Zum Inhalt springen
IGNORED

Waffe ausleihen - ja oder nein?


thomasbuczek

Empfohlene Beiträge

Folgende Diskussion hat sich ergeben. Sportschütze a schießt Langwaffen und Kurzwaffen. Hat auch eine Grüne Wbk wo neben der Kurzwaffe ein Halbautomat drin steht, sowie Langwaffen Repetierer.

Jetzt will A an verschiedenen Wettkämpfen mit einer halbautomatischen Flinte Saiga 12 oder benelli90m3 schießen .

Schützenbruder B hat einen Halbautomat in 12/70 und leiht sie ihm aus. Mit dabei eine Kopie der Wbk damit er sich Munition dafür kaufen kann da Schütze B keine mehr hatte. Ist A jetzt berechtigt die Waffe in dem Schrank stehen zu haben oder nicht???

Bitte keinen Blödsinn schreiben---davon gibts genug -----wer helfen kann----DANKE im vorraus!

Gruß Thomas

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ja klar kann er ihm die waffe leihen! allerdings nur mit leihschein und maximal 4 wochen.

es ist völlig egal welche wbk der leihnehmer hat.

weil er ja berechtigter(zuverlässig) im sinne des gesetzes ist.....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast God of Hellfire

Man sollte nur vorsichtig sein, wenn man nur die WBK Kopie hat. Manche Behörden sehen es gern, wenn die Original WBK dabei ist.

Auch kann es gut passieren, daß ein Händler nur auf eine WBK Kopie keine Munition rausrückt.

Bitte keine Diskussion ob zurecht oder unrecht.

Gruß

GOH

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Allgemein: In das Rahmenbedürfnis sollte die entliehene Waffe schon passen, was hier aber gegeben ist.

(No-Go wäre z.B.: Sportschütze will sich MKE T94 ausleihen)

Im § 12 (1), (2) WaffG ist alles Wesentliche zum Nachlesen aufgeführt - auch, dass die Entleihfrist zur bedürfnisorientierten Nutzung nicht 4 Wochen, sondern exakt 30 Tage beträgt und es zu Zwecken der reinen Verwahrung auch durchaus einmal länger sein kann.

Nun zur Praxis; das hier

... damit er sich Munition dafür kaufen kann...

kann - das schreibe ich aus Erfahrung - ein essentielles Problem sein, wenn Dich der Händler wie ein Auto anguckt und dann entweder bekundet, dass er einen Überlassungsvertrag noch nie gesehen habe/nicht kennt und/oder darauf beharrt, dass Du für den Munitionserwerb (oder auch für das Entleihen der Waffe selbst, wenn alles über ihn geschehen soll) zumindest einen Voreintrag benötigst.

Das ist zwar Quatsch mit Soße, aber Du kannst den Händler schlecht zur Herausgabe der Munition zwingen, er muss ja auch niemandem Mun verkaufen, wenn er nicht will.

....Man sollte nur vorsichtig sein, wenn man nur die WBK Kopie hat. Manche Behörden sehen es gern, wenn die Original WBK dabei ist.

Beim Überlassungsvertrag??? Wie stellst Du Dir das vor?

Ich überlasse einem Berechtigten eine meiner Waffen für 30 Tage und gebe ihm für diese Zeit MEINE WBK im Original mit? Ganz sicher nicht!!!

Nächste Eskalationsstufe: Was ist wenn die entliehenen Dinger auf WHE stehen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Leute, lest doch mal das WaffG (und hauts notfalls analphabetischen Haendlern um die Ohren)...

Waffenleihe:

§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten

a) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder

B) vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung

erwirbt; ...

Munerwerb fuer Leihwaffen:

...(2) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition bedarf nicht, wer diese

1. unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 4 erwirbt;

Eine WBK-Kopie ist manchmal hilfreich, aber strenggenommen nicht noetig.

Die Original-WBK des Entleihers bleibt natuerlich bei diesem.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Oh, da haben sich unsere Antworten grade ueberschnitten.

:-D

ansonsten gilt: Wer kein Geld verdienen will, muss es nicht.

Gibt ja genug Haendler, die das Gesetz kennen und noch nicht wegen Reichtum geschlossen haben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast God of Hellfire
Beim Überlassungsvertrag??? Wie stellst Du Dir das vor?

Ich überlasse einem Berechtigten eine meiner Waffen für 30 Tage und gebe ihm für diese Zeit MEINE WBK im Original mit? Ganz sicher nicht!!!

Nächste Eskalationsstufe: Was ist wenn die entliehenen Dinger auf WHE stehen?

...jede Waffe auf eigene WBK. So hab ich es gemacht.

Macht es irgendwie stressfreier.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich hatte es meinem Fall pragmatisch lösen können: Ein Schützenkollege mit entsprechendem Munitionserwerb hat mir dankenswerter Weise die Munition dann bereit gestellt.

Man sollte das angesprochene Praxisproblem halt bedenken, nicht dass man kurz vor der Fahrt auf den Stand noch Munition kaufen will und dann unerwartet dumm dasteht.

€: Zu viele Beitragsüberschneidungen hier, ihr könnt das aber alle schon zuordnen, denke ich :chrisgrinst: - wollte gerade zum Post von Schaffer noch etwas schreiben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...jede Waffe auf eigene WBK. So hab ich es gemacht.

Macht es irgendwie stressfreier.

Ja, vor allem, wenn Du dann entweder immer n WBKs mit Dir herumschleppst, oder dauernd in Gefahr schwebst, genau die WBK daheim vergessen zu haben, deren Waffe grade mit unterwegs ist (OWI nach WaffG).

Neee, ich bin schon sauer, dass nur 8 Waffen auf eine WBK gehen und dann ne zweite faellig wurde.

Und demnaechst ne dritte... meine Brieftasche platzt langsam aus allen Naehten wegen dem ganzen Papier gewordenen Buerokraten-Muell.

Und nochmal: Das WaffG verlangt eine schriftliche Leihbescheinigung. Aber nie und nimmer die Mitgabe der original-WBK. Die hat am Mann des wirklichen Besitzers zu sein und sonst nirgendwo.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast God of Hellfire
Ja, vor allem, wenn Du dann entweder immer n WBKs mit Dir herumschleppst, oder dauernd in Gefahr schwebst, genau die WBK daheim vergessen zu haben, deren Waffe grade mit unterwegs ist (OWI nach WaffG).

Das ist doch jetzt Haarspalterei mit dem "Herumschleppen".

Ich habe alle waffenrelevanten Papiere in einer normalen Brieftasche. Die ist eh immer dabei, wenn ich schießen gehe.

Und solange eine WBK nicht irgendwann mal das Format des OTTO Kataloges bekommt, ist das nicht wirklich erhöhter Aufwand.

Gruß

GOH

PS

Ich wusste, daß diese Diskussion losgeht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@seine Pestilenz:

Am besten zur Waffe gleich die passende Mun "leihen".

ist in Praxi eh immer am besten, spart auch das neuerliche einschiessen.

Ging damals nicht anders: Ich musste zwecks Kaufentscheidung die Waffe mit unterschiedlicher Fabrikmunition testen und der Überlasser (der mir die Waffe über einen weiteren Weg quasi vor die Haustür transportiert hatte) hatte von jeher nur seine Selbstgestopften verschossen (ich wollte damals einfach nicht so vermessen sein und ihm neben dem sonstigen Entgegenkommen auch noch einen Munitionseinkauf abverlangen).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

siehste darum geht esdenn: Schütze B gab bei der Flinte ein Paket sk slugs mit. Schütze a orderte dann bei dem Waffenhändler der auch gleichzeitig nen schießstand hat Geco competition für die flinte. Sollten nach 2 wochen da sein. Schütze a packt seine sachen für samstags schießen ,kommt dort an und erfährt das nix da ist. Zum Glück hat er ja noch das eine paket Sk. Eine Woche später sind die Geco slugs da. Schütze a kommt mit Wbk-Kopie und seinen eigenen Wbk´s bei den Händler und der sagt----Nein kann ich nicht verkaufen da schütze a nicht berechtigt ist........Also alles dummes Jägerlatein von denen

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der Händler muss dir nichts verkaufen.

Es gibt mehr als einen Händler...

Hauen ist wieder so aggressiv, das schadet dem Ansehen der Schützen in der Öffentlichkeit :huh: (Geht das ?)

Aber Mun kaufen ohne "eigene" Erwerbserlaubnis ist eine echte Hürde bei der Leihe.

Lest nicht weiter, wenn Ihr empfindlich seid !!!

Läster Läster...

vor allem in großen Kaufhäusern für Loden, Hundehalsbänder und Trophäenbehandlung, oder im Eckshop für tactical Defense Equipment....

genug gelästert

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Waffe leihen ist ok.

Auf Kopie der WBK Mun zu überlassen an eine Person die nicht in der WBK steht ist unzulässig.

Selbst auf das Original dürfte das nicht sein, denn die WBK könnte ja auch gestohlen worden sein (was mir mal passiert ist)

Der Verleiher der Waffe dürfte Munition mit überlassen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Waffe leihen ist ok.

Auf Kopie der WBK Mun zu überlassen an eine Person die nicht in der WBK steht ist unzulässig.

Selbst auf das Original dürfte das nicht sein, denn die WBK könnte ja auch gestohlen worden sein (was mir mal passiert ist)

Der Verleiher der Waffe dürfte Munition mit überlassen.

Soweit so gut, aber das ist hier nicht das Problem.

Lies nochmal ganz genau §12(2) WaffG und vergiss die ganzen albernen Kopien und Originale der WBK.

Es gilt der LEIHSCHEIN.

Nur, wie schon erwaehnt, kein Haendler MUSs verkaufen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.