CommanderPain Posted April 15, 2009 Share Posted April 15, 2009 http://de.wikipedia.org/wiki/Schalld%C3%A4...ffe)#Rechtslage Hab ich das falsch im Kopf ? Schalldämpfer sind meiner Ansicht nach in D verboten. Gruß Markus Link to comment Share on other sites More sharing options...
Horatio Caine Posted April 15, 2009 Share Posted April 15, 2009 Sind nicht verboten, aber erlaubnispflichtig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fyodor Posted April 15, 2009 Share Posted April 15, 2009 Sind nicht verboten, aber erlaubnispflichtig. Auch das stimmt nicht... Sie sind den zugehörigen Waffen gleichgestellt. Das heißt: Schalldämpfer für Luftgewehr ist, genau wie das Luftgewehr, frei ab 18. Schalldämpfer für 9mm-Pistole ist, genau wie die Pistole, genehmigungspflichtig, inklusive Bedürfnisprüfung. Schalldämpfer für eine MP44 ist, genau wie die MP, verbotenes Gegenstand. Schalldämpfer für ein M16 ist, genau wie das Gewehr, Kriegswaffe. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Horatio Caine Posted April 15, 2009 Share Posted April 15, 2009 Och komm, ich war doch nah dran. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fyodor Posted April 15, 2009 Share Posted April 15, 2009 Och komm, ich war doch nah dran. Dringe ma ahna? Alla guuhd... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Horatio Caine Posted April 15, 2009 Share Posted April 15, 2009 OK,gerne. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fyodor Posted April 15, 2009 Share Posted April 15, 2009 Bist Du in Irsch dabei? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Horatio Caine Posted April 15, 2009 Share Posted April 15, 2009 Ne leider nicht, das ist leider aus dem norden von RLP etwas weit. Link to comment Share on other sites More sharing options...
isegrim 7,62 Posted April 15, 2009 Share Posted April 15, 2009 Schalldämpfer für ein M16 ist, genau wie das Gewehr, Kriegswaffe. nein ist er nicht - die kriegswaffenliste kennt keine schalldämpfer. eine kriegswaffe ist aber in aller regel auch vollautomat, damit in jedem fall auch verbotene waffe und damit ist der schalldämpfer auch "verbotene waffe" (verbotene gegenstände gibt es seit 2003 nicht mehr). das ist zumindest die einschätzung des bka in sachen schalldämpfer. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fyodor Posted April 15, 2009 Share Posted April 15, 2009 nein ist er nicht - die kriegswaffenliste kennt keine schalldämpfer. Das stimmt. Allerdings sind doch Schalldämpfer den zugehörigen Schußwaffen gleichgestellt, dachte ich. Und daher war meine Auffassung, daß Kriegswaffen-Schalldämpfer den gleichen Einschränkungen unterliegen wie die Kriegswaffe selbst. Auch wenn sie nicht in der Liste stehen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
SeinePestilenz Posted April 15, 2009 Share Posted April 15, 2009 ... Allerdings sind doch Schalldämpfer den zugehörigen Schußwaffen gleichgestellt, dachte ich. Das WaffG gilt nicht für Kriegswaffen, insofern existiert eine solche Gleichstellung nicht! § 57 (1) WaffG: Dieses Gesetz gilt nicht für Kriegswaffen im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sonntagsfahrer Posted April 16, 2009 Share Posted April 16, 2009 Warum kann man nicht, wenn Schalldämpfer denn zugehörigen Waffen gleichgestellt sind, Schalldämpfer für auf Neugelb eingetragene Repetier-Langwaffen bedürfnisnachweisfrei entsprechend 2/6 Regel, kaufen? B) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fyodor Posted April 16, 2009 Share Posted April 16, 2009 Warum kann man nicht, wenn Schalldämpfer denn zugehörigen Waffen gleichgestellt sind, Schalldämpfer für auf Neugelb eingetragene Repetier-Langwaffen bedürfnisnachweisfrei entsprechend 2/6 Regel, kaufen? B) Weil ein auf neugelb eingetragener Repetierer nicht bedürfnisfrei ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Thomas74 Posted April 16, 2009 Share Posted April 16, 2009 Weil ein auf neugelb eingetragener Repetierer nicht bedürfnisfrei ist. er hat ja auch "bedürfnisnachweisfrei" geschrieben.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fyodor Posted April 16, 2009 Share Posted April 16, 2009 er hat ja auch "bedürfnisnachweisfrei" geschrieben.... Das liegt ja aber nicht an der Waffe (die ist grundsätzlich bedürfnispflichtig), nur muß das Bedürfnis aufgrund der Farbe der WBK nicht nachgewiesen werden, für eine Reihe genannter Gegenstände. Schalldämpfer stehen nicht in dieser Liste. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Koenig2007 Posted April 16, 2009 Share Posted April 16, 2009 http://de.wikipedia.org/wiki/Schalld%C3%A4...ffe)#Rechtslage Hab ich das falsch im Kopf ? Schalldämpfer sind meiner Ansicht nach in D verboten. Gruß Markus Wer sich auf Wikipedia verlässt, ist verlassen. Da kann doch jeder "Affe" irgendeinen Mist reinschreiben, übrigens genau wie hier im Forum Gruß König Link to comment Share on other sites More sharing options...
CommanderPain Posted April 16, 2009 Author Share Posted April 16, 2009 Wer sich auf Wikipedia verlässt, ist verlassen.Da kann doch jeder "Affe" irgendeinen Mist reinschreiben, übrigens genau wie hier im Forum Gruß König @all Erstmal danke für die Klarstellung. @Koenig2007 Ich verlasse mich ja nicht auf Wiki. Deshalb frage ich ja hier. Vieleich hat ja jemand Lust den Text auf Wiki zu ändern ? Ich würde mich sonst demnächst da mal dranmachen. Gruß Markus Link to comment Share on other sites More sharing options...
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