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IGNORED

Was wird bei Eintragung benötigt?


Gast

Empfohlene Beiträge

Gast Snaketwin
Geschrieben
Heute morgen eine Waffe auf Grün eingekauft, und mein Händler hat die Eintragung

per Schreibmaschine gemacht. Lt. seiner Aussage muß er die Eintragung vornehmen!

Macht auch Sinn, sonst könnte ich ja mit dem gleichen Voreintrag (zumindest vorübergehend)

mehrmals auf Einkaufstour gehen... :ninja:

Da haste mich auf ´ne Idee gebracht...natürlich NICHT! Aber dazu hab ich mal ´ne weitere Frage: Muss der Händler der Behörde nicht irgendwie mitteilen, dass bei ihm eine Waffe gekauft wurde? So wie es aussieht ist es ja tatsächlich eine Grauzone, die man ohne Weiteres ausnutzen könnte, da wie beschrieben ja einige Händler die Waffe NICHT eintragen!

Geschrieben
...

Aber dazu hab ich mal ´ne weitere Frage: Muss der Händler der Behörde nicht irgendwie mitteilen, dass bei ihm eine Waffe gekauft wurde? So wie es aussieht ist es ja tatsächlich eine Grauzone, die man ohne Weiteres ausnutzen könnte, da wie beschrieben ja einige Händler die Waffe NICHT eintragen!

Ich darf mich mal kurz selbst zitieren (bzw. eigentlich natürlich den Gesetzestext!):

...

§ 34 Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht

...

2) Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 Satz 1, der einem anderen auf Grund einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz eine Schusswaffe überlässt, hat in die Waffenbesitzkarte unverzüglich Herstellerzeichen oder Marke und - wenn gegeben - die Herstellungsnummer der Waffe, ferner den Tag des Überlassens und die Bezeichnung und den Sitz des Betriebs dauerhaft einzutragen und das Überlassen binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen.

...

Gast Snaketwin
Geschrieben

Ja, wer lesen kann....(damit mein ich mich!)

Danke nochmal trotzdem!

Geschrieben
Servus,

tja, da sagt das WaffG aber nun mal was ganz anderes:

§ 34 Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht

...

2) Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 Satz 1, der einem anderen auf Grund einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz eine Schusswaffe überlässt, hat in die Waffenbesitzkarte unverzüglich Herstellerzeichen oder Marke und - wenn gegeben - die Herstellungsnummer der Waffe, ferner den Tag des Überlassens und die Bezeichnung und den Sitz des Betriebs dauerhaft einzutragen und das Überlassen binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen.

...

D.h., der Händler (= Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 Satz 1) MUSS die Eintragung machen, er hat da gar keine Wahl!

Sollte Dein SB eigentlich wissen ...... :peinlich:

Und Du hast da auch kein Wahlrecht, egal, was für eine Sauklaue der Händler hat ....

Gruß

Sigges

Soweit wusste ichs auch nicht, aber der SB fands gut: erledigt...

Die SB haben auch Richtlinien; sonst würde keiner

auf dem Beschwerdeweg recht bekommen...

Teilweise kennen sie sich natürlich auch nicht aus;

aber wir, siehe WO, auch nicht...

Würde es dieses Forum nicht geben, würden alle Nicht-LWB

denken, wir wissen, was wir machen...

*überspitztz*

................................

Geschrieben

Wenn man noch keine WBK besitzt und zum ersten Mal zum SB geht, muss man folgendes dabei haben:

Personalausweis

Sachkundeprüfung im Original

Bedürfnisgenehmigung vom Verband

Schießbuch mit mindestens 12 Einträgen ab Kaliber .22

Und weil du die Waffe schon gekauft hast, sollte auf der Rechnung auch die Seriennummer

und der Hersteller stehen.

Ebenso der Name des Überlassers (in deinem Fall Waffengeschäft)

Du musst dann dennoch den Voreintrag zahlen, aber es wird auch gleich der Haupteintrag vorgenommen.

Geschrieben

Sagt mal ich habe vor 4 Wochen meinen 357 S&W eintragen lassen.

Kaufe mir jetzt den S&W 357 noch einmal(also einen zweiten).Muss ich jetzt wieder erst zur Behörde oder kann ich den zweiten erstmal so kaufen.

Der der mir den verkaufen möchte sagt" Hol dir einen Voreintrag und dann verkaufe ich IHN dir".

Das heißt ja für mich , das der erste 357 nicht ausreicht für den Verkäufer...

heißt für mich nochmal zur Behörde und selber Voreintrag..

Ist doch Quatsch oder?? ein 357 steht doch schon in meiner WBK

Danke

Geschrieben
der hat ganz klar gesagt: der einzige der in der WBK was rein schreibt, ist die behörde und kein Händler!

Servus !

Das handhabt jeder SB anscheinend wie er will...

Ich durfte meine WBK selbst ausfüllen und darf jetzt auch jede Waffe selbst eintragen.

Mal ne Frage an den Threadstarter:

Erst schreibst, dass man die WBK mitnehmen soll, dann wiederum schreibst Du, dass es Deine 1. Waffe ist ? Oder habe ich da was falsch gelesen ?

Geschrieben
Sagt mal ich habe vor 4 Wochen meinen 357 S&W eintragen lassen.

Kaufe mir jetzt den S&W 357 noch einmal(also einen zweiten).Muss ich jetzt wieder erst zur Behörde oder kann ich den zweiten erstmal so kaufen.

Der der mir den verkaufen möchte sagt" Hol dir einen Voreintrag und dann verkaufe ich IHN dir".

Das heißt ja für mich , das der erste 357 nicht ausreicht für den Verkäufer...

heißt für mich nochmal zur Behörde und selber Voreintrag..

Ist doch Quatsch oder?? ein 357 steht doch schon in meiner WBK

Danke

Servus !

Mal nen heißen Tipp von mir:

Versuche einen Revolver zu finden, der die gleiche Seriennummer wie der 1. Recolver hat :00000733: !

Ist schon der 1. April ?

Geschrieben
Sagt mal ich habe vor 4 Wochen meinen 357 S&W eintragen lassen.

Kaufe mir jetzt den S&W 357 noch einmal(also einen zweiten).Muss ich jetzt wieder erst zur Behörde oder kann ich den zweiten erstmal so kaufen.

Der der mir den verkaufen möchte sagt" Hol dir einen Voreintrag und dann verkaufe ich IHN dir".

Das heißt ja für mich , das der erste 357 nicht ausreicht für den Verkäufer...

heißt für mich nochmal zur Behörde und selber Voreintrag..

Ist doch Quatsch oder?? ein 357 steht doch schon in meiner WBK

Danke

Sofern dieses Posting nicht ein erfrischend formulierter Scherz ist, bzw. sein soll kann ich nur die Hände über'm Kopf zusammenschlagen, weinen und mich wie immer öfter in der jüngeren Vergangenheit fragen, wie so manche Sachkundebestätigung in diesem Land zustande kommt??? Wen wundert es da noch, dass immer wieder über die Abschaffung der Verbandssachkunde zugunsten einen rein staatlichen Sachkunde diskutiert wird. Wenn ich sowas lese: "ein .357 steht doch schon in meiner WBK - kauf' ich mir also gleich noch 5 weitere auf diesen Eintrag :gaga:... kommen mir echt die Tränen :s84: da braucht man sich wirklich über nix mehr zu wundern.

Geschrieben
Wo wir gerade beim Thema erste Waffe sind:

HABE GERADE MEINE NAGELNEUE GRÜNE WBK AUS DEM BRIEFKASTEN GEHOLT!!! :eclipsee_gold_cup:

Wird also in allernächster Zeit einen weiteren Legalwaffenbesitzer geben!! :00000733:

"Na dann, herzlichen Glückwunsch zur ersten Waffe!" Es wird ein tolles Gefühl für dich sein, wenn du sie in Empfang nimmst. :s73:

Geschrieben
Sagt mal ich habe vor 4 Wochen meinen 357 S&W eintragen lassen.

Kaufe mir jetzt den S&W 357 noch einmal(also einen zweiten).Muss ich jetzt wieder erst zur Behörde oder kann ich den zweiten erstmal so kaufen.

Der der mir den verkaufen möchte sagt" Hol dir einen Voreintrag und dann verkaufe ich IHN dir".

Das heißt ja für mich , das der erste 357 nicht ausreicht für den Verkäufer...

heißt für mich nochmal zur Behörde und selber Voreintrag..

Ist doch Quatsch oder?? ein 357 steht doch schon in meiner WBK

Danke

Heute MUSS der 1. April sein! :peinlich:

Geschrieben
Mal ne Frage an den Threadstarter:

Erst schreibst, dass man die WBK mitnehmen soll, dann wiederum schreibst Du, dass es Deine 1. Waffe ist ? Oder habe ich da was falsch gelesen ?

Allso das war meine erste Einzutragende Waffen, den Voreintrag hatte ich nach Abgabe des Bedürfnisses schon drinnen.

Ich hab geschrieben das es klar ist das ich die WBK mitnehmen muss zum SB für die Eintragung, aber für mich war wichtig was der sonst noch braucht!

Denn auf der Rechnung meines Verkäufers der Waffe stand nämlich keine Seriennummer, diese habe ich selbst aufgeschrieben und mitgenommen, und Ausweis wollte er auch sehen!

Wenn ich nicht alles mitgenommen hätte, dann hätte ich wieder ewig rumkutschieren müssen! und um das gings mir eigentlich!

Aber wenn sich manche darüber lustig machen müssen, bitte dann möcht ich euch den Spaß nicht verderben :00000733:

Geschrieben
Kaufe mir jetzt den S&W 357 noch einmal(also einen zweiten).Muss ich jetzt wieder erst zur Behörde oder kann ich den zweiten erstmal so kaufen.

Der der mir den verkaufen möchte sagt" Hol dir einen Voreintrag und dann verkaufe ich IHN dir".

Das heißt ja für mich , das der erste 357 nicht ausreicht für den Verkäufer...

heißt für mich nochmal zur Behörde und selber Voreintrag..

Danke

Irgendwie versteh ich was falsch oder?

Ich dachte die Sachkunde muss man zuerst haben bevor man loslegt oder?

vielleich ist einigen in dem Fred die grüne Farbe ausgegangen :acute:

Geschrieben
Wenn man noch keine WBK besitzt und zum ersten Mal zum SB geht, muss man folgendes dabei haben:

Personalausweis

Sachkundeprüfung im Original

Bedürfnisgenehmigung vom Verband

Schießbuch mit mindestens 12 Einträgen ab Kaliber .22

Und weil du die Waffe schon gekauft hast, sollte auf der Rechnung auch die Seriennummer

und der Hersteller stehen.

Ebenso der Name des Überlassers (in deinem Fall Waffengeschäft)

Du musst dann dennoch den Voreintrag zahlen, aber es wird auch gleich der Haupteintrag vorgenommen.

Also normalerweise braucht man das Schießbuch nicht. Dieser Nachweis braucht man doch lediglich für die Bedürnisgenehmigung vom Verband.

Meine SB wollen das nicht sehen - auch nicht bei der Erstbeantragung der WBK.

AAAAAAAber - so ein Schießbuch trägt ja nicht auf. Ich würde es vorsichtshalber auch mitnehmen.... Schadet ja nicht.

Geschrieben

Moin!

Habe auf meiner WBK zwei Waffen ausgetragen, weil verkauft..

Damit kann ich dann, weil ja ein Eintrag bestand, diese

wieder neu erwerben, ohne Voreintrag?? :rolleyes:

Der 1.April is watching you.... :gutidee:

Ich will hier keinen veräppeln, aber soo ganz

"koscher" scheint mir dieser Thread nicht..

Geschrieben
"Na dann, herzlichen Glückwunsch zur ersten Waffe!" Es wird ein tolles Gefühl für dich sein, wenn du sie in Empfang nimmst. :s73:

Danke Falk!!

Habe meine erste Waffe gestern abgeholt - S&W 686-2, kaum geschossen, keine Kratzer, nichts wackelt. :00000733:

Kurzum: super Zustand!!!

Und das Gefühl sie in Empfang zu nehmen ist eigentlich nur mit dem Anmelden des ersten Motorrades vergleichbar.

Am Freitag lasse ich sie flugs Eintragen.

MT

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