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Waffentransport


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Hallo

Es ist ja in Österreich so das man wenn man seine Waffe Transportieren will die Waffe getrennt von Munition und für die öffentlichkeit unsichtbar sein muss.

Da ich kein Auto besitze und die 7 Kilometer zu meinem Schützenstand mit dem Rad fahre habe ich mir überlegt soeinen Pistolenholster für meine TT33 zu kaufen den man sich über die schulter spannt , dann ne Jacke drübergezogen und Fertig , dem dürfte doch nix entgegen sprechen oder ?

Ich habe nämlich keine lusst immer mit ner Plastiktüte in der Hand zu fahren , da hätte es mich nämlich bei einem bremsmanöver glatt aufs Maul gehauen :huh:

Und dann habe ich noch eine rein Theoretische Frage was die selbstverteidigung angeht :

Nach dem man ja immer wieder hört das jemand grundlos einfach zu tode geprügelt wird , wie sieht es eigendlich aus mit dem führen einer waffe , das es nur für Leute mit Waffenpass genemigt ist weiß ich aber wie sieht es auch enn ich die Waffe jetzt im Hosenträgerholster habe und das magazin NICHT angesteckt in einer anderen Tasche führe . ?

Dann ist ja die Waffe von der Munition getrennt , und sehen tut es auch keiner ( öffentlichkeit )

Also dürfte da ja nix dagegen sprechen oder irre ich mich ?

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Gast God of Hellfire
Ich habe nämlich keine lusst immer mit ner Plastiktüte in der Hand zu fahren , da hätte es mich nämlich bei einem bremsmanöver glatt aufs Maul gehauen :huh:

?

Hast Du schonmal drüber nachgedacht den ganzen Kram in einen Rucksack zu packen? Kann man dann super auf den Rücken schnallen und man hat die Hände frei.

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Es ist ja in Österreich so das man wenn man seine Waffe Transportieren will die Waffe getrennt von Munition und für die öffentlichkeit unsichtbar sein muss.

Ich habe nämlich keine lusst immer mit ner Plastiktüte in der Hand zu fahren , da hätte es mich nämlich bei einem bremsmanöver glatt aufs Maul gehauen :huh:

http://www.rucksack.at/

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Ja klar :00000733: n Rucksack ...

aber das löst noch nicht ganz meine frage , ich mein n rucksack hat ja auch nur ne schnalle mit dem er zu gemacht wird , und so n Holster eben auch ( oder manche )

Ich habe nämlich nicht gerade lusst extra meinen Beruf zu wechseln nur um nen Waffenpass zu bekommen , und nochmal lass ich mich nur ungern um die Erde hauen das ich im krankenhaus bin *ouch* :icon13::traurig_16:

Also würde mich um sachlichen rat freuen ...

ok ok das mit dem Rucksack hätte mir selber einfallen können... :rolleyes::gutidee:

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Weil wenn du die Waffe im Holster hast nur mit einer Hand hingreifen musst und die Waffe griffbereit hast. Wenn du sie im Rucksack hast dann benötigst du schon ein paar mehr Handgriffe.

Wenn du im Holster ohne WP herum läufst dann wirst du deine Waffe nicht lang behalten.

Gruß Georg

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danke

Hmmm also kann ich mir noch ein paar in s maul donnern lassen bei gelegenheit - schade...

Und wie kommt man zu einem Waffenpass , hat ein normaler Bürger überhaupt eine chance ?

Was ich so weiß ist es nämlich verdammt schwer an einen Waffenpass zu kommen !

Wie ist das eigendlich wenn man vom beruf Soldat ist ? Also beim Bundesheer ?

Ich bin nämlich auch abgesehen davon immer wieder am überlegen ob ich nicht wieder zurück gehen soll...

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Nur damit das klar ist. Die Waffe muss NICHT von der Munition getrennt transportiert werden. Die Waffe darf nur nicht geladen sein.

Und vielleicht noch ergänzend - es darf kein geladenes Magazin in der Waffe sein (auch wenn sie nicht durchgeladen ist), aber es darf daneben liegen.

Gruß Georg

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Es ist ja in Österreich so das man wenn man seine Waffe Transportieren will die Waffe getrennt von Munition und für die öffentlichkeit unsichtbar sein muss.

mannomann, es wurde ja schon von anderen klargestellt, immer diese halbwahrheiten...

hier nochmal der vollständigkeit halber:

§7 WaffG Abs. 3 sagt:

(3) Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie - in den Fällen einer Schußwaffe ungeladen - in

einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem

anderen zu bringen, bei sich hat (Transport).

da steht weder getrennt noch unsichtbar.

du könntest sie gerne zusammen mit munition in einem glaskoffer transportieren :)

aber definitiv nicht in einem holster.

waffenpass bekommt jeder der glaubhaft machen kann, dass er ihn nötig hat:

§21 WaffG Abs. 2 sagt:

(2) Die Behörde hat verläßlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und

einen Bedarf zum Führen genehmigungspflichtiger Schußwaffen nachweisen, einen

Waffenpaß auszustellen.

viel vergnügen dabei der behörde klar zu machen, dass auf dich §22 zutrifft:

(2) Ein Bedarf im Sinne des § 21 Abs. 2 ist jedenfalls als gegeben anzunehmen, wenn der

Betroffene glaubhaft macht, daß er außerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner

eingefriedeten Liegenschaften besonderen Gefahren ausgesetzt ist, denen am

zweckmäßigsten mit Waffengewalt wirksam begegnet werden kann.

lg

martin

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Hmm also ist dieses glaubhaft machen auch von der Willkür des Beamten abhängig ja ?

Meine meinung dazu , es werden immer wieder leute einfach so auf offerner Straße abgestochen oder total zusamengeprügelt - zwar nicht so arg wie in Amerika aber es kommt vor , und die fälle häufen sich ( leider :( )

Oft hätte so ein Opfer keine gründe nennen können warum es einen Waffenpass brauchen könnte , weil es ja auch oft ganz gewöhnliche Leute sind / waren die keine besonderst gefärdeten Berufe ausübten.

Also was soll man sagen ?

Hmm :(

Danke aber für deine Antwort

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Tja, wenn du der Behörde klar machst, dass du dich auf offener Straße bedroht fühlst, wir man dir die Waffen eher abnehmen, als dir nen Waffenpass auszustellen...

Nein, im Ernst, Waffenpässe werden heute kaum noch ausgestellt. Dazu müsstest du wirklich glaubhaft machen, dass dein Leben akkut bedroht ist. Dazu zählt auch nicht Sicherheitsdienst (Securitas, ÖWD, etc.) noch Geldtransporte, regelmäßiger Transport von Koffern mit Diamanten, etc.

Beim Bundesheer kriegst du erst einen Pass ab dem Offiziersrang, soweit ich mich weiß.

liebe Grüße, der ebenfalls passlose

Erwin

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kader sein beim heer macht´s ein bisserl leichter eine wbk zu bekommen, man is ja dienstwaffenträger.

den pass zu bekommen ist schwieriger, da du als soldat im dienst die dienstwaffe hast und nach dienst nicht mehr im militärischen auftrag stehst und somit keinerlei bedarf an waffengewalt besteht, so wurde es mir erklärt.

allerdings gibt es, wie immer, ausnahmen.

mir persönlich sind militärärzte und milapotheker (offiziere) bekannt die sehr wohl privat eine waffe führen dürfen, bzw über entsprechendes dokument verfügen.

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Hallo .

Danke für eure Antworten , haben mich zwar nicht wirklich aufgebaut *gg* aber wenigstens aufgeklärt .

@ Böllerer : eine WBK hab ich ja schon :)

Maaa schade und ich dachte mir sowas hir wäre der Renner mit der Extra Magazintasche :(

30727B.jpg

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Nachdem die Ursprungsfrage ja geklärt scheint, zu deinen SV-Problemen:

Pfefferspray, Karambitmesser und Übung?

Glaubst nicht, daß das effektiver wäre als eine geholsterte ungeladene Schußwaffe?

naja - ihm ist es ja in seiner anfangsfrage nicht darum gegangen, die waffe zwecks verteidigung zu führen, sondern eigentlich um den transport :D

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