ToBo Posted February 13, 2009 Share Posted February 13, 2009 Hallo Ihr Wissenden, würde mir gerne eine Doppelflinte kaufen. Am liebsten eine Kutscherflinte mit Hähnen. Weil einfach haben möchte und mir gefällt. Habe zwar Interesse an Westernschiessen, oder auch mal Wurfscheiben, aber aus zeitlichen Gründen keine Möglichkeit. Da Stände hierfür ein wenig weiter weg sind. Vor Ort eben nur "normale" Stände bis 100m. Also könnte ich das Teil mit Slugs schießen um mal zu üben. So in der Art habe ich mir das vorgestellt. Nun kann ich mir einfach so ein Teil kaufen und auf meine NEU Gelbe eintragen lassen ? Ohne Nachweis, auch Skeet oder Trap schiessen zu wollen ? Grüße. ToBo Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ingo Baumann Posted February 13, 2009 Share Posted February 13, 2009 Hallo ToBo, wenn Du die neu gelbe schon hast, kannste sie dir kaufen. Hast Du sie noch nicht, brauchst Du für die erste Waffe auf Neu gelb ein Bedürfnis. Korrigiert mich wenn ich falsch liege. Gruß Ingo Link to comment Share on other sites More sharing options...
ToBo Posted February 13, 2009 Author Share Posted February 13, 2009 NEU Gelb vorhanden und auch schon ein Paar Waffen eingetragen. Allerdings hab ich eben NOCH keine Flinte... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted February 13, 2009 Share Posted February 13, 2009 Gilt für Einzellader-Langwaffen. Doppelflinte zählt als Einzellader. Kaufen, LRA gehen, abstempeln lassen. Bedürfnis ist bei Folgewaffen scheinbar wurscht. War heute im LRA und habe spasshalber auch gefragt, ob mir der SB einen Drilling absegnen würde. Würde er! Und der steht nicht in der Sportordnung! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tauschi Posted February 13, 2009 Share Posted February 13, 2009 Bedürfnis ist bei Folgewaffen scheinbar wurscht. Das Bedürfnis für alle auf Gelb erwerbbaren Waffen wurde mit dem Ausstellen der WBK anerkannt. Warum keinen Drilling? Du wirst halt damit keine Wurst vom Brot ziehen.... Jedenfalls nicht gegen Sportgewehre. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted February 14, 2009 Share Posted February 14, 2009 Ich will mir keinen Drilling anschaffen! War halt gestern im LRA auch Teil des Gespräches und sollte nur als Beispiel herhalten! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Kimber-Desert-Warrior Posted February 14, 2009 Share Posted February 14, 2009 Demzu folge sollte ich doch auch eine 9mm Flobert LW auf die gelbe WBK gekommen ?? Ein Großonkel von mir hat nämlich noch so eine rumstehen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
rainers-messerwelt Posted February 14, 2009 Share Posted February 14, 2009 Demzu folge sollte ich doch auch eine 9mm Flobert LW auf die gelbe WBK gekommen ??Ein Großonkel von mir hat nämlich noch so eine rumstehen. Ja! Nun kann ich mir einfach so ein Teil kaufen und auf meine NEU Gelbeeintragen lassen ? Ohne Nachweis, auch Skeet oder Trap schiessen zu wollen ? Kannst Du! Es reicht wenn die Waffe in der Sportordnung irgendeines Verbandes steht. Hast Du sie noch nicht, brauchst Du für die erste Waffe auf Neu gelb ein Bedürfnis. So eine, ich hätte jetzt beinahe idiotische Bestimmung gesagt, (habe ich aber nicht!) hat meines Wissens nur der BDMP. Diese selbstherrliche Bestimmung hat keinen Sinn und geht am WaffG vollkommen vorbei. Bei dem Drilling bin ich mir nicht sicher, ob es dafür eine Sportdisziplin gibt. Vielleicht hat der DJV inzwischen eine Sportordnung?? Aber wenn´s der SB absegnet ist alles OK! Rainer Link to comment Share on other sites More sharing options...
schlagbolzen Posted February 14, 2009 Share Posted February 14, 2009 Demzu folge sollte ich doch auch eine 9mm Flobert LW auf die gelbe WBK gekommen ??Ein Großonkel von mir hat nämlich noch so eine rumstehen. Kriegst Du sogar auf die alte gelbe, sofern Du eine hast... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Kimber-Desert-Warrior Posted February 14, 2009 Share Posted February 14, 2009 Ja! Hi Rainer. Danke für die Antwort, hat mir sehr weitergeholfen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jake Cutlass Posted February 14, 2009 Share Posted February 14, 2009 @rainers-messerwelt & KDW: evtl. scheitert der Flobert aber an einer fehlenden Sportordnung, vgl. Post #8. Just my 0,02 €, Jake C. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tyr13 Posted February 14, 2009 Share Posted February 14, 2009 Ja!Kannst Du! Es reicht wenn die Waffe in der Sportordnung irgendeines Verbandes steht. So eine, ich hätte jetzt beinahe idiotische Bestimmung gesagt, (habe ich aber nicht!) hat meines Wissens nur der BDMP. Diese selbstherrliche Bestimmung hat keinen Sinn und geht am WaffG vollkommen vorbei. Bei dem Drilling bin ich mir nicht sicher, ob es dafür eine Sportdisziplin gibt. Vielleicht hat der DJV inzwischen eine Sportordnung?? Aber wenn´s der SB absegnet ist alles OK! Rainer Bei den ersten beiden Dingen widersprichst Du Dir teilweise selbst. Entweder : Ja geht immer oder Geht immer dann, wenn das Gewehr auch (irgendwo, oder vielleicht auch nur in einem der nach §15 anerkannten Verbände) sportlich genutzt wird. Beim Dritten: Die Anforderung, für die Ausstellung einer gelben WBK eine Verbandsbescheinigung beizubringen, kommt afaik von der Behörde, ist zumindest in NRW Praxis. Vor dem Aprilscherz dann auch direkt mit der Einschränkung auf genau die Waffen-Art, die bescheinigt wurde. Kann der arme BDMP nix dafür. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Duncan Posted February 15, 2009 Share Posted February 15, 2009 ........Vielleicht hat der DJV inzwischen eine Sportordnung?? ....... Rainer reicht das hier ??? Link to comment Share on other sites More sharing options...
rainers-messerwelt Posted February 15, 2009 Share Posted February 15, 2009 Bei den ersten beiden Dingen widersprichst Du Dir teilweise selbst. Entweder : Ja geht immer oder Geht immer dann, wenn das Gewehr auch (irgendwo, oder vielleicht auch nur in einem der nach §15 anerkannten Verbände) sportlich genutzt wird.Beim Dritten: Die Anforderung, für die Ausstellung einer gelben WBK eine Verbandsbescheinigung beizubringen, kommt afaik von der Behörde, ist zumindest in NRW Praxis. Vor dem Aprilscherz dann auch direkt mit der Einschränkung auf genau die Waffen-Art, die bescheinigt wurde. Kann der arme BDMP nix dafür. Tyr, bei Erbenwaffen, und eine Vererbung ist auch noch vor dem Ableben möglich, wird die Waffe ohne Nachweis einer sportlichen Disziplin eingetragen, sofern der Erbnehmer eine Berechtigung (WBK) hat. Voraussetzung ist natürlich, daß es für die vererbte Waffe eine WBK gibt. Und na ja, NRW ist in Sachen Waffenrecht schon öfter eigene Wege gegangen. Das ist quasi ein Voreintrag für die gelben WBK. NRW wird das wohl machen, bis jemand dagegen klagt und Recht bekommt. Der BDMP macht es, aber eine Klage wird wohl kaum möglich sein. Die berufen sich auf die Verbandsvorschrift, und die hat jeder akzeptiert, wenn er dem Verband beitritt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.