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IGNORED

Gesetzesänderung - Aufbewahrung im Tresor im Keller


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ist es aus eurer Sicht zulässig, wenn die Waffen im zur Wohnung gehörenden Keller im entsprechenden Tresor aufbewahrt werden? Danke für den Input.

Geschrieben
ist es aus eurer Sicht zulässig.........

Servus !

Ich würde in so einem Fall mit dem SB sprechen.

Da bist dann auf der sicheren Seite.

Denn wenn mal was ist, dann hilft Dir "aus eurer Sicht" shr wenig.

Ist wahrscheinlich auch ne Frage, ob das Zeugs dann versichert ist...

Geschrieben

Hallo Tinnitus,

ich glaube nicht das da etwas dagegen sprechen würde.Mein Freund und Schützenkamerad hat sein Tresor auch im Keller.Doch er hat sich auch einen Bewegungsmelder in seinen Keller eingesetzt.Günstige Bewegungsmelder kriegt man schon ab 15-70 Euro.Wenn du Interesse hast wo man die Bewegungsmelder günstig kaufen kann, so schreibe mir eine kurze Mail.

Gruß

jtl-revolver :)

Geschrieben

Es kommt halt darauf an was das für ein Keller ist. Ein Bretterverschlag? Ein richtiger Raum, mit einer Tür vergleichbar mit der Wohnungstür? Einfaches Kellerfenster? Deshalb den SB fragen.

Geschrieben

Der Keller ist in einem bewohnten Gebäude.

Zur Sicherheitsstufe des Schrankes gibt es Festlegungen, aber bzgl. Ort heißt es nur bewohntes / unbewohntes Gebäude.

Ich habe auch nie davon gehört, dass es verboten sei.

Eine Diskussion mit dem SB kann man führen - aber dessen Meinung wird dann für Dich Gesetz. :confused:

Da es keine klare Regelung gibt, würde ich diesen Gestaltungsspielraum nutzen.

Es ist so oder so Deine Verantwortung.

Geschrieben

Ich würde in jedem Fall den SB kontaktieren das TRhema abstimmen.

Ein Bekannter von mir hatte die Variante:

35 Parteien im Haus

alle hatten grundsätzlich Zugang zum keller

Allerding hatte als einziger Zugang zu einem mit einer T30-Tür verschlossenen Raum ohne Fenster.

Das war wohl O.K.

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