freerider Posted February 4, 2009 Share Posted February 4, 2009 Hallo,hab mal ne frage, wenn man zum Amtsarzt muss weil die Behörde die pers Eignung anzweifelt,darf sich der Amtsarzt Krankenakten anfordern,oder bekommt der nur die Waffenakte? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mausebaer Posted February 4, 2009 Share Posted February 4, 2009 Was jetzt? Arzt oder Psychologe? Arzt hat Medizin studiert Psychologe hat Psychologie studiert Link to comment Share on other sites More sharing options...
HangMan69 Posted February 4, 2009 Share Posted February 4, 2009 auch der amtsarzt darf nur mit deiner einwilligung medizinische unterlagen von z.b. deinem hausarzt anfordern!!! auch hier gilt ärztliche schweigepflicht!!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
nemiad Posted February 4, 2009 Share Posted February 4, 2009 Unsere Amtsärzte nehmen Arztprüfungen ab. Ist ein Arzt ein Arzt, dann kann er bei gegebener Ausbildung ein Gutachten schreiben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
megabombe Posted February 4, 2009 Share Posted February 4, 2009 wenn man zum Amtsarzt muss weil die Behörde die pers Eignung anzweifelt,darf sich der Amtsarzt Krankenakten anfordern Es könnte aber auch sein, das der Amtsarzt, wenn Du Ihm eine gewünschte Akteneinsicht verweigerst, deinem Wunsch, in diesem FAll die pers. Eignung, nicht bestätigt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
piffpaff Posted February 4, 2009 Share Posted February 4, 2009 freerider bezieht sich auf diesen Thread ( der leider durch t. unterging): http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=352701 @TE: Es hilft nix, du brauchst einen versierten Anwalt! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mausebaer Posted February 4, 2009 Share Posted February 4, 2009 ... Ist ein Arzt ein Arzt, dann kann er bei gegebener Ausbildung ein Gutachten schreiben. Aber nur ein ärztliches Gutachten und kein psychologisches Gutachten. Das darf der Arzt nur machen, wenn er auch Psychologie studiert hat und macht das dann als Psychloge. Hat der Arzt zusätzlich zu seinem Medizinstudium noch eine Facharztausbildung für Psychatrie gemacht (so wie andere Fachärzte ihre zusätzlich Facharztarztausbildung, z.B. HNO, Internist, Kinderarzt, Frauenarzt, ...) darf er ein psychatrisches Gutachten schreiben. Ein fachpsychologisches Gutachten vom Arzt is nicht. So eine Forderung ist irrwitzig und mehr als Grund genug für einen Widerspruch. Link to comment Share on other sites More sharing options...
freerider Posted February 4, 2009 Author Share Posted February 4, 2009 Es steht drinne: Gem § 6 Abs 2 Waffg ist im Ergebnixs der Untersuchung ein fachärztliches oder fachpsychiologisches Gutachten gem §4 Abs 1 Nr,2 Waffg geforderte personliche Eignung der Behörde vorzulegen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
osaft Posted February 4, 2009 Share Posted February 4, 2009 http://cirali.thueringen.de/cdm/cfs/eject/...;FORMUID=1-6483 http://www.fev-mpu.de/de/mpu/begutachtungs...gen/index.shtml die behörde teilt dir schon mit wer das gutachten machen soll. und die frage zur akteneinsicht wurde auch beantwortet. du unterschreibst ihm ein fromular das deinen behandelnden arzt oder klinik von der schweigepflicht entbindet und ihm somit die möglichkeit gibt berichte anzufordern, oder du weigerst dich dieses zu unterschreiben und gewehrst damit keine akteneinsicht. ob dienlich oder nicht wird sich dann zeigen. aber generell stellt sich die frage: sollte man in solchem fall mit "offenen karten" spielen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
freerider Posted February 4, 2009 Author Share Posted February 4, 2009 Mein Problem ist,wie weit darf der Arzt meinen Sb von meinen Krankheiten unterrichten. Was passiert wenn das gutachten negativ ausfällt? Gibts hier evtl Rechtsanwälte im Forum? Gerne auch per PN. Danke freerider Link to comment Share on other sites More sharing options...
megabombe Posted February 4, 2009 Share Posted February 4, 2009 Mein Problem ist,wie weit darf der Arzt meinen Sb von meinen Krankheiten unterrichten. Meine Frage, warum hast Du denn überhaupt die Waffe an Deinen Freund abgegeben? Link to comment Share on other sites More sharing options...
freerider Posted February 4, 2009 Author Share Posted February 4, 2009 Meine Frage, warum hast Du denn überhaupt die Waffe an Deinen Freund abgegeben? Weil er sie für mich aufbewahren sollte,bis ich die Therapie abgeschlossen habe Link to comment Share on other sites More sharing options...
megabombe Posted February 4, 2009 Share Posted February 4, 2009 Weil er sie für mich aufbewahren sollte,bis ich die Therapie abgeschlossen habe okay hast Du ein Gefühl dafür, wie Deine behandelnden Ärzte Deine Situation einschätzen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
osaft Posted February 4, 2009 Share Posted February 4, 2009 in einem medizinischen gutachten sowie auch einem psychologischen gutachten wird auf die bestehenden diagnosen eingegangen. es wird deinem amt bzw der zuständigen stelle nicht deine krankenakte übergeben, aber ein gutachten in dem die diagnosen genannt werden, die krankheitsgeschichte und auch eine einschätzung des gutachters wie sich dies auf den grund des gutachtens (eignung waffenbesitz) auswirkungen haben kann. wie der damals behandelnde arzt das einschätz ist zweitrangig, sofern er nicht der gutachter ist. es werden dessen arztbriefe angefordert, sofern du es erlaubst, und dann macht sich der gutachter auf grund der aktenlage und seinem eindruck, den er durch anamnese bzw. mehrere gesprächssitzungen, wenn nötig, gewinnt. da wird auf jeden fall auf deine psychosomatische/psychiatrische erkrankung eingegangen. der gutachter ist nicht der, der die entscheidung über die eignung trifft, er gibt seine einschätzung dazu ab. er schreibt da nicht "eignung vorhanden/nicht vorhanden" sondern in etwa "aus medizinsicher/psychologischer sicht - jetzt führen wir punkte an die dafür oder gegen sprechen- spricht dies für/gegen eine eignung nach [Paragraph]." Link to comment Share on other sites More sharing options...
megabombe Posted February 5, 2009 Share Posted February 5, 2009 aber generell stellt sich die frage: sollte man in solchem fall mit "offenen karten" spielen? Ja, die Frage stellt sich schon. Ich würde aber dem noch hinzufügen, dass sich Diagnosen nur auf eine gegenwärtige Situation beziehen. Diese sind für eine Weiterbehandlung ggf. hilfreich, für den Patienten nicht unbedingt. Zudem ändern sich Diagnosen über eine bestimmte Zeit. Nähern sich also der Tatsächlichkeit und folgen dann dem Krankheitsverlauf. Um es mal in einfacher Weise auch von einer guten Seite aus zu betrachten. Wenn im Verlauf -und das ist möglich- Bedenken ausgeräumt werden können, kann alles wieder im Sinne von freerider verlaufen. Ich wünsche es Ihm. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Intruder Posted February 5, 2009 Share Posted February 5, 2009 Die SB richtet sich natürlich nach dem Gutachten des Arztes. Ich bin überzeugt das im Gutachten im Fazit eine eindeutige Antwort zur Tauglichkeit geschrieben steht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
megabombe Posted February 5, 2009 Share Posted February 5, 2009 Die SB richtet sich natürlich nach dem Gutachten des Arztes muss aber nicht sein, das Gutachten kann auch angezweifelt werden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
megabombe Posted February 7, 2009 Share Posted February 7, 2009 Hallo Freerider, Du hast PN aber was soll`s Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.