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IGNORED

Jugendlicher im BDMP, welche Disziplin ?


dx2

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Geschrieben

Hallo

Nachdem mein Sohn nun auch Mitglied im BDMP ist und er auch regelmäßig mit meinen KK Repetierer übt sind wir nun am überlegen was er eigentlich für eine Disziplin mal schießen muß um dann in zwei Jahren seine eigene KK Waffe zu beantragen. Da in der SLG keine Halbautomatische Waffe für das DKS2 vorhanden ist sind also die Übungen mit meinen Repetierer so nicht richtig und könnten u.U. dann dazu führen das er keine Waffe beantragen kann sobald er 18 Jahre ist. Darf ein 18 jähriger eigentlich einen HA in 22 lfb beantragen mit 18? Er darf eine Flinte in 12/70 haben und auch eine KK Pistole oder Revolver, aber einen HA ?

Eigentlich sollte er mit seiner Volljährigkeit meinen Repetierer übernehmen. Das geht ja nun wohl garnicht, da er ja eine gelbe WBK beantragen müßte und dazu ein Bedürfnis vom BDMP braucht. Bei Erstausstellung der gelben ist ein Bedürfnis erforderlich!

Gruß dx2

Geschrieben

Wenn ich richtig annehme, ist er 16 Jahre alt, somit kann er auch an sämtliche GK-Disziplinen schießen.

Für die Beantragung eines Bedürfnisses ist es egal, welche Disziplinen er geschossen hat, Hauptsache er kann die erforderliche Zahl an Trainingsterminen nachweisen. Nimm ihn auch mal zu einer Landesmeistesrschaft mit, schaden kann das nicht.

KK ist KK, egal ob Halbautomat oder Einzellader. Die Gelbe könnte er dann mit der entsprechenden Einschränkung bekommen, nur Waffen in .22 oder 12/70 zu erwerben. Für KK-HA, SL-Flinte oder Vorderschaftrepetierflinte muss sowieso eine Grüne WBK her.

Gruß

Stefan

Geschrieben
... SL-Flinte oder Vorderschaftrepetierflinte muss sowieso eine Grüne WBK her. ...

Da liegt nicht das Problem, sondern, die grüne bekommt man auch mit 18, sondern SL-Flinten und Vorderschaftrepetierflinten sind nur ab 21 mit MPU, bzw. ab 25 ohne MPU zu bekommen. Mit 18 sind nämlich nur die Einzellader mit glatten Läufen (siehe § 14 Abs. 1 WaffG). (Ist übrigens dank dem Durchgeknallten in Erfurt so.)

Geschrieben
Da liegt nicht das Problem, sondern, die grüne bekommt man auch mit 18, sondern SL-Flinten und Vorderschaftrepetierflinten sind nur ab 21 mit MPU, bzw. ab 25 ohne MPU zu bekommen. Mit 18 sind nämlich nur die Einzellader mit glatten Läufen (siehe § 14 Abs. 1 WaffG). (Ist übrigens dank dem Durchgeknallten in Erfurt so.)

Hallo

Eigentlich geht es hier ja nicht um SL Flinten u.a. sondern er möchte meinen KK Repetierer übernehmen und genau für diesen gibt es beim BDMP keine Disziplin. Er schießt auch schon GK mit aber haben darf er mit 18 ja nur KK. Da aber DKS 2 im BDMP mit HA geschossen wird die er ja garnicht haben will oder darf bekommt er ja sicherlich kein Bedürfnis auf den Repetierer in KK, oder.

Aber jetzt mal was anderes. Gerade gestern in unserer SLG Sitzung hatten wir den Fall des Bedürfnisses besprochen. So hat ein Sportfreund zwar 18 Einträge verschiedener Kaliber und wollte eine 9 mm Kurzwaffe beantragen. Ihm wurde mitgeteilt das er entweder monatlich in 12 Monaten 1x 9mm geschossen haben muß oder aber 18 mal 9mm mit aussetzern. Dies meinte der SLG Leiter und lehnte seinen Bedürfnisantrag ab.

Ihr schreibt hier über 18 Trainingseinheiten die man haben muß um einen Antrag zu stellen. Ist das so? Der Antragsteller ist 2 Jahre SLG und BDMP Mitglied!

dx2

Geschrieben

was euer "leiter" da erzählt ist quatsch mit soße!!!

zum beantragen musst du nur 18 schiessnachweise mit erlaubnispflichtigen waffen nachweisen, und nicht 18 mal mit 9mm para, wenn es das ist was du wissen wolltest!!!

Geschrieben
Hallo

Eigentlich geht es hier ja nicht um SL Flinten u.a. sondern er möchte meinen KK Repetierer übernehmen und genau für diesen gibt es beim BDMP keine Disziplin. Er schießt auch schon GK mit aber haben darf er mit 18 ja nur KK. Da aber DKS 2 im BDMP mit HA geschossen wird die er ja garnicht haben will oder darf bekommt er ja sicherlich kein Bedürfnis auf den Repetierer in KK, oder.

Aber jetzt mal was anderes. Gerade gestern in unserer SLG Sitzung hatten wir den Fall des Bedürfnisses besprochen. So hat ein Sportfreund zwar 18 Einträge verschiedener Kaliber und wollte eine 9 mm Kurzwaffe beantragen. Ihm wurde mitgeteilt das er entweder monatlich in 12 Monaten 1x 9mm geschossen haben muß oder aber 18 mal 9mm mit aussetzern. Dies meinte der SLG Leiter und lehnte seinen Bedürfnisantrag ab.

Ihr schreibt hier über 18 Trainingseinheiten die man haben muß um einen Antrag zu stellen. Ist das so? Der Antragsteller ist 2 Jahre SLG und BDMP Mitglied!

dx2

Wenn er den Repetierer haben will, ist das eigentlich garkein Problem. Die geht doch auf die gelbe WBK und da brauchste nur für den ersten Eintrag ein Bedürfnis.

Normalerweise kenne ich es so, mind. 12 Monate Mitgliedschaft und 18 Eintrgäe. (Wenn er länger Mitglied ist oder schon mehr Einträge hat desto besser).

Von den Kalibern her sollten die sich lieber nicht so anstellen. Man kann ja z.T. nicht konstant dafür sorgen, dass eine Waffe in DEM Kaliber da ist (gerade wenn keine vereinseigene vorhanden ist).

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Etwas zu langsam gewesen.

Geschrieben
Aber jetzt mal was anderes. Gerade gestern in unserer SLG Sitzung hatten wir den Fall des Bedürfnisses besprochen. So hat ein Sportfreund zwar 18 Einträge verschiedener Kaliber und wollte eine 9 mm Kurzwaffe beantragen. Ihm wurde mitgeteilt das er entweder monatlich in 12 Monaten 1x 9mm geschossen haben muß oder aber 18 mal 9mm mit aussetzern. Dies meinte der SLG Leiter und lehnte seinen Bedürfnisantrag ab.

Ihr schreibt hier über 18 Trainingseinheiten die man haben muß um einen Antrag zu stellen. Ist das so? Der Antragsteller ist 2 Jahre SLG und BDMP Mitglied!

Stimmt so nicht. Ich kenne zwar die genauen Regeln im DBMP nicht, aber:

Das Gesetz schreibt "das regelmäßige Schießen mit einer erlaubnispflichtigen Waffe" vorraus.

Selbst der BSSB (DSB) verlangt "nur" das man für eine KW KW schießt und für eine LW LW. Gelb gibts sowohl auf KW und LW Termine oder gemischt. Kaliber hat NULL damit zu tun.

Laut Gesetzt kannst du mit ner einschüssigen KK-KW trainieren und dir dann nen Selbstlader in .50BMG holen. Wenn der Verband mitspielt.

Geschrieben
Da liegt nicht das Problem, sondern, die grüne bekommt man auch mit 18, sondern SL-Flinten und Vorderschaftrepetierflinten sind nur ab 21 mit MPU, bzw. ab 25 ohne MPU zu bekommen. Mit 18 sind nämlich nur die Einzellader mit glatten Läufen (siehe § 14 Abs. 1 WaffG). (Ist übrigens dank dem Durchgeknallten in Erfurt so.)

Wenn du schon §14 Abs 1. hernimmst, dann zeigt mal, wo da was bezüglich Einzellader in Kal. 22 steht. Meine Lesart erlaubt auch HA in .22 lfb. Bei Selbstladeflinten und Vorderschaftrepetierern hast du allerdings recht. :s75:

§ 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

(1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des

sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der

Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und

Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition

mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J)

beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner,

sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung

eines Schießsportverbandes zugelassen ist.

Gruß

Stefan

Geschrieben
Ihm wurde mitgeteilt das er entweder monatlich in 12 Monaten 1x 9mm geschossen haben muß oder

aber 18 mal 9mm mit aussetzern. Dies meinte der SLG Leiter und lehnte seinen Bedürfnisantrag ab.

Ihr schreibt hier über 18 Trainingseinheiten die man haben muß um einen Antrag zu stellen.

Ist das so? Der Antragsteller ist 2 Jahre SLG und BDMP Mitglied!

Meine Fresse! So ein Dünnschiss!

Außerdem, seit wann hat der SLG-Leiter (außer der Unterschrift unter der SLG-Bescheinigung) was zum Bedürfniss zu vermelden?

Hat euer SLG-Leiter überhaupt ein Sachkunde?

:peinlich:.

Seite 6! -> http://www.bdmp-lvth.de/OBwrB.pdf

Geschrieben

Je nach Leseart,

könnten hier auch HA in 22 lfb passen. Jedoch schätzungsweise nur mit MPU, da gabs doch mal was (habe es jetzt nicht gerade richtig im Kopf)

Geschrieben
Meine Fresse! So ein Dünnschiss!

Außerdem, seit wann hat der SLG-Leiter (außer der Unterschrift unter der SLG-Bescheinigung) was zum Bedürfniss zu vermelden?

Hat euer SLG-Leiter überhaupt ein Sachkunde?

:peinlich:.

Ja die hat er schon, die Sachkunde. Ich werde das auch nochmal ansprechen in der nächsten Versammlung. Den Sportfreund der ein Bedürfnis beantragen wollte teile ich ebenfalls erstmal mit was ihr hier dazu schreibt.

Nun nochmal zu dem Jugendlichen. Er kann , wenn er 18 Jahre alt wird doch garnicht meinen Repetierer nehmen, da er ein Bedürfnis für seine noch nicht erstellte gelbe WBK braucht. Das Bedürfnis kann er aber nur beantragen wenn es eine BDMP Disziplin gibt. Also, welche Waffe 22. lfb geht den auf die gelbe, keine die ich kenne laut Sportordnung BDMP. Also bekommt er keine gelbe WBK mit 18 Jahren. Was gehen würde, er beantragt eine 12/70 er Doppelflinte bekommt die gelbe und kann darauf meinen Repetierer nehmen,oder?

Fallen eigentlich KK Kurzwaffen mit zum Erwerb der Jugendlichen. Wohlgemerkt,es geht um einen 18 Jährigen nicht 21 jährigen. Bis er 18 ist vergehen zwar noch zwei Jahre, aber hier geht es darum das er wenn es soweit ist auch seine WBK´S beantragen kann.

dx2

Geschrieben

BDMP Handbuch: Sportordnung des BDMP

#3 Teil A: Allgemeine Regeln

A.0 Präambel

Im Schießsport mit Kindern und Jugendlichen sind die im Register 11,

Teil F aufgeführten Disziplinen für Druckluft- und CO2-Waffen zu verwenden.

Darüber hinaus können hier, unter Beachtung der gesetzlichen

Bestimmungen, alle Disziplinen für Kleinkaliberwaffen (Kal. .22 lr) dieser

Sportordnung verwendet werden.

BDMP-Handbuch Sportordnung A

Allgemeine Regeln

Geschrieben
Wenn du schon §14 Abs 1. hernimmst, dann zeigt mal, wo da was bezüglich Einzellader in Kal. 22 steht. Meine Lesart erlaubt auch HA in .22 lfb. Bei Selbstladeflinten und Vorderschaftrepetierern hast du allerdings recht. :s75:

§ 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

(1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des

sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der

Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und

Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition

mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J)

beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner,

sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung

eines Schießsportverbandes zugelassen ist.

Gruß

Stefan

Stimmt, ich habe mich vielleicht falsch ausgedrückt :peinlich: , mit glatten Läufen meinte ich die Flinten, nicht KK-Waffen.

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