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IGNORED

Standaufsicht


Wolle58

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Schützenbrüder

Demnächst werde ich als Standaufsicht eingeteilt. Dazu eine Frage: Die Standaufsicht selbst darf nicht schießen. So hab ichs im Sachkundelehrgang gelernt. Gilt dies eigendlich auch, wenn gerade niemand den Stand benutzt? Bin mir da nicht sicher.

Gruß Wolfgang

Geschrieben
Hallo Schützenbrüder

Demnächst werde ich als Standaufsicht eingeteilt. Dazu eine Frage: Die Standaufsicht selbst darf nicht schießen. So hab ichs im Sachkundelehrgang gelernt. Gilt dies eigendlich auch, wenn gerade niemand den Stand benutzt? Bin mir da nicht sicher.

Gruß Wolfgang

Wolfgang.

Das Thema hatten wir schon 72 mal ....

Du kannst schießen - bis der Lauf glüht ....

Oder du keine Muni mehr hast ......

:aug:

Geschrieben
Hallo Schützenbrüder

Demnächst werde ich als Standaufsicht eingeteilt. Dazu eine Frage: Die Standaufsicht selbst darf nicht schießen. So hab ichs im Sachkundelehrgang gelernt. Gilt dies eigendlich auch, wenn gerade niemand den Stand benutzt? Bin mir da nicht sicher.

Gruß Wolfgang

Wenn alleine auf dem Stand,

darf die Standaufsicht sich selbst beaufsichtigen! ;)

Gruß vom aufmerksamen

P.S.: Bei der nächsten Sachkunde etwas besser zuhören, gelle! :pro:

Geschrieben

und wenn Ihr zu zehnt seid und Du mal schießen willst , dann bittest Du einen anderen dazu Berechtigten , kurzfristig für Dich die Aufsicht zu übernehmen !

Leuts , laßt Euch doch mit dem Thema nicht verrückt machen.

Die Wahrheit sieht so aus ,

solange nichts passiert , interessiert es kein Schw......

wenn was passiert , dann dampft die K***e sowieso ,

egal was und egal wie .

Deshalb sollte sich keiner auf eine Standaufsicht allein verlassen , jeder sollte zusätzlich selbst aufpassen ,

mitdenken - und notfalls auch mal Brüllen , wenn es denn nötig ist !

So seh ich das

Gottfried

Geschrieben
und wenn Ihr zu zehnt seid und Du mal schießen willst , dann bittest Du einen anderen dazu Berechtigten , kurzfristig für Dich die Aufsicht zu übernehmen !

Leuts , laßt Euch doch mit dem Thema nicht verrückt machen.

Die Wahrheit sieht so aus ,

solange nichts passiert , interessiert es kein Schw......

wenn was passiert , dann dampft die K***e sowieso ,

egal was und egal wie .

Deshalb sollte sich keiner auf eine Standaufsicht allein verlassen , jeder sollte zusätzlich selbst aufpassen ,

mitdenken - und notfalls auch mal Brüllen , wenn es denn nötig ist !

So seh ich das

Gottfried

:s82::appl: :appl:

Geschrieben

Kommt einer, z.B. mit einem wohlgeformten Hut, evtl. auch Overall, vom Ordnungsamt vorbei, notiert sich die Namen, fragt die dedizierte Schützenaufsicht, die bei der Ausicht natürlich nicht mitschiessen darf, nach dem Namen sowie den Schützennamen. Dann wird es Ärger geben, wenn die dedizierte Aufsicht nicht beim Ordnungsamt als Aufsicht geprüft, registriert sowie freigegeben ist.

Geschrieben
Kommt einer, z.B. mit einem wohlgeformten Hut, evtl. auch Overall, vom Ordnungsamt vorbei, notiert sich die Namen, fragt die dedizierte Schützenaufsicht, die bei der Ausicht natürlich nicht mitschiessen darf, nach dem Namen sowie den Schützennamen. Dann wird es Ärger geben, wenn die dedizierte Aufsicht nicht beim Ordnungsamt als Aufsicht geprüft, registriert sowie freigegeben ist.

in welchem verband wird denn die zur aufsicht befähigte person bei der behörde angemeldet?

Geschrieben
in welchem verband wird denn die zur aufsicht befähigte person bei der behörde angemeldet?

Das wurde früher i.d.R. von Vereinen gemacht.

Traditionen sind nicht so leicht auszumerzen.

Geschrieben
Kommt einer, z.B. mit einem wohlgeformten Hut, evtl. auch Overall, vom Ordnungsamt vorbei, notiert sich die Namen, fragt die dedizierte Schützenaufsicht, die bei der Ausicht natürlich nicht mitschiessen darf, nach dem Namen sowie den Schützennamen. Dann wird es Ärger geben, wenn die dedizierte Aufsicht nicht beim Ordnungsamt als Aufsicht geprüft, registriert sowie freigegeben ist.

Das alles war früher mal so ähnlich .

Zwischenzeitlich muß nur noch im Verein nachprüfbar vorhanden eine Auflistung der zur Aufsicht befähigten Personen geführt und auf Verlangen vorgelegt

werden.

Ansonsten genügt es , daß eine Aufsichtsperson aus diesem Kreis vorhanden ist während des Schießbetriebs.

Einteilungen , Aufstellungen , Zu- und Abgänge (mur in Bezug auf Aufsichten natürlich) etc. ist alles nicht mehr meldepflichtig .

Geschrieben

AWaffV:

§ 10 Aufsichtspersonen; Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugend

(1) Der Inhaber der Erlaubnis für die Schießstätte (Erlaubnisinhaber) hat unter Berücksichtigung der Erfordernisse eines sicheren Schießbetriebs eine oder mehrere verantwortliche Aufsichtspersonen für das Schießen zu bestellen, soweit er nicht selbst die Aufsicht wahrnimmt oder eine schießsportliche oder jagdliche Vereinigung oder ein Veranstalter im Sinne des § 22 durch eigene verantwortliche Aufsichtspersonen die Aufsicht übernimmt. Der Erlaubnisinhaber kann selbst die Aufsicht wahrnehmen, wenn er die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat und, sofern es die Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugendliche betrifft, die Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit besitzt. Aufsichtspersonen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Schießbetrieb darf nicht aufgenommen oder fortgesetzt werden, solange keine ausreichende Anzahl von verantwortlichen Aufsichtspersonen die Aufsicht wahrnimmt. Die zuständige Behörde kann gegenüber dem Erlaubnisinhaber die Zahl der nach Satz 1 erforderlichen Aufsichtspersonen festlegen.

(2) Der Erlaubnisinhaber hat der zuständigen Behörde die Personalien der verantwortlichen Aufsichtspersonen zwei Wochen vor der Übernahme der Aufsicht schriftlich anzuzeigen; beauftragt eine schießsportliche oder jagdliche Vereinigung die verantwortliche Aufsichtsperson, so obliegt diese Anzeige der Aufsichtsperson selbst. Der Anzeige sind Nachweise beizufügen, aus denen hervorgeht, dass die Aufsichtsperson die erforderliche Sachkunde und, sofern es die Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugendliche betrifft, auch die Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit besitzt. Der Erlaubnisinhaber hat das Ausscheiden der angezeigten Aufsichtsperson und die Bestellung einer neuen Aufsichtsperson der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.

Geschrieben
Tinnitus: dass deine Aufmerksamkeitsspanne nicht länger als zwei Absätze recht, ist bedauerlich. Liegt's am Ohrenklingeln?

Siehe § 10 Abs. 3 AWaffV.

Carcano

so isses!! man sollte schon alles lesen! dann hat man auch den vollen durch- bzw. einblick in die materie!

§10(3) AWaffV:

"Bei der Beauftragung der verantwortlichen Aufsichtsperson durch einen

schießsportlichen Verein eines anerkannten Schießsportverbandes genügt an Stelle der

Anzeige nach Absatz 2 Satz 1 eine Registrierung der Aufsichtsperson bei dem Verein.

Dieser hat bei der Registrierung das Vorliegen der Voraussetzungen der erforderlichen

Sachkunde und, sofern es die Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugendliche

betrifft, auch der Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit zu überprüfen und zu vermerken.

Der Aufsichtsperson ist durch den Verein hierüber ein Nachweisdokument auszustellen. Die

Aufsichtsperson hat dieses Dokument während der Wahrnehmung der Aufsicht mitzuführen

und zur Kontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Für eine Überprüfung

nach Satz 4 hat der Verein auf Verlangen Einblick in die Registrierung der Aufsichtsperson

zu gewähren. Satz 1 bis 5 gilt entsprechend bei den von einer jagdlichen Vereinigung

beauftragten verantwortlichen Aufsichtsperson mit der Maßgabe, dass während der

Ausübung der Aufsicht ein gültiger Jagdschein nach § 15 Abs. 1 Satz 1 des

Bundesjagdgesetzes mitzuführen ist."

gruß alzi

... Wissen ist gut, mehr Wissen ist besser ...

Geschrieben

Das Zweite hört sich schon schlüssig an, aber hier im DSB wohl nur mit Laser Waffen durchführbar. Das Erste ist exakt das was gefordert wird. Schnipsel, Armlastverteiler für Ausweise usw. gibt es nicht, weil die Behörde das was sie wissen will einfach selber weiss.

Geschrieben
Das Zweite hört sich schon schlüssig an, aber hier im DSB wohl nur mit Laser Waffen durchführbar. Das Erste ist exakt das was gefordert wird. Schnipsel, Armlastverteiler für Ausweise usw. gibt es nicht, weil die Behörde das was sie wissen will einfach selber weiss.

gerade vorhin in einem andern thread hatte ich von dir einen ( den ersten?) wirklich nachvollziehbaren und sich auf das thema beziehenden beitrag gelesen, ich dachte bei mir, gut sparst dir den eintrag in der liste (obwohl schon mehrfach vorgehabt), er hats gelernt......... ich wurde enttäuscht..... wie nah doch das eine mit dem anderen zusammenhängen kann *klick*.

*winkewinke*...alzi

Geschrieben
Das wurde früher i.d.R. von Vereinen gemacht.

Traditionen sind nicht so leicht auszumerzen.

Mit Traditionhat das wohl nichts zu tun.

Das müssen alle nicht annerkannten Schießsportverbände Machen, steht so im Gesetz.

Ob sie es tun ist ne andere Sache.

Jetzt fängt das schon wieder an.

Drei Beiträge, 7 Meinungen.

Und die richtige nicht dabei. :peinlich: für dieses Forum!

Wo wir doch alle so Sachkundig sind.

Geschrieben
so isses!! man sollte schon alles lesen! dann hat man auch den vollen durch- bzw. einblick in die materie!

§10(3) AWaffV:

"Bei der Beauftragung der verantwortlichen Aufsichtsperson durch einen

schießsportlichen Verein eines anerkannten Schießsportverbandes genügt an Stelle der

Anzeige nach Absatz 2 Satz 1 eine Registrierung der Aufsichtsperson bei dem Verein.

Dieser hat bei der Registrierung das Vorliegen der Voraussetzungen der erforderlichen

Sachkunde und, sofern es die Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugendliche

betrifft, auch der Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit zu überprüfen und zu vermerken.

Der Aufsichtsperson ist durch den Verein hierüber ein Nachweisdokument auszustellen. Die

Aufsichtsperson hat dieses Dokument während der Wahrnehmung der Aufsicht mitzuführen

und zur Kontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Für eine Überprüfung

nach Satz 4 hat der Verein auf Verlangen Einblick in die Registrierung der Aufsichtsperson

zu gewähren. Satz 1 bis 5 gilt entsprechend bei den von einer jagdlichen Vereinigung

beauftragten verantwortlichen Aufsichtsperson mit der Maßgabe, dass während der

Ausübung der Aufsicht ein gültiger Jagdschein nach § 15 Abs. 1 Satz 1 des

Bundesjagdgesetzes mitzuführen ist."

gruß alzi

... Wissen ist gut, mehr Wissen ist besser ...

Wider mal alzi!

Ich will es dir mal andersherum erklären.

Warum wohl gibt es wohl den Abs. 2, wenn Abs. drei ihn aufheben würde? Nun? Du hast wieder mal keine Ahnung.

Gibt dir das gar nicht zu denken? Tinnitus hat zumindest teilweise Recht.

Abs. 3 tritt nur in Kraft, wenn der Schießstand von einem annerkannten Schießsportverband betrieben wird!!

Ob der Eingangs gemeinte Schießstand von einem annerkantem schießportverband betrieben wird weist du gar nicht.

Es gibt nämlich auch Schießstände, die von nicht annerkannten Verbänden betrieben werden.

In dem Falle greift Abs. 2, die Aufsicht ist der Behörde vorher schriftlich zu melden...................!!

Ich hatte dich schon mal gebeten dich mit deinen unqualifizierten Beiträgen, in denen du nur andere User lächerlich machst, zurückzuhalten.

Du schadest unserem Forum mit deiner Oberlehrerhaften Art.

Wissen ist gut, wenn du mehr wüsstest wäre es besser...

Sorry, aber die Admins sollten alzi mal besser im Auge behalten.

Fröhliche Weihnachten

Geschrieben
Mit Traditionhat das wohl nichts zu tun.

...

Durchaus, denn im Gegensatz zu heute mussten früher das alle Vereine tun - und das hat bouffie damit gemeint... und wohl jeder außer dir hat dies auch so verstanden.

Auch was Alzi gepostet hat, war in dieser Situation genau das Richtige.

Nicht immer ist es angebracht einen mehrseitigen unübersichtlichgen Aufsatz über eine Frage und sämtliche Ausnahmen zu schreiben - manchmal ist es besser auf den Punkt zu antworten und dem Fragesteller zu helfen.

Deine Agressionen kann ich nicht nachvollziehen - helfen tun sie dem Fragesteller und dem Board sicherlich nicht.

Geschrieben
Durchaus, denn im Gegensatz zu heute mussten früher das alle Vereine tun - und das hat bouffie damit gemeint... und wohl jeder außer dir hat dies auch so verstanden.

Auch was Alzi gepostet hat, war in dieser Situation genau das Richtige.

Nicht immer ist es angebracht einen mehrseitigen unübersichtlichgen Aufsatz über eine Frage und sämtliche Ausnahmen zu schreiben - manchmal ist es besser auf den Punkt zu antworten und dem Fragesteller zu helfen.

Deine Agressionen kann ich nicht nachvollziehen - helfen tun sie dem Fragesteller und dem Board sicherlich nicht.

Ich denke nicht, dass er es so gemeint hat.

Was alzi geschrieben hat ist falsch, jeder kann es nachlesen, er weiß es und hat sich darum auch vom Acker gemacht.

Das du deinem Freund hilfst ehrt dich Lusumi, aber es schadet den Schießsportfreunden.

Er hat die richtige Passage schon hier reingestellt, sie aber nicht verstanden.

Und aggressiv war alzi schon einige Beiträge vorher, jetzt nicht die Tatsachen verdrehen.

So kanzelt man einen anderen, gleichgesinnten nicht ab.

Die allg.Waff.Ver. gillt natürlich auch für Lusumi.

Wenn bestimmte User zu viel falsche Dinge schreiben, bekommen die wahren Schießsportfreunde immer mehr Probleme.

Daran solltest du auch mal denken.

Geschrieben
Ich denke nicht, dass er es so gemeint hat.

Was alzi geschrieben hat ist falsch, jeder kann es nachlesen, er weiß es und hat sich darum auch vom Acker gemacht.

Das du deinem Freund hilfst ehrt dich Lusumi, aber es schadet den Schießsportfreunden.

Er hat die richtige Passage schon hier reingestellt, sie aber nicht verstanden.

Und aggressiv war alzi schon einige Beiträge vorher, jetzt nicht die Tatsachen verdrehen.

So kanzelt man einen anderen, gleichgesinnten nicht ab.

Die allg.Waff.Ver. gillt natürlich auch für Lusumi.

Wenn bestimmte User zu viel falsche Dinge schreiben, bekommen die wahren Schießsportfreunde immer mehr Probleme.

Daran solltest du auch mal denken.

[OT an]

muss dochmal paar dinge hier klarstellen!

1. ist es nicht falsch was ich geschrieben habe, denn ich habe lediglich aus einem rechtsverbindlichen text zitiert, folglich kann es nicht falsch sein! desweiteren muss ich mir unterstellungen bezüglich meines wissens verbitten, bzw. deine unqualifizierten vermutungen diesbezüglich! NOCH sind die gedanken auch in diesem land frei und NOCH weiß nur ich was ich weiß und wann ich es weiß!

2. stehe ich nachwievor aufm bzw. im acker, es ist mir nur zu blöd auf jeden deiner (absolut überflüssigen und ebenso irrelevanten) geistigen ergüsse zu reagieren. du darfst dir also diese persönlichen anfeindungen und haltlosen unterstellungen sparen!

3. wäre es mir neu, wenn lusumi mich zu seinen, bzw. ich ihn zu meinen freunden zählen würde( was nicht heißen muss dass das nicht noch geschehen kann). nicht jeder der meine meinung teilt muss mein freund sein und nicht jeder, der meine meinung nicht teilt ist mein feind. was ich von dir halte, würde den rahmen jeglichen anstands in diesem forum sprengen, drum erspar ichs mir.

4. wie du mir zumindest zugestehst, habs ich schon die richtige passage hier reingestellt, jedoch muss ich aufgrund deines geblubbers schließen, dass der einzige der es nicht verstanden zu haben scheint, wohl deine wenigkeit sein dürfte! ( kleine anmerkung am rand, ich habe lediglich zitiert ( kann mich also garnicht irren), interpretiert hast du!... dann müsste nach aller logik ja klar sein wo das problem liegt....)

5. war ich weder aggressiv noch beleidigend. das war ein zitat zur vervollständigung vorangegangener zitate um das thema näher zu beleuchten. die von mir angesprochene person hat das genau so verstanden wie es gemeint war und hat offensichtlich keine probleme damit. du allerdings hast dir in deinem kopf wirr etwas zusammenphantasiert, das garnicht existiert.

6. lass doch bitte deine aggressionen und üble laune woanders aus.

7. wird dies hier das letzte mal sein, dass ich mir die mühe gemacht habe eines deiner postings zu lesen, geschweige denn darauf in irgendeiner weise zu reagieren.

8. empfehle ich dir (habs zwar glaub ich schonmal gemacht, aber was solls, evtl. lernst es ja doch noch irgendwann, auch wenn ich wenig hoffnung habe) die Signatur von lusumi wenigstens ansatzweise zu verinnerlichen. ein kleiner schritt für dich - ein großer schritt für die menschheit!

9. nicht alles was du nicht verstehst oder verstehen willst muss deshalb falsch sein!

10. es gibt noch etwas ausserhalb von miroku's traumwelt! aber bitte, bitte nicht aufwachen, ist schon schlimm genug hier in der realität, auch ohne dich!

11. 2. und 3. satz im 3. absatz in obigem zitat. schreiben kannst es ja schon, aber hast du auch verstanden was du da geschrieben hast? ich glaube nicht, denn dann hättest du spätestens zu jenem zeitpunkt aufhören müssen weiterzublubbern. nur meine meinung, du wirst sie nicht teilen! aber warum sollte auch für dich gelten müssen, was du von anderen verlangst. geht ja wohl nicht an gelle!

mit letztem gruß

alzi

[OT aus]

nu wollt eich noch was "on topic" schreiben..... geht nicht, weil eigentlich ist schon alles gesagt!

alzi

Geschrieben
Ich denke nicht, dass er es so gemeint hat.

Ich schon... denn das was du meinst ist eine kleine Ausnahme aller Möglichkeiten. I.d.R. gilt was Alzi ausgedrückt hat - so meiner Einschätzung nach sicherlich auch hier.

Was alzi geschrieben hat ist falsch, jeder kann es nachlesen, er weiß es und hat sich darum auch vom Acker gemacht.

Das du deinem Freund hilfst ehrt dich Lusumi, ...

Ob es ein "Schuld- oder Fehlereingeständnis" ist, wenn man irgendwann die Lust verliert wie Sisyphos immer wieder einen Stein den Berg hinauf rollen zu wollen?

Ich meine nein... besonders in diesem Fall!

... und bis auf die posts auf diesem board hier kenne ich alzi nicht - ich habe mit ihm auch schon verbal die Säbel gekreuzt - aber es lief in einem vernünftigen Rahmen ohne Beleidigungen und ohne einer gegenseitigen Abrede der Qualifikationen ab.

... jedoch... sein Spruch in meiner Signatur bewahrheitet sich täglich neu...

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