aw93 Posted March 11, 2009 Posted March 11, 2009 hallo ich hätte da mal eine frage an euch spezialisten folgendes - ein guter schützenkollege von mir hat seine wbk seid 1998 ( grüne) zu den zeitpunkt sagte er das man ohne eine sachkunde die grüne wbk bekommen hat das ging wohl so wie er mir sagte über den verein - der schießsportleiter oder so hatte ihn da in der sachkunde aufgeklärt und so er hat in seiner grünen eine 22er spopi drinnen stehen laut heutigen recht ist ja für eine grüne wbk die sachkunde voraussetzung,was ja später dann auch eingeführt wurde wir haben uns schon die köpfe "heissgeredet" > es geht darum das er sich eine 357 mag kaufen möchte nun zur frage - kann er sich eine 357 mag eintragen llassen auf der grünen wbk oder geht das nicht ? meine er müsste die sachkunde trotzdem noch mal "nachmachen" nach heutigen recht dieser psychologische teil glaube ich fällt ja weg,weil er schon 39 jahre alt ist ;-) hätte mal eure meinung dazu danke
alzi Posted March 11, 2009 Posted March 11, 2009 du musst nachweisen ( glaubhaft machen ), dass du sachkundig bist. das kannst du entweder mit einer bescheinigung über einen erfolglreich bestanden sachkundelehrgang oder auch anderweitig. i.d.R. wird bei sportschützen die sachkunde auch durch schon vorhande WBK und regelmäßigem umgang mit waffen angenommen werden können. so verfahren viele behörden. es muss also nicht jeder, der schon seit mehreren jahrzehnten sportschütze ist, für den antrag auf eine neue waffe, einen sachkundelehrgang machen. der kollege soll man bei seinem SB nachfragen, dann kann sich das ( also diese frage ) schnell erledigt haben. gruß alzi
aw93 Posted March 12, 2009 Author Posted March 12, 2009 hallo wie will er den anderweitig eine sachkunde bekommen? soll er mit der wbk uzum amt gehen und die sollen ihn ein sachkunde ausstellen? nötig wäre es ja für ihn wenn er standaufsicht macht oder so da bräuchte er ja eine sachkunde für gruß p.s oder wie soll er sonst an einem sachkundenachweis kommen
Lusumi Posted March 12, 2009 Posted March 12, 2009 Bei uns würde er alle Waffen auf Grün und Gelb bekommen, weil er schon eine halbautomatische Kurzwaffe (quasi die "gefährlichste" Waffe) auf Grün eingetragen hat. So geht man bei uns davon aus, dass die Sachkunde und der sichere Umgang dafür vorhanden ist - und auch für alle "einfacheren" Waffen wie Repetierer oder Einzellader. Anders wäre es, wenn er z.B. ein Einzellader-Gewehrchen auf der WBk hätte. Dann würde er zwar andere Einzellader kaufen könen - aber für Halbautomaten müsste er eine neue Sachkunde machen. Fazit: In diesem Fall - Glück gehabt (so zumindest bei uns).
Lusumi Posted March 12, 2009 Posted March 12, 2009 hallowie will er den anderweitig eine sachkunde bekommen? soll er mit der wbk uzum amt gehen und die sollen ihn ein sachkunde ausstellen? nötig wäre es ja für ihn wenn er standaufsicht macht oder so da bräuchte er ja eine sachkunde für gruß p.s oder wie soll er sonst an einem sachkundenachweis kommen Die WBK gilt allgemein als Sachkundenachweis (um den gesetzlichen Ansprüchen zu genügen). Die Problematik, die du ansprichst ist mir durchaus bekannt (auch wenn es viele nicht wahrhaben wollen). Einige Verbände setzen deswegen für die Aufsicht entweder eine neue Sachkunde oder einen Zusatzlehrgang "Standaufsicht" oder beides voraus.
alzi Posted March 12, 2009 Posted March 12, 2009 besser hätte man das nicht formulieren können lusumi
Guest Posted March 12, 2009 Posted March 12, 2009 Irgendwas kapiere ich da nicht ganz! Da soll also jemand 1998 eine grüne WBK ohne Sachkundenachweis erhalten haben??? Wie, und von welcher Behörde? Ich für meinen Teil habe 1993 bereits einen Sachkundelehrgang mit abschließender Prüfung absolvieren müssen um die grüne WBK zu kriegen. Klärt mich doch bitte mal (nur so um meine Neugier zu befriedigen) auf, wie das damals gegangen sein soll. Ich kann mich nämlich noch gut erinnern, das damals nicht einmal ein praktizierender Polizeibeamter seitens der Behörde als "sachkundig" angesehen wurde, obwohl er beruflich mit Waffen zu tun hatte.Um Fragen, woher ich das weiß vorzubeugen, der Kollege saß mit mir im Sachkundelehrgeng!
aw93 Posted March 12, 2009 Author Posted March 12, 2009 hallo also das ere ohne sachkunde die grüne wbk bekommen hat,kann ich bestätigen,da wir im verein auch mit älteren schützenbrüdern diskutiert haben und die auch wbk's haben ohne sachkunde - es war damals so muss dazu sagen das es aber auch bundeslandabhängig war,also wir wohnen hier in niedersachen und zwar in der region braunschweig weiss ja nicht wo du wohnst,da kann es natürlich sein das es anderst gehandhabt wurde gruß
Guest Posted March 12, 2009 Posted March 12, 2009 ein freund von mir aus hanover hatte 1995 seine wbk auch nur über den verein und ohne sachkunde bekommen
steven Posted March 12, 2009 Posted March 12, 2009 Irgendwas kapiere ich da nicht ganz! Da soll also jemand 1998 eine grüne WBK ohne Sachkundenachweis erhalten haben??? Hallo der Sachkundelehrgang fiel ja nicht vom Himmel. Er wurde von engagierten Leuten erarbeitet und im Laufe der Zeit verfeinert. Diese Leute hatten keinen Sachkundelehrgang. Bei mir ist es so in etwa. Meine erste Waffe wurde 1974 eingetragen. Seitdem rüste ich auf. Irgendwann wurde so etwas ähnliches wie Sachkunde verlangt. Die Leute in meinem Verein benötigten das. Also arbeitete ich einen Lehrgang mit Prüfung aus und stimmte das mit meinem SB ab. Lief prima. Das wurde von vielen Vereinen so praktiziert. Bis, wie in Deutschland üblich, das alles ordentlich abgestimmt und vereinheitlicht und bürokratisiert wurde. Von mir wurde nie verlangt, daß ich einen Sachkundelehrgang besuchen muß. Steven
Gottfried Tabor Posted March 12, 2009 Posted March 12, 2009 Es gab eigentlich schon sehr lange eine "Sachkunde" als WBK Voraussetzung , nur war sie weder normiert noch gesetzlich geregelt. Auch der Mann , um den es da geht , hat eine "Sachkundeunterweisung" erhalten , siehe oben : der schießsportleiter oder so hatte ihn da in der sachkunde aufgeklärt und so Da er seine WBK nach damaligem Recht offenbar ordnungsgemäß erworben hat , ist er auch berechtigt , auf diese WBK jetzt weitere Waffen zu erwerben . Wer seinen Führerschein 1959 bestanden hat , darf schließlich auch noch Auto fahren ! Allerdings wäre es sinnvoll und richtig , wenn dieser Mann einfach mal freiwillig an so einem Lehrgang teilnehmen würde ! Ich hatte in meinem letzten Sachkundelehrgang zwei langjährige WBK und vielfache Waffenbesitzer , die einfach "updaten" wollten . Der Älteste war über siebzig(!) und er war nicht der schlechteste Absolvent ! Gruß Gottfried
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