Guest Posted November 9, 2008 Posted November 9, 2008 Hallo und eine Frage an die Experten, ich habe eine sehr schöne LEP-Pistole (P08), Umbau mit F im Fünfeck, diese legal erworben, ich habe einen WBK-Eintrag für diese Waffe und möchte diese verkaufen. Bei eGun leider ohne Erfolg. Ein Waffenfreund aus Polen möchte sie um jeden Preis haben, hat aber keine WBK, bzw. Erwerbsberechtigung. Mir schreibt er, dass er in Polen keine EWB benötigt. Nach langem HIN und HER, sein Deutsch ist KAUDERWELSCH und ich kann kein polnisch, würde er diese sogar als DEKO-Umbau kaufen. Für mich ein Grauen, aber letztendlich, des Geldes wegen, wäre ich schon damit einverstanden. Kennt jemand die Gesetzeslage oder hätte eine passende Lösung für mich parat? Könnte man das über einen Büchsenmacher oder Waffenhändler regeln? Bin für jede Hilfe dankbar. Gruß Mattes
Wolfgang Seel Posted November 9, 2008 Posted November 9, 2008 ... Mir schreibt er, dass er in Polen keine EWB benötigt.... Gruß Mattes Rechtsverbindliche Auskunft erteilt Dir Deine zuständige Waffenbehörde. Wir haben in Europa unterschiedliche Waffengesetze, sind aber an eine bestimmte Handhabung gebunden. Wenn Du ein lesbares amtliches polnisches Dokument (in Deutschland ist die Amtssprache deutsch) vorlegst dass LEP's in Polen erlaubnisfrei sind, dann macht es kein Problem, Deine LEP-Waffe aus der WBK auszutragen und nach Polen im gesetzlichen Rahmen zu versenden. Beste Grüße aus Trier
Guest Posted November 10, 2008 Posted November 10, 2008 Danke für die Antwort. Das weiß ich zu schätzen! Herzlichst Mattes
Sachbearbeiter Posted November 10, 2008 Posted November 10, 2008 Heiße Sache. Du weißt schon, dass die Frist nach § 58 Abs. 11 WaffG inzwischen abgelaufen ist ?
STAR9mm Posted November 10, 2008 Posted November 10, 2008 Heiße Sache. Du weißt schon, dass die Frist nach § 58 Abs. 11 WaffG inzwischen abgelaufen ist ? Wieso, er hat sie doch in der WBK??????
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.