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IGNORED

wieder mal §27 SprengG und Munitionserwerb..


blei

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Hallo alzi

mich wundert, daß du meine Beiträge noch lesen kannst.

Steven

:rolleyes: und du hast mal wieder nicht verstanden was geschrieben stand. bislang hab ich mich nur gefragt ob du einer bist, jetzt weiß ich es. und <trommelwirbel bitte!> du hast es geschafft, du bist drauf auf der liste!

armes deutschland!

bestellt - geliefert - bezahlt - erledigt!

Geschrieben
Hallo

.... So wäre auch die Logik.

Steven

Hallo steven,

mit Logik kommst Du bei der Auslegung des WaffG nicht weit - also Vorsicht -oder Du verzweifelst beizeiten.

MfG

Pirol 2

Geschrieben
Hallo SB

auch wenn 99% der Leser darüber einig sind, werde ich weiter Diskutieren, bis es mir einleuchtet.

Bei Dir habe ich halt mehr den Eindruck, dass Du provozieren möchtest und so manches eigentlich weißt, es aber unnötigerweise auf den Prüfstand stellst.

Der genannte § ist übrigens erst seit 2008 so niedergeschrieben.

Im SprengG dafür schon ein bissl länger. B)

Weiterhin bin ich der Meinung, daß die Mehrzahl der Teilnehmer an diesem Threat das Wort "dieser" genauso überlesen haben wie ich. Die meisten wollten mir erklären, daß der "Erwerb" alleinstehend nicht für den Kauf gilt.

Steven

Sehe ich nicht so, weil das schon in Beitrag #3 eigentlich klar war.

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