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emmi2

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Geschrieben

Moin

Als ich im Nov 2008 meine WBK beantragt hatte Machte sich mein SB u.a. eine Kopie vom Verkaufsbeleg meines Waffenschrankes. Das wars dann auch.

Von mir aus kann die Verwahrung kontrolliert werden. So können " Wir " meine Freunde unser gesetzmäßiges Handeln belegen.

Gruß Wolfgang

Geschrieben
Moin

Als ich im Nov 2008 meine WBK beantragt hatte Machte sich mein SB u.a. eine Kopie vom Verkaufsbeleg meines Waffenschrankes. Das wars dann auch.

Von mir aus kann die Verwahrung kontrolliert werden. So können " Wir " meine Freunde unser gesetzmäßiges Handeln belegen.

Gruß Wolfgang

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