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IGNORED

Entschädigung bei Paintball-Verbot ?


Flintenweib

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Geschrieben

Nur einmal eine Frage am Rande:

Ein Verbot raubt den Paintballzubehör-Verkäufern, Ladenbesitzern und Hallenbetreibern die Existenzgrundlage. Sie geraten unschuldig in Not und bleiben auf dem Schaden sitzen, das Paintball-Verbot kommt für sie einem Berufsverbot gleich.

Auch diejenigen, die Equipment gekauft haben, dürfen dieses vielleicht noch besitzen, nicht aber noch benutzen.

Dies ist ebenfalls eine Form der Enteignung.

Wer zahlt den Schaden ? Das kann man ja wohl kaum als allgemeines Lebensrisiko bezeichnen ...

Was meinen eigentlich unsere Verfassungsrechtler dazu ?

Geschrieben
Niemand.

So ist es.

Eine (entschädigungspflichtige) Enteignung i.S.d. Art. 14 III 1 GG ist mit dem Verbot nicht gegeben, es werden lediglich die Nutzungsmöglichkeiten der Gegenstände beschränkt und bestimmte Erwerbsaussichten für die Zukunft ausgeschlossen.

Geschrieben

Eventuell könnte hier EU Recht (freier Warenaustausch) beeinträchtigt werden.

Da es sich bei den genannten Gegenständen (Paintballwaffen und Ausrüstung) um ganz normale Handelsgüter bzw um Spielzeuge handelt, die in den meissten EU Staaten keiner besonderen Genehmigung unterliegen, könnte eventuell der freie Warenverkehr in der EU gefährdet sein. Hier müsste die Bundesregierung dann mit Strafzahlungen an die europäische Union rechnen. Hiervon würden dann allerdings in erster Linie Hersteller und Händler anderer EU Staaten profitieren, denen mit diesem Verbot lukrative Geschäfte in Deutschland ausbleiben.

Eine Entschädigung deutscher Händler ist jedoch nicht vorgesehen, weil diese dem deutschen Recht unterliegen und daran gebunden sind.

Diese möglichen Strafzahlungen dürften sich jedoch in Grenzen halten, weil Deutschland sicherlich noch nie ein grossartiger Absatzmarkt für solche Artikel war.

Geschrieben
Eventuell könnte hier EU Recht (freier Warenaustausch) beeinträchtigt werden.

Eher nicht.

Unter Art. 28 EGV fallen Hindernisse nicht, die für alle Wettbewerbsteilnehmer (auch) im Inland gelten. Da deutsche Paintball-Händler von dem Verbot ebenso betroffen sind, fehlt es an der diskriminierenden Wirkung des Verbots für die ausländischen Händler.

Im Übrigen könnte das Verbot wohl auch unproblematisch über Art.30 EGV gerechtfertigt werden.

Geschrieben
Sind die "KurzPumpflintenbesitzer" entschädigt worden?

Nein.

Kein Aufstand seitens der Bevölkerung. Weitere Verbote kein Problem. Man ist ja dran gewöhnt.

Es gibt Sachen an die will ich mich gar nit erst gewöhnen... :angry2:

Geschrieben
Sind die "KurzPumpflintenbesitzer" entschädigt worden?

Nein.

Auch die Besitzer und Sammler von Messern, die von heute auf morgen in blindem Aktionismus zu verbotenen Gegenständen erklärt wurden (z. B. Butterflymesser), habe keine Entschädigungen erhalten. Und dabei geht es ja nicht um ein Nutzungs- oder Führverbot, sondern der bloße Besitz ist schon illegal und strafbewehrt. So kriminalisiert man künstlich unbescholtene Bürger.

Geschrieben

Das Beispiel, dass Züchter von "Kampfhunden" auf liebe Hunde (ohne Zähne) umstellen konnten mag

ja einigermassen zutreffen, auf was jedoch könnte Paintball umgestellt werden?

* werfen mit Eiern?

* Schiessen mit Gummiringen?

Im übrigen sind auch so ich nicht irre Messer mit feststehenden Klingen länger als 12 cm verboten...

da hatte ich im Kaufhaus ein Messerset im Angebot entdeckt, gefiel mir gut, doch war es mir dann

doch zu gefährlich auf dem Weg nach Hause in eine Kontrolle zu kommen :)

Armes Deutschland. Ca. 20% der Bevölkerung spüren Einschränkungen gegenüber ihrem Heimatland.

Geschrieben
Im übrigen sind auch so ich nicht irre Messer mit feststehenden Klingen länger als 12 cm verboten...

Sind nicht Verboten, das Führen ist nur ohne berechtigtes Interesse verboten.

...war es mir dann

doch zu gefährlich auf dem Weg nach Hause in eine Kontrolle zu kommen

Müsste dann doppelt und dreifach verpackt werden ;)

Geschrieben
Das Beispiel, dass Züchter von "Kampfhunden" auf liebe Hunde (ohne Zähne) umstellen konnten mag

ja einigermassen zutreffen, auf was jedoch könnte Paintball umgestellt werden?

Na, die Paintballs könnte man ja auch werfen. Musst nur hart genug werfen...

Scherz beiseite. Eine Entschädigung wird es nicht geben. Die Markierer sollen ja auch nicht verboten werden, sondern "nur" das Spielen!

Und selbst bei verbotenen Gegenständen gabs keine Entschädigung (als sie von legal auf verboten umgestuft wurden). Man hätte die Dinger ja theoretisch verkaufen können.

Kilian

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