Zum Inhalt springen
IGNORED

Herstellung Zündnadelwaffen


moltkegoeben

Empfohlene Beiträge

Hallo Leute,

ich interessiere mich sehr für Chassepot Gewehre, habe selbst 2, und schieße auch damit.

Nun taucht da auch mal der Wunsch auf, sich aus Teilen eins zusammen zu setzen oder manches auszutauschen.

Wenn ich die Anlage 2, Abschnitt 2, Nr 4 und 5 lese steht da:

erlaubnisfreier Handel und Herstellung nur für Waffen mit Funken od Luntenzündung

Für Zündnadler nur Erlaubnisfreier Handel nach Pkt. 5.2.

Soweit alles klar, jetzt schaut mal in die WaffVwV Nr. 1.8 Befreiung von Waffrechtlichen Vorschriften:

1.8.4

Schußwaffen... vor 1871... von den Vorschriften... über Waffenherstellungserlaubnis...ausgenommen

wenn sie eine Zündnadelzündung besitzen.

Ja was denn nun, kann mir das mal einer klarmachen? Lese ich da was falsch?

Ein Verwirrter( vom Waffengesetz)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zunächst ist der von Dir zitierte Passus in der WaffVwV nicht enthalten.

Zumindest nicht in der aktuellen Version, denn das, was Du da ausgegraben hast, stand anno tobak 1998 mal in ihr (derweil hat es aber "geringfügige" Veränderungen gegeben).

Dann ist mir ebenfalls nicht so recht klar, aus welchem Jahrtausend das von Dir bemühte WaffG stammt, denn der ganze Kokolores steht (zumindest in der aktuellen Version) unter Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Textziffer 4.1:

Erlaubnisfreier Handel und erlaubnisfreie Herstellung

4.1

Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;

In der o.g. WaffVwV aus dem Antiquariat stand übrigens sinngemäß der gleiche Kokolores, nur das fett markierte "deren Modell" hast Du unterschlagen, welches gleichzeitig auch die Antwort auf Deine Frage liefert.

€: Denk Dir aber nichts, ich kenne einen Richter, bei dem steht noch ein BGB aus den 70er Jahren im Regal, obwohl ihm schon aufgefallen ist, das er das mal aussondern und durch eine aktuelle Version ersetzen sollte. :chrisgrinst:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also, evtl. hat ja jemand die Frage nicht verstanen, ich möchte wissen warum in Anlage 2 Abschnitt 2(hab ich nämlich auch oben so geschrieben, mein Gudster)Punkte 4 u. 5 was anderes steht als in der WaffVwV Punkt 1.8.4.

Ganz einfache Frage, da braucht man nich so überheblich zu kommen!

Übrigens benutze ich als Lektüre das Buch von Herrn Martini, 7. Auflage 2004.

Da ist zwar nicht alles vom Neuesten drin, aber die VwV gilt noch immer.

Und wie ein " deren Modell " die Frage beantwortet ist mir auch unklar.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

5. Erlaubnisfreier Handel

5.1 Einläufige Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;

5.2 Schusswaffen mit Zündnadelzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist.

aus dem WaffG 01.04.08

wenn Waffen aus den Teilen von verschiedenen gleichartigen waffen zusammengesetzt werden ohne das eine "Nacharbeit" erforderlich ist, dann ist das ja wohl keine Herstellung.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das es da Neueres gibt, glaub ich ja,aber warum steht im Gesetz:

" Erlaubnisfreier Handel und Herstellung... Lunten oder Funkenzündung..."

und in der VwV unter Pkt. 1.8.4.(in der Version die ich habe):

"Schußwaffen...1871...von den Vorschriften... Waffenhertsellungs- u. Waffenhandlungserlaubnis... ausgenommen, wenn sie eine Zündnadelzündung besitzen"

Bedeutet das, lt. Gesetz freie Herstellung nur für Lunten od. Funkenzündung,

und lt. VwV Erweiterung dieser freien Herstellung auf Zündnadler?(und Perkussion)

Das möchte ich gern erklärt haben.

Danke

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

moltke,

mittlerweile gibt es von K.H. Martini die 15. Auflage, und die ist noch nicht dem Waffenrecht vom 1.4.2008 angepasst.

Die Zündnadelwaffen dürfen seit dem 1.4.2008 frei geführt werden.

Wie es mit der Herstellung aussieht?..............

Meine Unterlagen scheinen nicht mehr auf dem allerneuesten Stand zu sein.

Das habe ich durch einige fundierte Beiträge von "SeinePestilenz" einsehen müssen.

Deswegen meine Frage an Dich "Pesti"

Kannst Du mir mal die neueste Version des WaffG schicken???

Ich habe nur eine nach dem neuen WaffG v. 1.4.2008 überarbeitete Version v. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 16.10.2002

Die Überarbeitung ist in den §§ schon OK, die Anlagen, z.B. Anlage 1 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Nr. 3 (Erlaubnisfreies Führen) müßte aber um eben diese Zündnadelwaffen erweitert worden sein.

Da ist aber in der Überarbeitung, wer die auch immer gemacht hat, gähnende Leere.

Und im Netz habe ich auch nix gefunden.

Wäre nett von Dir, wenn Du mir da was schicken könntest.

Danke

Rainer

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Rainer,

schau mal hier:

http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/BJNR397010002.html

Die genannte Anlage 1 enthält nur die Begriffsbestimmungen zum WaffG.

Die erlaubnisfreien Arten des Umgangs findest Du in Anlage 2, Unterabschnitt 2; dort heißt es aber

3. Erlaubnisfreies Führen

3.1 Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;

3.2 Armbrüste.

4. Erlaubnisfreier Handel und erlaubnisfreie Herstellung

4.1 Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;

4.2 Armbrüste.

5. Erlaubnisfreier Handel

5.1 Einläufige Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;

5.2 Schusswaffen mit Zündnadelzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist.

Unter "erlaubnisfreies Führen" und "erlaubnisfreie Herstellung" finden sich keine Zündnadelwaffen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

schau mal hier:

http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/BJNR397010002.html

Unter "erlaubnisfreies Führen" und "erlaubnisfreie Herstellung" finden sich keine Zündnadelwaffen.

Danke für den Link Pesti,

Auf der Seite war ich natürlich schon.

Dort gibt es das WaffG auch als PDF-Datei.

Steht zwar dort "Ausfertigungsdatum 11.10.2002", zuletzt geändert 26.3.2008"

aber wie Du schon schreibst: "Unter erlaubnisfreies Führen finden sich keine Zündnadelwaffen."

Dagegen steht aber diese Information.

_nderungen_WaffG_Visier.pdf

Such mal mit dem Begriff "Zündnadel" dann kommst Du auf Seite 7 zu dem Punkt den ich meine.

Und die Visier-Informationen haben sich bisher noch immer als zuverlässig erwiesen.

Gruß

Rainer

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da muss ich Dich leider enttäuschen, die Visier-Info ist hier einfach falsch.

Weder in Drucksache 16/7717 ist ein entsprechender Passus zu finden, noch im Bundesgesetzblatt vom 31.03.2008 steht etwas Entsprechendes.

Lediglich erfolgte für Zündnadelwaffen eine Freistellung von der Erlaubnispflicht für Verbringen und Mitnahme, was ein altes Redaktionsversehen im WaffG beseitigte (Textziffer 7.7 in Abschnitt 2 der Anlage 2).

IMHO wurde das einfach verwechselt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da muss ich Dich leider enttäuschen, die Visier-Info ist hier einfach falsch.

Na, da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich.

Ich habe bisher noch nicht erlebt daß Visier eine falsche Information rausgegeben hat.

Auch, und erst recht nicht bei der WaffG-änderung 2003

und die Änderungen waren ja wohl wesentlich gravierender.

Dann vielen Dank für Deine Hilfe.

Gruß

Rainer

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.