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IGNORED

Eine Schlacht verloren....


GunTalker

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Paintball soll verboten werden, weil dort die Tötung von Menschen simuliert wird und dies verwerflich ist. Wie sieht es eigentlich mit dem Fechten aus? Das ist zwar olympische Disziplin, doch muss man auch seinen Gegner "aufspießen" um einen Punkt zu bekommen. Wird da nicht auch die Tötung eines Menschen simuliert? Wird Fechten, wegen der Gleichbehandlung, jetzt auch verboten?

Ein Nachdenklicher

Crest

Geschrieben
Wird Fechten, wegen der Gleichbehandlung, jetzt auch verboten?

Ein Nachdenklicher

Crest

:rolleyes: Glaube ich eher nicht.... aber bei dem Verbotswahn muß man mit allem rechnen!

Ich bin gespannt wenn es den Kindern untersagt wird "Cowboy und Indianer" zu spielen..... da zielt man ja auch mit Spielzeugknarren auf einander..... und die bösen Western-Filme als Vorbild für solche Mordszenarien gehören dann gleich mit entsorgt!

Gruß

Hunter

Geschrieben
... ist eine so genannte "Nachschau" und die ist selbst im jetzigen Waffengesetz schon geregelt. Zu finden im WaffG §46.

Njet, der aktuelle § 46 WaffG sieht Durchsuchungen vor, und zwar nur aufgrund bestimmter Vorerkenntnisse. Nicht verdachtsunabhängig. Wobei eine "Durchsuchung" wesentlich eingriffsintensiver ist als eine bloße Nachschau wie es sie z.B. im Gewerberecht gibt.

Geschrieben
:rolleyes: Glaube ich eher nicht.... aber bei dem Verbotswahn muß man mit allem rechnen!

Ich bin gespannt wenn es den Kindern untersagt wird "Cowboy und Indianer" zu spielen..... da zielt man ja auch mit Spielzeugknarren auf einander..... und die bösen Western-Filme als Vorbild für solche Mordszenarien gehören dann gleich mit entsorgt!

Gruß

Hunter

Das Paintball-Verbot ist eigentlich der irrsinnigste Teil des beabsichtigten Gesetzes, weil als Begründung moralische Aspekte und die Menschenwürde angeführt werden. Der hier an anderer Stelle eingestellte WELT-Kommentar bringt es auf den Punkt, das diese zur Zeit stattfindende Gesetzgebung ein Armutszeugnis für unsere Politiker darstellt.

Den selben Maßstab an Fechten, Völkerball oder die klassische Schneeballschlacht angesetzt müsste zu einem sofortigen Verbot dieser Freizeitaktivitäten und Androhung von empfindlichen Bussgeldern bei Nichtbeachtung führen.

Die Sportart Boxen (btw ein Millionengeschäft für unsere Medien) simuliert nicht Tötung und Verletzung, hier ist Verletzen des Gegners fester Bestandteil der Sportart. Der Kollateralschaden, dass, zugegeben selten, ein Boxer an den Folgen eines Kampfes zu Tode kommt, wird ebenfalls in Kauf genommen.

Und wenn ich die Logik etwas weiter laufen lasse, müsste ich auch Motorsport verbieten, weil auf den abgesperrten Rennstrecken das Mißachten der StVO "simuliert" wird. Bei der Leichtathletik das Weglaufen vor der Polizei! :gaga: Und beim Volkswandertag der militärische Einmarsch in friedliebende Nachbarstaaten...

Unglaublich, was man alles simulieren kann!

Und wann werden endlich Deutschlands Dominas wegen Folter, Misshandlung und Körperverletzung bestraft?

Hier gilt es wirklich, sämtliche Freunde und Bekannte, auch die, die mit Schußwaffen nix am Hut haben deutlich drauf hinzuweisen, was unsere Politik da treibt und wie wenig das mit einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu tun hat. Und da erkenn ich momentan auch nur eine Partei, die wenigstens ab und zu sehr liberale Überlegungen entwickelt und fordert anstatt alles und jeden kontrollieren, verregeln und überwachen zu wollen. Man muss ihre Wirtschaftspolitik ja nicht mögen...

Gruß

Bounty

Geschrieben
So langsam aber sicher... kennt ihr eigentlich den Unterschied zwischen Grundrechten, Polizei und Ordnungsrecht? Worüber sich hier "die verletzten meine Grundrechte" echauffiert wird ist eine so genannte "Nachschau" und die ist selbst im jetzigen Waffengesetz schon geregelt. Zu finden im WaffG §46.

Dann noch etwas: es gibt schon lange jemand der Eure Wohnung auch ohne euer Einverständnis betreten darf. Schornsteinfegerparagraph ist dem einen oder anderen hier geläufig?

Dringende Empfehlung nochmal den Wortlaut genau zu studieren. Heute ist lediglich eine "nachschau" mit begründetem Verdacht möglich. Da muss objektiv etwas vorliegen. Geplant ist das gnaze verdachtsunabhängig. da liegen Welten zwischen.

Ohne Verdacht genehmigt nicht mal ein Richter die hausdurchsuchung bei einem polizeilich bekannten Kriminellen und wenn dann nur einmal bevor er aus dem Staatsdienst entfernt wird.

Des weiteren ist auch der Verweis auf den Schornsteinfeger verfehlt. Denn dieser kann maximal die Anordnung durch die zuständige Behörde erwirken und dann mit Begleitung von Polizeibeamten sich Zutritt verschaffen. Ist aber auch nur möglich wenn die Heizung läuft. Es gibt Menschen die Heizen mit Klimageräten, diese müssen den Schornsteinfeger nicht ins Haus lassen.

MfG Scorpio2002

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