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Halbautomat-Welche Unterlagen sind notwendig?


ODINS Welt

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Geschrieben

Hallo zusammen....

ich möchte mir ein Halbautomatisches Gewehr (OA 15 o. XR 15) zulegen und habe noch ein paar Fragen zum Ablauf, ich hoffe ihr könnt mir helfen..

Der Ablauf ist ja soweit klar, denke ich: Bedürfnis vom Verein austellen lassen, zusammen mit dem Nachweis über den dafür tauglichen Schießstand zum Verband, in meinem Fall der BDS. Dann mit den hoffentlich gesiegelten und unterschriebenen Anträgen zum Schutzbereich der mir dann für diese Waffe einen Voreintrag (WBK grün)gibt..damit dann zum Waffenhändler meines Vertrauens, Waffe erwerben und beim Schutzbereich eintragen lassen..RICHTIG?

Will der Verband (BDS) mein Schießbuch sehen?

Danke für eure Hilfe....MkG

Geschrieben

und Schießbuch mit mind. 18 Trainings pro Kalenderjahr auch!

Geschrieben
Auch bei Nicht-Ersterwerb?

Ja. Bei jeder Beantragung einer Befürwortung muss eine Kopie des Schießbuchs beigelegt werden, aus welcher hervorgeht, das du in den letzten 12 Monaten mindestens 18 mal trainiert hast.

Geschrieben
Bedürfnis vom Verein ausstellen lassen

Der Verein stellt seit 2003 keine Bedürfnisbescheinigungen mehr aus. Dies machen nun die Verbände. Der Verein unterschreibt nur noch den Antrag zur Bedürfnisbescheinigung an den Verband.

Geschrieben
Nein, das gilt nur bei WBK Erstbesitzern in den ersten drei Jahren. Auch interessiert die Behörde in der Regel das nicht. Meist nur den Verband.

Auf was genau beziehst du dich? Das mit den ersten drei Jahren bezieht sich auf den Fortbestand des Bedürfnisses. Nach drei Jahren muss man der Behörde nachweisen, das man dem Schießsport immer noch aktiv nachgeht. Üblicherweise macht man dies über das Schießbuch. Aber auch darüber hinaus benötigt man ein Schießbuch, wenn weitere Waffen erworben werden sollen. Dies ergibt sich aus § 14 Absatz 2 des WaffG, dort heisst es:

Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt.

Davon, das dies nur bei der ersten Beantragung gilt, steht dort nichts. Die Voraussetzungen sind jedes mal zu überprüfen und gelten überdies auch nach dem Erwerb. Jedoch überprüft dies die behörde nur einmalig nach drei Jahren nach dem ersten Erwerb.

Geschrieben
Ja. Bei jeder Beantragung einer Befürwortung muss eine Kopie des Schießbuchs beigelegt werden, aus welcher hervorgeht, das du in den letzten 12 Monaten mindestens 18 mal trainiert hast.

Was ist das denn fürn Scheiß?

Dachter der BDS ist so liberal, aber hier überholt er mal wieder das Waffengesetz. Völliger Schwachsinn sowas.

Geschrieben

Das ist kein Scheiß sondern die Grundlage für die Verbands-Befürwortung. Der Landesverband benötigt den Trainingsnachweis als Rechtfertigung für seine Befürwortung, muss dies dokumentieren und auf Verlangen der Behörde vorlegen!

Geschrieben
Was ist das denn fürn Scheiß?

Dachter der BDS ist so liberal, aber hier überholt er mal wieder das Waffengesetz. Völliger Schwachsinn sowas.

Doch,

das ist der BDS, wie er lebt. Beispiele dafür gibt´s jede Menge, auch bei uns im Verein. Der BDS ist in vielen Fällen, wesentlich weniger liberal, wie der DSB oder RAG´s.

Daran ändern wird wohl keiner was.

Geschrieben
Doch,

das ist der BDS, wie er lebt. Beispiele dafür gibt´s jede Menge, auch bei uns im Verein. Der BDS ist in vielen Fällen, wesentlich weniger liberal, wie der DSB oder RAG´s.

Daran ändern wird wohl keiner was.

Schon einmal § 15 (1) WaffG gelesen und der gilt für alle Vereine bzw. Verbände?! Der Verband kann garnicht anders!

Geschrieben

Also jetzt mal ehrlich, das mit dem 18 Mal Schießen/Kalenderjahr ist doch der größte Scheiß...Dass ich für den Erstantrag einer WBK die Schießtage nachweisen muss leuchtet mr irgendwo ein..Aber dass man das bei jedem Bedürfnis nochmal nachweisen soll.....Das war mit den 18 Mal bei mir schon ein riesen Akt, wenn man neben dem Schießen auch noch arbeiten muss....Dann wird es wohl noch ne Weile dauern mit meinem M5.....Dann sieht es ja beim BDMP genauso aus, oder?

MkG

Geschrieben

Auch der BDMP kann nicht anders! Ich weiß, die meisten Vereine haben Trainigszeiten von 2 - 4 mal im Monat. Wer in Wechselschicht arbeitet, kann - insbesondere wenn Urlaub und Krankheit hinzukommt - mit den 18 mal im Kalenderjahr Probleme bekommen. Bei uns im Verein (BDS) werden Teilnahme an Vereins-,Bezirks- Landes- und ggfs. Deutsche Meisterschaft auch ins Schießbuch eingetragen und von der Schießaufsicht es Vereines abgezeichnet. Wer es so macht dürfte eigentlich keine Probleme haben, im Kalenderjahr auf 18 Schießeinheiten zu kommen!

Geschrieben
Auch der BDMP kann nicht anders! Ich weiß, die meisten Vereine haben Trainigszeiten von 2 - 4 mal im Monat. Wer in Wechselschicht arbeitet, kann - insbesondere wenn Urlaub und Krankheit hinzukommt - mit den 18 mal im Kalenderjahr Probleme bekommen. Bei uns im Verein (BDS) werden Teilnahme an Vereins-,Bezirks- Landes- und ggfs. Deutsche Meisterschaft auch ins Schießbuch eingetragen und von der Schießaufsicht es Vereines abgezeichnet. Wer es so macht dürfte eigentlich keine Probleme haben, im Kalenderjahr auf 18 Schießeinheiten zu kommen!

Wenn Du einen Trainingstermin versäumst, kannst Du den auch auf einem anerkannten Schießstand nachholen, wenn Du Zeit hast. Wir haben immer ein paar Leute, die nicht können und weichen dann aus. :gutidee: Nimm noch jemanden mit, der Dir das abzeichnen kann, wenn Du auf einen anderen Stand gehst. Dann hast Du kein Problem. :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben
Schon einmal § 15 (1) WaffG gelesen und der gilt für alle Vereine bzw. Verbände?! Der Verband kann garnicht anders!

Es geht ja nicht,

um die 18 Trainings, nein da werden zu Teil Befürwortungen für die gelbe auf Repetierer ausgestellt. Und ein allmächtiger SB begrenzt Aufgrund dieser Bedürfnis die gelbe auf Repetierer (so passiert im Landkreis MN), und nun kauft der Sportschütze eine Flinte?

Was passiert, der SB trägt die Flinte so nicht ein (da kein Bedürfnis) und fordert eine erneute Bescheinigung. Geht ja auch, aber ist mit Kosten und Zeit verbunden. Bei DSB hatten wir dies noch nie, gut andere Landratsämter sehen das Bedürnis auf Langwaffe und gelbe WBK nicht so eng (bis jetzt). Es muss doch kein Verband mehr Anfordungen stellen, als der Gesetzgeber. Zudem ist der BDS mit seinen Beiträgen doppelt so teuer wie (für den Verein), wie der DSB. Und für HA gibt´s ja RAG und co.

Es mag ja sein, das andere Landesverbände dies nicht so Handhaben, aber für unsere HA Fans(welche wenige nur in einem Verein sind), erwägen wir immer mehr die DSU oder BDMP, den mit Air IPSC haben wir nichts am Sinn (sonst können wir ja gleich am Simulator üben, und dies hat mit Schießsport nicht´s zu tun).

Aber denen es gefällt, die sollen halt dem treiben des BDS treu bleiben, wir sind gerade am Grübeln, ob wir uns nicht einem anderen Verband anschliessen.

Geschrieben

Gelbe WBK, dann müsst ihr den SB in die Schranken weisen. Dies ist nicht Sache des Verbandes. Hier kann nur der jeweilige Antragsteller sich gegen wehren. In vorliegenden Fall geht es um die grüne WBK und ihr muss der Antragsteller bei jeder einzelnen Waffe ein Bedürfnis, Schießstand und die Ernsthaftigkeit (Schießbuch) über den VERBAND nachweisen.

Geschrieben
Schon einmal § 15 (1) WaffG gelesen und der gilt für alle Vereine bzw. Verbände?! Der Verband kann garnicht anders!

Hab ich grad, und ich sehe nichts derartiges, daß man 18 Trainingstermine bei jedem Antrag nachweisen muss.

In den ersten drei Jahren muss die schießsportliche Aktivität protokolliert werden, hier ist aber nicht die Rede von einem Antrag.

Geschrieben
Hab ich grad, und ich sehe nichts derartiges, daß man 18 Trainingstermine bei jedem Antrag nachweisen muss.

In den ersten drei Jahren muss die schießsportliche Aktivität protokolliert werden, hier ist aber nicht die Rede von einem Antrag.

Ist aber trotzdem gängige Auslegung :traurig_16: - und da Du die Bescheinigung brauchst, kommst Du nicht dran vorbei. Allerdings kann die regelmäßkeit je nach Tagesform auch schon mal bei 12 Terminen liegen. :gutidee:;-)

In § 15 steht es tatsächlich nicht. Es ist mal wieder eine der unsäglichen Regelungen die von der nicht in Kraft getretenen WaffVwV umgesetzt wird, ohne daß es tatsächlich notwendig ist. Traurig aber wahr. Vorauseilender Gehorsam ist nicht auszurotten. :00000733:

Geschrieben
Hab ich grad, und ich sehe nichts derartiges, daß man 18 Trainingstermine bei jedem Antrag nachweisen muss.

In den ersten drei Jahren muss die schießsportliche Aktivität protokolliert werden, hier ist aber nicht die Rede von einem Antrag.

§ 15 (1) Nr. 7a WaffG, der Verband kann nicht ohne Schießbuch eine Bescheinigung ausstellen!

Geschrieben

Also ich hab das jetzt mochmal nachgelesen auf der Seite des BDS und habe es auch so verstanden, dass ich die 18 Mal Schießen nur bei Erstantrag und/oder 3 Jahre nach erteilen der WBK.....Wir werden sehen....werd alles fertig machen und dann die Unterlagen dem Verband zusenden...

Danke euch trotzdem für die Infos...MkG

Geschrieben
Wir werden sehen....werd alles fertig machen und dann die Unterlagen dem Verband zusenden...

Warum rufst du nicht einfach vorher bei deinem Landesverband an und erkundigst dich, wie die Sache gehandhabt wird?

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