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IGNORED

Probleme mit der Behörde


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
also, auf unserem DJV Schießstand haben die Jäger UND Sportschützen allergrößtes Interesse

und ne menge Spaß mit meiner MP5. Die Sportschützen sind sauer weil sie keine Chance auf nen Eintrag haben.

Wir haben so manches Magazin geleert und bisher fand die Waffe bei allen ansich nur positiven ANklang, mal abgesehen von

denen die noch immer der Meinung sind das ein Jäger max. mit nem Drilling zur Jagd gehen darf.

Grüße

Frank

Genau so ist es , noch lieber möchte jeder mal mit meiner 1928 Thompson........

Geschrieben

Es steht in jedem BKA Feststellungsbescheid, dass die Waffen auf JJS erworben werden können.

Ist für die T94 ein Bescheid erlassen worden? Und wenn dies der Fall ist kann man ihn vieleicht hier einstellen?

Gruß Schnuffi

Geschrieben
Es steht in jedem BKA Feststellungsbescheid, dass die Waffen auf JJS erworben werden können.

Ist für die T94 ein Bescheid erlassen worden? Und wenn dies der Fall ist kann man ihn vieleicht hier einstellen?

Gruß Schnuffi

absolut unrelevant , einzig und allein zählt ob die Waffe nach Jagdgesetz erlaubt ist. Feststellungsbescheid regelt höchstens den sportlichen Einsatz.

Geschrieben
.... Feststellungsbescheid regelt höchstens den sportlichen Einsatz.

Nö, der beeinhaltet auch Aussagen zu einer potentiellen Kriegswaffeneigenschaft und z.B. dem möglichen Verbotstatbestand der

Textziffer 1.2.1 in Anlage 2 zum WaffG.

Aber das nur nebenbei als Petitesse.

Geschrieben
einzig und allein zählt ob die Waffe nach Jagdgesetz erlaubt ist

das ist falsch!

denn da steht:

"...wenn sie nicht verboten ist, ist sie erlaubt!"

klingt komisch, ist aber so...

^_^

Geschrieben
das ist falsch!

denn da steht:

"...wenn sie nicht verboten ist, ist sie erlaubt!"

klingt komisch, ist aber so...

^_^

Danke Herr Oberlehrer !

Geschrieben
anhand meines smilies ist zu erkennen das die antwort eher spassigen charakter hatte, hoffe deine ist auch so aufzufassen!!! :mad:

na klar , geht ja auch Sachen die Spass machen......

Geschrieben
Der SB beißt sich wahrscheinlich auf das Aussehen fest und auf die 9Para als "Langwaffen"-Kaliber.

Beides wäre im WaffG nachzulesen. Ich weiß definitiv, daß der Ruger-Halbautomat in 9Para als LW eingetragen wurde. Wobei es in dem Fall aber große Schwierigkeiten mit dem Muni-Erwerb gab.

Will heißen:

das Amt beißt sich manchmal an Dingen fest, die rechtlich nicht gedeckt sind. Ging mir neulich so beim Anmelden von Wechselsystemen.

Empfehlung:

Anruf beim VDW Düsseldorf, Dr. Scholzen, unter dem Versprechen, daß du Mitglied wirst. LOL Dessen schriftliche Stellungnahme dem Amt zuschicken.

Bei deinem LJV (wo du als anständiger Jäger Mitglied bist... <_< ) anrufen kannst du natürlich auch. Die haben aber solche "Typen" nicht gern, die mit einer MP auf die Jagd gehen wollen.

Wenn du auf "freundlichem" Wege nicht weiterkommst, wäre der normale Weg -> rechtsmittelfähiger Bescheid -> Widerspruch -> Klage. Allein die Bitte um einen rechtsmittelfähigen Bescheid wirkt aber manchmal Wunder...

Obwohl deine "Vorlieben" erkannt sind (LOL) und du dich mit der MP5 auf keinem Schießstand blicken lassen kannst, hast du meine Sympathie.

Denn Recht muß Recht bleiben...

Ich bin Jäger und habe eine OA 5 problemlos eingetragen bekommen. Ich führe jetzt einen Rechtsstreit gegen meine Behörde, die nun meint, dass ich für diese Langwaffe einen Munitionserwerbsstempel benötige, da es sich im technischen Sinn um Kurzwaffenmunition (gemäß Definition im Beschussgesetz) handelt. Die Verwendung ist egal, dass es diverse Bundesländer gibt, die meiner "Logik" folgen ist auch egal.

Diese Thema hatte ich vor einiger Zeit bereits mal unter Waffenrecht gepostet.

Die Behörde hat wilde "Konstrukte" als Gegenargument, die nicht haltbar sind. Wenn das Verwaltungsgericht zu einem Ergebnis kommt, ich tippe so in 3-4 Jahren, werde ich berichten.

Lange Rede....eintragen müssen sie (da du sie gemäß §19 Abs.2 d einsetzen darfst). Entscheide selbst mit dem Munierwerb.

Bevor es andere wieder schreiben. Es ging mir nicht um 25€, das ist nur ein kurzer Auszug eines unglaublichen Vorganges.....

Geschrieben
Ich bin Jäger und habe eine OA 5 problemlos eingetragen bekommen. Ich führe jetzt einen Rechtsstreit gegen meine Behörde, die nun meint, dass ich für diese Langwaffe einen Munitionserwerbsstempel benötige, da es sich im technischen Sinn um Kurzwaffenmunition (gemäß Definition im Beschussgesetz) handelt. Die Verwendung ist egal, dass es diverse Bundesländer gibt, die meiner "Logik" folgen ist auch egal.

Diese Thema hatte ich vor einiger Zeit bereits mal unter Waffenrecht gepostet.

Die Behörde hat wilde "Konstrukte" als Gegenargument, die nicht haltbar sind. Wenn das Verwaltungsgericht zu einem Ergebnis kommt, ich tippe so in 3-4 Jahren, werde ich berichten.

Lange Rede....eintragen müssen sie (da du sie gemäß §19 Abs.2 d einsetzen darfst). Entscheide selbst mit dem Munierwerb.

Bevor es andere wieder schreiben. Es ging mir nicht um 25€, das ist nur ein kurzer Auszug eines unglaublichen Vorganges.....

Ich hatte den munierwerb von mir aus direkt mit beantragt, da hat man mir schon gesagt, das ich das nicht bräuchte weil Langwaffe, egal ob Langwaffrenkaliber oder nicht. Lassen wir uns überraschen wie es weiter geht

Frank

Geschrieben

Die Munition im Kaliber 9 mm Luger / Para ist eindeutig Kurzwaffenmunition.

Mit dem gültigen Jahresjagdschein darf man bekanntlich nur Langwaffenmunition erwerben.

Auf diesem Wege ist kein Erwerb möglich.

Tatsachen auf dem Tisch: Welche Bundesländer handeln anders ? Quellennachweise ?

Geschrieben
Die Munition im Kaliber 9 mm Luger / Para ist eindeutig Kurzwaffenmunition.

Mit dem gültigen Jahresjagdschein darf man bekanntlich nur Langwaffenmunition erwerben.

Auf diesem Wege ist kein Erwerb möglich.

Tatsachen auf dem Tisch: Welche Bundesländer handeln anders ? Quellennachweise ?

Wie gesagt, die Diskussion hatten wir schon woanders (Munitionserwerb durch Jäger) und es ist ein laufendes Verfahren. Ich werde berichten....

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