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IGNORED

Doppelflinte auf Neu-Gelb


ToBo

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Ihr Wissenden,

würde mir gerne eine Doppelflinte kaufen. Am liebsten eine Kutscherflinte mit

Hähnen. Weil einfach haben möchte und mir gefällt. Habe zwar Interesse an

Westernschiessen, oder auch mal Wurfscheiben, aber aus zeitlichen Gründen

keine Möglichkeit. Da Stände hierfür ein wenig weiter weg sind.

Vor Ort eben nur "normale" Stände bis 100m. Also könnte ich das Teil mit

Slugs schießen um mal zu üben. So in der Art habe ich mir das

vorgestellt.

Nun kann ich mir einfach so ein Teil kaufen und auf meine NEU Gelbe

eintragen lassen ? Ohne Nachweis, auch Skeet oder Trap schiessen zu

wollen ?

Grüße.

ToBo

Geschrieben

Hallo ToBo,

wenn Du die neu gelbe schon hast, kannste sie dir kaufen.

Hast Du sie noch nicht, brauchst Du für die erste Waffe auf Neu gelb ein Bedürfnis.

Korrigiert mich wenn ich falsch liege.

Gruß

Ingo

Geschrieben

Gilt für Einzellader-Langwaffen. Doppelflinte zählt als Einzellader. Kaufen, LRA gehen, abstempeln lassen. Bedürfnis ist bei Folgewaffen scheinbar wurscht. War heute im LRA und habe spasshalber auch gefragt, ob mir der SB einen Drilling absegnen würde. Würde er! Und der steht nicht in der Sportordnung! :00000733:

Geschrieben
Bedürfnis ist bei Folgewaffen scheinbar wurscht.

Das Bedürfnis für alle auf Gelb erwerbbaren Waffen wurde mit dem Ausstellen der WBK anerkannt.

Warum keinen Drilling? Du wirst halt damit keine Wurst vom Brot ziehen.... Jedenfalls nicht gegen Sportgewehre.

Geschrieben

Ich will mir keinen Drilling anschaffen! War halt gestern im LRA auch Teil des Gespräches und sollte nur als Beispiel herhalten!

Geschrieben
Demzu folge sollte ich doch auch eine 9mm Flobert LW auf die gelbe WBK gekommen ??

Ein Großonkel von mir hat nämlich noch so eine rumstehen.

Ja!

Nun kann ich mir einfach so ein Teil kaufen und auf meine NEU Gelbe

eintragen lassen ? Ohne Nachweis, auch Skeet oder Trap schiessen zu

wollen ?

Kannst Du!

Es reicht wenn die Waffe in der Sportordnung irgendeines Verbandes steht.

Hast Du sie noch nicht, brauchst Du für die erste Waffe auf Neu gelb ein Bedürfnis.

So eine, ich hätte jetzt beinahe idiotische Bestimmung gesagt, (habe ich aber nicht!) hat meines Wissens nur der BDMP.

Diese selbstherrliche Bestimmung hat keinen Sinn und geht am WaffG vollkommen vorbei.

Bei dem Drilling bin ich mir nicht sicher, ob es dafür eine Sportdisziplin gibt.

Vielleicht hat der DJV inzwischen eine Sportordnung??

Aber wenn´s der SB absegnet ist alles OK!

Rainer

Geschrieben
Ja!

Kannst Du!

Es reicht wenn die Waffe in der Sportordnung irgendeines Verbandes steht.

So eine, ich hätte jetzt beinahe idiotische Bestimmung gesagt, (habe ich aber nicht!) hat meines Wissens nur der BDMP.

Diese selbstherrliche Bestimmung hat keinen Sinn und geht am WaffG vollkommen vorbei.

Bei dem Drilling bin ich mir nicht sicher, ob es dafür eine Sportdisziplin gibt.

Vielleicht hat der DJV inzwischen eine Sportordnung??

Aber wenn´s der SB absegnet ist alles OK!

Rainer

Bei den ersten beiden Dingen widersprichst Du Dir teilweise selbst. Entweder : Ja geht immer oder Geht immer dann, wenn das Gewehr auch (irgendwo, oder vielleicht auch nur in einem der nach §15 anerkannten Verbände) sportlich genutzt wird.

Beim Dritten: Die Anforderung, für die Ausstellung einer gelben WBK eine Verbandsbescheinigung beizubringen, kommt afaik von der Behörde, ist zumindest in NRW Praxis. Vor dem Aprilscherz dann auch direkt mit der Einschränkung auf genau die Waffen-Art, die bescheinigt wurde. Kann der arme BDMP nix dafür.

Geschrieben
Bei den ersten beiden Dingen widersprichst Du Dir teilweise selbst. Entweder : Ja geht immer oder Geht immer dann, wenn das Gewehr auch (irgendwo, oder vielleicht auch nur in einem der nach §15 anerkannten Verbände) sportlich genutzt wird.

Beim Dritten: Die Anforderung, für die Ausstellung einer gelben WBK eine Verbandsbescheinigung beizubringen, kommt afaik von der Behörde, ist zumindest in NRW Praxis. Vor dem Aprilscherz dann auch direkt mit der Einschränkung auf genau die Waffen-Art, die bescheinigt wurde. Kann der arme BDMP nix dafür.

Tyr,

bei Erbenwaffen, und eine Vererbung ist auch noch vor dem Ableben möglich, wird die Waffe ohne Nachweis einer sportlichen Disziplin eingetragen, sofern der Erbnehmer eine Berechtigung (WBK) hat.

Voraussetzung ist natürlich, daß es für die vererbte Waffe eine WBK gibt.

Und na ja, NRW ist in Sachen Waffenrecht schon öfter eigene Wege gegangen.

Das ist quasi ein Voreintrag für die gelben WBK.

NRW wird das wohl machen, bis jemand dagegen klagt und Recht bekommt.

Der BDMP macht es, aber eine Klage wird wohl kaum möglich sein.

Die berufen sich auf die Verbandsvorschrift, und die hat jeder akzeptiert, wenn er dem Verband beitritt.

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