Guest Posted October 6, 2008 Posted October 6, 2008 Hallo Experten, ich würde gern in A ein P08 kaufen und diese nach D bringen. Der Verkäufer würde nur in A verkaufen, ausserhalb als Deko umbauen lassen. Das wäre MORD. Also ich würde sogar 1000 km in Kauf nehmen. Nun zum Rechtlichen. Wie geht das auf legalem Weg? Ich habe die Rote WBK in D. Vielen Dank im Vorraus. Herzlichst Mattes
Geraldo Posted October 6, 2008 Posted October 6, 2008 Warum lasst ihr den Kauf nicht über einen Büchsenmacher ablaufen. Du bezahlst eben die Spesen für die Verbringungsgenehmigung. Kostet ca. 56.-
Mexx1972 Posted October 6, 2008 Posted October 6, 2008 Hallo Experten,ich würde gern in A ein P08 kaufen und diese nach D bringen. Der Verkäufer würde nur in A verkaufen, ausserhalb als Deko umbauen lassen. Das wäre MORD. Also ich würde sogar 1000 km in Kauf nehmen. Nun zum Rechtlichen. Wie geht das auf legalem Weg? Ich habe die Rote WBK in D. Vielen Dank im Vorraus. Herzlichst Mattes vorgang ist folgender: du brauchst von deiner behörde eine einwilligungserklärung, dass du die waffe nach deutschland verbringen darfst. die musst du dann dem verkäufer schicken, faxen oder mailen. er kann dann bei seiner behörde die ausfuhrbewilligung beantragen. kosten hierfür in österreich sind € 56,20 die wird er dir wahrscheinlich auf den kaufpreis draufschlagen. grüße mexx Warum lasst ihr den Kauf nicht über einen Büchsenmacher ablaufen. Du bezahlst eben die Spesen für die Verbringungsgenehmigung. Kostet ca. 56.- dann müssen aber BEIDE den kauf über den büchsenmacher laufen lassen. sonst fallen die 56,20 trotzdem an.
Egil Posted October 6, 2008 Posted October 6, 2008 Wurde ja grundsäzlich schon alles erklärt. Rote WBK sagt uns hier nichts. Wenn du von deiner Behörde das EU-19 Papier ausgestellt bekommst kann der Verküfer hier in Ö bei seiner Behörde das Exportpapier damit beantragen. Deine Behörde würde es dir ja nicht ausstellen, wenn du zum Besitz nicht berechtigt wärst. Wenn er damit nicht vertraut ist kannst ihm sagen, das das echt kein Problem ist(kommt auf die Behörde an, aber grundsätzlich nix aufregendes) Sobald er deinen EU-19 Wisch in Händen hat geht er auf seine BH bzw BPD und läßt sich das österreichische Pendant ausfüllen. Kostet wie gesagt hier bei uns freche 56 Euro "Waffenbesitzerzeigenwoderhammerhängtundwarumbelästigstduunsmitsoimportexpor tkramkaufdochwenndumußtbeimösterreichischenhändlerstrafabgabe". Dann schickt er dir das Teil und bekommts von der Behörde von seiner Karte ausgetragen. Fertig. Waffenhändler geht auch fein. Wenn er einen nichthalsabschneiderischen serviceorientierten hat und du einen ebensolchen bei dir, dann wäre das die bessere Lösung. Bei meinen Import/Exportsachen strebe ich zuerst immer die Händlervariante an.
Sniper Posted October 7, 2008 Posted October 7, 2008 Warum lasst ihr den Kauf nicht über einen Büchsenmacher ablaufen. Du bezahlst eben die Spesen für die Verbringungsgenehmigung. Kostet ca. 56.- Bessere Idee: man sucht sich Händler mit einer Dauerimport/exportgenehmigung. Bei diesen fällt die unverschämte Gebühr nicht an. Das muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: innerhalb der EU gibt's eine Gebühr, die bei Deals in die / aus der EU keineswegs anfallen ...
Sachbearbeiter Posted October 8, 2008 Posted October 8, 2008 innerhalb der EU gibt's eine Gebühr, die bei Deals in die / aus der EU keineswegs anfallen ... Sorry, aber das versteh ich jetzt nicht. Könntest Du das mal bitte etwas genauer erklären ?
Sniper Posted October 8, 2008 Posted October 8, 2008 Sorry, aber das versteh ich jetzt nicht. Könntest Du das mal bitte etwas genauer erklären ? Die EU-Verbringungsgenehmigung, bereits von Geraldo genannt. Die fällt nur bei der Verbringung einer Waffe innerhalb der EU an, nicht jedoch, wenn ich z.B. eine Waffe nach "außen" verbringe oder von dort hole.
Sachbearbeiter Posted October 8, 2008 Posted October 8, 2008 Die EU-Verbringungsgenehmigung, bereits von Geraldo genannt.Die fällt nur bei der Verbringung einer Waffe innerhalb der EU an, nicht jedoch, wenn ich z.B. eine Waffe nach "außen" verbringe ... Soweit richtig. ... oder von dort hole. Hoppla ! Wie wärs in diesem Fall mit einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 1 WaffG ? Kleiner Tipp: das sollte man lieber nicht ohne Erlaubnis versuchen. B)
Teddy Posted October 8, 2008 Posted October 8, 2008 Hoppla ! Wie wärs in diesem Fall mit einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 1 WaffG ? Hoppala - Austria. Reimt sich. Wir sind hier im Forum "Waffenrecht Österreich"
Pirol 2 Posted October 8, 2008 Posted October 8, 2008 Uups, sorry. Danke für den Hinweis. Hallo liebe SBine, irren ist doch menschlich. Die Politik irrt ständig - warum soll Dir das nicht auch einmal passieren? Das macht Dich noch sympathischer! Liebe Grüße Pirol 2
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