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IGNORED

Magazin für Jäger?


Horatio Caine

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Geschrieben

@ trabel,

verboten ist es auf keinenfall einen HA mit mehr als 2 schuss magazin auch fest zu besitzen, da man im schießkino immer dumm angeschaut wird, wenn man nen ha mit 2 schussmagazin hat, ist das bedürfniss zum jagdlichen übungsschießen gegeben.

du darfst die plempe halt nicht auf der jagd führen.

zum 10 schuss magazin, schießstand ja, jagd nein. unser obmann für waffenrecht(ausbilder bei der polizei) hat dazu gesagt:

auf der jagd als patronenaufbewahrung, aber nicht in die waffe rein.

alles was mehr als 2 patronen fasst ist nach seiner aussage nicht auf der jagd zu führen, egal ob schuss auf wild oder sonst was.

außerdem kann ja jeder sagen, der mit nem 30er auf ne rotte sauen schießt, er wollte schauen ob sein hund schussfest ist.

Geschrieben

Nein,weil (voll)automatische nach Bundesjagdgesetz verboten sind, wie auch im WaffG.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Hallo,

ich hatte auch mal gemeint, dass ich als Jäger nur HA mit 2-Schuss Magazinbegrenzung besitzen darf. Ich bin zu meinem SB und wollte einen Voreintrag für einen HA mit 10-Schuss-Magazin, als Begründung gab ich die Auslandsjagd auf wehrhaftes Raubwild an. Mein SB fragte mich, ob ich unbedingt Geld für den Voreintrag loswerden will, sein Vorschlag: HA mit 2-Schuss-Magazin kaufen und ein 10er dazu kaufen. Trainieren auf deutschen Schiessständen ist damit erlaubt nur eben die Jagd nicht, dazu kommt dann ein 2er-Magazin rein.

Gruß

uztr

Geschrieben

Die alte Magazinfrage......

Auch mein Senf dazu..... Eigentlich wurde alles schon richtig gesagt (@IMI). Solang ich mit der Waffe KEINE jagdl. Handlung ausübe, braucht man KEIN 2 Schuss Magazin verwenden. Sagt einem jeder Waffenhändler, SB usw.

Geh ich mit der Waffe auf die Jagd, ist ein 2 Schuss Mag. zu verwenden.

Schieß ich mit der Waffe auf Ständen oder Schießplätzen (als Jäger) kann ich die Magazine verwenden die auf diesen Ständen verwendet werden dürfen.

Ganz einfach die Sache.

Geschrieben

Hallo,

hab da gleich mal eine Frage. Hier ist immer die Rede von einem HA, wie sieht dies bei einem Repetierer aus?

Beispiel:

Ich Interessiere mich Aktuell für eine Sauer 202 Classic, Elegance im Kaliber .30-06

dieses wird von der Fa. Sauer nur in einem 3 Schuss Magazin oder größer Angeboten.

Währe dies jetzt nach BJG Verboten dammit auf die Jagd zu gehen? :confused:

Grüß,

SpeedhauS

Geschrieben

Hallo Speedhaus !

Lese § 19 BJagdG, da bezieht sich die "2-Schuß-Regelung" ausschließlich auf Selbstladelangwaffen.

Repetierbüchsen und -flinten sind davon also nicht betroffen.

Da kannst du in dein Sauer 202 ein 100-Schuß-Magazin einbauen (wenn es das geben würde ...), das ist waffen- und jagdrechtlich egal.

Geschrieben

Stell mir grad eine Sauer oder einen 98ger mit 100 Schuss Mag vor :lol: nicht schlecht nicht schlecht! Da wär man auf jeden fall der Blickfang auf jeder Drückjagd.

Aber die Frage habt ich ja schon gut beantwortet..... :icon14:

Geschrieben

Du bringst mich da auf eine Idee:

Das Magazin als Zielstock - wievel Schuss müsste es dann ungefähr fassen?

3 Schuss benötigen ca. 5 cm, dann bräuchte man also, wenn dass Magazin (=Zielstock) 150cm lang sein soll, also ein ca. 90-100 Schuss Magazin :lol:

Geschrieben
zur Jagdschule Lüdersburg 3 wochen kurs, bei der kreisjägerschaft währe vor Oktober 09 kein eintritt mehr möglich da bereis angelaufen. Dauer ca. 8 Monate.

Aber ein Kurs macht VIEEEL MEHR SPAß ;) kannst mir glauben...

Da ergeben sich u.U Jagdfreundschaften fürs Leben.

  • 7 Monate später...
Geschrieben

Ums nochmal aufzugreifen...

Ein Jäger kann selbstverständlich auch Selbstlader mit fest verbauten 10er, 20er, oder sonstwelchen Magazinen kaufen, schießen und führen.

Lediglich der Schuss auf Wild ist damit (mehr als 2-Schuss-Magazin) nicht gestattet.

Warum machen manche Behörden solche Probleme beim Kauf von Selbstautomaten mit >2 Patronen Magazinkapazität :016:

Geschrieben

Offiziell bekommen Jäger die Waffen nur zur Jagdausübung und zum Training derselben. Etwas was nach BJagdG verboten ist braucht man auch nicht trainieren. Hier gibt es aber sicher mehrere vertretbare Auslegungsmöglichkeiten.

§ 13 WaffG - Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken

(1) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird [...] anerkannt, [...] wenn

1.glaubhaft gemacht wird, dass sie die Schusswaffen und die Munition zur Jagdausübung oder zum Training im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe benötigen, und

2.die zu erwerbende Schusswaffe und Munition nach dem Bundesjagdgesetz in der zum Zeitpunkt des Erwerbs geltenden Fassung nicht verboten ist (Jagdwaffen und -munition).

§ 19 BJagdG - Sachliche Verbote

(1) Verboten ist

[...]

2. [...]

c) auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen;

Geschrieben
Ein Jäger kann selbstverständlich auch Selbstlader mit fest verbauten 10er, 20er, oder sonstwelchen Magazinen kaufen, schießen und führen.

Lediglich der Schuss auf Wild ist damit (mehr als 2-Schuss-Magazin) nicht gestattet.

@IMI, das ist so definitiv falsch!

Geschrieben

Mich wundert, weshalb sich einige Händler weigerten, mir einen SL auf Jagdschein ganz ohne Magazin zu verkaufen - sozusagen als "Einzellader"?

Geschrieben
Mich wundert, weshalb sich einige Händler weigerten, mir einen SL auf Jagdschein ganz ohne Magazin zu verkaufen - sozusagen als "Einzellader"?

Weil sie es nicht noetig haben? Gut, geht man woanders hin.

Geschrieben
Ums nochmal aufzugreifen...

Ein Jäger kann selbstverständlich auch Selbstlader mit fest verbauten 10er, 20er, oder sonstwelchen Magazinen kaufen, schießen und führen.

Natürlich kann er das.

Aber bei der Jagdausübung (Schuß auf Wild) muss das fest verbaute Magazin mechnisch so blockiert sein,

dass es nur zwei Patronen aufnehmen kann. (§ 19 BJagdG c.)

Bei SLF wird dazu lediglich ein "Stäbchen" in das Magazin eingesetzt.

---

Tom

Geschrieben
@IMI, das ist so definitiv falsch!

Aber Katzen sind kein Wild!

Des Weiteren kann ein Jäger im Revier Übungsschießen.

Ausserdem kann der Jäger die Waffe ausschließlich für den Schießstandbesuch erwerben.

Du siehst, 3 wasserdichte Gründe für einen Jäger ein Magazin für den Selbstlader mit mehr als 2 Schuss zu verwenden.

Woraus liest Du Verbote? Ich lese im Gesetz nur die Einschränkung mit dem Schuss auf Wild.

IMI

Geschrieben
Des Weiteren kann ein Jäger im Revier Übungsschießen.

Übungsschießen?

WaffG §13:

6) Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen; er darf auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen. Der befugten Jagdausübung gleichgestellt ist der Abschuss von Tieren, die dem Naturschutzrecht unterliegen, wenn die naturschutzrechtliche Ausnahme oder Befreiung die Tötung durch einen Jagdscheininhaber vorsieht.

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