Guest Posted March 7, 2009 Share Posted March 7, 2009 Wie viele Waffen darf ein Verein als juristische Person pro Halbjahr auf die Vereins-WBK eintragen lassen? Gilt dort auch das "normale" Kontingent von 2 Waffen je Halbjahr, oder hat ein Verein die Möglichkeit, sich mehr Waffen eintragen zu lassen, wenn zum Beispiel Neuanschaffungen aufgrund stark gestiegender Mitgliederzahlen angedacht sind? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Commerzgandalf Posted March 7, 2009 Share Posted March 7, 2009 Frag doch mal den SB der kanns dir genau sagen. Selbst wenn die 2/6 Regel gilt machen manche SB auch mal ausnahmen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
derausdemwald Posted March 7, 2009 Share Posted March 7, 2009 Hallo zusammen! Da will ich mich auch gleich mal mit einer eigenen Frage mit reinhängen: Braucht man als Verein eine Bestätigung des Verbandes (hier sächsischer Schützenbund) um einen Voreintrag für eine 9x19 KW auf die grüne Vereins-WBK zu bekommen? Ist die Anzahl der Kurzwaffen auch auf zwei beschränkt? Wir haben schon zwei .22er auf der "grünen". Gruß aus dem Wald Link to comment Share on other sites More sharing options...
Commerzgandalf Posted March 7, 2009 Share Posted March 7, 2009 Wieder die selbe Antwort ruft doch einfach mal den SB an. Die sollen was tuen für ihre Gehaltserhöhung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hob Posted March 7, 2009 Share Posted March 7, 2009 Vereine sind keine Sportschützen (auch wenn sie Sportschützenvereine sind), daher unterliegen sie auch nicht dem § 14 WaffG, es greift also weder die Beschränkung auf das Regelbedürfnis von zwei Kurzwaffen, noch das Erwerbsstreckungsgebot. Die Vereine begründen ihr Bedürfnis ausschließlich nach § 8 WaffG und ich hab bis jetzt noch nirgendwo eine rechtsverbindliche Vorschrift gelesen, die eine Anzahl von Waffen pro Verein festlegt. Allerdings dürfte es wahrscheinlich schwer fallen eine Begründung zu finden, warum ein Verein mit lediglich 10 Mitgliedern 100 Vereinswaffen benötigt. Von daher wird die Anzahl der genehmigten Vereinswaffen wohl auch sehr davon abhängen, wie der jeweilige Sachbearbeiter die Situation sieht. Wenn ich mich richtig erinnere schrieb hier mal jemand, das sein SB pro 10 Mitglieder eine Kurzwaffe genehmigte. Link to comment Share on other sites More sharing options...
oetzi Posted March 7, 2009 Share Posted March 7, 2009 10 Mitglieder, und eine KW, wär jetzt neu. Wir wollten im Dez, eine weitere KW von einem Verstorbenen, welche uns die Witwe geschenkt hätte, in die Vereins WBK aufnehmen. Und da wir bei ca. 170 Mitgliedern nur 7 Vereinwaffen (KW) haben, dachten wir auch es wär kein Problem. Doch der SB wollte genau wissen, wie viele Mitglieder eigene Waffen haben, und da wars dann schon, wir kamen auf nur 15 WBK lose Mitglieder. Und da war der SB leider anderer Meinung, denn wir hatten ja schon 2 9mm im Verein, also nichts mit noch einer dritten gleichen Waffe. Aussdem berücksichtigte er noch die Anzahl der Waffeninhaber, und mit der vorhanden Zahl von Nicht-Waffenbesitzern, und da reiche unser Kontingent leicht aus. Eine genaue Richtlinie fanden wir auch keine, was die Anzahl der Vereinswaffen betrifft. Link to comment Share on other sites More sharing options...
alzi Posted March 7, 2009 Share Posted March 7, 2009 sonet...... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tommy Danger Posted March 7, 2009 Share Posted March 7, 2009 Moin, also wir, 190 Mitglieder, haben aktuell rund 10 Kurzwaffen und 10 Langwaffen auf VereinsWBK. Zwischendurch kam mal die Aussage "Jetzt langst aber". Jedoch beim nächsten Antrag ging alles glatt. TD Link to comment Share on other sites More sharing options...
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