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IGNORED

"Zwischenziele" auf statischem 25m-Stand


SMG1880

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Meine Frage an die anwesenden Schießstandsachverständigen und andere mit fundierter Ahnung der Materie:

Unser Verein verfügt über eine prinzipiell netten 25m-Stand, der nur einen Haken hat: er ist nicht "mehrdistanzfähig". Der Stand ist halboffen, d.h. die Schützenstände sind überdacht, es folgt eine Blende auf ca. 10 m und vor dem eigentlichen Kugelfang befindet sich ein Erdwall.

Um die Nutzungsmöglichkeiten etwas auszudehnen würde ich gerne das Schießen auf kürzere Distanzen ermöglichen (10,15,20 m). Da aufgrund der Gegebenheiten an einen Umbau (Überdachung, Zwischenblenden usw.) nicht zu denken ist, habe ich mir überlegt, ob man ggf. auf kürzeren Distanzen Scheibenträger aufstellen könnte.

Ich habe mir Folgendes vorgestellt: einfache hölzerne Scheibenträger (ohne Metallteile zur Vermeidung von Abprallern / Splittern) mit den üblichen Papierscheiben, die auf entsprechende Distanzen vor dem eigentlichen Kugelfang in entsprechende Halterungen im Boden gesteckt werden, so dass die Scheiben auf der selben Höhe hängen, wie die Scheiben auf 25m. Die Geschosse würden somit nach wie vor im Kugelfang landen und der Schütze bleibt auf seinem ursprünglichen Schützenstand.

Technisch kein Problem, aber so wie ich Deutschland kenne, befürchte ich, dass es ggf. rechtliche Hürden gibt. Müßten solche Vorichtungen vom Schießstandsachverständigen abgenommen werden oder nicht? Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand grundsätzlich erläutern würde, wann was vom Schießstandsachverständigen abgenommen werden muss und was ohne Abnahme geht. Zur Not würde auch ein Hinweis genügen, wo man die entsprechenden Dinge nachlesen kann. Gerne auch per PM.

mfg

Glockmad

Geschrieben

Das könnte durchaus so funktionieren. Oder ähnlich: wir haben praktischerweise auf unserem 25m-Stand ebenfalls eine Hochblende in genau 10 m Entfernung von den Schützen. An dieser haben wir eine verdeckte Aufhängevorrichtung für Hartschaumplatten installiert, die somit von oben herabhängen. Die Platten - und die darauf angebrachten Papierscheiben - sind so dimensioniert bzw. eingerichtet, dass die dort durchschlagenden Projektile schön im Kugelfang landen. Abpraller/rückschlagende Splitter werden durch die Konstruktion ausgeschlossen.

Die so realisierte 10m-Distanz war nach unserer Auffassung (und der der Behörde...) eine abnahmepflichtige Änderung. Sie wurde ohne Probleme vom Schießstättensachverständigen abgenommen und ging in die Genehmigung der Schießanlage (wurde zu der Zeit sowieso wegen anderer Anlagenumbauten geändert) ein.

Prüft doch mal, ob ihr es auch so machen könnt.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

An so eine Lösung hatte ich auch gedacht, da wir ebenfalls eine Zwischenblende auf ca. 10 m haben. Hartschaum / Styroporplatten wären auch eine Möglichkeit für die von mir angedachte Lösung - wahrscheinlich sogar besser, als Holz zu nehmen. Wir verwenden solche Platten bereits für unsere Drehanlage.

mfg

*EDIT: habe einen Teil Deines Beitrags überlesen.

Gast Nightingale
Geschrieben
Um die Nutzungsmöglichkeiten etwas auszudehnen würde ich gerne das Schießen auf kürzere Distanzen ermöglichen (10,15,20 m). Da aufgrund der Gegebenheiten an einen Umbau (Überdachung, Zwischenblenden usw.) nicht zu denken ist, habe ich mir überlegt, ob man ggf. auf kürzeren Distanzen Scheibenträger aufstellen könnte.

Nach meiner Kenntnis muss der Stand für das Schießen auf Zwischendistanzen abgenommen werden.

Geschrieben
Nach meiner Kenntnis muss der Stand für das Schießen auf Zwischendistanzen abgenommen werden.

Die Nachtigall "schägt" richtig.

Gruß Habakuk

Geschrieben
Die Nachtigall "schägt" richtig.

Gruß Habakuk

Wobei die Logik sich mir nicht erschließt. Aber natürlich braucht's ja bei uns immer einen Stempel :-/

Und deshalb liebe ich den Philippsburger BDS Stand und spreche jedesmal ein Dankgebet dafür, dass so etwas in der Nähe ist (auch wenn's mal einen Euro mehr kostet).

DANKE Friedrich Gepperth :00000733:

BBF

Gast lady-shooter
Geschrieben

Nutzungsänderungen müssen vorher mit einem Schießstandsachverständigen abgesprochen werden. Sein Gutachten plus entsprechenden Antrag an die zuständige Behörde. Die erteilt dann eine Erlaubnis, welche dann nicht nur 25 Meter, sondern auch das schießen auf Zwischentfernungen beinhalten sollte.

Erst wenn die Erlaubnis der Behörde vorliegt, ist das Schießen auf < 25 Meter legal.

Geschrieben
Erst wenn die Erlaubnis der Behörde vorliegt, ist das Schießen auf < 25 Meter legal.

Das Geschoss trifft in 25m den Kugelfang, es ändert sich nichts an der Nutzung. Damit es keine Missverständnisse gibt, ja ich glaube auch, dass man in D. einen Zettel mit Stempel braucht.

BBF

Geschrieben
Das Geschoss trifft in 25m den Kugelfang, es ändert sich nichts an der Nutzung.

Wenn es Abpraller oder Rückpraller z.B. am Rahmen des Scheibenhalters gibt, die die Richtung und Flugbahn verändern, dann schon.

Gast Nightingale
Geschrieben

Nicht wirklich. Wir hatten den Schießstandsachverständigen da wegen den Fallplatten. Der hat gesagt, wenn man technische Änderungen am Stand vornimmt, muss man das der zuständigen Waffenbehörde mitteilen. Die eintscheiden dann, ob nochmal eine Abnahme/Begutachtung erfolgen muss.

Der sicherste Weg ist solchen Fragen ist es immer, zuerst den Schießstandsachverständigen vor Ort zu bitten. Der sagt dann ob und wie eine Umnutzung des Standes erfolgen kann.

Geschrieben
Nicht wirklich. Wir hatten den Schießstandsachverständigen da wegen den Fallplatten. Der hat gesagt, wenn man technische Änderungen am Stand vornimmt, muss man das der zuständigen Waffenbehörde mitteilen. Die eintscheiden dann, ob nochmal eine Abnahme/Begutachtung erfolgen muss.

Der sicherste Weg ist solchen Fragen ist es immer, zuerst den Schießstandsachverständigen vor Ort zu bitten. Der sagt dann ob und wie eine Umnutzung des Standes erfolgen kann.

gut, daß man eine Ahnung hat, wovon man spricht..

Glock Mad hat Stuttgart als Domizil angegeben.

Hack (in der Nähe von Stuttgart) arbeitet mit BAUR, Sachverständiger im Bereich S zusammen...

Neben Fallplatten gibt es auch mobile Kugelfänge...

Grüße

Horst Wittmann

Gast Nightingale
Geschrieben
gut, daß man eine Ahnung hat, wovon man spricht..

Glock Mad hat Stuttgart als Domizil angegeben.

Hack (in der Nähe von Stuttgart) arbeitet mit BAUR, Sachverständiger im Bereich S zusammen...

Was Haack in der Nähe von Stuttgart macht ist eigentlich Wayne. Das zuständige LRA muss den Stand abnehmen. Wir lassen uns Änderungen vorab vom Sachverständigen abnehmen, dann brauchen wir die Änderung nur noch ans LRA zu melden.

Geschrieben

Danke erstmal für die Antworten. Ich habs ja selbst schon befürchtet, dass es nicht ohne Sachverständigen bzw. ohne behördliches OK geht. Auch wenns eigentlich schwachsinn ist. Aber egal.

Ich wohne zwar in Stuttgart, aber der Schießstand ist etwas entfernt im Kreis TÜ. Ich werd mal mit dem Vorstand sprechen und dann ggf. mit der Behörde. Mal schaun was die dazu sagen. Gibts einen groben Richtwert, was eine Standabnahme kosten würde (ink. Gebühren bei der Behörde)? Als Argumentationsgrundlage bei der Diskussion mit der Vorstandschaft.

mfg

Geschrieben

Es ist wie meist ganz einfach: Vor Umbauten eines Standes oder Nutzungsänderung (dazu gehört bei einem 25m-Stand auch die erweiteret Nutzung auf Zwischenentfernungen) ist ein SSV hinzuzuziehen. Das macht, auch wenn es einige besser wissen, Sinn. Die Abnahme bestätigt die Einhaltung der Sicherheitstechnischen Vorschriften bei einer exakt definierten Nutzung. Alles darüber hinausgehende wird einfach nicht geprüft, da es meist auch mit höherem Aufwand verbunden ist.

Wenn der SSV keine Bedenken hat, teilt er dies in einem Gutachten der Waffenbehörde mit und schlägt eine Nutzungserweiterung vor. NUR die Behörde kann dann dieser Erweiterung stattgeben oder eben nicht. Im Normalfall wird sie es tun. Sollte es bei der Planung des Standes (wie leider zu oft) mal wieder sehr kanpp zugegangen sein mit den Abmessungen/Einrichtungen, kann es sein, dass der SSV für das Schießen auf Zwischenentfernungen zusätzliche Maßnahmen "anordnet" Sind diese erfüllt oder nicht nötig, wird die Behörde mitspielen.

Viele wissen nicht, dass bestimmte Winkel innerhalb der Absicherung eingehalten werden müssen.

Wird z.B. wie vorgeschlagen das Scheibenzentrum bei 10/15 m in gleicher Höhe eingerichtet wie bei 25 m ändert sich sehr viel!!

Zeichnet doch einfach mal einen Strich waagerecht, am linken Ende die Markierung für 25m, 3 cm oberhalb der Linie. Am rechten Ende 1 cm hoch die Schießposition. Zieht eine Linie zum Scheibenzentrum 25m und dann eine zum Scheibenzentrum 15m (welches sich auf gleicher Höhe wie 25m befindet).

Na, was passiert? Richtig!! Deswegen muss ein SSV die Sache überprüfen und abnehmen. Aber wie gesagt.......fragt die, die es besser wissen.

P.S. Auch P-burg muss regelmäßig abgenommen werden. Kann mich dunkel erinnern, FG schon bei Fortbildungsveranstaltungen für SSV gesehen zu haben

Geschrieben
Danke erstmal für die Antworten. Ich habs ja selbst schon befürchtet, dass es nicht ohne Sachverständigen bzw. ohne behördliches OK geht. Auch wenns eigentlich schwachsinn ist. Aber egal.

Ich wohne zwar in Stuttgart, aber der Schießstand ist etwas entfernt im Kreis TÜ. Ich werd mal mit dem Vorstand sprechen und dann ggf. mit der Behörde. Mal schaun was die dazu sagen. Gibts einen groben Richtwert, was eine Standabnahme kosten würde (ink. Gebühren bei der Behörde)? Als Argumentationsgrundlage bei der Diskussion mit der Vorstandschaft.

mfg

Nicht erst mit der Behörde reden, erst mit dem SSV: Sonst sind Dinge nicht mehr regulierbar weil die Behörde ohne Kenntnis von Einzelheiten einfach eine Entscheidung trifft, diese ist sehr schwer wieder zu revidieren. Für die Kosten eines SSV gelten die Vorgaben des JVEG, dort können sie nachgelesen werden.

Geschrieben
Nach meiner Kenntnis muss der Stand für das Schießen auf Zwischendistanzen abgenommen werden.

nein, vollkommen falsch

auch ich habe einen Stand , der für 25 m abgenommen wurde

in dem Abnahmeprotokoll steht der Hinweis drin, dass beim schiessen auf verkürzte Entfernungen der Scheibenträger ranzuholen ist.

Falls gewünscht kann ich dir eine Kopie der Abnahme schicken.

Gruß Klaus

Geschrieben

Wenns bei Dir im Abnahmeprotokoll steht, wurde es ja abgenommen oder täusche ich mich?

Interessant wäre so ein Protokoll dennoch, damit ich sowas auch mal gesehen habe. Wäre nett, wenn Dus mir zur Verfügung stellen würdest.

mfg

Geschrieben
Wenns bei Dir im Abnahmeprotokoll steht, wurde es ja abgenommen oder täusche ich mich?

Interessant wäre so ein Protokoll dennoch, damit ich sowas auch mal gesehen habe. Wäre nett, wenn Dus mir zur Verfügung stellen würdest.

mfg

kein Problem, dann bräuchte ich von dir ´ne addy

eigentlich stellen SSV bestimmte Anforderungen an die Scheibenträger wenn sie näher herangeholt werden

das war bei mir auch nicht der Fall, damit sollte man aber rechnen

überhaupt nichts falsch machen kann man wenn die Scheibenträger grundsätzlich aus Holz sind

irgendwo hatte mal einer Scheibenträger nur aus Pappe angeboten - davon träumen SSV ... :rolleyes:

falls du noch Fragen haben solltest bitte per pn

das da unten ist mein bescheidener 3 - Bahnen - Stand

Gruß Klaus

Geschrieben
Was Haack in der Nähe von Stuttgart macht ist eigentlich Wayne. Das zuständige LRA muss den Stand abnehmen. Wir lassen uns Änderungen vorab vom Sachverständigen abnehmen, dann brauchen wir die Änderung nur noch ans LRA zu melden.

DANKE - ich hatte keine Ahnung.

Horst :icon14:

Geschrieben
Angebär!!!

... schöner Stand... ich kenne das... und nachts tanzen da drin die Puppen!

muss ich mich jetzt schämen Luzi... :rolleyes:

leider oder auch schön ... - befindet sich der Stand genau neben meiner " Wohnstätte " ........ und da habe ich seit 34 Jahren meine holde Ernährerin mit untergebracht - natürlich nich auf dem Stand :gaga:

aber manchmal wollte ich mich da schon unterbringen ... leider wurde es von meiner Angetrauten für längere Zeit untersagt ...

 

Luzi, du hast ja immer noch eine Einladung - ich weiss aber nicht wie lange ich die noch aufrecht erhalten kann ... :confused:

oder du könntest da ja Puppen mitbringen, das bräuchte ich dann aber vorher schriftlich für meine Gattin ... :rolleyes:

Geschrieben
nein, vollkommen falsch

auch ich habe einen Stand , der für 25 m abgenommen wurde

in dem Abnahmeprotokoll steht der Hinweis drin, dass beim schiessen auf verkürzte Entfernungen der Scheibenträger ranzuholen ist.

Falls gewünscht kann ich dir eine Kopie der Abnahme schicken.

Gruß Klaus

Das ist richtig, dann wurde der Stand wie von mir beschrieben bereits bei der Abnahme auf diese Möglichkeit hin überprüft und für unbedenklich erklärt, also diese Möglichkeit eingeräumt. Damit IST die entsprechende Freigabe vorhanden, also auch von der Behörde genehmigt. Stehtdies nicht genau im Abnahmegutachten, ist es Essig. Es darf nur "veranstaltet" werden, was exakt in dem Abnahmegutachten festgehalten ist. Alles andere hat keine behördliche Freigabe - mit allen daraus erwachsenden Konsequenzen. Ist doch ganz einfach. Es ist auch nicht möglich, einfach ein Gutachten vom Stand A auf den Stand B umzulegen, nur weil gleiche Entfernungen geschossen werden.

Sonst könnte ja auch eine Bremsanlage, die für den Pkw X zugelassen ist, ohne Probleme in den Pkw Y eingebaut werden. Funktionieren doch und sind für X zugelassen. Leute! Macht ihr das bei euch im Beruf auch so?

PS. Wenn jemand disbezüglich Fragen hat, lieber vorher einfach mal unverbindlich anfragen per PN. Muss nicht alles hier breitgetreten werden.

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