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IGNORED

WBK mit beschränkter Gültigkeitsdauer


SL-8

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Habe vor kurzem eine WBK gesehen auf der eine beschränkte Gültigkeitsdauer eingetragen war. War irgendwann in den 70ern ausgestellt worden und die Gültigkeitsdauer ist lange verstrichen. Seit Ausstellung der WBK liegen die Waffen anscheinend im Dornröschenschlaf.

Wenn das seitdem nie geändert wurde, welchen rechtlichen Status haben die Waffen jetzt. Ist die Beschränkung der Gültigkeit irgendwann nichtig geworden? Oder wurde die WBK zu dem eingetragenen Datum ungültig und die Waffen sind nicht mehr "legal"?

Kann der WBK-Inhaber mit der alten WBK zur Behörde und die Gültigkeitsbeschränkung streichen lassen? Wie wird sich vermutlich die Behörde verhalten, wenn ich eine der eingetragenen Waffen erwerben möchte?

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Dies ist in der Vergangenheit bei WBK's im Zusammenhang mit eines Waffenscheines gemacht. Erb-WBK's mit Befristung soll es auch geben. Ich weiß von einer Erb-WBK des Frist lange abgelaufen war, ohne dass die Behörde den Fristablauf im Rahmen einer Wiedervorlage überwacht hat!

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Hallo SL-8

diese Gültigkeitsdauer wurde tatsächlich in den 70ern in die neu ausgestellten WBKs eingetragen. Hat sich irgendwann mit Einführung des WaffG erledigt. Nach meinem Wissenstand ist das Datum als nicht eingetragen anzusehen. Unsere SBine hatte mal irgendwann letztes Jahr dies näher erläutert.

Steven

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Danke für eure Antworten.

Es handelt sich um eine ganz normale grüne WBK. Keine Erben-WBK und auch nicht in Verbindung mit einem Waffenschein.

Die Waffen wurden anscheinend vor der Gesetzesänderung in den 70ern frei erworben. Im Zuge des gänderten Waffenrechts wurden sie auf eine WBK (mit beschränkter Gültigkeitsdauer) eingetragen. Allerdings wurde der Fristablauf nicht vom Amt überwacht.

Der WBK-Inhaber hatte jetzt Angst, Ärger mit der Behörde zu bekommen, wenn diese der "abgelaufenen" WBK habhaft wird (z.B. wenn er eine Waffe verkauft). Und in diesem Fall lieber nicht die Waffe verkauft, sondern bis zum eigenen Ableben im Schrank belassen.

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Hallo SL-8,

mit Einführung des WaffG von 1972 und und damit verbunden, die Anmeldepflicht für Altbesitz, wurden die WBK's für Altbesitz befristet, wenn ich mich richtig erinnere, auf 5 Jahre. Bei der Überarbeitung des WaffG 1976 wurde die Befristung aufgehoben, die WBK wurde und ist unbeschränkt gültig. Der Zusatz "Befristet bis ..." gilt als nicht geschrieben.

Hier eine Abhandlung des PP Mönchengladbach zu dieser Problematik:

http://www.polizei-nrw.de/moenchengladbach...ffenrechts.html

Auszug:

Diesen Zustand der Zersplitterung zu beenden, wurde durch das 31. Änderungsgesetz zum Grundgesetz vom 28.7.1972 die Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet des Waffenrechts dem Bund übertragen. Daher konnte am 19.09.1972 das neugeschaffene Waffengesetz verkündet werden, womit das Reichswaffengesetz von 1938 endgültig aufgehoben wurde.

Mit dem neugeschaffenen Waffengesetz wollte der Gesetzgeber einen wesentlichen Beitrag zur inneren Sicherheit leisten, nachdem die unter Verwendung von Schusswaffen verübten Straftaten drastisch zugenommen hatten. Jedoch stellte sich bald heraus, dass man ein wenig zu weit gegangen war und änderte 1976 deshalb einige besonders belastende Vorschriften, wie die grundsätzliche Befristung der Waffenbesitzkarte.

Vielleicht hilft es Dir.

Grüße

P 88

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Ja, das hilft mir weiter. Vielen Dank!

Eben, zunächst sollten die WBK befristet und alle fünf Jahre verlängert werden. Sinnvollerweise wurde dann aber stattdessen die Regelprüfung eingeführt.

Genau das ist im übrigen auch eines der Argumente pro Gebührenerhebung für Regelprüfung weil die Verlängerung der WBK früher auch was gekostet hatte.

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Eben, zunächst sollten die WBK befristet und alle fünf Jahre verlängert werden. Sinnvollerweise wurde dann aber stattdessen die Regelprüfung eingeführt.

Genau das ist im übrigen auch eines der Argumente pro Gebührenerhebung für Regelprüfung weil die Verlängerung der WBK früher auch was gekostet hatte.

Huch, das ist dann aber früh aufgefallen.

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