Matt45 Posted March 19, 2009 Share Posted March 19, 2009 Hallo, weiß irgendjemand wo scharz auf weiß steht, das man min. 18 mal mit einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe trainiert haben muss? Mein Vorstand ist nämlich der Meinung, dass ich für jede von mir beantragten Waffen (KK Gewehr und Großkaliberpistole) jeweils extra Nachweise benötige. Ich habe das in der Sachkundeprüfung aber anders gelernt. Nun brauche ich eine Quellenangabe mit dem ich meinem Vorstand das auch beweisen kann. Um Hilfe wäre ich echt dankbar. Link to comment Share on other sites More sharing options...
practiceking Posted March 19, 2009 Share Posted March 19, 2009 Hallo,weiß irgendjemand wo scharz auf weiß steht, das man min. 18 mal mit einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe trainiert haben muss? Mein Vorstand ist nämlich der Meinung, dass ich für jede von mir beantragten Waffen (KK Gewehr und Großkaliberpistole) jeweils extra Nachweise benötige. Ich habe das in der Sachkundeprüfung aber anders gelernt. Nun brauche ich eine Quellenangabe mit dem ich meinem Vorstand das auch beweisen kann. Um Hilfe wäre ich echt dankbar. Hallo Matt, zu finden ist die Sache einmal im Waffengesetz , ich glaube §8 oder auf der BSSB Hompage. Schau dir den Punkt 2.2 an klick hier MfG Practiceking Link to comment Share on other sites More sharing options...
ToBo Posted March 19, 2009 Share Posted March 19, 2009 Seltsame Vorstände gibt es und es scheint doch immer wieder hier solch komische Vereine zu geben. Ich würde lieber mal über einen anderen Verein nachdenken, bevor ich mich mit den Herren rumschlage. Ist das vielleicht Ihr erster Antrag ? Im übrigen musst Du doch eh den Antrag mit Kopien des Schießbuches an den Verband, bzw. Kreisschützenmeister (DSB) schicken, der diesen dann an den Verband weiterleitet. Meines Wissen steht das in der Verwaltungsvorschrift, die aber wohl nie verabschiedet wurde. Dazu gibt es aber hier bestimmt fachkundigere Auskunft von anderen. Viel Glück und Grüße. ToBo Link to comment Share on other sites More sharing options...
practiceking Posted March 19, 2009 Share Posted March 19, 2009 Zur Meinung deines Schützenmeisters ist zu sagen, das er nicht ganz unrecht hat, nur etwas falsch ausgelegt. Es müssen die Nachweise mit einer Waffe erbracht werden, die beantragt wird. D.h. wenn du bisher ausschließlich LG geschossen haben solltest, wirst du jetzt keine .45 genehmigt bekommen. Also es sollten schon einige Termine in 2.40 usw. nachgewiesen werden. LP zählt nicht. Nur Nachweise mit genehmigungspflichtigen Waffen. Zur Vorgehensweise folgendes: Waffenantrga auf .45 KW. Beim Antrag ein Kreuz bei WBK gelb gemacht und später die KK Knifte gekauft und fertig ist die Laube. KK_LW geht ohne weiteres Bedürfnis auf WBK gelb, es sei denn HA, dann grün mit NAchweisen. MfG Practice Link to comment Share on other sites More sharing options...
practiceking Posted March 19, 2009 Share Posted March 19, 2009 Im übrigen musst Du doch eh den Antrag mit Kopien des Schießbuches anden Verband, bzw. Kreisschützenmeister (DSB) schicken, der diesen dann an den Verband weiterleitet Ist mir neu. Bei uns hier in Bavaria schreiben sie extra das keine Schießbücher o.ä. mitgeschickt werden sollen um den Verwaltungsaufwand zu minimieren. Formblatt für den Bedürfnisnachweis ausfüllen, von den Standaufsichten bzw. dem Schützenmeister bestätigen lassen und das wars. Natürlich muss der Wahrheitsgehalt der Termine geprüft werden, sonst könnt ja jeder irgendwas reinschreiben. Ich such schnell nochmal den Link zu den Formularen. Link Link to comment Share on other sites More sharing options...
SeinePestilenz Posted March 19, 2009 Share Posted March 19, 2009 weiß irgendjemand wo scharz auf weiß steht, das man min. 18 mal mit einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe trainiert haben muss? WaffVwV RZ 14.2.1 § 14 Abs. 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftmachung eines Bedürfnissesfür jede Waffe eine Bescheinigung eines anerkannten Verbandes oder angegliederten Teilverbandes darüber, dass - der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen regelmäßig, also in der Regel 18mal verteilt über das ganze Jahr, betrieben hat (Nummer 1); Dies fand dann auch Eingang in die gängigen Sportordnungen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
ToBo Posted March 19, 2009 Share Posted March 19, 2009 Ist mir neu. Bei uns hier in Bavaria schreiben sie extra das keine Schießbücher o.ä. mitgeschickt werden sollen um den Verwaltungsaufwand zu minimieren. Formblatt für den Bedürfnisnachweis ausfüllen, von den Standaufsichten bzw. dem Schützenmeister bestätigen lassen und das wars. Natürlich muss der Wahrheitsgehalt der Termine geprüft werden, sonst könnt ja jeder irgendwas reinschreiben. Ich such schnell nochmal den Link zu den Formularen.Link Sorry, kann natürlich nur über die bei uns "Hessen" angewandte Verfahrensweise berichten. Aber die ist hier so wie bei mir beschrieben in allen 3 Verbänden, in denen ich bin gleich. Bis auf den Kreisschützenmeister natürlich. Den gibts nur beim DSB. Aber musste immer Kopien Schießbuch, Sachkunde und Kopien der vorhandenen WBK's mit einsenden. Allerdings wurden mir noch nie so komische Fragen und Forderungen gestellt. OK, möglicherweise liegt es auch daran, dass ich ausschließlich GK schieße und das von Anfang an. Solch einen Unsinn, wie erst Lupi oder LG gibts bei den Vereinen in denen ich bin nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted March 19, 2009 Share Posted March 19, 2009 Sorry, kann natürlich nur über die bei uns "Hessen" angewandte Verfahrensweise berichten. Aber die ist hier sowie bei mir beschrieben in allen 3 Verbänden, in denen ich bin gleich. Bis auf den Kreisschützenmeister natürlich. Den gibts nur beim DSB. Aber musste immer Kopien Schießbuch, Sachkunde und Kopien der vorhandenen WBK's mit einsenden. Allerdings wurden mir noch nie so komische Fragen und Forderungen gestellt. OK, möglicherweise liegt es auch daran, dass ich ausschließlich GK schieße und das von Anfang an. Solch einen Unsinn, wie erst Lupi oder LG gibts bei den Vereinen in denen ich bin nicht. Wo ist dann das Problem? Du hast 18 Termine nachgewiesen mit erlaubnispflichtigen Schußwaffen. Fertig. Bescheinigen lassen und ab. Was anderes sieht das WaffG nicht vor. Halt dem Menschen §14 WaffG und die dazu gehörenden Ausführungen der nicht in Kraft gesetzten (aber angewendeten) WaffVwV vor die Nase. Danach muss die Waffe lediglich innerhalb der Sportordnung eines anerkannten Verbandes zugelassen sein und es muss eine tatsächliche Nutzungsmöglichkeit geben. Übertriebenes Beispiel: Wenn in 150 km Umkreis ausschließlich Stände für kk zugelassen sind, fällt der Nachweis für eine GK-Waffe etwas schwerer, ist aber machbar. Niemand kann mir vorschreiben, wo ich meinem Hobby nachgehe. Der Nachweis muss dann allerdings erbracht werden. P.S. zufällig beheimatet im RP Darmstadt-Bereich? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Matt45 Posted March 20, 2009 Author Share Posted March 20, 2009 Ok erst mal danke für die Antworten: Ich hoffe mit den Infos kann ich meinen Verein überzeugen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gromit Posted March 20, 2009 Share Posted March 20, 2009 Verein Warum Verein? Befürwortungen macht der Verband!? Gruß Gromit Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tyr13 Posted March 20, 2009 Share Posted March 20, 2009 Warum Verein? Weil sich im Moment der Vereinsfürst mit der Unterstützeung "desAntragsaufAusstellungeinerVerbandsbescheinigung" schwertut. Daß er das nicht soll, keine Karten, Kekse und Arme dafür hat, ist mal nebensächlich. @Matt45: Welcher Hessische Schützenverband ? Eventuell gibt's auf den Homepages des Landesverbands genaue Regeln für die Anträge. Die Forderung ist abstrus. Im WaffG steht "regelmäßiges Training", aus der WaffVerwV bzw. Innenminister-Schreiben kommt dieses 18x/Jahr. Und Erlaubnis für Waffen nur wenn auch mit erlaubnispflichtigen Waffen geübt wird. Wenn die Forderung da Realität wäre, könnte ich auf dem Stand einziehen. Kurzwaffe/Langwaffe .22lfb/9mm/.45ACP/.38Spec/.357Magnum/.50AE .223/.308/12-67,5 Liegend/Stehend Mehrdistanz/Speed/25m Kombi Da wird mir ja bei allen möglichen Kombinationen wuschig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Matt45 Posted March 20, 2009 Author Share Posted March 20, 2009 Mir sind die Regeln ja bekannt, aber meinem Vorstand anscheinend nicht. Aber den ersten Teil des Bedürfnisantrags muss nun mal der Vorstand abzeichnen. Originalaussage 1. Vorsitzender: "Ja, über das KK Gewehr können wir Reden. Da hast du ja deine 18 Schiesstermine. Aber eine Pistole und dann auch noch Großkaliber- ich will dir ja nichts unterstellen, aber nach dem was jetzt passiert ist, ist mir die Sache zu heiß. Bring mir erst mal ein paar mehr Nachweise das du mit einer Großkaliberwaffe geschossen hast." Also meine Meinung dazu möcht ich nur bildhaft weitergeben. Das kommt davon wenn man in einem Verein ist, wo 90% nur LG oder Lupi schiessen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tyr13 Posted March 20, 2009 Share Posted March 20, 2009 Originalaussage 1. Vorsitzender: "Ja, über das KK Gewehr können wir Reden. Da hast du ja deine18 Schiesstermine. Aber eine Pistole und dann auch noch Großkaliber- ich will dir ja nichts unterstellen, aber nach dem was jetzt passiert ist, ist mir die Sache zu heiß. OK, verstanden. Dumme Lage. Musst Du jetzt selber wissen, entweder Zähneknirschen und durch, oder Verein wechseln. Kannst dem Vorsitzenden ja sagen, daß die Gebühren halt so hoch sind, wenn Du jedesmal einen Eintrag bezahlen musst. Ob er Dir denn dafür den Gegenwert in Cola ausgibt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
ToBo Posted March 20, 2009 Share Posted March 20, 2009 Bring mir erst mal ein paar mehr Nachweise das du mit einer Großkaliberwaffe geschossen hast." Dann hast Du in diesem Verein gar keine Möglichkeit GK Waffen zu schießen, bzw. diese auch noch gar nicht geschossen ? Naja.... Da kann ich den Vorstand schon verstehen. Du möchtest etwas von Ihm bestätigt bekommen, was in "SEINEM" / DIESEN Verein gar nicht geht. Egal ob es nun dem Gesetz entspricht oder nicht. ICH persönlich würde es auch nicht anders halten und DIR nichts unterschreiben, welches Du in diesem Verein gar nicht ausüben kannst. Weiterhin stimme ich mit Ihm überein und schieße doch erstmal GK. Vereinswechsel, oder zusätzlich noch einen Verein beitreten der GK schiesst und dieser Vorstand wird Dir es auch bestimmt dann bestätigen. Nichts für ungut. Gruß. ToBo PS: Wo / Wie willst Du denn überhaupt GK schiessen, wenn es doch in DIESEM Verein gar nicht geht ? Also MUSST Du doch auf einen GK Stand gehen, bzw. zu einem Verein der einen GK Stand hat ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
oetzi Posted March 21, 2009 Share Posted March 21, 2009 Dann hast Du in diesem Verein gar keine Möglichkeit GK Waffen zu schießen, bzw. diese auch noch gar nicht geschossen ? Vereinswechsel, oder zusätzlich noch einen Verein beitreten der GK schiesst und dieser Vorstand wird Dir es auch bestimmt dann bestätigen. Da kann ich ToBo, nur zusstimmen, dein Schützenvorstand darf dir keine GK Kurzwaffe bescheinigen, wenn euer Verein keine Möglichkeit bietet damit zu schießen. Irgendwann gab es mal da einen Merkzettel, für die Beführwortungsanträge, wo es heißt, "für die Waffenart und Kaliber, haben wir einen entsprechenden Standt in Besitz oder haben diesen regelmäßig angemietet", das Merkblatt müsste so um 2005 erschienen sein. Denn was würde Dir eine Waffe nützen. wo Du in deinem Verein nicht trainieren kannst? Beantrage über diesen Verein, die gelbe WBK, und Du kannst in den GK Sport einsteigen (als Gastschütze in umliegenden Vereinen), und wenn Du dann einen GK Verein gefunden hast, wo Dir zusagt. Dann werde dort zweitmitglied oder verlasse deinen jetzigen Verein. Danach kannst Du ja Dir das Bedürfnis, aus dem neuen Verein nehmen, allerdings 12 Monate und 18 Trainings vorrausgesetzt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
pilotheli Posted March 21, 2009 Share Posted March 21, 2009 Hallo Matt,zu finden ist die Sache einmal im Waffengesetz , ich glaube §8 oder auf der BSSB Hompage. Schau dir den Punkt 2.2 an klick hier MfG Practiceking hi net ganz richtig im waffengesetz steht regelmäßig die sache kommt von den verbänden und deren sportordnungen und in der regel sehen auch die zuständigen sachbearbeiter die zahl von 18 als mindestzahl an um die regelmäßigkeit im schießsport nachzuweisen mfg Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest gila1 Posted March 21, 2009 Share Posted March 21, 2009 und in der regel sehen auch die zuständigen sachbearbeiter die zahl von 18 als mindestzahl anum die regelmäßigkeit im schießsport nachzuweisen Aber auch nur in einigen Bundesländern und Verbänden. Im SSB (Sächsischer Schützenbund) gelten 12 Trainingsnachweise als ausreichend. Hier mal als Zitat von der Homepage des SSB: "Voraussetzungen, um die „Bescheinigung des Sächsischen Schützenbundes e.V. über das Vorliegen eines Bedürfnisses zur Beantragung der Erlaubnis zum Erwerb und Besitz“ stellen zu können: I.II. Nachweis des regelmäßigen Schießens: (als Kopie einreichen) - Als Nachweis des regelmäßigen Schießens dient das Schießbuch (in welcher Form ist beliebig), in dem Datum, Art des geschossenen Kalibers und Bestätigung durch die entsprechende Standaufsicht bzw. Schießstandbetreiber zu vermerken sind. - Entsprechend des Standpunkt zur Bearbeitung waffenrechtlicher Bescheinigungen werden von Euch mindestens 12 Schießnachweise in den letzten 12 Monaten verlangt, dies muss nicht monatlich sein, aber in der Summe muss es stimmen, da die Bescheinigung sonst bis zur Erfüllung dieser Voraussetzung zurückgestellt wird! - Sportfreunde, die eine Bescheinigung nach § 14 Abs. 3, also über das Regelbedürfnis hinaus, oder anders ausgedrückt, eine „Drittwaffe“ bescheinigt haben wollen, müssen darüber hinaus den Nachweis von Teilnahmen an überregionalen Wettkämpfen an Hand von Urkunden oder Wettkampfprotokollen erbringen!" Hilfestellung bei der Beantragung als *.pdf Hilfestellung bei der Beantragung als *.pps Link to comment Share on other sites More sharing options...
practiceking Posted March 21, 2009 Share Posted March 21, 2009 hi net ganz richtig im waffengesetz steht regelmäßigdie sache kommt von den verbänden und deren sportordnungen und in der regel sehen auch die zuständigen sachbearbeiter die zahl von 18 als mindestzahl an um die regelmäßigkeit im schießsport nachzuweisen mfg nichts anderes habe ich gesagt bzw. durch das Formular darauf hingewiesen. In dem besagten Punkt 2.2 wird der Begriff "regelmäßig" der auch im Waffg zu finden ist, erklärt. BSSB sagt, regelmäßig = mind. 18 x. Das Formular für den Bedürfnisnachweis hat hier beim BSSB 24 Zeilen, zwei für jeden Monat. Ich persönlich könnte mehrere Zettel voll ausfüllen, und habe mir über 12 oder 18 Termine noch nie Gedanken gemacht (machen müssen). auch mfg Link to comment Share on other sites More sharing options...
Matt45 Posted March 21, 2009 Author Share Posted March 21, 2009 Ich glaube da habe ich mich etwas undeutlich ausgedrückt. Sorry mein Fehler. Also folgendes :mein Verein zahlt an einen Verein ein Paar Kilometer weiter Standmiete, damit wird dort Großkaliber schießen können. (Warum sollte ich sonst eine Gk Pistole haben wollen??) Es ging lediglich darum, das wir natürlich keine Vereinswaffen für Großkaliber besitzen. Wenn ich bisher Großkaliber geschossen habe, dann mit einer privaten Waffe eines Schützenbruders aus dem Nachbarort. Im Klartext: ich habe schon Großkaliber geschossen. Nur mein Vorstand meint das sei noch zuwenig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
ToBo Posted March 21, 2009 Share Posted March 21, 2009 Wenn ich bisher Großkaliber geschossen habe, dann mit einer privaten Waffe eines Schützenbruders aus dem Nachbarort. Im Klartext: ich habe schon Großkaliber geschossen. Wo ist dann das Problem? Schießbuch = Nachweis... Selbst wenn keines verlangt wird, finde ich ein solches als besten Beweis seine Regelmäßikeit nachzuweisen. Besorg Dir eines, trage die Einträge aus dem Standverzeichnis (was ebenfalls vorhanden sein sollte) nach, lass es Dir von dem Gaststand abstempeln und alles wird in Butter sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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