hotspur Posted December 26, 2008 Share Posted December 26, 2008 Hallo liebe Leute, frohes Fest wünsche ich gehabt zu haben! Eben habe ich die Sache mit dem Waffentransport dans la France gelesen und nun habe ich noch eine Frage: Mein Sohn hat vor, für eine Zeit (Dauer erstmal ungewiss) beruflich nach Paris zu gehen. Jetzt habe ich ihm abgeraten, sich bei der Polizeiverwaltung hier (HH) beraten zu lassen. Ich befürchte, die Beamten könnten daraus schließen, daß das Bedürfnis nicht mehr besteht, weil er ja hier dann nicht mehr oder nur selten im Verein schießen kann. (Wird nicht regelüberprüft, da von 2000). Kann jemand qualifiziert Auskunft geben über die waffenrechtlichen Regeln in Frankreich? Kann ein Ausländer mit Wohnsitz dort überhaupt eine (Sport-)Waffe besitzen? Wär schön, wenn ich Genaueres erfahren könnte! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted December 26, 2008 Share Posted December 26, 2008 Kann jemand qualifiziert Auskunft geben über die waffenrechtlichen Regeln in Frankreich? ja , die Franzosen bei solchen Fragen krepelt man nicht im Internet, sondern befragt schriftlich und somit verbindlich die zuständigen Stellen. B Link to comment Share on other sites More sharing options...
hotspur Posted December 27, 2008 Author Share Posted December 27, 2008 ja , die Franzosenbei solchen Fragen krepelt man nicht im Internet, sondern befragt schriftlich und somit verbindlich die zuständigen Stellen. B Äußerst hilfreich! Besonders der Link! Wie war das mit der grünen Farbe? Link to comment Share on other sites More sharing options...
karlyman Posted December 27, 2008 Share Posted December 27, 2008 Makalu hier in WO hat ja ausgiebig Frankreich-Erfahrung (auch was das Waffenrecht angeht) und müsste qualifiziert Auskunft geben können. Der Tipp, den du deinem Filius betreffend die Nachfrage bei der örtlichen Waffenbehörde gegeben hast, war meines Erachtens gut... die benötigten Auskünfte bekommt er direkt oder (s.o.) und über frankreicherfahrene Mitglieder hier schneller und wohl auch umfassender, und vor allem dürfte er lästige (und im Grunde überflüssige) "bedürfnistechnische Rechtfertigungen" vermeiden... Gruß, karlyman Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mayor Posted December 30, 2008 Share Posted December 30, 2008 Hallo liebe Leute,frohes Fest wünsche ich gehabt zu haben! Eben habe ich die Sache mit dem Waffentransport dans la France gelesen und nun habe ich noch eine Frage: Mein Sohn hat vor, für eine Zeit (Dauer erstmal ungewiss) beruflich nach Paris zu gehen. Jetzt habe ich ihm abgeraten, sich bei der Polizeiverwaltung hier (HH) beraten zu lassen. Ich befürchte, die Beamten könnten daraus schließen, daß das Bedürfnis nicht mehr besteht, weil er ja hier dann nicht mehr oder nur selten im Verein schießen kann. (Wird nicht regelüberprüft, da von 2000). Kann jemand qualifiziert Auskunft geben über die waffenrechtlichen Regeln in Frankreich? Kann ein Ausländer mit Wohnsitz dort überhaupt eine (Sport-)Waffe besitzen? Wär schön, wenn ich Genaueres erfahren könnte! Google unter waffenrecht frankreich, 2. Link NAVIGATION Übersetzung Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest We are Borg Posted December 30, 2008 Share Posted December 30, 2008 In F dürfen Sportschützen alles besitzen wie wir in D und noch ein paar Kleinigkeiten mehr. Die stellen sich bei Halbautomaten nicht so grauslich an wie das BKA und außerdem gibt's Schalldämpfer, Laser und Nachtsichtzielgeräte zu haben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
alarmfunk Posted December 31, 2008 Share Posted December 31, 2008 Kann ein Ausländer mit Wohnsitz dort überhaupt eine (Sport-)Waffe besitzen?Wär schön, wenn ich Genaueres erfahren könnte! Gehe mal davon aus,dein Sohn moechte wenigstens fuer 3 Jahre in Frankreich wohnen und arbeiten.Wohnsitz in Frankreich fuer die beantragung einer Waffe muss vorhanden sein,ebenso eine Lizens der FFTIR (franz.Verband).Diese Lizens erhaelt man wenn man in einem franz.Club Mitglied wird.Mit dieser Lizens und nach einem halben Jahr Training kann man eine Waffenbesitzschein beantragen der nach Personenueberpruefung ausgestellt wird, in der Regel dauert dies ein halbes Jahr und ist gueltig fuer 3 Jahre danach muss die Waffe neu beantragt werden.Wenn eine Waffe genehmigt wurde kann man gleich danach innerhalb einem bestimmten Zeitraum 11 Waffen also max. 12 Waffen beantragen und braucht nicht mehr ein halbes Jahr auf die Ueberpruefung seiner Person zu warten.Da dein Sohn ja schon Waffen besitzt muss er sich ueberlegen ob er die Waffen in Deutschland angemeldet lassen moechte oder ob er die Waffen nach Frankreich ummelden will,fuer das zweite gilt das was ich schon oben geschrieben habe. Klaus und fuer alle guter Rutsch Link to comment Share on other sites More sharing options...
hotspur Posted January 1, 2009 Author Share Posted January 1, 2009 Frohes neues Jahr an alle und vielen Dank für die Auskünfte! Dann weiß ich schon, wo die "zuständigen Stellen" zu finden sind. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted January 2, 2009 Share Posted January 2, 2009 Ich hatte mal überlegt, wegen der Steuervorteile auch rüber zu ziehen und die haben mich dringend davor gewarnt, dies ohne gute Sprachkenntnisse zu versuchen. In den Grenzregionen Kommst Du auch mit schlechtem Französisch klar. Auf dem Bürgermeisteramt in Forbach, Lothringen, arbeiten sogar deutschsprachige Beamte, um den "Einwanderern" aus Deutschland entgegen zu kommen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
HangMan69 Posted January 2, 2009 Share Posted January 2, 2009 das elsas war aber immer schon anders.. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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