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IGNORED

Hilfe, keinen Durchblick mit 2/6


akkon

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Geschrieben

HAllo, ich habe eine Bockflinte auf gelb gekauft vor zwei wochen. Habe einen Voreintrag für eine 9mm. Pistole auf der grünen. Jetzt möchte ich mir einen Vorderlader Revolver auf gelb kaufen. Kann ich dann die 9mm. auf grün auch noch in dem halbjahr kaufen oder muss ich dann warten weil es ja drei Waffen im HAlbjahr wären.

Danke

Geschrieben
HAllo, ich habe eine Bockflinte auf gelb gekauft vor zwei wochen. Habe einen Voreintrag für eine 9mm. Pistole auf der grünen. Jetzt möchte ich mir einen Vorderlader Revolver auf gelb kaufen. Kann ich dann die 9mm. auf grün auch noch in dem halbjahr kaufen oder muss ich dann warten weil es ja drei Waffen im HAlbjahr wären.

Danke

Rede mal mit deinem SB. Die drücken oft ein Auge zu.

Geschrieben

vom tag des kaufes der bockflinte rechnest du ein halbes jahr. innerhalb dieses zeitraumes kaufst du entweder die 9mm oder den revolver. einen tag nach ablauf des halben jahres das übriggebliebene.

auf augenzudrückende sachbearbeiter würde ich mich erstmal nicht verlassen.

grüße

Geschrieben
vom tag des kaufes der bockflinte rechnest du ein halbes jahr. innerhalb dieses zeitraumes kaufst du entweder die 9mm oder den revolver. einen tag nach ablauf des halben jahres das übriggebliebene.

auf augenzudrückende sachbearbeiter würde ich mich erstmal nicht verlassen.

grüße

Verlassen sollte man sich nicht darauf, aber die Rückfrage beim SB gibt Sicherheit.

Bei den Sachbearbeitern und den verschiedenen Ländern gibt es unterschiedliche Auffassungen.

Bei der einen Behörde handhabt man die 2-6er Regelung je WBK,

die andere Behörde sieht es generell, d. h. egal auf welche WBK insgesamt nur 2 Waffen im Halbjahr.

Da hilft nur Fragen.

Geschrieben
... Bei den Sachbearbeitern und den verschiedenen Ländern gibt es unterschiedliche Auffassungen...

mag sein.

dass sich 2/6 jedoch auf beide wbk´n bezieht, sollte sich als mehrfach bestätigte rechtsprechung bereits herumgesprochen haben.

(was jedoch absolut nichts an der möglichkeit der nachfrage ändert!)

grüße

Geschrieben
mag sein.

dass sich 2/6 jedoch auf beide wbk´n bezieht, sollte sich als mehrfach bestätigte rechtsprechung bereits herumgesprochen haben.

(was jedoch absolut nichts an der möglichkeit der nachfrage ändert!)

grüße

Vollkommen richtig,

die 2/6 gilt für alle WBK´s eines Sportschützen, wobei es im Gesetzt heisst " ind der Regel dürfen 2 Waffen pro halbes Jahr erworben werden".

Wenn Du Anfänger bist, dürfte es gar nicht so schlecht aussehen, wenn man dem SB das ganze erklärt. Nur Anspruch kann man daraus keinen herausleiten, und manche Sachbearbeiter sind mal gut drauf, und haben Verständnis, andere halten sich strikt an das Regelbedürfnis.

Alternativ könnte sein, sich die den SP Revolver, oder die Pistole für einen Monat auf Leihe zu holen, vorausgesetzt der Verkäufer macht mit (und immer nur offiziell einen Monat leihen).

Geschrieben
Wenn sie dabei die Ausnahmemöglichkeiten nicht vergessen, ist das ja auch in Ordnung. <_<

Mein SB nicht, aber sein Vorgesetzter.

Ach was war das peinlich, als der sich einmischte, als ich meinen SB fragte, ob er Beispiele für Gutachten für technisch-wissenschaftliche Sammlungen wüßte, und mir erklärte:

  • dass die Sammlung historisch sein muß und ich deshalb wenigstens einige Stücke von vor 1900 im Sammelgebiet bräuchte,
  • dass das Sammeln mich mindestens 50.000 € im Jahr kostete, da ich als Sammer ja auch immer etwas kaufen müßte
  • dass die Sicherungsauflagen mich nocheinmal mindestens so viel kosteten und
  • dass nur einer von 20 nach der fachlichen Prüfung beim PP als Sammer anerkannt würde

Wie dessen Entscheidung zu 2/6 und einer vorgezogenen Erbfolge bez. Papis altem .22 lr Match-EL aussah, brauche ich da nicht mehr erläutern, oder?

Ich finde, es wird Zeit, dass dieser Chef weiter Karriere machen kann, nachher lernt er vielleicht ja noch etwas über Waffen und Waffenrecht. Wächter der Spielplatzsatzung wäre doch etwas nettes für den. ;)

Geschrieben
Also ist der Vorgesetzte der SB, interessant. :rolleyes:

Nur falls er tatsächlich mal da ist (ca. 1/3 aller Fälle) und auch noch meint, sich profilieren zu müssen (bisher einmal, aber dann richtig :huh: ). Dass mein eigentlicher SB sich auf seine letzten Jahre nicht mehr mit seinem Boss anlegt, insbesondere wenn er weiß, dass der sich vorm Kunden eh nur entblödet, kann ich nachvollziehen.

Da die 2/6-Ausnahme für Papis freiwillige und vorzeitige Entwaffnung mich faktisch weniger als €30 kostet, da ich mir eh noch 'nen weiteren A-Schrank zulegen will, bevor ich den beim Händler schon wartenden SL in die vorhandenen Schränke quetsche (die Kapazitätsangaben bei Gewehrschränken beziehen sich ja wohl immer auf Bockbüchsen ohne Optik ;)), ist mir das hier wurscht.

Nur die Idee mit dem Waffensammeln hat das Chef-Genie jetzt bei mir irgendwie verfestigt. :blum:

Geschrieben
Dass mein eigentlicher SB sich auf seine letzten Jahre nicht mehr mit seinem Boss anlegt, insbesondere wenn er weiß, dass der sich vorm Kunden eh nur entblödet, kann ich nachvollziehen.

Ich nicht ! :icon13:

Bei einem ganz jungen SB frisch nach der Ausbildung mit Einschränkung gerade noch okay, aber wenn der in den letzten Jahren ist, sollte er sich doch nicht mehr zum Affen machen lassen, sondern den Sachverhalt aufklären.

Wenn dem Chef jeder nach dem Mund redet, lernt der ja nie, wie es rechtlich gesehen richtig ist. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen muss man ihm natürlich nennen können.

Geschrieben

SBine,

der SB hat vielleicht noch 5 bis 10 Jahre bis zum Ruhestand oder zur Rente und vermittelte mir den Eindruck, dass er sich im Waffenrecht gut auskennt und auch in der Praxis abgeklärt ist. :icon14:

Sein Vorgesetzter ist üblicherweise auf wichtigen Besprechungen und Meetings oder läßt sich vom SB mit diesen Gründen entschuldigen. Der Vorgesetzte erschien mir im Waffenrecht nur angelernt zu sein, sich zu bemühen, dass so wenige Schußwaffen wie möglich in legalen privaten Besitz gelangen, und nicht seinen Job machen zu mögen, sondern möglichst schnell Karriere. Leider stehen keine Amtsbezeichnungen bei den Namen an den Türen. Ich wäre nicht überrascht, wenn der Chef da ein HöDi wäre, der nur möglichst schnell Stadtdirektor werden will. :unknw:

Sollte der SB Beamter sein, so wäre er sicherlich auch nach dem Landesbeamtenrecht zur Beratung seines Vorgesetzten verpflichtet. Nur wie macht man das, wenn dieser aus seinem Zimmer durch die offene Zwischentür stürmt, das Gespräch ansichreißt, nach meinem Empfinden unbedingt den großen wichtigen Max spielen will und sich dann genau dabei vor dem Kunden entblödet? :huh:

"STOP!!! Herr Jefe, das WaffG sieht auch technisch-wissenschaftliche Sammlungen vor. Um eine solche ging es in diesem Gespräch. Was Sie gerade dem Mausebaeren erzählten trifft auf auf historische Sammlungen zu und ... " :mega_shok:

Ich denke nicht, dass ich es moralisch erwarten kann, dass ich dem SB den dem dann sicher folgenden Ärger mit seinen Chef wert bin. :AZZANGEL:

Geschrieben
SBine,

der SB hat vielleicht noch 5 bis 10 Jahre bis zum Ruhestand oder zur Rente und vermittelte mir den Eindruck, dass er sich im Waffenrecht gut auskennt und auch in der Praxis abgeklärt ist. :icon14:

Wenn er sich so gut auskennt und abgeklärt ist wie Du schreibst, sollte er doch auch die Materie seinem Chef vermitteln können. Was glaubst Du wie schnell der ruhiger wird, wenn man ihm zwischendurch mal was erklärt, das rechtlich eindeutig so und nicht anders ist. Ich hab das schon selbst praktiziert und hatte danach viel mehr Ruhe... :rolleyes:

Geschrieben
... Was glaubst Du wie schnell der ruhiger wird, wenn man ihm zwischendurch mal was erklärt, das rechtlich eindeutig so und nicht anders ist. ...

Vielleicht,

aber ich hatte sehr stark den Eindruck, dass es eine "verwirren-Sie-mich-nicht-mit-Recht-und-Fakten!-Ich-mache-Karriere"-Type ist. :sad:

Wenn der nicht etwas zum seelischen Pluspunkte-Sammeln gebraucht hätte, wäre der wahrscheinlich desinteressiert in seinem Zimmer sitzen geblieben und hätte den SB einfach machen lassen.

Da ging es m.M.n. nicht um die Sache, sondern um "Ich Gott, du nix!". :icon13:

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