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IGNORED

Antwort der CDU auf meine Begründung zu meiner Wahlentscheidung


FalloutBoy

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Anfang dieser Woche habe ich die Parteien angeschrieben und Ihnen kurz mitgeteilt, warum sie meine Stimme nicht bekommen haben und bei Beibehaltung des Kurses auch nicht bekommen werden.

Hier meine kurze Nachricht an die Parteien:

Begründung zu meiner Wahlentscheidung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mich bei der Europawahl gegen Ihre Partei entschieden, da Sie die Interessen der Waffenbesitzer, als unbescholtene Bürger dieses Landes, nicht ausreichend vertreten.

Solange sich Ihre Partei für den blinden Aktionismus und Populismus in Form von absolut überflüssigen und unnützen Gesetzesentwürfen sowie Verbotsforderungen, wie der erneuten Waffenrechtsverschärfung oder dem vor kurzem noch angestrebten Paintballverbot ("Jagdspieleverbot") entscheidet und sich somit gegen die Rechte der gesetzestreuen Bürger dieses Landes stellt, werde ich Ihrer Partei den Rücken kehren.

Mit freundlichen Grüßen

=================================

Folgendes habe ich von der CDU (von den anderen Parteien habe ich noch nichts bekommen) als Antwort bekommen worauf ich gerne auch eine detaillierte Antwort schreiben möchte. Gibt es als Antwort auf so etwas schon eine Art fehlerfreies Musterschreiben hier im Forum??

Hier die CDU Antwort:

Sehr geehrter Herr XXXXXX,

haben Sie Dank für Ihre kritischen Worte. Diese habe nehmen wir sehr ernst und ich möchte Ihnen erläutern aus welchen Gründen es zur Verschärfung des Waffenrechtes kam.

Nach der erschütternden Bluttat eines 17-jährigen Jugendlichen im März 2009 im baden-württembergischen Winnenden hatten sich die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD in einem Brief an die Familien der Opfer gewandt. Sie hatten zugesagt zu prüfen, durch welche gesetzgeberischen Maßnahmen die Sicherheit im Zusammenhang mit legalen Schusswaffen zu erhöhen sei. Hierbei war den Erwartungen der Angehörigen der Winnenden-Opfer Rechnung zu tragen. Zugleich war es wichtig, Jäger und Schützen, deren weit überwiegende Mehrheit einen verantwortungsvollen Umgang mit ihren Waffen pflegt, nicht unter einen Generalverdacht zu stellen und unangemessenen Belastungen oder Beschränkungen auszusetzen.

Im Vordergrund stand dabei unser Bestreben, eine praxistaugliche Lösung herbeizuführen. Durch die Erschwerung des Zugangs Unbefugter zu Schusswaffen sowie durch verbesserte Kontrollmöglichkeiten, bei gleichzeitiger Wahrung der Verhältnismäßigkeit mit Blick auf die Rechte von Schützen und Jägern, haben wir mit den Änderungen des Waffengesetzes mehr Sicherheit geschaffen. Das Ergebnis kann von allen Betroffenen mit getragen werden.

Um bei der gesetzlichen Neuregelung eine möglichst große Lebensnähe zu gewährleisten, haben wir uns nahe am Fall von Winnenden orientiert. Hier tötete ein 17-jähriger mit einer großkalibrigen Pistole fünfzehn Menschen und sich selbst. Die Schusswaffe gehörte dem Vater des Täters, der diese als Sportschütze legal besaß, jedoch nicht in dem vorgeschriebenen Waffenschrank sondern im Nachttisch aufbewahrte. Der Täter konnte also jederzeit auf die Waffe zugreifen. Da der vorsätzliche und gefährliche Umgang mit Schusswaffen kein Einzelfall ist, halten wir es für angezeigt, der Waffenbehörde die Möglichkeit einzuräumen, auch verdachtsunabhängig das Vorhandensein von Waffenschränken kontrollieren zu können (§ 36 Absatz 3 Satzes 2 des WaffG neu). Die bisherige Rechtslage hatte dies nicht vorgesehen. Nun muss der Waffenbesitzer – ähnlich einer Alkoholkontrolle im Straßenverkehr – mit einer verdachtsunabhängigen Nachschau rechnen. Allerdings wird durch den unverändert geltenden § 36 Absatz Satz 3 WaffG klargestellt, dass Wohnräume gegen den Willen des Waffenbesitzers nach wie vor nur zur Verhütung dringender Gefahren betreten werden dürfen. Jedoch kann die Behörde bei wiederholter und nachhaltiger Verweigerung des Nachweises der sicheren Aufbewahrung (gemäß des unverändert geltenden § 5a Abs.2 Nr. 5 WaffG) wegen Zweifeln an der Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers ein Verfahren zum Widerruf der Waffenerlaubnis betreiben. Zudem wird durch eine Änderung des § 36 Absatz 3 Satz 1 WaffG künftig verlangt, dass bei Antragstellung für eine Waffenbesitzerlaubnis die Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung bei der Behörde nachgewiesen werden. Aus der „Holschuld“ der Behörde wird nunmehr eine „Bringschuld“ des Antragsstellers.

Zudem wollen wir den vorsätzlichen – nicht den fahrlässigen – Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften unter Strafe stellen. Verstöße gegen die Aufbewahrungsvorschriften waren bisher lediglich bußgeldbewehrt. Mit der Einführung des neuen § 52 a WaffG und der damit einhergehenden Strafbewehrung wird zum Ausdruck gebracht, dass die vorsätzliche Verletzung der Aufbewahrungsvorschriften mit der dadurch hinzutretenden konkreten Gefahr des Abhandenkommens bzw. des Zugriffs Dritter kein Kavaliersdelikt ist. Hiervon ausgenommen sind jedoch Spezialfälle wie beispielsweise die vorübergehende Aufbewahrung auf dem Transport oder im Umfeld einer Jagd, um Waffenbesitzer unter diesen besonderen Umständen nicht zu kriminalisieren.

Weiterhin soll die Waffenbehörde durch die Änderung von §4 Abs. 4 Satz 3 WaffG künftig nicht nur wie bisher nach Ablauf von 3 Jahren nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis, sondern auch nach Ablauf dieses Zeitraums das Fortbestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses von Waffenbesitzern überprüfen können. So soll festgestellt werden, ob etwa ein Schütze noch aktiv und sein Bedürfnis noch gegeben ist. Bei Sportschützen verlangt eine Erweiterung der bisher zugebilligten Grundausstattung mit Sportwaffen - durch eine entsprechende Ergänzung des § 14 Abs. 3 WaffG - künftig eine regelmäßige Wettkampfteilnahme. Durch eine Änderung des § 27 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 WaffG wird das Mindestalter für das Schießen mit großkalibrigen Waffen grundsätzlich von 14 auf 18 Jahre heraufgesetzt. Damit soll erreicht werden, dass diese Altersgruppe zwar mit Kleinkaliberwaffen für Wettkämpfe üben kann, der Umgang mit den besonders gefährlichen Großkaliberwaffen aber verwehrt bleibt.

In der neuen Fassung des § 36 Abs. 5 WaffG wird das Bundesinnenministerium ermächtigt, künftig neue Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffen und Munition durch Rechtsverordnung zu regeln. Hierin sollen biometrische Sicherungen sowohl bei Waffenschränken als auch bei Schusswaffen nach dem Stand der Technik zu einem späteren Zeitpunkt geregelt werden. Solche Sicherungen müssen ausgereift und für den Waffenbesitzer bezahlbar sein. Durch § 43a WaffG wird bis 2012 ein elektronisches nationales Waffenregister eingeführt und so die Transparenz der im Umlauf befindlichen legalen Waffen erhöht. Weiterhin soll die Meldebehörde künftig Namensänderungen, Umzug oder Tod an die Waffenbehörde melden. Durch eine befristete Amnestieregelung schließlich sollen Besitzer illegaler Waffen diese bis Ende 2009 straffrei abgeben können.

Im Zusammenhang mit Winnenden hat uns in der öffentlichen Diskussion des Weiteren die Frage nach „Spielen“ wie Laserdrome oder Paintball/Gotcha beschäftigt, die das Verletzen oder Töten von Menschen realitätsnah simulieren. Wir halten diese Spiele für besorgniserregend, wenn auch nicht für zwangläufig verbotswürdig. Die CDU spricht sich für eine wissenschaftliche Prüfung der Gefährlichkeit dieser Spiele aus.

Bereits vor diesen Änderungen besaß Deutschland eines der strengsten Waffengesetze weltweit. Durch die jetzigen Anpassungen haben wir auf aktuelle Entwicklungen reagiert und so die öffentliche Sicherheit weiter verbessert. Wir haben hierbei auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Sicherheitsbedürfnis und den Interessen von Schützen und Jägern geachtet. Trotzdem sollte uns allen bewusst sein, dass Tragödien, wie die in Winnenden, auch durch noch so perfekte Gesetze nicht völlig ausgeschlossen werden können. Auch in Zukunft kommt es in erster Linie auf das Verantwortungsbewusstsein jedes einzelnen Waffenbesitzers an.

Mit freundlichen Grüßen

XXXXX XXXXXXX

Team Bürgerservice der CDU-Bundesgeschäftsstelle

===============================================

Habt ihr was Gutes für mich??

Danke schon einmal

FB

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Jo, klar.....

Sie hatten zugesagt zu prüfen, durch welche gesetzgeberischen Maßnahmen die Sicherheit im Zusammenhang mit legalen Schusswaffen zu erhöhen sei. Hierbei war den Erwartungen der Angehörigen der Winnenden-Opfer Rechnung zu tragen

und wenn man dann den mindestens 6000 Angehörigen der Verkehrstoten verspricht, was zu unternehmen, dann wird der PKW verboten.....

und natürlich gleich wieder die beschwichtigung, man habe ja nichts gegen Jäger und Sportschützen...

Ich habe ihre Beete vergiftet, ihren Baum gefällt, ihr Auto zerkratzt,ihre Scheiben eingeworfen, sie bei der Polizei angezeigt und im Ort herumerzählt, dass ich sie verdächtig oft in der nähe der Grundschule sehe.

Aber ich verwehre mich gegen die Behauptung das ich etwas gegen sie habe.

Das ist schlicht Unfug und böswillige Beuhauptung ihrerseits.

Ich habe nichts gegen Sie herr Nachbar, nein ganz und garnicht.

Ich halte sie nämlich für einen Anständigen Kerl....

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Das ist doch eine gute Antwort! Man wird also ernst genommen, sonst hätte niemand diesen Standardbrief entwickelt. Genau in diesem Stil muss man jetzt antworten. Seine Bedenken und die fehlende "verbesserte Sicherheit" begründen. Punkt für Punkt auf diesen Formbrief eingehen - individuell und sachlich fundiert.

Genauso mit den Standardantworten der SPD (siehe abgeordnetenwatch). Wer die aufgibt, verschenkt Stimmen! Wen man eine Truppe erstmal gegen sich hat, ändert sich bei den nichts mehr (Grünen, SED). Den Rest kann man wieder ins Boot holen. Durch sachliche und fachliche Argumentation.

edit: @ase Klasse Signatur! Das bringt es auf den Punkt.

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Jo.... ,mit sachlichen Argumenten war Berufspolitikern schon immer gut beizukommen.

Das ganze Ziel praktischer Politik besteht darin, die breite Masse ständig in Verängstigung zu halten - damit sie anschließend lautstark in Sicherheit geführt werden kann - dazu wird ihr mit einer endlosen Serie von Kobolden gedroht, alle eingebildet. Henry Louis Mencken (1880-1956)

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Am 29.03.09 hatte ich im Zusammenhang mit dem Treffen der Staatssekretäre der Innenministerien der Länder in Berlin am 31.03.09, welches die Diskussion um die weitere Verschärfung des Waffenrechts einleitete, persönliche Briefe an die Herren Ambacher (DSB), Borchert (DJV) und den Innenminister von Hessen, Herrn V. Bouffier (CDU), geschrieben.

Während ich von den beiden erstgenannten umgehend persönliche Rückmeldungen mit substanziellen Inhalt erhielt, antwortete Herr Bouffier vor wenigen Tagen ebenfalls in einem persönlichen Schreiben, dessen Inhalt ich Stichworten wiedergeben möchte:

- vielen Dank für Ihr Schreiben

- es freut mich, dass Sie sich so intensiv mit dem Thema befassen

- leider interessiert mich Ihre Meinung nicht

- wir (die Innenminister und -senatoren) müssen zum Schutz der Bevölkerung in dieser Form handeln

- mfG

Ich habe dann mit einer email mit folgendem Inhalt geantwortet:

Sehr geehrter Herr Minister,

zunächst besten Dank für Ihr Antwortschreiben.

Ich teile Ihre Auffassung, dass man sich nach der Tat von Winnenden mit dem Thema Gewalt sehr intensiv auseinander setzen muss. Dies hat aus meiner Sicht jedoch umfassend zu erfolgen und darf nicht einseitig zu Lasten der Sportschützen und Jäger ausfallen.

Die anfangs besonnene Grundhaltung der CDU/CSU und die Worte von Innenminister Dr. Schäuble ("Das Waffenrecht ist eines der strengsten der Welt. Ich wüsste nicht, was man noch verschärfen sollte.") wurde – möglicherweise durch unsachliche und tendenziöse Berichterstattung in den Medien – aufgegeben. Der nun in der Innenministerkonferenz erarbeitete Entwurf, welcher in den nächsten Tagen an die Gesetzgebung zum Sprengstoffrecht angekoppelt werden soll, ist aus meiner Sicht nicht akzeptabel. Nicht nur, dass die geplanten Kontrollen der Aufbewahrung verfassungsrechtlich bedenklich sind und sehr wahrscheinlich juristische Auseinandersetzungen nach sich ziehen werden. Völlig inakzeptabel ist der Sachverhalt, dass das BMI per Verordnung künftig ermächtigt werden soll, durch die Einführung biometrischer Sicherheitssysteme weitere Verschärfungen des Waffenrechts nach eigenem Ermessen durchzuführen. Da nach meinem dafürhalten daraus kein zusätzlicher Gewinn für die Sicherheit resultiert, bedeutet dies in letzter Konsequenz die „politisch sanktionierte“ Reduzierung legaler Waffen aus finanziellen Gesichtspunkten – denn Sportschützen und Jäger müssten mit erheblichen finanziellen Belastungen rechnen.

Eine Partei, welche sich bei der Erarbeitung des Gesetzesentwurfs von blindem Aktionismus leiten und bei der Bewältigung der Situation den notwendigen Weitblick und Sachverstand nicht erkennen lässt, ist für mich heute (Europawahl) und auch in Zukunft nicht wählbar.

Mit freundlichen Grüßen

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Jo.... ,mit sachlichen Argumenten war Berufspolitikern schon immer gut beizukommen.

Das ganze Ziel praktischer Politik besteht darin, die breite Masse ständig in Verängstigung zu halten - damit sie anschließend lautstark in Sicherheit geführt werden kann - dazu wird ihr mit einer endlosen Serie von Kobolden gedroht, alle eingebildet. Henry Louis Mencken (1880-1956)

Nunja, unsachliche, beleidigende, wütende, fakten- und inhaltslose Schreiben bewirken natürlich auch nichts. Es schadet nicht unsere Politiker mit Realitäten zu konfrontieren. Das sind in erster Linie die Statistiken.

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....Hierbei war den Erwartungen der Angehörigen der Winnenden-Opfer Rechnung zu tragen....

....aus diesem Grunde werden die Rechte von 1,5Mil. Schützen und Jägern beschnitten?! :gaga:

Für wie blöd halten sie uns?!

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Habt ihr was Gutes für mich??

Meinst Du soetwas ....???

Von: expressmaster

Gesendet: Montag, 8. Juni 2009 12:31

Betreff: Wo kommt der Stimmenzuwachs her ...

Sehr geehrter Herr Eberhard,

ich möchte Ihnen zu "unserem" Wahlerfolg gratulieren!

Warum ich (wieder) FDP gewählt habe? Ganz einfach: Ich bin Arbeitgeber, Familienvater und Sportschütze!

Ihre Partei hat die aus meiner Sicht einzig vernünftige Einstellung zum Thema Waffenrechtsverschärfung:

Wann immer wir es mit einer menschlichen Tragödie zu tun haben, suchen wir reflexartig nach einfachen Lösungen, die meistens an der Ursache des Problems vorbeigehen, uns in falscher Sicherheit wiegen und, was noch viel schlimmer ist, unsere Freiheitsrechte Stück für Stück weiter einschränken. Wir sollten bei aller Betroffenheit über diese Amokläufe mit Schusswaffen nicht vorschnell handeln und genau prüfen was zu tun ist um solche Taten zu verhindern.

(Zitat von Ihrer Website zum Thema Paintballverbot)

Diese Einstellung ist es, die uns Legalwaffenbesitzer - bei allem Mitgefühl für die schreckliche Tat in Winnenden - vereint hat, und uns zwingt unsere freiheitlichen, demokratischen Werte und Ideale zu verteidigen! Sehen sie dazu auch den Flyer in der Anlage, der bundesweit über das Internet verteilt wurde!

Stoppen Sie die populistische Anlaßgesetztgebung (egal ob es um Waffen, (sog. Kampf-) Hunde, oder andere Themen geht!) und unsere Unterstützung ist Ihnen auch bei der Bundestagswahl 2009 sicher!

Mit freundlichen Grüßen,

expressmaster

Hier die Antwort: :eclipsee_gold_cup:

Sehr geehrter Herr expressmaster,

ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.

Wir werden uns weiter für den Mittelstand und die Freiheit stark machen.

Am 13. September werden wir in Henstedt-Ulzburg ein großes Oktoberfest der FDP im Bürgerhaus feiern.

14 Tage vor der Wahl wollen wir das zu einem „Großereignis“ machen.

Genauere Infos in Kürze auf der Seite der FDP-HU oder auf meiner Webseite www-Eberhard-2009.de

Ich würde mich freuen Sie dort begrüßen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Peter Eberhard

Bundestagsdirektkandidat Wahlkreis 8 Segeberg/Stormarn-Nord (Listenplatz 5)

Tel.: 04193 754530 - Fax: 04193 754531 - E-Mail: Eberhard@FDP-Segeberg.de

Im Internet: www.Eberhard-2009.de

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