milhouse-bart Posted January 12, 2009 Posted January 12, 2009 Ich habe folgendes Problem: Ich war in Deutschland eine Weile im VdRBw und habe dort geschossen. Da habe ich auch eine Sachkunde gemacht, habe mich jedoch dazu entschlossen keine eigene Waffe zu kaufen und demnach keine WBK beantragt. Vor circa zwei Jahren wurde ich dann mehrfach versetzt und hatte nur noch wenig Zeit. Ich bin aus dem Verband und Verein ausgetreten und habe auch nicht mehr geschossen. Zwischenzeitlich bin ich in den USA und habe mir hier sowohl Kurz- als auch Langwaffe gekauft. Diese sind mir nun doch sehr sehr ans Herz gewachsen, dass ich doch überlege, ob ich sie mit nach Deutschland nehmen soll. Ich habe in Deutschland übrigens noch einen Erstwohnsitz und die Behörde fühlt sich wohl auch schon mal zuständig für mich. Leider werde ich an diesen Ort nicht mehr zurück kommen. Zumindest nicht mit Hauptwohnsitz. Sehr wahrscheinlich wird es der Raum Mayen-Koblenz werden. Sachkunde, habe ich, allerdings eine ältere. Schießen gehe ich hier recht oft, bin auch in einem US-Club, allerdings gibt es da keine feste Standaufsicht die mir das Schießbuch abstempelt. Folgende Möglichkeiten bieten sich nun an: 1. Ein Bekannter meinte, es wäre möglich, dass ich eine grüne WBK ohne Genehmigung zum Munitionserwerb bekomme. Das Bedürfniss wäre dann der rechtmäßige Erwerb der Waffe. Munitionserwerb wäre nach 12 Monaten Training möglich. Ich kenne allerdings nur die Regelung für Erben und aus dem Waffengesetz lese ich diese Möglichkeit auch nicht raus. Glaub nicht, dass das so funktioniert. Was meint ihr? 2. Ich trete einem Verein/Verband in Deutschland bei. Dann ist die Frage ob an dem vermuteten neuen Dienstort oder am bisherigen Wohnsitz. Aber welcher Verein/Verband stellt mir ein Bedürfniss aus, wenn ich nicht persönlich bekannt bin und in den USA schieße. Ich könnte in dem Verein ja erst nach der Rückkehr vor Ort mitschießen. 3. Da warte ich noch auf einen Vorschlag aus dem Forum. Schon im Vorraus vielen Dank für die Ratschläge.
Lusumi Posted January 12, 2009 Posted January 12, 2009 ... Da habe ich auch eine Sachkunde gemacht, habe mich jedoch dazu entschlossen keine eigene Waffe zu kaufen und demnach keine WBK beantragt. ... Seit 2003 gibt es für die Sachkunde neue Anforderungen. Solltest du Deine Sachkunde vor 2003 abgelegt haben und diese den Anforderungen von 2003 nicht entsprechen (das haben vor 2003 die allerwenigsten), so ist sie jetzt nicht mehr gültig. Zu Deinen anderen Fragen kann ich leider nichts sicheres aussagen.
milhouse-bart Posted January 12, 2009 Author Posted January 12, 2009 Das war im Winter 2003/04. Sollte also ok sein.
MaWo Posted January 13, 2009 Posted January 13, 2009 Bundesverwaltungsamt Schon mal Da probiert? MaWo
Guest Posted January 13, 2009 Posted January 13, 2009 Das war im Winter 2003/04. Sollte also ok sein. Bevor du jetzt groß loslegst...hast du geprüft ob die Waffen in D zum sportlichen Schiessen zugelassen bzw. den deutschen Gesetzen entsprechen??
lathi35 Posted January 13, 2009 Posted January 13, 2009 Falls es bei Dir wirklich Raum Mayen-Koblenz wird, ....auf jeden Fall mal mit einem der beiden Sb sprechen (Tel.:0261-108-0, zuständig ist d. Abt. Waffenwesen), sind beide in Ordnung, machen es einem nicht schwerer als nötig.
FritzHer Posted January 13, 2009 Posted January 13, 2009 Ich kann mich dem Tipp nur anschließen: Ruf die o.g. Nummer an, ich hatte bisher nur mit Frau Reffgen zu tun und kann dies bestätigen. Sie wird dir auf alle Fälle freundlich und kompetent Auskunft geben.
Eismann Posted January 13, 2009 Posted January 13, 2009 wie bereits von hornerarms gesagt. du solltest zu erst prüfen, ob die waffen und kaliber sportlich zugelassen sind.
Peter Lustig Posted January 13, 2009 Posted January 13, 2009 Vorsicht vor Waffen aus den USA ! Diese tragen in der Regel keine CIP-Zeichen, sind also nicht im einzelnen beschossen. Um sie in der BRD zu nutzen wird eine wahrscheinlich sehr teure Einzelprüfung durchgeführt werden müssen. Mehr Infos gibt es hier cu Andi
IMI Posted January 13, 2009 Posted January 13, 2009 Schmarrn, Peter! Ein Beschuss ist sehr billig! Beispielsweise kostet der Beschuss eines Revolvers nur ca. 10,70 Euro! Abgesehen davon MUSS man seine Waffen nicht beschießen lassen, wenn man sie nicht benutzt.
milhouse-bart Posted January 13, 2009 Author Posted January 13, 2009 Danke schon mal für die Tipps, vor allem für die Telefonnummer. Das Bundesverwaltungsamt ist für mich nicht direkt zuständig, da ich ja noch einen Erstwohnsitz in Deutschland habe und behalten werde. Also bisher ist meine Heimatstadt (in Baden-Würtemmberg) noch zuständig. Bei der Pistole (an der häng ich sehr) handelt es sich um eine Sig Sauer P226, die wird wohl keine Probleme machen. Beim Gewehr, ein AR 15 von STAG, bin ich mir da nicht so sicher. Da wird es unter umständen auch besser sein auf was anderes auszuweichen. Wie oben schon beschrieben wird wahrscheinlich das Bedürfniss das Hauptproblem werden.
Guest Posted January 14, 2009 Posted January 14, 2009 Danke schon mal für die Tipps, vor allem für die Telefonnummer. Das Bundesverwaltungsamt ist für mich nicht direkt zuständig, da ich ja noch einen Erstwohnsitz in Deutschland habe und behalten werde. Also bisher ist meine Heimatstadt (in Baden-Würtemmberg) noch zuständig.Bei der Pistole (an der häng ich sehr) handelt es sich um eine Sig Sauer P226, die wird wohl keine Probleme machen. Beim Gewehr, ein AR 15 von STAG, bin ich mir da nicht so sicher. Da wird es unter umständen auch besser sein auf was anderes auszuweichen. Wie oben schon beschrieben wird wahrscheinlich das Bedürfniss das Hauptproblem werden. WEnn das Stag nicht die besondere "Linksausführung" ist....lass es.
SeinePestilenz Posted January 14, 2009 Posted January 14, 2009 ... Diese tragen in der Regel keine CIP-Zeichen, sind also nicht im einzelnen beschossen... Keine meiner Waffen trägt ein CIP-Zeichen. Darf ich jetzt trotzdem damit schießen? Ist ein Waffenerwerb auch ohne CIP-Zeichen legal?
Guest Posted January 14, 2009 Posted January 14, 2009 Keine meiner Waffen trägt ein CIP-Zeichen. Darf ich jetzt trotzdem damit schießen? Ist ein Waffenerwerb auch ohne CIP-Zeichen legal? Heute bist wieder BÖSE........
liger Posted January 14, 2009 Posted January 14, 2009 nur noch mal kurz für die sachkundigen , eine sachkunde egal wie alt gilt immer......
SeinePestilenz Posted January 14, 2009 Posted January 14, 2009 Heute bist wieder BÖSE........ Ich weiß .
Guest Posted January 14, 2009 Posted January 14, 2009 nur noch mal kurz für die sachkundigen , eine sachkunde egal wie alt gilt immer...... ............ leider NICHT!!!!
liger Posted January 14, 2009 Posted January 14, 2009 ............ leider NICHT!!!! meine sachkunde ist von 98 und die meines bruders auch und er hat im december seine wbk beantragt und bekommen , mit 10 jahre alter sachkunde.
liger Posted January 14, 2009 Posted January 14, 2009 Meine Sachkunde ist von 1990 he da kannst bei mir die sachkunde neu machen , ich mache dir nen sonderpreis , weist schon das du die tage nen anruf deiner behörde bekommst weil du das so frch preisgibst
Lusumi Posted January 14, 2009 Posted January 14, 2009 nur noch mal kurz für die sachkundigen , eine sachkunde egal wie alt gilt immer...... Nein! So pauschal ausgesagt ist dies falsch!
USPMichael Posted January 16, 2009 Posted January 16, 2009 @Milhouse-bart: Wenn du noch ein vernünftiges Umfeld zum Schiessen suchst kann ich dir nur die RAG-Koblenz ans Herz legen. Jedes 2. Wochenende im Monat wird auf der StoSchAnl Schmidtenhöhe in KO geschossen. Und die Leute sind auch nett. P.S: Kann es sein das dein neuer Arbeits"platz" mein alter ist? PP.S: Wir kennen uns aus anderen Foren und sind uns auch schonmal auf der IWA begegnet. Gruß ML
Peter Lustig Posted January 16, 2009 Posted January 16, 2009 Hallo Imi, woher hast du diese Preisinformation ? Also das eine Prüfung nach diesen Vorschriften für gerademal 10,70 € zu machen ist wäre ja mal ein echtes Schnäppchen. Ich glaube hier verwechselst du wohl was. Richtig ist natürlich das nur Waffen mit CIP-Zeichen geschossen werden dürfen. Ohne CIP nur Waffenschrank :-( Schmarrn, Peter!Ein Beschuss ist sehr billig! Beispielsweise kostet der Beschuss eines Revolvers nur ca. 10,70 Euro! Abgesehen davon MUSS man seine Waffen nicht beschießen lassen, wenn man sie nicht benutzt.
SeinePestilenz Posted January 16, 2009 Posted January 16, 2009 ...Richtig ist natürlich das nur Waffen mit CIP-Zeichen geschossen werden dürfen. Ohne CIP nur Waffenschrank :-( Eigentlich sollte mein grün gehaltener Beitrag Dich mit der Nase drauf stoßen, dass an der Aussage irgendwas nicht stimmen kann. . Keine meiner Waffen hat ein CIP-Zeichen und ich schieße fleißig damit. Bekomme ich jetzt waffenrechtliche Probleme?
Guest Posted January 16, 2009 Posted January 16, 2009 Eigentlich sollte mein grün gehaltener Beitrag Dich mit der Nase drauf stoßen, dass an der Aussage irgendwas nicht stimmen kann. .Keine meiner Waffen hat ein CIP-Zeichen und ich schieße fleißig damit. Bekomme ich jetzt waffenrechtliche Probleme? Manche verstehens NIE!!!!!!!!! SP: Bis du die IWA komplett da?
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