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IGNORED

Antwortschreiben der CDU nach Europawahl


derfalk2001

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Sehr geehrter Herr Schmitt,

Ihre Kritik an den geplanten Änderungen und Präzisierungen am Waffenrecht

nehmen wir entgegen.

Ich darf Sie auf folgendes hinweisen: Der Deutsche Schützenverband teilt

Ihre harte Kritik in dieser Form nicht. Wir haben uns als einzige Partei in

Deutschland überhaupt für einen Konsens auch mit den Sportschützen

eingesetzt. Alle anderen Parteien, denen Sie also in Zukunft Ihre Stimme

geben würden, wären eher bereit über ein totales Verbot des Waffengebrauchs

nachzudenken, was wir ablehnen.

Mit freundlichen Grüßen

CDU Landesverband Berlin

Frank Marten

marten@cduberlin.de

Tel.: 030-32690423

Fax: 030-32690444

www.cduberlin.de

Geschrieben
Alle anderen Parteien, denen Sie also in Zukunft Ihre Stimme

geben würden, wären eher bereit über ein totales Verbot des Waffengebrauchs

nachzudenken, was wir ablehnen.

Mit freundlichen Grüßen

CDU Landesverband Berlin

Nachgedacht haben viele, sind aber zu höchst unterschiedlichen

Ergebnissen gekommen..

Tja, da haben wir wohl was falsch verstanden oder?

Das hätte Herr Bosbach den Bürgern nur besser vermitteln müssen..

Unglaublich.

fatty

Geschrieben
Ein Lügner?

neee doch nicht sowas denken - er beschäftigt sich halt nicht soviel mit politik :00000733:

er ist zum lenken nicht zum denken da :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben
Ich darf Sie auf folgendes hinweisen: Der Deutsche Schützenverband teilt

Ihre harte Kritik in dieser Form nicht.

Bitte zu beachten!

Entweder lügen die wirklich oder Sie sind überzeugt, daß es so ist, oder es stimmt?

Geschrieben
Bitte zu beachten!

Entweder lügen die wirklich oder Sie sind überzeugt, daß es so ist, oder es stimmt?

...nee - die sagen es sich nur immer selbst wieder vor damit sie es auch selber glauben. politische gehirnwäsche könnte man spotten :gaga:

nun wurde gestern gewählt. der bürger hat seine interessen wahrgenommen. liebe politiker, waffenbesitzer sind auch bürger. diese bürger haben rechte. diese rechte zu beschneiden ist pfui. das haben verschiedene parteien nun schmerzlich erfahren.

noch eines: der bürger "waffenbesitzer" geht auch im herbst zur urne! (nur mal so zur information für diejenigen unter den politikern die es noch nicht kapiert haben)

gruß NuckNuck

edith sagt: vergessen der fdp zu gratulieren!!!! :00000733:

Geschrieben
Ist mir erst später aufgefallen:

"Der Deutsche Schützenverband"

ah..ja

fatty

hätte man auch ohne namensnennung gewusst. wer sonst praktiziert vorauseilenden gehorsam? (ich denke da an die altersbegrenzung)

:bad:

Geschrieben
... Der Deutsche Schützenverband teilt

Ihre harte Kritik in dieser Form nicht. ...

Kreidefressen und Abschieben auf Andere wird keine Stimmen bringen.

Meine jedenfalls nicht.

Ohne den Wahrheitsgehalt der Aussage geprüft zu haben: Grund genug um nicht nur der Partei sondern auch diesem Verband den Rücken zu kehren.

Auch Verbandsaustritte lassen sich mit ein paar zusätzlichen deutlichen Worten kommentieren.

Es kommt jetzt darauf an Position zu zeigen.

Und zwar Allen die´s brauchen.

Die Schraube wurde weit genug angezogen. Es reicht.

Gast solideogloria
Geschrieben

Auszeichnung des "Deutschen Schützenverbandes".....keine Ahnung wieso da was unkenntlich gemacht wurde........

post-30656-1244468214_thumb.jpg

Geschrieben
hätte man auch ohne namensnennung gewusst. wer sonst praktiziert vorauseilenden gehorsam? (ich denke da an die altersbegrenzung)

:bad:

Das meinte ich garnicht!

nochmal..

Frage:

Wie heißt er?

Deutscher Schützenverband oder Deutscher Schützenbund?

fatty

Gast solideogloria
Geschrieben

Du meinst bestimmt den "Bund deutscher Sportschützen" :eclipsee_gold_cup:

Aber mal im ernst, ist schittegal wer da dummgeschwafelt hat, es kommt jetzt mal in erster Linie drauf an, was wir draus machen.

Gast solideogloria
Geschrieben
Hm, was könnte da stehen?

"Grün wirkt"?

CDU?

SPD?

ja sowas in der Art. Wenn man rot und grün mischt kommt die richtige Lösung.

Geschrieben
Aber mal im ernst, ist schittegal wer da dummgeschwafelt hat, es kommt jetzt mal in erster Linie drauf an, was wir draus machen.

Was soll man schon draus machen?

Entsprechend wählen eben,

was ja gestern geschehen ist.

Ich denke mal, wer dummgeschwafelt hat,

indem er sich auf die Zustimmung eines Verbandes

beruft, den es nicht gibt, ist klar.

Ich staune nur über die Unverfrohrenheit,

sich nun auch noch als Retter in der Not

aufzuspielen.

fatty

Gast solideogloria
Geschrieben

Ja da hast du absolut recht....würde gerne mal ne Stellenausschreibung für einen Berufspolitiker formulieren.......aber bei Pipi Langstrumpf gehts ja noch einfacher....wir machen uns die Welt wie sie uns gefällt........und irgendwelche faselnden Verbandsfürsten sollten auch bei der nächsten Wahl die Quittung bekommen. Da ist auch genug Porzellan zerschlagen worden.

Geschrieben

Ich habe der CDU auch meine Wahlentscheidung mitgeteilt.

Hier ist die Antwort von der CDU

Sehr geehrter Herr ****,

haben Sie vielen Dank für Ihre offenen Worte. Obwohl meine Erläuterungen keinen Einfluss mehr auf Ihre Europawahlentscheidung haben, möchte ich Ihnen doch gerne unseren Standpunkt erläutern.

Nach der erschütternden Bluttat eines 17-jährigen Jugendlichen im März 2009 im baden-württembergischen Winnenden hatten sich die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD in einem Brief an die Familien der Opfer gewandt. Sie hatten zugesagt zu prüfen, durch welche gesetzgeberischen Maßnahmen die Sicherheit im Zusammenhang mit legalen Schusswaffen zu erhöhen sei. Hierbei war den Erwartungen der Angehörigen der Winnenden-Opfer Rechnung zu tragen. Zugleich war es wichtig, Jäger und Schützen, deren weit überwiegende Mehrheit einen verantwortungsvollen Umgang mit ihren Waffen pflegt, nicht unter einen Generalverdacht zu stellen und unangemessenen Belastungen oder Beschränkungen auszusetzen.

Im Vordergrund stand dabei unser Bestreben, eine praxistaugliche Lösung herbeizuführen. Durch die Erschwerung des Zugangs Unbefugter zu Schusswaffen sowie durch verbesserte Kontrollmöglichkeiten, bei gleichzeitiger Wahrung der Verhältnismäßigkeit mit Blick auf die Rechte von Schützen und Jägern, haben wir mit den Änderungen des Waffengesetzes mehr Sicherheit geschaffen. Das Ergebnis kann von allen Betroffenen mit getragen werden.

Um bei der gesetzlichen Neuregelung eine möglichst große Lebensnähe zu gewährleisten, haben wir uns nahe am Fall von Winnenden orientiert. Hier tötete ein 17-jähriger mit einer großkalibrigen Pistole fünfzehn Menschen und sich selbst. Die Schusswaffe gehörte dem Vater des Täters, der diese als Sportschütze legal besaß, jedoch nicht in dem vorgeschriebenen Waffenschrank sondern im Nachttisch aufbewahrte. Der Täter konnte also jederzeit auf die Waffe zugreifen. Da der vorsätzliche und gefährliche Umgang mit Schusswaffen kein Einzelfall ist, halten wir es für angezeigt, der Waffenbehörde die Möglichkeit einzuräumen, auch verdachtsunabhängig das Vorhandensein von Waffenschränken kontrollieren zu können (§ 36 Absatz 3 Satzes 2 des WaffG neu). Die bisherige Rechtslage hatte dies nicht vorgesehen. Nun muss der Waffenbesitzer – ähnlich einer Alkoholkontrolle im Straßenverkehr – mit einer verdachtsunabhängigen Nachschau rechnen. Allerdings wird durch den unverändert geltenden § 36 Absatz Satz 3 WaffG klargestellt, dass Wohnräume gegen den Willen des Waffenbesitzers nach wie vor nur zur Verhütung dringender Gefahren betreten werden dürfen. Jedoch kann die Behörde bei wiederholter und nachhaltiger Verweigerung des Nachweises der sicheren Aufbewahrung (gemäß des unverändert geltenden § 5a Abs.2 Nr. 5 WaffG) wegen Zweifeln an der Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers ein Verfahren zum Widerruf der Waffenerlaubnis betreiben. Zudem wird durch eine Änderung des § 36 Absatz 3 Satz 1 WaffG künftig verlangt, dass bei Antragstellung für eine Waffenbesitzerlaubnis die Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung bei der Behörde nachgewiesen werden. Aus der „Holschuld“ der Behörde wird nunmehr eine „Bringschuld“ des Antragsstellers.

Zudem wollen wir den vorsätzlichen – nicht den fahrlässigen – Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften unter Strafe stellen. Verstöße gegen die Aufbewahrungsvorschriften waren bisher lediglich bußgeldbewehrt. Mit der Einführung des neuen § 52 a WaffG und der damit einhergehenden Strafbewehrung wird zum Ausdruck gebracht, dass die vorsätzliche Verletzung der Aufbewahrungsvorschriften mit der dadurch hinzutretenden konkreten Gefahr des Abhandenkommens bzw. des Zugriffs Dritter kein Kavaliersdelikt ist. Hiervon ausgenommen sind jedoch Spezialfälle wie beispielsweise die vorübergehende Aufbewahrung auf dem Transport oder im Umfeld einer Jagd, um Waffenbesitzer unter diesen besonderen Umständen nicht zu kriminalisieren.

Weiterhin soll die Waffenbehörde durch die Änderung von §4 Abs. 4 Satz 3 WaffG künftig nicht nur wie bisher nach Ablauf von 3 Jahren nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis, sondern auch nach Ablauf dieses Zeitraums das Fortbestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses von Waffenbesitzern überprüfen können. So soll festgestellt werden, ob etwa ein Schütze noch aktiv und sein Bedürfnis noch gegeben ist. Bei Sportschützen verlangt eine Erweiterung der bisher zugebilligten Grundausstattung mit Sportwaffen - durch eine entsprechende Ergänzung des § 14 Abs. 3 WaffG - künftig eine regelmäßige Wettkampfteilnahme. Durch eine Änderung des § 27 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 WaffG wird das Mindestalter für das Schießen mit großkalibrigen Waffen grundsätzlich von 14 auf 18 Jahre heraufgesetzt. Damit soll erreicht werden, dass diese Altersgruppe zwar mit Kleinkaliberwaffen für Wettkämpfe üben kann, der Umgang mit den besonders gefährlichen Großkaliberwaffen aber verwehrt bleibt.

In der neuen Fassung des § 36 Abs. 5 WaffG wird das Bundesinnenministerium ermächtigt, künftig neue Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffen und Munition durch Rechtsverordnung zu regeln. Hierin sollen biometrische Sicherungen sowohl bei Waffenschränken als auch bei Schusswaffen nach dem Stand der Technik zu einem späteren Zeitpunkt geregelt werden. Solche Sicherungen müssen ausgereift und für den Waffenbesitzer bezahlbar sein. Durch § 43a WaffG wird bis 2012 ein elektronisches nationales Waffenregister eingeführt und so die Transparenz der im Umlauf befindlichen legalen Waffen erhöht. Weiterhin soll die Meldebehörde künftig Namensänderungen, Umzug oder Tod an die Waffenbehörde melden. Durch eine befristete Amnestieregelung schließlich sollen Besitzer illegaler Waffen diese bis Ende 2009 straffrei abgeben können.

Im Zusammenhang mit Winnenden hat uns in der öffentlichen Diskussion des Weiteren die Frage nach „Spielen“ wie Laserdrome oder Paintball/Gotcha beschäftigt, die das Verletzen oder Töten von Menschen realitätsnah simulieren. Wir halten diese Spiele für besorgniserregend, wenn auch nicht für zwangläufig verbotswürdig. Die CDU spricht sich für eine wissenschaftliche Prüfung der Gefährlichkeit dieser Spiele aus.

Bereits vor diesen Änderungen besaß Deutschland eines der strengsten Waffengesetze weltweit. Durch die jetzigen Anpassungen haben wir auf aktuelle Entwicklungen reagiert und so die öffentliche Sicherheit weiter verbessert. Wir haben hierbei auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Sicherheitsbedürfnis und den Interessen von Schützen und Jägern geachtet. Trotzdem sollte uns allen bewusst sein, dass Tragödien, wie die in Winnenden, auch durch noch so perfekte Gesetze nicht völlig ausgeschlossen werden können. Auch in Zukunft kommt es in erster Linie auf das Verantwortungsbewusstsein jedes einzelnen Waffenbesitzers an.

Mit freundlichen Grüßen

Therese Mechler

Team Bürgerservice der CDU-Bundesgeschäftsstelle

Geschrieben

Ich weiss immer nicht, ob die Politiker wirklich so merkbefreit sind, oder einfach nur stur.

Habe gestern nachmittag/abend viel Radio gehört und der Tenor ist immer derselbe: Konnten es den Wählern nicht vermitteln... konnten die Wähler nicht mobilisieren... werden am Kurs festhalten... und überhaupt hat jeder gewonnen, denn man hat ja weniger verloren als erwartet, oder man hatte bei der Europawahl 1% mehr als bei der Gemeindewahl in Pfurzdorf, oder oder oder.

Nie auch nur ein Wort, dass man vielleicht nicht gewählt wurde, weil die Menschen die Politik, die man macht, ablehnen.

Ganz ehrlich, muss man so drauf sein, um Politiker zu werden? Oder wird man erst durch den Job so?

Nach der erschütternden Bluttat eines 17-jährigen Jugendlichen im März 2009 im baden-württembergischen Winnenden hatten sich die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD in einem Brief an die Familien der Opfer gewandt. Sie hatten zugesagt zu prüfen, durch welche gesetzgeberischen Maßnahmen die Sicherheit im Zusammenhang mit legalen Schusswaffen zu erhöhen sei.

Und dann wollten sie Paintball, Killerspiele und IPSC verbieten. :rotfl2:

Wir haben hierbei auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Sicherheitsbedürfnis und den Interessen von Schützen und Jägern geachtet.

Siehe meine aktuelle Signatur:

"Die Regierung und die Partei messen Euren Forderungen große Bedeutung bei."

(Lautsprecherdurchsage am Platz des himmlischen Friedens im Mai 1989)

Wie es weiterging, ist bekannt.

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