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IGNORED

Munitionserwerb eingeschränkt?!


Gast

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Geschrieben

Hi,

War letzte Woche Muni einkaufen für meine KK-SL-Büchse, und da meinte mein BüMa zu mir ich darf keine High-Speed-KK Muni Kaufen?! Wegen der Einschränkung, und er hätte solch eine Einschränkung noch nie gesehen!

Allso jetzt frag ich mich, was soll der mist?

Ist das etwa Disziplien abhängig oder wie? (Bin beim BDS)

Danke.

asdfpky.png

Geschrieben

Nein, das hat mit Deinem Alter zu tun.

Unter 25 Jahren ohne MPU nur KK (keine HV!) und Schrot 12/70 !

Alles weitere wenn Du älter als 25 bist.

Geschrieben

ICH HAB DIE MPU! Allso müsste ich doch die High Speed bekommen oder nicht?

Ach ich bin noch keine 21 deswegen oder?

Allso 21 und MPU oder?

Geschrieben

Was ist denn das für ein Quatsch ???

Das höre / lese ich heute zum ersten Mal !

Erstmal den Kalender befragt, ob´s nicht doch der 1. April ist.....

Nein, wirklich ???

Wie albern ist das denn ?

Demnächst kommt noch.... Magnum-Munition nur mit bestandener, Mittlerer Reife...., oder was ?

Unser regelwütiges Vaterland treibt schon seltsame Blüten, findet Ihr nicht auch ?

Ich wünsche Euch einen schönen Abend !

Govt,

...Bürotüre zu.....trabt er kopfschüttelnd zum Auto....

...und wech....

Geschrieben
[...] Also 21 und MPU oder?

Genau. Am 21. Geburtstag nach dem Ausblasen der Kerzen einfach Antrag auf Aufhebung der Erwerbsbeschränkung stellen. MPU brauchst Du nur für GK Waffen zwischen 21 und 25 Jahren (§ 6 III WaffG).

Die Grundlage dieser Beschränkung in der WBK ist übrigens eindeutig in § 14 I S. 2 WaffG nachzulesen.

Geschrieben

Ähm,

- Ich bin 18 Jahre alt...

- Besitze eine KK - Pistole...

- Eingetragen auf Grüne WBK...

- Kein Munitionserwerb auf der grünen, dafür aber eine gelbe WBK, begründet mit Bedürfnis KK - Gewehr, dass demnächst auch eingetragen wird...

- Munitionserwerb erfolgt demnach über die gelbe WBK

- Nirgends ist eine Einschränkung vermerkt!

Irgendwie komisch?

Eine Lücke im System? :P

Mir solls recht sein :)

Gruß rinie

Geschrieben
[...] KK - Gewehr, dass demnächst auch eingetragen wird... [...]

Wenns noch nicht eingetragen ist, also auch der Munitionserwerbsstempel noch nicht drinnen ist, würde ich erstmal abwarten ... vielleicht (wahrscheinlich, denn vom Gesetz her müsste es) kommt dieser Zusatz dann auch gleich mit der Eintragung auf die gelbe WBK.

Man kann zwar trefflich darüber streiten, ob diese Erwerbsbeschränkung bis 21 wirklich sinnvoll ist, bzw. überhaupt einen Sinn hat - aber im Ergebnis tangiert sie die Betroffenen doch nicht wirklich in besonderer Weise. Reminton Target, CCI SV und auch Target-/Matchmunition sind ja erwerbbar.

Geschrieben

Ok, Allso da muss ich jetzt auch noch bis 21 warten, och man, langsam nervt mich unser Staat immer mehr, ist ja schon total bescheuert das man erst ab 21 mit bestandener MPU GK besitzen darf, denn das ist meiner Meinung nur Geld macherei! Bei der bescheuerten MPU kann gar nix ausgesondert werden, ob jemand ein Psycho ist oder nicht, der Test ist ein Witz! Dafür muss man dann auch noch 150€ hinblättern!

Und jetzt dieser schmarn auch noch mit dem Muni erwerb!

Man bin ich frog wenn ich 21 bin, dann kann mich Vater Staat mal Kreuzweise!

Geschrieben
[...] also auch der Munitionserwerbsstempel noch nicht drinnen ist [...]

Wo wird denn auf der gelben WBK ein Munitionserwerbsstempel plaziert?

Die gelbe WBK ansich berechtigt doch schon zum Munitionserwerb, oder?

Wenn man da jetzt mal weiterdenkt stellt sich mir die Frage wieso ich aufgrund einer gelben WBK ohne irgendwelche Eintragung

eigentlich Munition kaufen durfte für die Pistole auf Grün?

Edit: Hab nochmal genau geschaut.

Text auf der WBK ist wie folgt:

"Diese Erlaubnis berechtigt [...] zum Erwerb und Besitz von Munition für die in diese WBK eingetragenen Schusswaffen"

Ist ja lustig, ich habe im Prinzip solange mein KK - Gewehr nicht eingetragen ist garkeine Berechtigung?

Hat mein Waffenhändler irgendwie anderst gesehen.

Er (wir) dachte/n KK - Pistole auf grün + gelbe WBK berechtigt zum Munitionserwerb...

Wie auch immer. Ich sehe hier keine Einschränkung...

Gruß rinie

Geschrieben
Die gelbe WBK ansich berechtigt doch schon zum Munitionserwerb, oder?

wieso ich aufgrund einer gelben WBK ohne irgendwelche Eintragung eigentlich Munition kaufen durfte für die Pistole auf Grün?

Imho gilt die Munitionserwerbsberechtigung der gelben WBK auch nur für die darin eingetragenen Waffen.

Geschrieben
Ok, Allso da muss ich jetzt auch noch bis 21 warten, och man, langsam nervt mich unser Staat immer mehr, ist ja schon total bescheuert das man erst ab 21 mit bestandener MPU GK besitzen darf, denn das ist meiner Meinung nur Geld macherei! Bei der bescheuerten MPU kann gar nix ausgesondert werden, ob jemand ein Psycho ist oder nicht, der Test ist ein Witz! Dafür muss man dann auch noch 150€ hinblättern!

Und jetzt dieser schmarn auch noch mit dem Muni erwerb!

Man bin ich frog wenn ich 21 bin, dann kann mich Vater Staat mal Kreuzweise!

Motorradfahrern geht es schon viel länger so. Manchmal hat eine Regel auch Sinn.

Geschrieben
[...] 150€ hinblättern [...]

Was, nur 150€? Ich hab' damals 480 € bezahlt ...

Wo wird denn auf der gelben WBK ein Munitionserwerbsstempel plaziert?

Die gelbe WBK ansich berechtigt doch schon zum Munitionserwerb, oder?

Die gelbe WBK erlaubt den Erwerb und vorübergehende Besitz der Waffe und der zugehörigen Munition; deckt also erstmal den Eintragungszeitraum (14 Tage) ab. Die eigentliche materielle Erlaubnis zum dauerhaften Besitz (inkl. Munition) erfolgt erst mit der Eintragung in die WBK, bzw. die Erwerbsanzeigung und behördliche Absiegelung in der letzten Spalte auf der Innenseite. Die gelbe WBK an sich berechtigt nur zum Waffenerwerb und der Munitionserwerb kommt dann Hand in Hand mit der jeweiligen Waffe ("dafür bestimmten Munition"). Wird eine Waffe von der gelben WBK veräußert, geht damit auch die zugehörige Munitionserwerbserlaubnis verloren.

[...] Ist ja lustig, ich habe im Prinzip solange mein KK - Gewehr nicht eingetragen ist garkeine Berechtigung? [...]

Genauso ist es - wobei "lustig" es hier ganz und gar nicht trifft ... unerlaubter Munitionsbesitz trifft es eher! Und für den Händler: Munitionsüberlassung an einen Nichtberechtigten.

Wenn man da jetzt mal weiterdenkt stellt sich mir die Frage wieso ich aufgrund einer gelben WBK ohne irgendwelche Eintragung eigentlich Munition kaufen durfte für die Pistole auf Grün?

Munitionserwerb/-besitz auf Basis einer leeren gelben WBK und keiner Munitionserwerbserlaubnis auf der grünen WBK ???? Wenn ich das so richtig verstanden habe, bricht mir der Schweiß aus und wir denken lieber nicht weiter ...

Geschrieben
[...] das Gewehr schnellstmöglich einzutragen...

Ganz genau. Sollte die Eintragung nicht extrem kurzfristig machbar sein und solltest Du jetzt schon .22er haben würde ich ganz dringend empfehlen, die Munition einem berechtigten Vereinsmitglied zu geben und bis zur Eintragung nur den Sofortverbrauch auf dem Stand zu praktizieren.

Geschrieben
Nein, das hat mit Deinem Alter zu tun.

Unter 25 Jahren ohne MPU nur KK (keine HV!) und Schrot 12/70 !

Alles weitere wenn Du älter als 25 bist.

Was istn das fürn Schwachsinn.

Nach Angaben auf der Federal Seite hat die Federal American Eagle aus einer Langwaffe ca 185 Joule.

Es ist aber trotzdem HV Muni die aus einer LW 360 m/s aufwärts macht.

Ich bin 20 und hab ohne Probleme mehrmals bei verschiedenen Händlern, HV Munition zu kaufen gekriegt.

Geschrieben
Motorradfahrern geht es schon viel länger so. Manchmal hat eine Regel auch Sinn.

Das mag fürs Motorrad fahren vielleicht zutreffen,

Aber bei der Einschränkung für den Munitionserwerb unter 21 mit MPU geht es doch nur um den (ich sag mal dazu) Gefährlichkeits-Grad der Munition, wobei ich mit der normal .22lfb wenn ich wollte auch jemanden umlegen könnte, da brauchts keine High-Speed! Ist doch Schwachsinn mit der ganzen Einschränkung!

Ich bin 20 und hab ohne Probleme mehrmals bei verschiedenen Händlern, HV Munition zu kaufen gekriegt.

Schön für dich aber nicht für MICH!

Geschrieben
Schön für dich aber nicht für MICH!

Hier gehts nicht darum was schön für wen ist, sondern was gängige Praxis ist und was erlaubt ist.

Vielleicht gibts dazu ja noch andere Meinungen.

Geschrieben
Das mag fürs Motorrad fahren vielleicht zutreffen,

Aber bei der Einschränkung für den Munitionserwerb unter 21 mit MPU geht es doch nur um den (ich sag mal dazu) Gefährlichkeits-Grad der Munition, wobei ich mit der normal .22lfb wenn ich wollte auch jemanden umlegen könnte, da brauchts keine High-Speed! Ist doch Schwachsinn mit der ganzen Einschränkung!

Beim Motorrad ists doch ganz genauso. Erklär mir mal den Unterschied, warum du es bei Motorradfahrern akzeptierst und für dich nicht.

Geschrieben
Beim Motorrad ists doch ganz genauso. Erklär mir mal den Unterschied, warum du es bei Motorradfahrern akzeptierst und für dich nicht.

beim Motorradfahrer sehe ich eine gewisse Fremdgefährdung - was aber nicht unwesentlich eher an den Fahrern als den Maschinen liegt - der Sportschütze darf einzig und allein auf zugelassenen Schießanlagen seinem tun frönen - der Motorradfahrer auf dem Hockenheimring oder dem Lausitzrund kann sich meinetwegen mit Geschwindigkeiten gen Schallgeschwindigkeit bewegen, sein Leben kümmert mich nicht, ihn sollte es kümmern - auf öffentlicher Straße sieht das Spiel dann anders aus. ;)

Geschrieben
Beim Motorrad ists doch ganz genauso. Erklär mir mal den Unterschied, warum du es bei Motorradfahrern akzeptierst und für dich nicht.

Hast wahrscheinlich das "vielleicht" in meinen Satz überlesen, ich habe geschrieben "vielleicht mag das zutreffen" weil du geschrieben hast "Manchmal hat eine Regel auch Sinn", habe nicht gesagt das ich es akzeptiere scheint eher so als würdest du es akzeptieren laut deiner aussage "Manchmal hat eine Regel auch Sinn", ich kann darüber nämlich kein Urteil abgeben, da ich mich mit Motorrädern nicht auskenne und noch nie eines gefahren hab.

Geschrieben

Ja, ich akzeptiere das. Ich erwarte zunächst eine gewisse Reife und ein entwickeltes Selbsteinschätzungsvermögen um Verantwortung übernehmen zu können. Erwartungsgemäß bedarf es dafür einer gewissen Lebenserfahrung (vulgär auch Alter) und/oder eines geeigneten Nachweises. Das gilt für mich im Straßenverkehr und im WaffR.

Geschrieben
Erwartungsgemäß bedarf es dafür einer gewissen Lebenserfahrung (vulgär auch Alter) und/oder eines geeigneten Nachweises. Das gilt für mich im Straßenverkehr und im WaffR.

Ok, aber es geht mir darum das der Nachweis den man erbringen muss um GK zu besitzen, allso die MPU absoluter Schwachsinn ist, denn mit diesem Test kann weder ein potentieller Amokläufer noch sonst irgendein Psycho ausgesondert werden, der Test war einfach ein Witz!

Der ist für mich nur Geldmacherei und ein Alibi unseres Staates wenn mal wieder was passiert, dann kann der Staat sagen, aber er hat doch den Test gemacht!

Ich weiß nicht ob du die MPU überhaupt machen musstest, aber du hättest mal sehen sollen was des für ein ablauf war, zuerst bin ich ca.45min am PC gehockt mit 4 bunten Knöpfen (der gleiche wie bei der Musterung!) und da bekommt man allgemeine Fragen über sein Leben gestellt! Wer die Fragen falsch beantwortet dem ist echt nicht mehr zu helfen, weil da kann man ja gar nix falsch machen!

Ein Beispiel: "Sind Sie lieber in Gesellschaft?" oder "Sind Sie lieber Alleine?" Bitte wählen Sie eine Antwort möglichkeit aus, LOOOOOOOOL :rotfl2:

Nach dem PC Test gings ca. 3min zum Psycho Doc der hat dann mit mir über meinen Test geredet, war für mich ein ganz normales Gespräch war, da konnte man auch wieder nix falsch machen, einfach bissl sympatisch rüber kommen den Psycho Doc zum lachen bringen und gut ist!

IMHO sollte der Test abgeschaft werden, da es nur wieder Abzocke ist!

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