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IGNORED

Gelbe WBK-extra Antrag ?


boogie_de

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hab leider mit der Su-Fu nix gefunden drum zwei Fragen:

Ein Kumpel stellt nen Erstantrag für ne WBK, hat als Grund des Bedürfnisses ne 9mm angegeben.

Braucht man für den Antrag einer gelben WBK nun nen extra Antrag oder genügt es, wenn ich zb. nen Antrag auf ne 9mm stelle und dann bei "Ich beantrage eine Waffenbesitzkarte für Sportschützen (§14 Abs.4 WaffG)" das Häckchen setze ??

Unser Schiesswart behauptet nun, das ginge so nicht und er müsse für die Gelbe nen extra Antrag stellen.

Ich habe letztes Jahr meinen Antrag auch so gestellt und der ging durch.

Und wie genau wird das mit den Schiessnachweisen gehandhabt ??

Müssen nun de Fakto 18 Nachweise für die LW und 18 für die KW erbracht werden ?? Oder reicht es, wenn man bei den 18(Gesamt)-Nachweisen LW und KW gemischt hat ??

Bei mir ging wiederum auch der letzte Antrag so durch, obwohl ich die 18 Nachweise gemischt erbracht hatte.

Ich glaub schon fast, der Schiesswart will meinen Kumpel ärgern und ihm ne WBK nicht gönnen.

Bitte hier mal um Aufklärung.

Geschrieben
Hab leider mit der Su-Fu nix gefunden drum zwei Fragen:

Ein Kumpel stellt nen Erstantrag für ne WBK, hat als Grund des Bedürfnisses ne 9mm angegeben.

Braucht man für den Antrag einer gelben WBK nun nen extra Antrag oder genügt es, wenn ich zb. nen Antrag auf ne 9mm stelle und dann bei "Ich beantrage eine Waffenbesitzkarte für Sportschützen (§14 Abs.4 WaffG)" das Häckchen setze ??

Unser Schiesswart behauptet nun, das ginge so nicht und er müsse für die Gelbe nen extra Antrag stellen.

Ich habe letztes Jahr meinen Antrag auch so gestellt und der ging durch.

Und wie genau wird das mit den Schiessnachweisen gehandhabt ??

Müssen nun de Fakto 18 Nachweise für die LW und 18 für die KW erbracht werden ?? Oder reicht es, wenn man bei den 18(Gesamt)-Nachweisen LW und KW gemischt hat ??

Bei mir ging wiederum auch der letzte Antrag so durch, obwohl ich die 18 Nachweise gemischt erbracht hatte.

Ich glaub schon fast, der Schiesswart will meine Kumpel ärgern und ihm ne WBK nicht gönnen.

Bitte hier mal um Aufklärung.

Hallo Boogie_de,

gelbe WBK über separaten Antrag. Für die 9mm Para benötigt man eine grüne WBK, da eine solche Waffe NICHT auf einer gelben WBK erworben werden kann. Kurz umrissen gilt folgendes: Die gelbe WBK berechtigt zum Erwerb von Langwaffen (Einzel-/Mehrlader Repetierer, Flinten) und Vorderlader-Kurzwaffen, beides jedoch für das sportliche Schießen - soll heißen, dass man keinen Drilling erwerben kann.

Was die Schießnachweise betrifft, so können diese "gemischt" sein. Was bei Deiner Aufzählung fehlt, ist die Bestätigung des zuständigen Verbandes (z.B. DSB), welche dem Antrag zur Ausstellung einer WBK bei der zuständigen Ordnungsbehörde beizufügen ist. - So ist zumindset das Regelwerk bei der für mich zuständigen Behörde.

Geschrieben

Ist nur sehr verwunderlich, denn ich hatte(in Unwissenheit) letztes Jahr meinen Antrag auch so gestellt(also Bedürfnis für ne KW, also grüne WBK) und hatte das betreffenden Häckchen gesetzt.

Bedürfnis-Bestätigung vom Verein war natürlich dabei(liegt auch in diesem Falle vor).

Ich habe dann den Antrag komplett genehmigt zurück bekommen, dh ich konnte mir dann auf dem LRA die grüne !!und!! gelbe WBK holen, obwohl ich nur einen Antrag gestellt hatte.

Drum erstaunt mich diese Vorgehensweise nun etwas.

Das mit den Schiessnachweisen kenne ich halt so, dass die Nachweise überwiegend(und nicht ausschließlich) mit der zu beantragenden Waffe gemacht werden sollen, also ein Mix erlaubt ist. Und so steht es ja auch auf dem Schiess-Nachweis des BSSB.

Geschrieben

Hallo,

ich habe bei meinem WBK-Antrag (Grün) 2008 auch nur ein Kreuz bei der grünen und der gelben WBK gemacht,

und habe beide grün und gelb bekommen.

Grüsse

Luis

Geschrieben
Hallo,

ich habe bei meinem WBK-Antrag (Grün) 2008 auch nur ein Kreuz bei der grünen und der gelben WBK gemacht,

und habe beide grün und gelb bekommen.

Grüsse

Luis

Genauso sehe ich das auch, schaut doch mal auf den angegebenen Link und erklärt mir das.

Das ist das Muster einer ausgefüllten Bestätigung vom BSSB und so wie ich das sehe, geht der Antrag auf grün !!und!! gelb sehr wohl mit einem Antrag ?? Achtung, pfd-Datei, ca 2MB groß.

Muster

Geschrieben

Handhabung in Dortmund:

Extra Antrag (für die erste Waffe) mit Bedürfnisbestätigung erforderlich, danach Procedere wie im Gesetz, also weiterer Erwerb gem. der darauf eintragbaren Waffen.

Gruß,

Coltfan

Geschrieben
Handhabung in Dortmund:

Extra Antrag (für die erste Waffe) mit Bedürfnisbestätigung erforderlich, danach Procedere wie im Gesetz, also weiterer Erwerb gem. der darauf eintragbaren Waffen.

Gruß,

Coltfan

... offensichtlich wird das Procedere von den Ordnungsbehörden in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt.

Geschrieben

Hallo,

auch in Niedersachsen wird für die "Gelbe" (Ersteintrag) ein separater Bedürfnisnachweis gefordert, da ein gesonderter Verwaltungsakt vorliegt. In Bremen hingegen reichte der Antrag "Grün" auch gleichzeitig für die "Gelbe" aus (was eigentlich logisch ist). Das kann innerhalb der genannten Länder natürlich je nach Behörde abweichen.

Viele Grüße - sundance

Geschrieben

Unabhängig von der Eingangsfrage:

Für die 9mm Para benötigt man eine grüne WBK, da eine solche Waffe NICHT auf einer gelben WBK erworben werden kann.

Diese Aussage möchte ich ganz gewaltig in Zweifel stellen!

Hierzu

Kurz umrissen gilt folgendes: Die gelbe WBK berechtigt zum Erwerb von Langwaffen (Einzel-/Mehrlader Repetierer, Flinten) und Vorderlader-Kurzwaffen, beides jedoch für das sportliche Schießen - soll heißen, dass man keinen Drilling erwerben kann.

ist zu sagen, dass abweichend tatsächlich das Nachfolgende korrekt ist:

Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen, einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition sowie mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen)
Müssen nun de Fakto 18 Nachweise für die LW und 18 für die KW erbracht werden ??

Nein, das ist absoluter Quark.

Oder reicht es, wenn man bei den 18(Gesamt)-Nachweisen LW und KW gemischt hat ??

Ja, solange es sich um erlaubnispflichtige Gerätschaften handelt (also nicht etwa mit der F-Luftpumpe geschossen wurde).

Es reicht also, wenn regelmäßig mit irgendwelchen erlaubnispflichtigen Waffen geschossen wurde.

Die WaffVwV (die Befürwortungsrichtlinien der meisten Verbände haben dies auch so - mehr oder weniger explizit - implementiert) sagt dazu:

... seit mindestens 12 Monaten den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen regelmäßig, also in der Regel 18mal verteilt über das ganze Jahr, betrieben hat
Geschrieben
Diese Aussage möchte ich ganz gewaltig in Zweifel stellen! - bezog sich auf meine Aussage, dass eine mehrschüssige 9mm Para Waffe nicht auf die gelbe WBK erworben werden kann, denn um eine solche ging es bei der Ausgangsfrage

Kannst Du mir bitte erläutern, wie das möglich ist?

Geschrieben
bezog sich auf meine Aussage, dass eine mehrschüssige 9mm Para Waffe nicht auf die gelbe WBK erworben werden kann, denn um eine solche ging es bei der Ausgangsfrage

In der Ausgangsfrage stand nichts davon, um welche Art von Schusswaffe es sich handeln solle. Auch war das dezidierte Kaliber nicht angegeben. Im Eingangsbeitrag kam lediglich "ne 9mm" zur Sprache.

Dabei könnte es sich auch beispielsweise um

  • 9x17 mm
  • 9x18 mm Police
  • 9x18 mm Ultra
  • 9x19 mm Glisenti
  • 9x19 mm Para
  • 9x20 mm SR
  • 9x21 mm
  • 9x22 mm
  • 9x23 mm Steyr
  • 9x23 mm SR
  • 9x23 mm SR +P
  • 9x23 mm Largo
  • 9x25 mm Mauser
  • usw.

handeln.

Das ist aber lediglich eine Petitesse. Tatsächlich wird wohl das Kaliber 9x19 (Para) gemeint gewesen sein, aber - wie eben geschrieben -, das ist nicht der Punkt.

Oben hattest Du geschrieben:

... Für die 9mm Para benötigt man eine grüne WBK, da eine solche Waffe NICHT auf einer gelben WBK erworben werden kann....

Von mehrschüssig ist namlich vor Deinem letzten Beitrag im Thread hier nichts zu vernehmen gewesen. Im einfachsten Fall geht also eine Einzellader-Pistole in 9x19 natürlich auf die Gelbe.

Ob solche Gerätschaft sinnvoll ist, sei dahingestellt.

Aber sei es drum (wenn wir schon von mehrschüssigen Waffen sprechen): Eine mehrschüssige Waffe kann auch ein Repetierer und hier eine Langwaffe sein. Dieser Repetierer lässt sich freilich auch auf Gelb eintragen.

Geschrieben
Von mehrschüssig ist namlich vor Deinem letzten Beitrag im Thread hier nichts zu vernehmen gewesen. Im einfachsten Fall geht also eine Einzellader-Pistole in 9x19 natürlich auf die Gelbe.

Ob solche Gerätschaft sinnvoll ist, sei dahingestellt. - deshalb hatte ich unterstellt, dass die Ausgangsfrage eine mehrschüssige Pistole vom Kaliber 9mm Para impliziert.

... aber besten Dank für Deine Rückmeldung, Lesson Learned

Geschrieben
Von mehrschüssig ist namlich vor Deinem letzten Beitrag im Thread hier nichts zu vernehmen gewesen. Im einfachsten Fall geht also eine Einzellader-Pistole in 9x19 natürlich auf die Gelbe.

Ob solche Gerätschaft sinnvoll ist, sei dahingestellt.

Deswegen hatten wir schon mal eine kleine Diskussion...

... ich glaube nicht, dass außer dir noch jemand (*) der WO-Nutzer hier auf die Idee kommen könnte, dass bei dieser Fragestellung und in deren Kontext nicht von einer halbautomatischen 9mm Pistole auszugehen wäre...

... weiter glaube ich auch nicht wirklich, dass du nicht auch weißt, was der Fragesteller wissen will.

<_<

Also warum diese unnötigen Verwirrspielchen? :confused:

(*) naja... einer könnte mir vielleicht doch noch einfallen... er ist auch Anwalt.

Geschrieben
Also warum diese unnötigen Verwirrspielchen? :confused:

Es war kein Verwirrspiel. Ich hatte lediglich auf den Beitrag von aquila heliaca in einem Knappen Kommentar angedeutet, dass Schusswaffen im Kaliber 9 mm Para grundsätzlich auch auf die Gelbe WBK erworben werden können.

Dann war ich gefragt worden:

Kannst Du mir bitte erläutern, wie das möglich ist?

Und da ich grundsätzlich ein freundlicher Mensch bin, habe ich darauf geantwortet.

Ist jetzt DEIN unnötiges Fragespielchen beendet? Gut!? Danke! Du darfst jetzt jemand anderen sekieren.

Geschrieben

um die Verwirrung zu vervollkommnen möchte ich noch darauf hinweisen das es auch noch (Einzellader-) Langwaffen in "9mm" gibt - die gute alte 9x57 (auch mit R) z.B. ;)

da fehlt jetzt nur noch das genaue Studium und event. großzügige Auslegung der jeweiligen Sportordnungen.

Und die dürften dann ja wohl auch auf Gelb möglich sein.

PS: ja die Gerätschaften sind sinnvoll, der Frischling den ich mit einer Suhler BBF in 9x57R erlegen durfte war sehr lecker. :P

Geschrieben
Ist jetzt DEIN unnötiges Fragespielchen beendet? Gut!? Danke! Du darfst jetzt jemand anderen sekieren.

Moment... muss gerade mal nachsehen, was "sekieren" bedeutet...

Österreichischer Dialekt für "ärgern", "necken"...

Nein, ich will dich nicht ärgern (necken vielleicht)... es geht mir in Foren nur auf den Hut, wenn man jedes Wort auf die Goldwaage legen muss.

Ich denke, dass jeder verstanden hat, was der Fragesteller wissen wollte wenn er in diesem Kontext von "einer 9mm Para" spricht...

Lass´ gut sein... es geht derzeit um Wichtigeres.

Geschrieben

Sensationell, erst eine dämliche Frage stellen und sich dann hinterher noch über die Antwort beschweren. :gaga:

... es geht derzeit um Wichtigeres.

Ich beglückwünsche Dich zu Deinen außerordentlichen epistemischen Fähigkeiten.

Geschrieben
Ich beglückwünsche Dich zu Deinen außerordentlichen epistemischen Fähigkeiten.

...epiwas ????

Mannometer, hier wird mal wieder mit Fremdwörtern um sich geworfen !! Und dann wundern, wenn einen keiner versteht. ;) ;)

Geschrieben

Ich muss SP mal verteidigen, ich hatte bei der Fragestellung erst mal an ein Gewehr in Flobert 9mm gedacht.

Geschrieben

Servus,

um die Sache hier wieder in Richtung Topic zu bringen.

Braucht man für den Antrag einer gelben WBK nun nen extra Antrag oder genügt es, wenn ich zb. nen Antrag auf ne 9mm stelle und dann bei "Ich beantrage eine Waffenbesitzkarte für Sportschützen (§14 Abs.4 WaffG)" das Häckchen setze ??

Unser Schiesswart behauptet nun, das ginge so nicht und er müsse für die Gelbe nen extra Antrag stellen.

Wie der Antrag ja auch korrekterweise impliziert, kannst Du mit einem Antrag eine "Grüne" mit Voreintrag und eine "Gelbe" beantragen. Warum sollte dies auch nicht so sein? Wenn Du ein Jahr im Verein bist und die entsprechende Anzahl Trainingstermine für den Erwerb einer "Grünen" nachweist, hast Du automatisch auch die Sportschützeneigenschaft für den Erwerb der "Gelben".

Einen zusätzlichen Antrag würde ich nur für einen zweiten Voreintrag auf der "Grünen" ausfüllen.

Gruß Tauschi

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Wie der Antrag ja auch korrekterweise impliziert, kannst Du mit einem Antrag eine "Grüne" mit Voreintrag und eine "Gelbe" beantragen. Warum sollte dies auch nicht so sein? Wenn Du ein Jahr im Verein bist und die entsprechende Anzahl Trainingstermine für den Erwerb einer "Grünen" nachweist, hast Du automatisch auch die Sportschützeneigenschaft für den Erwerb der "Gelben".

Einen zusätzlichen Antrag würde ich nur für einen zweiten Voreintrag auf der "Grünen" ausfüllen.

Das mag bei euch in Bayern so gehen,aber hier in Westfalen leider nicht.

Ich hatte auch Beides angekreuzt, aber der SB verlangte einen Extranachweis vom Verband.

So läuft das halt in der Volksrepublik Absurdistan,jeder macht,was er will.... :peinlich:

Geschrieben
So läuft das halt in der Volksrepublik Absurdistan,jeder macht,was er will.... :peinlich:

Die Behörden, mit denen ich zu tun habe, halten sich nur an die Vorgaben des Gesetzes. Und das sehr neutral.

Ich zitiere mal meine äusserst liebenswürdige Sachbearbeiterin: "Genehmigen tut der Verband. Ich bin nur Dienstleister, fertige die Papiere aus und achte auf die Einhaltung des gesetzlichen Rahmens."

:wub: So muss das sein :eclipsee_gold_cup:

Grüße nach Westfalen

Tauschi

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