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IGNORED

Schalldämpfer sind in D erlaubt!


CommanderPain

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Sind nicht verboten, aber erlaubnispflichtig.

Auch das stimmt nicht...

Sie sind den zugehörigen Waffen gleichgestellt.

Das heißt:

Schalldämpfer für Luftgewehr ist, genau wie das Luftgewehr, frei ab 18.

Schalldämpfer für 9mm-Pistole ist, genau wie die Pistole, genehmigungspflichtig, inklusive Bedürfnisprüfung.

Schalldämpfer für eine MP44 ist, genau wie die MP, verbotenes Gegenstand.

Schalldämpfer für ein M16 ist, genau wie das Gewehr, Kriegswaffe.

Geschrieben
Schalldämpfer für ein M16 ist, genau wie das Gewehr, Kriegswaffe.

nein ist er nicht - die kriegswaffenliste kennt keine schalldämpfer.

eine kriegswaffe ist aber in aller regel auch vollautomat, damit in jedem fall auch verbotene waffe und damit ist der schalldämpfer auch "verbotene waffe" (verbotene gegenstände gibt es seit 2003 nicht mehr).

das ist zumindest die einschätzung des bka in sachen schalldämpfer.

Geschrieben
nein ist er nicht - die kriegswaffenliste kennt keine schalldämpfer.

Das stimmt. Allerdings sind doch Schalldämpfer den zugehörigen Schußwaffen gleichgestellt, dachte ich. Und daher war meine Auffassung, daß Kriegswaffen-Schalldämpfer den gleichen Einschränkungen unterliegen wie die Kriegswaffe selbst. Auch wenn sie nicht in der Liste stehen.

Geschrieben
... Allerdings sind doch Schalldämpfer den zugehörigen Schußwaffen gleichgestellt, dachte ich.

Das WaffG gilt nicht für Kriegswaffen, insofern existiert eine solche Gleichstellung nicht!

§ 57 (1) WaffG:

Dieses Gesetz gilt nicht für Kriegswaffen im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen...
Geschrieben

Warum kann man nicht, wenn Schalldämpfer denn zugehörigen Waffen gleichgestellt sind, Schalldämpfer für auf Neugelb eingetragene Repetier-Langwaffen bedürfnisnachweisfrei entsprechend 2/6 Regel, kaufen? B)

Geschrieben
Warum kann man nicht, wenn Schalldämpfer denn zugehörigen Waffen gleichgestellt sind, Schalldämpfer für auf Neugelb eingetragene Repetier-Langwaffen bedürfnisnachweisfrei entsprechend 2/6 Regel, kaufen? B)

Weil ein auf neugelb eingetragener Repetierer nicht bedürfnisfrei ist.

Geschrieben
er hat ja auch "bedürfnisnachweisfrei" geschrieben.... :rolleyes:

Das liegt ja aber nicht an der Waffe (die ist grundsätzlich bedürfnispflichtig), nur muß das Bedürfnis aufgrund der Farbe der WBK nicht nachgewiesen werden, für eine Reihe genannter Gegenstände. Schalldämpfer stehen nicht in dieser Liste.

Geschrieben
Wer sich auf Wikipedia verlässt, ist verlassen.

Da kann doch jeder "Affe" irgendeinen Mist reinschreiben, übrigens genau wie hier im Forum ;)

Gruß König

@all

Erstmal danke für die Klarstellung. :icon14:

@Koenig2007

Ich verlasse mich ja nicht auf Wiki. Deshalb frage ich ja hier.

Vieleich hat ja jemand Lust den Text auf Wiki zu ändern ?

Ich würde mich sonst demnächst da mal dranmachen.

Gruß

Markus

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