Guest 33689 Posted April 19, 2009 Posted April 19, 2009 @ Nightingale, kannst Du das evtl. etwas genauer erklären. Auf der einen Seite schreibst Du: Wir haben ausländische Staatsangehörige im Verein, für die gelten andere Regeln. auf der anderen Seite schreibst Du wieder: Nein, würden wir sonst Ausländer aufnehmen? Für ausländische Staatsangehörige gelten einfach andere Erwerbsregeln. Wir haben eine Frau aufgenommen, die wir vorerst nicht unter Waffen stellen können. Ihre Teilnahme an Wettkämpfen sichern wir über Leihwaffen ab. Was soll das denn genau bedeuten? Hat dieses Mitglied noch keine 5 Jahre in Deutschland einen festen Wohnsitz oder wohnt sie in einem sozialen Brennpunkt, wo es bedenklich sein könnte, wenn sich legale Schusswaffen dort befinden würden, was nicht abwertend sein soll. Ich will jetzt keinen Sztreitthread hieraus machen. Hab mich ja wieder beruhigt. Es interessiert mich lediglich, aus welchem Grund bei Euch, ausser der Punkt mit den 5 Jahren in Deutschland wohnhaft sein, andere Erwerbsregeln gelten, als anderswo.
MarlboroMan Posted April 20, 2009 Posted April 20, 2009 Zunächst einmal zur Kenntnis nehmen, daß es keine "Schießvereine" gibt. Ansonsten haben die Vorgänger den Weg aufgezeichnet Ich spreche hier aber gerne von "Schießsportvereinen" ... Schützenvereine sage ich da eher weniger, weil dieser Begriff bei einigen sehr negativ konnotiert ist (Saufen und Vogelschießen). Stimmt ja teilweise leider auch.
bopper Posted April 20, 2009 Posted April 20, 2009 was muss ich machen um mich bei einem schießverein (am besten wäre hannover) für großkaliber waffen anzumelden und zu schießen?? Falls du auf xing angemeldet bist, da gibts direkt ne Gruppe "Schießsport Hannover". https://www.xing.com/net/ssh/
uwedd Posted April 21, 2009 Posted April 21, 2009 @33689 Könntest du das alberne hin und her bitte lassen? Wenn jetzt jeder hier anfängt jedes Wort auf die Goldwaage zu legen, ja dann gute Nacht! Nightingale hat doch nun verständlich erklärt was gemeint war.
Guest 33689 Posted April 21, 2009 Posted April 21, 2009 @33689Könntest du das alberne hin und her bitte lassen? Wenn jetzt jeder hier anfängt jedes Wort auf die Goldwaage zu legen, ja dann gute Nacht! Nightingale hat doch nun verständlich erklärt was gemeint war. Was denn, darf jetzt nicht hinterfragen, aus welchem Grund dieses weibliche Mitglied derzeit nicht unter Waffen gestellt werden darf/kann? Wo hat Nightingale denn erklärt was Sache ist? Mich interessiert es lediglich. Es wurde vom TE die Frage gestellt, was er machen muss, um sich in einem Schützenverein anzumelden und GK zu schiessen. Leider hat Nightingale (Beitrag #4) in seinem zweiten Teil der Antwort eine komplett falsche Angabe gemacht. Nämlich, die, dass man Deutscher Staatsbürger sein muss, um in Deutschland eine erlaubnispflichtige Waffe erwerben zu dürfen. Das ist so in keinen Gesetz geschrieben. Dann kam die Aussage, dass in seinem Verein andere Regeln für ausländische Mitbürger gültigkeit finden. (Beitrag # 16) Und nun zum Schluss dass es andere Erwerbsregeln (Beitrag # 24) Und Du hälst diese Nachfragen von mir für albern, die wenn unkommentiert stehen gelassen werden durchaus ein komplett falsches Bild von Schützenvereinen hervorrufen könnten? Ich halte es für albern, wenn solche Aussagen getätigt werden, aber nicht vernünftig erklärt werden und von anderen versucht wird solch ein heikles Thema im Keime zu ersticken. Ich als Ausländer fühle mich von solchen Aussagen schon ein wenig vereletzt.
Guest Posted April 21, 2009 Posted April 21, 2009 Ach Leutz, nu regt Euch doch nicht auf! Hallo,... interessiere mich für den schießsport. was muss ich machen um mich bei einem schießverein (am besten wäre hannover) für großkaliber waffen anzumelden und zu schießen?? ... Wollte nur noch einmal die Eingangsfrage neu aufzeigen, für den Fall das Ihr darüber auch noch schreiben wollt...
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