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IGNORED

Verbot von Leuchtmitteln/Dispens


JatiMatic

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
.... Das scheint also legal zu sein, ich gehe nicht davon aus daß Visier und caliber ihre Photos im Ausland machen...

Brauchen sie gar nicht.

Besitzer einer Waffenhandelslizens dürfen mit derart Gerätschaften handeln - natürlich nur an "Berechtigte" wie z.B. Behörden.

Polizei und Co. dürfen sich sehr wohl "Täcktikel-Leitz" und sonstige Spielereien an ihre Waffen basteln!

Gleiches gilt z.B. für Schalldämpfer.

(verbessert mich, falls ich Müll erzähle)

Grüße aus dem sonnigen Franken

SID

Geschrieben
...Gleiches gilt z.B. für Schalldämpfer...

Naja, der SD ist kein verbotener Gegenstand. Man bekommt ihn (Bedürfnis vorausgesetzt) ohne irgendwelchen Ausnahmetrallala.

Ansonsten: Behörden § 55 WaffG, sonst: Ausnahmeerlaubnis, die bei berechtigtem Interesse (dazu zähle ich das Argument "bin Fotograf" allerdings nicht) auch gewährt wird.

Geschrieben
Denn der Bescheid ist erbärmlicher Unsinn,

Du verwechselst "Bescheid" mit "WaffG" :rolleyes:

Das Problem schlägt zu, wenn man sich denn fragt, wann der Verbotstatbestand faktisch eintritt:

Richtig

Jetzt könnte man natürlich behaupten, eine (ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtmitteln bestimmte) Montage sei schließlich noch keine Vorrichtung, die ein Ziel faktisch beleuchtet.

Richtig, hat das BKA auch gemacht.

ein nicht eingeschaltetes GTL (Glock tactical light) ja schließlich auch kein Ziel beleuchtet

Falsch

Nun bin ich sicher nicht der Erbsenzähler aus Passion, sondern möchte nur darauf hinweisen, dass wegen solchen Pipifax-Gerätschaften die Behörden gerne ein Riesenfass aufmachen.

Richtig

Obwohl... zum Glück müssen wir uns nur mit dem WaffG plagen. Man stelle sich vor, wir hätten wirklich wichtige Aufgaben; Import von Karamell-Bonbons z.B.... :unsure:

Geschrieben
ein nicht eingeschaltetes GTL (Glock tactical light) ja schließlich auch kein Ziel beleuchtet

Falsch

also wenn eine lampe nicht "lampt" dann leuchtet da auch nix!!!

also ist folglich dein "falsch" falsch!!!

wenn du damit sagen wolltest dass das gtl trotzdem verboten ist, auch wenn es "nicht eingeschaltet" ist, dann wäre dein "falsch" richtig!!!

^_^

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