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IGNORED

fachpsychologisches Gutachten


freerider

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Hallo,hab mal ne frage,

wenn man zum Amtsarzt muss weil die Behörde die pers Eignung anzweifelt,darf sich der Amtsarzt Krankenakten anfordern,oder

bekommt der nur die Waffenakte?

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auch der amtsarzt darf nur mit deiner einwilligung medizinische unterlagen von z.b. deinem hausarzt anfordern!!!

auch hier gilt ärztliche schweigepflicht!!!

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wenn man zum Amtsarzt muss weil die Behörde die pers Eignung anzweifelt,darf sich der Amtsarzt Krankenakten anfordern

Es könnte aber auch sein, das der Amtsarzt, wenn Du Ihm eine gewünschte Akteneinsicht verweigerst, deinem Wunsch, in diesem FAll die pers. Eignung, nicht bestätigt.

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... Ist ein Arzt ein Arzt, dann kann er bei gegebener Ausbildung ein Gutachten schreiben.
Aber nur ein ärztliches Gutachten und kein psychologisches Gutachten. Das darf der Arzt nur machen, wenn er auch Psychologie studiert hat und macht das dann als Psychloge. Hat der Arzt zusätzlich zu seinem Medizinstudium noch eine Facharztausbildung für Psychatrie gemacht (so wie andere Fachärzte ihre zusätzlich Facharztarztausbildung, z.B. HNO, Internist, Kinderarzt, Frauenarzt, ...) darf er ein psychatrisches Gutachten schreiben.

Ein fachpsychologisches Gutachten vom Arzt is nicht. :closedeyes:

So eine Forderung ist irrwitzig und mehr als Grund genug für einen Widerspruch.

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Es steht drinne:

Gem § 6 Abs 2 Waffg ist im Ergebnixs der Untersuchung ein fachärztliches oder fachpsychiologisches Gutachten

gem §4 Abs 1 Nr,2 Waffg geforderte personliche Eignung der Behörde vorzulegen.

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http://cirali.thueringen.de/cdm/cfs/eject/...;FORMUID=1-6483

http://www.fev-mpu.de/de/mpu/begutachtungs...gen/index.shtml

die behörde teilt dir schon mit wer das gutachten machen soll. und die frage zur akteneinsicht wurde auch beantwortet. du unterschreibst ihm ein fromular das deinen behandelnden arzt oder klinik von der schweigepflicht entbindet und ihm somit die möglichkeit gibt berichte anzufordern, oder du weigerst dich dieses zu unterschreiben und gewehrst damit keine akteneinsicht. ob dienlich oder nicht wird sich dann zeigen. aber generell stellt sich die frage: sollte man in solchem fall mit "offenen karten" spielen?

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Mein Problem ist,wie weit darf der Arzt meinen Sb von meinen Krankheiten unterrichten.

Was passiert wenn das gutachten negativ ausfällt?

Gibts hier evtl Rechtsanwälte im Forum?

Gerne auch per PN.

Danke

freerider

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Mein Problem ist,wie weit darf der Arzt meinen Sb von meinen Krankheiten unterrichten.

Meine Frage, warum hast Du denn überhaupt die Waffe an Deinen Freund abgegeben?

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Meine Frage, warum hast Du denn überhaupt die Waffe an Deinen Freund abgegeben?

Weil er sie für mich aufbewahren sollte,bis ich die Therapie abgeschlossen habe

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Weil er sie für mich aufbewahren sollte,bis ich die Therapie abgeschlossen habe

okay

hast Du ein Gefühl dafür, wie Deine behandelnden Ärzte Deine Situation einschätzen.

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in einem medizinischen gutachten sowie auch einem psychologischen gutachten wird auf die bestehenden diagnosen eingegangen. es wird deinem amt bzw der zuständigen stelle nicht deine krankenakte übergeben, aber ein gutachten in dem die diagnosen genannt werden, die krankheitsgeschichte und auch eine einschätzung des gutachters wie sich dies auf den grund des gutachtens (eignung waffenbesitz) auswirkungen haben kann.

wie der damals behandelnde arzt das einschätz ist zweitrangig, sofern er nicht der gutachter ist. es werden dessen arztbriefe angefordert, sofern du es erlaubst, und dann macht sich der gutachter auf grund der aktenlage und seinem eindruck, den er durch anamnese bzw. mehrere gesprächssitzungen, wenn nötig, gewinnt.

da wird auf jeden fall auf deine psychosomatische/psychiatrische erkrankung eingegangen. der gutachter ist nicht der, der die entscheidung über die eignung trifft, er gibt seine einschätzung dazu ab. er schreibt da nicht "eignung vorhanden/nicht vorhanden" sondern in etwa "aus medizinsicher/psychologischer sicht - jetzt führen wir punkte an die dafür oder gegen sprechen- spricht dies für/gegen eine eignung nach [Paragraph]."

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aber generell stellt sich die frage: sollte man in solchem fall mit "offenen karten" spielen?

Ja, die Frage stellt sich schon.

Ich würde aber dem noch hinzufügen, dass sich Diagnosen nur auf eine gegenwärtige Situation beziehen. Diese sind für eine Weiterbehandlung ggf. hilfreich, für den Patienten nicht unbedingt. Zudem ändern sich Diagnosen über eine bestimmte Zeit. Nähern sich also der Tatsächlichkeit und folgen dann dem Krankheitsverlauf.

Um es mal in einfacher Weise auch von einer guten Seite aus zu betrachten. Wenn im Verlauf -und das ist möglich- Bedenken ausgeräumt werden können, kann alles wieder im Sinne von freerider verlaufen.

Ich wünsche es Ihm.

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Die SB richtet sich natürlich nach dem Gutachten des Arztes.

Ich bin überzeugt das im Gutachten im Fazit eine eindeutige Antwort zur Tauglichkeit geschrieben steht.

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