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IGNORED

Waffenbesitzer / Ersatzschlüssel beim Vermieter ?


AdventureQ

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Servus !

Sind gestern Abend bei einer DIskussion auf folgende Frage gestoßen, die nicht so recht geklärt werden konnte. Hat jemand ne Ahnung ?

Gesetzt den Fall, man wohnt in Miete und der Eingentümer/Vermieter hat einen Ersatz- bzw. "Notfall-Schlüssel".

Ist sowas erlaubt oder nicht ? Ich denke JA, denn die Waffen sind ja trotzdem im Tresor.

Es geht nicht darum dass ich ihm einen aus meinem Ermessen heraus gebe, sondern ob ein Vermieter darauf bestehen kann, dass er einen Wohnungsschlüssel haben darf wenn der Mieter Waffen zuhause hat !

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Wenn es sich dabei um den Wohnungsschlüssel handelt, und nicht um den Zweitschlüssel zum Tresor, sehe ich da kein Problem.

Ist für mich ähnlich wie die Situation, wo andere, nicht sachkundige Personen in der gleichen Wohnung wohnen.

Ob der Vermieter von sich aus sagen kann, dass er Anrecht auf einen Notfall-Schlüssel habe, weil Waffen in der Wohnung sind, würde ich Nein sagen. Denn erstens hat er meines Wissens auch nicht das Recht wenn keine Waffen da wären, und zweitens wüsste ich nicht dass es bei Waffenbesitzern anders wäre. Was wolle er auch mit dem Schlüssel? Damit er Staatsdiener reinlassen kann, um deine Waffen heimlich abzutransportieren?

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Hat der Vermieter einen Anspruch auf einen Zweitschlüssel zur Wohnung seines Mieters?

Viele halten es für völlig normal, dass der Vermieter einen Zweitschlüssel zur Wohnung hat. Aber der Vermieter hat weder Anspruch auf einen Zweitschlüssel noch auf ungenehmigten Zutritt zur Wohnung. Dies ergibt sich aus Art. 13 des Grundgesetzes (Unverletzlichkeit der Wohnung).

Der Mieter kann zwar mit seinem Vermieter vereinbaren, dass dieser einen Zweitschlüssel haben darf, diesen darf er aber nicht ohne Erlaubnis des Mieters einsetzen. Der Vermieter ist nicht berechtigt die Mieträume unerlaubt zu betreten. Falls er es tut, steht dem Mieter ein fristloses Kündigungsrecht zu. Er hat auch die Möglichkeit, auf Kosten des Vermieters ein neues Schloss einbauen zu lassen. Der Vermieter hat nur ein Besichtigungsrecht, er muss dem Mieter vorher ankündigen, dass er in die Wohnung möchte, beispielsweise um die Wohnung auf ihren Zustand zu prüfen. Dies muss aber immer nur mit rechtzeitiger Ankündigung und mit Rücksicht auf die Berufstätigkeit des Mieters geschehen.

Wenn ein Mieter nicht möchte, dass sein Vermieter einen Zweitschlüssel hat, dann sollte er einen Schlüssel bei einer Person seines Vertrauens hinterlegen und den Vermieter darüber informieren. Denn wenn der Mieter im Urlaub ist und ein Notfall eintritt, dann darf der Vermieter die Wohnung betreten (z. B. bei Wasserrohrbrüchen, Gasaustritt etc.). Jedoch nicht, um nur kleinere Reparaturen durchzuführen.

Rechtlich dazu:

Art. 13 Grundgesetz: Unverletzlichkeit der Wohnung, Art. 14 Grundgesetz: Eigentum, § 554 I, II Bürgerliches Gesetzbuch; Duldung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen.

http://www.3sat.de/dynamic/sitegen/bin/sit...4471/index.html

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Zitat:

sondern ob ein Vermieter darauf bestehen kann, dass er einen Wohnungsschlüssel haben darf wenn der Mieter Waffen zuhause hat ! Zitatende

Nur weil du Waffen hast will der Vermieter nen Schlüssel???

Ich würde sagen ganz klar NEIN.

Wenn du "nur" nen Fußball zuhause hättest würde er auch keinen haben wollen-

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Dein Vermieter ist genauso wenig berechtigt, wie Deine anderen Mitbewohner (Familienmitglieder, Freundin, etc.) an die Waffen ran zu kommen.

Wenn Ihr Euch darauf einigt, daß er einen Schlüssel hat: Waffen im Tresor und alles ist gut.

Die Begündung mit den Waffen für den Schlüssel würde ich nicht gelten lassen. Die gehen den Vermieter nämlich gar nichts an.

Muß man jetzt als Waffenbesitzer die Unverletzbarkeit der Wohnung schon jedem Preis geben?

Wird Zeit für "Home-Defense" mit allen rechtlichen Mitteln.

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Servus !

Danke für die Antworten, das ging ja superschnell...

Das kam falsch rüber, er will nicht nen Schlüssel weil Waffen in der Wohnung sind, sondern er will grundsätzlich nen Schlüssel haben. Hat er auch.

Der Vermieter ist keinesfalls ein "Schnüffler" oder neugieriger Mensch. Ist eigentlich ein ganz ein lieber Mensch.

Jetzt geht es mir daru, die Wohnungstür zusätzlich zum normalen Schloss mit einem weiteren Sicherungssystem abzusichern.

Und für dieses System welches ich kaufe und nicht der Vermieter, werde ichihm keinen Schlüsel geben.

Das ist jetzt dann so, dass er zwar nen Schlüssel für die Wohnung (Notfall) hat, aber nicht für das zusätzlich angebrachte Schloss...

So nützt der bisherige Notfallschlüssel auch nichts...blöde Sache...

Ich denke mir, wenn wirklich ein Notfall eintritt, dann kommts auf die paar Hundert Euro die eine Wohnungtür kostet im Falle dass sie eingetreten wird auch nicht mehr an....

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...

Ich denke mir, wenn wirklich ein Notfall eintritt, dann kommts auf die paar Hundert Euro die eine Wohnungtür kostet im Falle dass sie eingetreten wird auch nicht mehr an....

sehe ich genauso-

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...

Jetzt geht es mir daru, die Wohnungstür zusätzlich zum normalen Schloss mit einem weiteren Sicherungssystem abzusichern.

...

http://de.wikipedia.org/wiki/Querriegelschloss

plus

http://de.wikipedia.org/wiki/Hinterhaken

plus, je nach vorhandener Tür, eine Stahlblechfütterung auf der Wohnungsseite der Tür. Dagegen kann der Vermieter nichts unternehmen, etwaige Klauseln im Mietvertrag, die solche Veränderungen verbieten würden, sind sittenwidrig und daher unwirksam. Beim Auszug musst du aber den ursprünglichen Zustand wieder herstellen. Bei einer Holztür mal mit einem Tischler abklären was das kosten würde, bei Kunststofftüren beim Hersteller erfragen, wird wohl ein neues Türblatt fällig.

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Wenn ich früher irgendwo zur Miete eingezogen bin, habe ich als erstes das Schloss gewechselt. Einmal hörte ich morgens, wie sich jemand am Türschloss zu schaffen machte. Wie schön, dass ich an diesem Tag einige Überstunden abgefeiert hatte. Das plötzliche Aufreißen der Wohnungstür führte dann bei meinem Vermieter zu einem mittleren Herzkammerflimmern, zumal ich anschließend mit betonter Lässigkeit meinen Revolver wieder in den Hosenbund steckte (war aber nur Gas).

Erklärung: Er hätte noch einige Schlüssel und wüsste nicht, zu welchem Schloss sie gehörten.

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Hi

Hat der Vermieter einen Anspruch auf einen Zweitschlüssel zur Wohnung seines Mieters?

Viele halten es für völlig normal, dass der Vermieter einen Zweitschlüssel zur Wohnung hat. Aber der Vermieter hat weder Anspruch auf einen Zweitschlüssel noch auf ungenehmigten Zutritt zur Wohnung. Dies ergibt sich aus Art. 13 des Grundgesetzes (Unverletzlichkeit der Wohnung).

Der Mieter kann zwar mit seinem Vermieter vereinbaren, dass dieser einen Zweitschlüssel haben darf, diesen darf er aber nicht ohne Erlaubnis des Mieters einsetzen. Der Vermieter ist nicht berechtigt die Mieträume unerlaubt zu betreten. Falls er es tut, steht dem Mieter ein fristloses Kündigungsrecht zu.

Bye

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Hi

Aber der Vermieter hat weder Anspruch auf einen Zweitschlüssel noch auf ungenehmigten Zutritt zur Wohnung. Dies ergibt sich aus Art. 13 des Grundgesetzes (Unverletzlichkeit der Wohnung).

Richtig, aber strapazieren wir nicht gleich bei jeder Gelegenheit das Grundgesetz :rolleyes:

Aktuelle Rechtssprechung in vereinfachter Kurzfassung :

Der Vermieter hat KEINEN Anspruch auf einen Zweitschlüssel.

Der Vermieter HAT Anspruch darauf, daß ihm bei längerer Abwesenheit(Urlaub z.B.) eine Person benannt wird,

die einen Schlüssel zur Wohnung hat.

Es geht um Zutritt bei Notfällen etc.

Praxisgerechteste Lösung die ich kenne :

Der Mieter gibt einen Zweitschlüssel in versiegeltem Umschlag entweder an den Vermieter oder besser noch

und falls vorhanden, an die Hausverwaltung.

Wird der Umschlag für einen Notfall geöffnet, ist er hinterher wieder zum Versiegeln vorzulegen.

Gruß

Gottfried

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Richtig, aber strapazieren wir nicht gleich bei jeder Gelegenheit das Grundgesetz :rolleyes:

...

Wieso wir? Das haben die Richter getan die in vielen Urteilen zu dem, gesetzlich nicht geregelten, Thema das Grundgesetz herangezogen und damit geltendes Recht geschaffen haben.

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Richtig, aber strapazieren wir nicht gleich bei jeder Gelegenheit das Grundgesetz :rolleyes:

Aktuelle Rechtssprechung in vereinfachter Kurzfassung :

Der Vermieter hat KEINEN Anspruch auf einen Zweitschlüssel.

Der Vermieter HAT Anspruch darauf, daß ihm bei längerer Abwesenheit(Urlaub z.B.) eine Person benannt wird,

die einen Schlüssel zur Wohnung hat.

Es geht um Zutritt bei Notfällen etc.

Praxisgerechteste Lösung die ich kenne :

Der Mieter gibt einen Zweitschlüssel in versiegeltem Umschlag entweder an den Vermieter oder besser noch

und falls vorhanden, an die Hausverwaltung.

Wird der Umschlag für einen Notfall geöffnet, ist er hinterher wieder zum Versiegeln vorzulegen.

Gruß

Gottfried

Wo er Recht hat, hat er recht. Versiegelter Umschlag, und nach Öffnung Rechenschaft warum.

Genau so sollte es sein.

Gruß

Mattes

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Gute Idee

oder den Schlüssel (ideal wenn nur für die Wohnung aber nicht auch für die Haustüre) bei einen vertrauenswürdigen Dritten deponieren und Vermieter oder Hausverwaltung schriftlich und ausdrücklich "für Notfälle" darüber informieren. B)

Es ist vieles leicht zu lösen, wenn man einfach nur mal denkt. :AZZANGEL:

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