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IGNORED

KW unter 3 Zoll und der BDMP


Gast

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Geschrieben

Irgendwie hatten wir das schon, kann es aber nicht finden.

Wie war das noch mit dem BDMP und Kurzwaffen mit weniger als 3 Zoll Lauflänge?

Der BDMP hat eine oder mehrere Disziplin(en), die dem Sportschützen Waffen unter 3 Zoll schießen lässt.

Aber wie verträgt sich das mit dem bekannten sportlichen Ausschluss der Waffen unter AWaff § 6?

Bekommt man heute noch neue Bedürfnisse für KW unter 3 Zoll aufgrund dieser Disziplin?

Geschrieben
Irgendwie hatten wir das schon, kann es aber nicht finden.

Wie war das noch mit dem BDMP und Kurzwaffen mit weniger als 3 Zoll Lauflänge?

Der BDMP hat eine oder mehrere Disziplin(en), die dem Sportschützen Waffen unter 3 Zoll schießen lässt.

Aber wie verträgt sich das mit dem bekannten sportlichen Ausschluss der Waffen unter AWaff § 6?

Bekommt man heute noch neue Bedürfnisse für KW unter 3 Zoll aufgrund dieser Disziplin?

Moin Floppyk,

meines Wissens nach bekommt man ein Bedürfnis. Ist z.B. eine Disziplin im PPC1500.

Es gibt eine bestimmte Vorgehensweise bei der Beantragung, aber sollte klappen. Schau einfach mal in das BDMP Handbuch. Findest Du auf www.bdmp.de :-)

Gruß

Thomas

P.S. AWaff §6 bedeutet nicht, daß alle Waffen kürzer 3" verboten/nicht zugelassen sind.

Geschrieben
... Aber wie verträgt sich das mit dem bekannten sportlichen Ausschluss der Waffen unter AWaff § 6?...

Das verträgt sich wunderbar, wo sein Problem? :confused:

§ 6 (3) AWaffV: Das Bundesverwaltungsamt kann auf Antrag eines anerkannten Schießsportverbandes Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 1 zulassen, insbesondere wenn es sich um in national oder international bedeutenden Schießsportwettkämpfen verwendete Schusswaffen handelt.

Eigentlich hätte das sicher auch der User steffirn im (originären) co2air-Fred erklären können...

Weiter zu der besagten Ausnahmeregelung des § 6 Abs. 3 AWaffV: Dem BDMP wurde am 24.06.2004 die Ausnahme bewilligt, kurzläufige "Off-Duty"-Modelle, die international fest im Wettkampfprogramm verankert sind, einzusetzen.

Siehe zur Begründung auch Bundesrats-Drucksache 415/03, S. 44.

Geschrieben
P.S. AWaff §6 bedeutet nicht, daß alle Waffen kürzer 3" verboten/nicht zugelassen sind.

§ 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen

(1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:

1.Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll) Länge;

Geschrieben
Eigentlich hätte das sicher auch der User steffirn im (originären) co2air-Fred erklären können...

Da er das nicht getan hat, frage ich hier.

Weiter zu der besagten Ausnahmeregelung des § 6 Abs. 3 AWaffV: Dem BDMP wurde am 24.06.2004 die Ausnahme bewilligt, kurzläufige "Off-Duty"-Modelle, die international fest im Wettkampfprogramm verankert sind, einzusetzen.

Siehe zur Begründung auch Bundesrats-Drucksache 415/03, S. 44.

Impliziert das auch die Ausstellung neuer Bedürfnisse?

Geschrieben

z.b.:

c.9.7.6.: 5-shot off duty revolver match:

...Zugelassen sind für diese Wettkampfart ausschließlich

fünfschüssige Revolver mit einer Lauflänge von max. 2,75"...

Geschrieben
Ei freilich.

Aber nicht so einfach mal eben als erste KW:

In Fällen der Beantragung von Bedürfnisbescheinigungen für Kurzwaffen mit einer Lauflänge kleiner als drei Zoll für die Disziplinen Off Duty Revolver Match und Five-Shot Off Duty Revolver Match holt die bescheinigende Person eine Befürwortung des Antrages bei dem Bundesreferenten 1500 ein. Hierzu ist der Vordruck BDMP-WRB_1500 zu verwenden.

Der Bundesreferent wird sicherlich Vorgaben haben, welche Mitglieder nach Erbringung welcher Leistung die Unterdisziplin schießen dürfen.

Geschrieben
Aber nicht so einfach mal eben als erste KW:

Der Bundesreferent wird sicherlich Vorgaben haben, welche Mitglieder nach Erbringung welcher Leistung die Unterdisziplin schießen dürfen.

Richtig. Die Vorgabe lautet, 5 offizielle Wettkämpfe innerhalb eines Jahres in der Disziplin "Revolver 1500" oder "Pistol 1500", also den 150-Schuss-Matches.

Eine Mindestringzahl ist zwar nicht vorgeschrieben, wenn der Antragsteller jedoch in jedem Wettkampf mit einer 7-er Wertung aufwartet, wird der Referent schon stutzig werden... :rolleyes:

Gruß...

Geschrieben
§ 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen

(1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:

1.Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll) Länge;

Es hilft, wenn man den gesamten Text liest:

(3) Das Bundesverwaltungsamt kann auf Antrag eines anerkannten Schießsportverbandes Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 1 zulassen, insbesondere wenn es sich um in national oder international bedeutenden Schießsportwettkämpfen verwendete Schusswaffen handelt.

Geschrieben

Alles klar und danke. Dann habe ich wieder was gelernt.

Geschrieben
Die Vorgabe lautet, 5 offizielle Wettkämpfe innerhalb eines Jahres in der Disziplin "Revolver 1500" oder "Pistol 1500", also den 150-Schuss-Matches

Moin

muss ich nochmal nachfragen:

5 Wettkämpfe mit Revolver oder Pistole: wenn ich z.B.bei der LM Revolver UND Pistole schieße, zählt das 2-fach?

Sonst sehe ich nicht wirklich die Möglichkeit auf 5 Wettkämpfe im Jahr zu kommen. Nicht jeder hat die Möglichkeit mal eben nach Irland oder Canada zu fliegen...

Für mich steht auf dem Plan:

  • Grenzland Cup
  • Landesmeisterschaft
  • Deutsche Meisterschaft
  • Deutschland Pokal

Geschrieben

Und müssen es wirklich die 150 Schuß Matches sein? Reicht nicht auch so Sachen wie Dest. Rev. Match?

Steht das irgendwo offiziell zum nachlesen?

Geschrieben
5 Wettkämpfe mit Revolver oder Pistole: wenn ich z.B.bei der LM Revolver UND Pistole schieße, zählt das 2-fach?

hmpf..... da hast du mich kalt erwischt. Ich glaub es geht um den Wettkampf als Veranstaltung, nicht um das einzelne Match.

Aber genau kann dir das der Friedrich sagen....

Nimmst halt Philippsburg im August noch mit, dann sinds 5 ;)

K-Inge:

nachzulesen hier: http://bdmp-bayern.de/Vordrucke/InfoblattOBwrB.pdf. Es zählen nur die beiden Hauptmatches, keine 60er oder 48er.

Gruß..

Geschrieben

Danke, blei.

Verdammt, ich war der Meinung drei würden reichen....:-(

Der Antragsteller muss während eines Zeitraumes von mindestens einem Jahr, wenigstens fünf Wettkämpfe in

der Disziplin Hauptwettkampf 1500 (C.9.1) oder „1500“ –Auto-Match (C.9.2) nachweisen, damit der Antrag

befürwortet werden kann.

Das heißt, wenn ich länger wie 12 Monate brauche, um auf meine 5 Wettkämpfe zu kommen, sollte das auch kein Problem sein.

Geschrieben
Das heißt, wenn ich länger wie 12 Monate brauche, um auf meine 5 Wettkämpfe zu kommen, sollte das auch kein Problem sein.

Ach so, na dann ist das ja easy.

Ich dachte ich muss in 12 Monaten 5 Matches schießen.

Man will also nur erreichen das kein Rookie mit nem kurzen Revolver durch die Lande zieht

Archiviert

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