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IGNORED

Repetierer von Grün auf Gelb umtragen?


piffpaff

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Geschrieben

Mir wurde am WE beim Schießen von einem Kollegen empfohlen, meine Repetierer doch von meiner grünen WBK auf meine "neue" gelbe WBK umzutragen, um "die Grüne* freizukriegen".

Eine genauere Nachfrage war da situationsbedingt nicht möglich- daher wende ich mich hier an die Runde:

Hat das irgendwelche Vorteile?????

:confused:

Edit: Offenbar hatte ich temporär die seltene Grün-Gelb-Schwäche - und beide Farben verwechselt....

Jetzt ist es richtig!

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Hat das irgendwelche Vorteile?????

:confused:

Was musst Du an der gelben "freikriegen"?

Hast Du die gelbe schon oder müsstest Du sie erst beantragen?

Gruß

GOH

Geschrieben
Hallo GOH,

hatte mich verschrieben - jetzt passt es.

Gelb hab ich übrigens schon - und auch schon was drauf :s73:

ahhhhh, gut dass ich noch gewartet hab mit der antwort, weil ich mir schon dachte dass eigentlich nur die grüne gemeint sein konnte. warum man die allerdings "freikriegen" muss oder soll erschließt sich mir nicht. ich hätte da zwar ne idee, was damit gemeint sein könnte, aber das will ich nicht ausführen. man soll ja niemanden auf blöde ideen bringen und schlafende hunde soll man auch nicht wecken ;)

gruß alzi

Geschrieben
Mir wurde am WE beim Schießen von einem Kollegen empfohlen, meine Repetierer doch von meiner grünen WBK auf meine "neue" gelbe WBK umzutragen, um "die Grüne* freizukriegen".

Häh ??? Von was denn freikriegen ?

Gibt es jetzt schon ein Repetierergrundbedürfnis ?

Wenn die grüne voll ist, gibt es eben eine weitere (bei mir z.B. mit gleicher Nummer und Buchstabe A)

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Wenn die grüne voll ist, gibt es eben eine weitere (bei mir z.B. mit gleicher Nummer und Buchstabe A)

Eben, das Dokument wird einfach erweitert.

Außer den Gebühren für die Behörde bringt das erstmal nichts.

Geschrieben

Jepp, Danke für die Antworten und PN!!

Ich habe auch die Vermutung, der Gute hat irgendwie gedacht, es würde ein (Grund-)Kontingent von 3 LANGWaffen geben, nicht 3 HA....

Könnte daran liegen, dass er selbst keine HA hat und auch nicht will.......

Wollte mich hier aber mal rückversichern, man weiß ja nie......

THX!

Geschrieben

Bei der Grünen brauchst Du den Munitionserwerbeintrag.

Bei der Gelben nicht.

Deshalb habe ich meinen Schweizer G11 auch auf Gelb umschreiben lassen.

Geschrieben
Bei der Grünen brauchst Du den Munitionserwerbeintrag.

Bei der Gelben nicht.

Deshalb habe ich meinen Schweizer G11 auch auf Gelb umschreiben lassen.

hattest du auf der grünen keine munitionsberechtigung eingetragen? sowas kann man nachholen!

hattest du auf der grünen eine munitionsberechtigung? dann erschließt sich mir der sinn für das umtragen von grün auf gelb nicht!

gruß alzi

Geschrieben

nein ,auf der Grünen wurde damals (1976) nur der Waffenbesitz eingetragen (G11) und andere Langwaffen.

Es kamen (1980) noch diverse Kurzwaffen dazu, mit Munitionserwersberechtigung (ohne G11)

Geschrieben

Hmmm....

Ich könnte mir vorstellen, das man die "Gelbe" ohne Bedürfnisnachweis kriegen könnte, wenn man einen Repetierer von "Grün" auf "Gelb" umschreiben möchte. Das Bedürfnis wurde seinerzeit ja schon nachgewiesen!

Kann natürlich sein, das diese Theorie nur Müll ist, aber eine Anfrage beim SB im Landratsamt kann ja nicht schaden!

Geschrieben
Ich könnte mir vorstellen, das man die "Gelbe" ohne Bedürfnisnachweis kriegen könnte, wenn man einen Repetierer von "Grün" auf "Gelb" umschreiben möchte. Das Bedürfnis wurde seinerzeit ja schon nachgewiesen!

Wozu umtragen ? Als Sportschütze hast Du doch sowieso Dein Bedürfnis für die Gelbe. Vordruck an den Verband senden und fettich.

Geschrieben

Also, bei uns im Ländle bekommt man soviel Grüne wie man will, auch wenn die letzte noch gar nicht "voll" ist.

Ich habe z.B. eine Grüne mit 4 Einträgen, damit kann ich meiner Frau immer meinen Waffenbestand nachweisen, der ihrer Meinung damit viel zu hoch ist.

Meine anderen beiden Grünen sind dagegen fast voll und deshalb immer gut unter Verschluss. Zum Glück beult sich der Tresor noch nicht aus!

:gutidee:

Geschrieben
Also, bei uns im Ländle bekommt man soviel Grüne wie man will, auch wenn die letzte noch gar nicht "voll" ist.

Ich habe z.B. eine Grüne mit 4 Einträgen, damit kann ich meiner Frau immer meinen Waffenbestand nachweisen, der ihrer Meinung damit viel zu hoch ist.

Meine anderen beiden Grünen sind dagegen fast voll und deshalb immer gut unter Verschluss. Zum Glück beult sich der Tresor noch nicht aus!

:gutidee:

Hallo,

na dann pass gut auf, dass Deine Frau nicht eines Blickes deines Tresorinneren gewahr wird.

Könnte eine kleine Krise geben.

Aber wirklich Gute Idee!

:rolleyes:

Bei der Gelben daran denken es sollte eine Sportschützen WBK sein.

Euer Sportben

Geschrieben
nein ,auf der Grünen wurde damals (1976) nur der Waffenbesitz eingetragen (G11) und andere Langwaffen.

Es kamen (1980) noch diverse Kurzwaffen dazu, mit Munitionserwersberechtigung (ohne G11)

Aha... dann war es 1976 im Zuge der Amnestie?

Da gab es in der Regel keine Munerwerbserlaubnis für die Amnestiewaffen, weil kein sportliches Bedürfnis gegeben war (ich weiß, dass es damals noch anders lief!)

Es ist aber trotzdem kein Problem mit dieser Waffe zu schießen, wenn du die Munerwerbserlaubnis für eine andere Waffe hast, sehe ich keinen Grund die Waffe auf Gelb umtragen zu lassen. Würde nur unnötig Geld und Zeit kosten.

Geschrieben

Eine WBK "freibekommen" ist nicht notwendig, denn sowohl die grüne als auch die gelbe WBK sind schlichtweg Besitznachweisdokumente. In welchen davon die Waffen drinstehen, spielt also keinen Walzer. Umschreibung von grün auf gelb wegen Munitionserwerb lohnt sich nicht, weil die Ein- und Austragungsgebühren (nach WaffKostV) genauso teuer sind, wie eine MEB auf grüne WBK.

Nur wenn jemand besonderen Sinn auf Ästhetik legt, kann die Umtragung von Waffen von einer uralten grünen WBK mit x Änderungen, Streichungen, Vergilbungen, Korrekturen und sonstigen nicht gerade der Übersichtlichkeit dienenden Dingen auf eine gelbe WBK eine gewisse "Linie" ins aktuell Erlaubte bringen.

Manche sortieren sogar ganz akribisch nach Lang- und Kurzwaffen, Altbesitz, Erbwaffen, Sportwaffen, Jagdwaffen etc. - wobei man das schon vor jeder Eintragung bewerkstelligen kann.

Geschrieben
Aha... dann war es 1976 im Zuge der Amnestie?

Da gab es in der Regel keine Munerwerbserlaubnis für die Amnestiewaffen, weil kein sportliches Bedürfnis gegeben war (ich weiß, dass es damals noch anders lief!)

Es ist aber trotzdem kein Problem mit dieser Waffe zu schießen, wenn du die Munerwerbserlaubnis für eine andere Waffe hast, sehe ich keinen Grund die Waffe auf Gelb umtragen zu lassen. Würde nur unnötig Geld und Zeit kosten.

ja es war die Amnestie. 2oo4 habe ich die Waffe auf die neue Gelbe umschreiben lassen, siehe Beitrag 8.

Die Aufklärung damals im Landratsamt war nicht so positiv,naja damals wussten auch die Sachbearbeiter nicht was links und rechts war (nicht mal die Verursacher die Politiker).

Servus Hele

Geschrieben
Eine WBK "freibekommen" ist nicht notwendig, denn sowohl die grüne als auch die gelbe WBK sind schlichtweg Besitznachweisdokumente.

Dieser Satz gehört fett in kapitalen Lettern ausgedruckt und eingerahmt.

Irgendwie ist der Irrglaube über den Zusammenhang waffenrechtlicher Erlaubnisse einerseits und dem Papier, auf dem sie gedruckt sind (WBK), andererseits, nicht aus der Welt zu bekommen. Auch bei mir im Verein bzw. bei anderen Schützenkameraden meines Verbandes höre ich immer wieder wirre Ansichten zum Thema "noch Platz" oder "kein Platz mehr" auf der WBK...

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