau! Waffensachkunde gemäß § 7 WaffG ist der Lehrgangs- und Prüfungsinhalt würde ich allgemein sagen.

Wichtiges Wort: fast

Der Rest ist wirklich sehr allgemein. Vielleicht wünschenswert, aber ob realisierbar?

Wehrt Euch, Leute! Nicht hinnehmen, sondern versuchen die Sache klarzustellen und ggf. dagegen vorgehen. Wäre ich bei meinem Fall damals (siehe weiter oben im Thread) schon bewanderter gewesen, hätte das einen ziemlichen Rabatz gegeben, was die da angestellt haben.

Das steht jedem jederzeit frei. Aber ich empfehle, sich VORHER schlau zu machen. Es ist nicht umsonst so, dass die staatl. anerkannten (nicht von Verbänden für den Verband, das ist etwas anderes) Prüfer eine penible Behördenprüfung sowohl ihrer Unterlagen/Lehrinhalte als auch der Prüfungspotokolle bis hin (zumindest hier) zum genauen Wortlaut und Aussehen der Bescheingungen/Urkunden über sich ergehen lassen müssen.

Wenn ich höre, welche zum Teil haarsträubenden Fragen mir Menschen am Telefon stellen bezüglich WSK - Unglaublich, irgendwer muss denen doch den Stuss vorher rüberbringen. Das fällt keinem von alleine ein.

Dann höre ich nach Jahren wieder von ihnen. WSK mit 2-17 Teilabschnitten bei dem Super-Typ Olympix gemacht, gedacht, wer soviel auf der Web-Site schreibt wird`s draufhaben. Dann festgestellt, dass er acuh nur WSK unterrichtet, vielleicht noch nicht mal so, wie die Behörden dies gerne hätten.

Dann aber nicht bei dem Adressaten mosern, sondern alle insgesamt zu Geldgierigen idiotischenen Profilneurotikern erklären.

VORHER informieren, nicht am Stammtisch, sondern im Gesetz, der AWaffV und dem Entwurf der WaffVwV sowie den einschlägigen Komentierungen/Urteilen.

Dann trommeln.

Wem das zuviel ist - hier gibt es eine ganze Anzahl sehr fähiger und anerkannter Ausbilder/Prüfer. Also besser nicht hier vorher fragen, sondern nachher mosern .

Edith meint, dieses Thema wird bei aller Aufklärungsarbeit wohl länger auf dem Tisch sein als das WaffG Bestand haben wird..........

Geschrieben
für alle im Deutschen Schützenbund e.V. zugelassenen Waffen- und Munitionsarten nachgewiesen

Schon mal über die Bedeutung von dem Schmonzes nachgedacht? Das heißt, daß wenn neue Disziplinen mit anderen Waffen dazukommen, die zum Datum der Sachkundeprüfung nicht vorlagen diese nach der angewandten Logik nicht mehr gültig sein dürfte, sprich ein Weiterbildungskurs zwingend nötig sein müßte. Anders (wenn also neue Waffen kommen und die Sachkunde mit dieser Einschränkung weiterhin gelten gelassen wird, der Schütze also auch die neu eingeführten Waffen bestätigt bekommt) wäre diese Formulierung vollkommener Blödsinn (was sie in meinen Augen auch ist), denn dann hätte man wie ich das schon beschrieben habe auch draufschreiben können (was ja problemlos möglich wäre), daß der Lehrgangsteilnehmer die Waffensachkunde gemäß § 7 WaffG nachgewiesen hat. Für alle einfacher, insgesamt logischer und für den Schützen angenehmer.

Ich bin nach wie vor der Meinung, daß der Lehrgangsträger damit über das Ziel hinausgeschossen ist und die Sachkundebestätigung zu weit und wie ich nach wie vor meine ohne ersichtliche Gründe eingeschränkt hat.

Daß es einen gewaltigen Unterschied macht, ob ich als Sportschütze, der meist mit den verschiedensten Waffenarten und Disziplinen zu tun bekommt, der sogar Waffen kaufen kann, die evtl. in seinem Verein/Verband gar nicht geschossen werden um an Wettkämpfen anderer Verbände teilzunehmen oder aber lediglich als Bootseigner oder Sicherheitskraft einen kleinen Teilbereich wissen muß dürfte ohne Diskussion einleuchten.

Geschrieben
Moin!

Warum macht überhaupt jemand

die Waffenschkunde bei einem

Luftpumpenverband, um mal mit den

Worten Anderer zu reden..?

Was soll uns das sagen?

Geschrieben
Was soll uns das sagen?

Nichts, weil es unsinnig ist.

Weder gibt es einen Luftpumpenverband,

noch ausreichend und flächendeckend Sachkundelehrgänge der anderen Verbände,

noch hat es sonst einen Sinn.

Es war eben mal wieder das übliche DSB Bashing, das auch dadurch, daß man sich "auf die Worte anderer" bezieht,

nicht weniger :peinlich: wird.

Was solls, wer es braucht ..............................

Geschrieben
Moin!

Warum macht überhaupt jemand

die Waffenschkunde bei einem

Luftpumpenverband, um mal mit den

Worten Anderer zu reden..?

Geht doch gleich zu GK-Verbänden

wie BDS, BDMP..

Gruß, kriegerlein

ob dus in deinen eigenen worten sagst oder in denen anderer..............vielen dank für dein feines gespür........... das richtige zur richtigen zeit zu äußern...... das ist genau das was man jetzt noch verkünden muss!

ich versteh einfach nicht dass man sich heutzutage noch in dieser art und weise hier öffentlich artikulieren muss. jedes weitere wort wäre auch hier eines zuviel.......es ist einfach nur noch ...... :peinlich:

Archiviert

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